Versicherungsjournal über Versuche, die Verbraucherzentralen einzuschüchtern

Das Versicherungsjournal fasst in einem lesenswerten Beitrag die jüngsten Streitfälle zwischen Versicherungswirtschaft und Verbraucherzentralen zusammen. Auch der „Versicherungshai“ bleibt auf Sendung!

Verhandlungstermin Bundesgerichtshof 15. September 2009

Karlsruhe Akte. XI ZR 121/08

Die Klägerin beteiligte sich nach entsprechender Beratung der beklagten Bank mit einem Anlagebetrag in Höhe von 25.000 € an einem Medienfonds.

Dieser entwickelte sich nicht wie erhofft. Die Klägerin meint, die Beklagte habe Beratungspflichten verletzt. Sie macht verschiedene Beratungsfehler geltend. Unter anderem beruft sie sich darauf, sie sei nicht darüber aufgeklärt worden, dass die Beklagte für die Vermittlung von Anlegern Provisionen in Höhe von 8,25% bis 8,72% des Nominalkapitals aus den Anlagegeldern erhalten habe. Zudem sei sie nicht darüber unterrichtet worden, dass das nach dem Prospekt an einen Dritten zu zahlende Agio in Höhe von 5% als Rückvergütung (sog. „Kick-Back-Zahlung“) an die Beklagte ging.

Das Landgericht hatte am 9.8.2007 die auf Rückabwicklung ihrer Kapitalanlage gerichtete Schadensersatzklage abgewiesen. Das Berufungsgericht, das OLG, hatte die Berufung der Klägerin am 19.3.2008 zurückgewiesen. Dagegen wurde vor dem Bundesgerichtshof die Revision zugelassen. Am Mittwoch wird in Karlsruhe verhandelt..

LG Hannover – 8 O 277/06, OLG Celle – 3 U 218/07 (veröffentlicht WM 2008, 1270)

Ampelcheck wieder erlaubt

Das Landgericht Berlin hat die kürzlich erlassene einstweilige Verfügung gegen die Verbraucherzentrale Hamburg aufgehoben, mit der eine Bewertung von Versicherungsangeboten mit den Ampelfarben untersagt worden war.

In der Sache selbst wurde keine Entscheidung getroffen, vielmehr vermisste das Gericht nunmehr eine Klagebefugnis der debeka. Diese sei durch den Ampelcheck nicht unmittelbar betroffen. Damit steht äußerungsrechtlich durchaus noch in Streit, ob das Vorgehen der Verbraucherzentralen durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist. Auf die Reaktion der Versicherungswirtschaft darf man gespannt sein.

Wer die Qualität der „Beratung“ durch Finanzvertriebe darstellen möchte, für den haben wir hier einige Vorschläge:

Vorsicht, heiße Luft!

Versteckte Kosten.

Sie werden an der Nase herum geführt!

Mit Ihrem Vermögen geht es mindestens 10 % bergab.

An Ihrer Lebensversicherung verdient ausschließlich die Versicherungswirtschaft.

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, ist fast alles futsch.

Ihr Geld landet hier.

Wenn der Finanzberater kommt, am besten wegrennen!

Hier werden Sie durch Umdeckung mehrfach über den Tisch gezogen!

Ihr Geld geht an die Finanzvertriebe weg, die Schulden kommen!

Finanzberater werden von Freunden verlassen!

Sparsame Schotten würden nicht auf Finanzvertriebe hereinfallen!

Ihr Berater ist ein Rindvieh!

Sie werden Ihren „Berater“ nicht mehr los!

Kanzlei Behrens

Bilder: Wikimedia, cc

Sisel

Nicht nur schwachbrüstige Finanzverträge sind auf Multi Level Marketing angewiesen, auch anderes komisches Zeugs kann vom Verbraucher nicht alleine gekauft werden, sondern benötigt Vertriebshorden, die ausgenutzt werden wollen. Gegen so ein Schneeballsystem hat gerade das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung bestätigt.

Heiteres zum Wochenanfang

Der Anwalt ist verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass nach § 81 VVG

der Versicherer nicht leisten muss, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den

Versicherungsfall herbeiführt.