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Der Handelsvertreterblog wünscht allen Lesern, Vertrieblern, Handelsvertretern, allen Maklern und „Ausschließlichen“, und allen anderen in der Branche
ein gutes, erfolgreiches, gesundes und glückliches 2023!
Wichtig ist, sich von düsteren Gedanken nicht ablenken zu lassen, auch wenn das Handelsblatt das Jahr am 3.1.23 schon gleich mit schlechten Aussichten einleitet und fürchtet, dass es Provisionen bald nicht mehr geben würde.
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Der Handelsvertreterblog möchte das Jahr 2022 nutzen, um über all die spannenden Entwicklungen im Vertriebsbereich zu unterrichten.
Es sind tatsächlich spannende Zeiten.
Während das Provisionsabgabeverbot, das mit der neuen Bundesregierung drohte, wohl vom Tisch ist, haben sich ganz andere Entwicklungen gezeigt.
Viele Rechtsfragen im Vertriebsbereich sind von den Gerichten noch sehr „jungfräulich“ behandelt. Und gerade hier gibt es gute Entwicklungen.
Entwicklungen gibt es auch bei den Vertrieben selbst. Ob coronabedingt oder nicht ziehen einige Vertriebe die Daumenschrauben an und kürzen die Provisionen, als hätten die Vermittler nicht schon genug Probleme.
Und auf spätherbstlichen Strukturleiterkonferenzen hat schon mal der Hammer gekreist. Und dieser Druck wird jetzt an die Berater weitergegeben.
Und deshalb fragt der ein oder andere, wie es denn weitergehen soll. Wir hoffen, etwas Hilfe geben zu können.
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Der Robin Hood des kleinen Mannes, Medard Fuchsgruber, hat viel verloren.
Er besaß ein Pferdegestüt und verlor seine Pferde. Wegen gewerbsmäßiger Untreue wurde er vom Landgericht Saarbrücken im März 2020 zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Seinen Ruf verlor er, seine Freiheit für die Zeit nach dem Urteil nicht. Die Haft soll trotz der Verurteilung ausgesetzt worden sein.
Aus gut unterrichteten Kreisen erfuhr der Handelsvertreterblog, dass gegen dieses Urteil Rechtsmittel eingelegt worden sein sollen. So teilt es auch die saarbrücker- zeitung.de mit.
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Als wenn nichts geschehen wäre fand eine Vertriebskonferenz irgendwo in Deutschland bei irgendeinem Vertrieb eines Versicherers letzten Mittwoch statt.
Kurz und knapp wurden die Teilnehmer auf Corona eingestimmt. Es ging aber nicht darum, wie man gut über die Runden kommt, sondern nur darum, dass gerade jetzt die Zeit für neue Abschlüsse gekommen ist.
Schließlich seien die Kunden jetzt alle zu Hause. Dort könne man die Leute hervorragend erreichen. Ausreden, man habe keinen erreichen können, würden jetzt nicht mehr gelten. Man solle jetzt anrufen und vermitteln – per Skype oder sonstwie.
Und der Versicherer wolle mit dem stärksten „Coronazugewinn“ aus der Sache herausgehen und alle Vertriebler müssten daran arbeiten.
Die Vertriebskonferenz endete wie immer wie einem kurzen bis nächste Woche. Sonst gab es kein Wort zur Pandemie und kein Wunsch an die Gesundheit oder an die Familie.
Der Handelsvertreterblog schließt sich dem nicht an. Wir wünschen allen Lesern nicht nur einen guten Wochenstart, sondern auch, dass alle gesund über die Runden kommen.
Inhaltlich werden auch wir in der nächsten Zeit mehr auf die neuen Anforderungen in Coronazeiten eingehen, als Hilfestellung gerade für die Handelsvertreter, die zumeist kleine und mittelständische Selbständigen sind.
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Während nunmehr fast jeder seinen Senf zu Omas gesungener Motorradfahrt im Hühnerstall abgegeben hat, überrascht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mit einem Vorschlag. Nicht der Schutz von Umwelt und Huhn steht dabei im Vordergrund, sondern die Unfallstatistik.
„Mit einer Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen verringert sich auch das Risiko schwerer Unfälle mit Schwerstverletzten“, so der Bundesvorsitzende des GdV Michael Mertens. Mit Tempolimit könnte es bundesweit etwa 80 Verkehrstote pro Jahr weniger geben, so die Wirtschaftswoche.
Deshalb schlug Mertens einen Praxistest vor, um die Tauglichkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung zu testen.
Vielleicht sollten das der Anlass sein, optimistisch in das neue Jahr zu gehen. Wenn sogar die eher als konservativ geltende Versicherungswirtschaft neue Wege vorschlägt, geht das alte Jahr doch mit dem Gefühl zu Ende, dass man sich auf Überraschungen freuen kann.
In dem Sinne wünscht der Handelsvertreterblog allen Lesern ein spannendes, gutes, ruhiges, gesundes und erfolgreiches Jahr 2020 !
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Der Handelsvertreterblog,
allen voran Rechtsanwalt Kai Behrens,
wünscht allen Lesern, den treuen wie auch den anderen,
ein paar geruhsame und frohe Weihnachten.
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Wem Wikipedia einen Beitrag widmet, der hat es geschafft, könnte man meinen.
Klaus Hermann hat es schon mal ganz nebenbei geschafft, Stefan Raab zu bezwingen. Beruflich kann er auf eine Zeit als Allinanzvermittler zurückgreifen, auf Versicherungsentertainment und vieles mehr. Seine Talente aufzuzählen, würde sicher den Umfang diese Blogs sprengen. Der Handelsvertreterblog gehört jedenfalls zu seinen treuen Fans.
Nun hat er sich entschlossen, den Kampf gegen den schlechten Ruf der Versicherungsbranche aufzunehmen, indem er ein Buch geschrieben hat. „Ich bin kein Klinkenputzer“ heißt es. Ohne dass der Verfasser dieses Beitrags das Buch gelesen hat, steht eins fest: Klaus Hermann wird auch diesen Kampf gewinnen.
Youtubler und Versicherungsmakler Bastian Kunkel hat die literarische Kampfansage schon gelsesen. Hier sein Bericht:
Weil es Zeit wird, das sich das endlich ändert!Versicherungsvermittler haben seit Jahrzehnten in Deutschland den schlechtesten Ruf, den eine Berufsgruppe haben kann. Zu Recht?NEIN, absolut nicht!Klinken putzen war vorgestern. Die Klischees sind längst ausgestorben.Was übrig geblieben ist, ist ein Berufsbild, das in Deutschland eine enorm wichtige Rolle einnimmt. Ohne Versicherungsvermittler und ohne Versicherungen wären die Schicksalsschläge, die die Menschen in Deutschland ereilen um einiges größer – auch wenn man genau das nie in den Medien sieht.Wie wir gemeinschaftlich nun endlich das Image unserer Branche anfangen können, ins richtige Licht zu rücken, genau das erkläre ich dir im Video.Vielen Dank an @Klaus Hermann, der hier der Stein des Anstoßes war!Hier gehts zu seinem Buch "Ich bin kein Klinkenputzer"https://bit.ly/2NyU0i5
Gepostet von Versicherungen mit Kopf am Dienstag, 27. August 2019
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Auch hier im Handelsvertreterblog wurden die vielen Probleme bereits mehrfach angesprochen, die sich stellen, wenn jemand von der Ausschließlichkeit zur Maklerschaft wechseln möchte.
Neben vielen Urteilen und rechtlichen Tipps wurden u.a. hier im Blog ein paar grundlegende Regeln aufgestellt, die unbedingt zu beachten sind.
Sven Wenig hat sich in versicherungsbote.de einmal mehr mit dem Thema beschäftigt und ein gute Zusammenfassung abgegeben.
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Sehr geehrte Leser und Leserinnen dieses Blogs,
auch dieser Blog ist nunmehr Ziel eines Cyberangriffs geworden. Gottseidank ist außer Ärger und Arbeit nicht viel passiert.
Böse Zungen könnten behaupten, dass man ja wisse, wer den Hackerangriff initiiert hat. Wer so denkt, dem sei gesagt, das viele Vorurteile nicht zutreffen. Dieser Hackerangriff war so harmlos, dass er repariert werden konnte. Dies aber zeigt, dass man den Blog wohl nicht komplett ausschalten wollte.
Wir haben zu Zwecken der Reparatur viele Nutzer des Blogs, die regelmäßig per Mail über neue Einträge informiert werden, löschen müssen. Wenn jemand regelmäßig per Mail über neue Beiträge informiert werden, bitte eine Email schicken an
hvblog@web.de
Wir freuen uns, auch in Zukunft über Spannendes und Interassentes berichten zu können.
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BGH rettet die nachvertragliche Dynamikprovision
Einen gedanklichen Schlussstrich hat der Bundesgerichtshof gesetzt, als er am 20.12.2018 unter dem Aktenzeichen VII ZR 69/18 grundsätzlichen allen Versicherungsvertretern dynamische Lebensversicherungen auch nach Vertragsende zusprach. Im Handelsvertreterblog wurde bereits auf diese bahnbrechende Entscheidung hingewiesen.
Ein Versicherungsvertreter klagte auf Erteilung von Provisionsabrechnungen für von ihm vermittelte dynamische Lebensversicherungen. Der Consultant-Vertrag, so hieß der Handelsvertretervertrag, war beendet. Der Kläger betreute weiterhin die Versicherungsverträge.
Diese sahen regelmäßig während der Laufzeit eine Erhöhung der Beiträge und Leistungen vor (so genannte Dynamik), so lange der Versicherungsnehmer nicht widerspricht. Während des Bestehens des Handelsvertretervertrages bekam er monatliche Abrechnungen und die Dynamikprovisionen wurden regelmäßig gutgeschrieben. Nach Vertragsende war damit Schluss. Der Consultant klagte auf Rechnungslegung.
Der Bundesgerichtshof verwies auf §§ 92 und 87 HGB. Dabei habe ein Versicherungsvertreter Anspruch auf Provision nur für die Geschäfte, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind. Dabei entspreche es der Eigenart der dynamischen Lebensversicherungen, dass Erhöhungen bereits mit Anschluss des Versicherungsvertrages als vereinbart anzusehen sind. Dem Versicherungsnehmer stehe lediglich ein Widerspruchsrecht zu.
Damit sei die Erhöhung der Versicherungssumme nicht von einer werbenden Tätigkeit eines Dritten abhängig. Die Erhöhung der Versicherungssumme entsteht automatisch immer dann, wenn der Versicherungsnehmer nicht widerspricht.
Der Bundesgerichtshof verwies im Übrigen auf Entscheidungen, z.B. die des Oberlandesgerichtes Köln mit Urteil vom 28.11.2014 unter dem Aktenzeichen 19 U 71/14 und einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Nürnberg mit Urteil vom 10.09.2003 unter dem Aktenzeichen 12 U 806/03 (letzteres hatte anders entschieden).
Der Bundesgerichtshof sah darin auch keinen Widerspruch zu dem Ausgleichsanspruch gemäß § 89 b Abs. 5 HGB. Soweit dem Vermittler gemäß § 92, § 87 HGB Abschlussprovisionen zustehen, tritt kein Provisionsverlust ein, der etwa für den Ausgleichsanspruch zu berücksichtigen wäre. Insgesamt bestehe kein Grund, die Beschränkungen des § 89 b Abs. 5 HGB auf vom Versicherungsvertreter gemäß § 92, § 87 HGB zu beanspruchende Abschlussprovisionen, die nach Beendigung des Vertrages fällig werden, zu erstrecken.