Handelsvertreterblog

VersVermV verlangt Weiterbildung

Am 23.11.18  hat der Bundesrat die endgültige Fassung der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) verabschiedet. Die VersVermV setzt die für den europäischen Versicherungsvertrieb erlassene EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD) in deutsches Recht um. Die IDD wurde bereits am 23.2.2018 beschlossen.

Das Wichtigtse in Kurzfassung:

1. Lernerfolgskontrolle bei der Weiterbildung wird nur noch bei Selbststudium gefordert. Bei Seminaren, bei denen der Teilnehmer präsent sein muss, muss es eine Lernerfolgskontrolle nicht geben.

2. Vermittler müssen die Nachweise der Weiterbildung zwar archivieren.  Diese sind der Aufsichtsbehörde aber nur auf aktive Nachfrage hin vorlegen.

3. Die Nachweise zur Weiterbildung müssen nicht mehr per Erklärung bis zum 31.01.  der IHK vorgelegt werden.

4. Es müssen mind. volle 15 Stunden Weiterbildung geleistet werden.

5. Inhaltlich kann auch die „Aufrechterhaltung der personalen Kompetenz“ als Ziel der Weiterbildung anerkannt werden.

6. Für die Qualität der Weiterbildung ist der Anbieter der Weiterbildung verantwortlich.

Übrigens: Spontane Treffen oder Besprechungen, oder das bloße Lesen von Fachliteratur oder des Handelsvertreterblogs,  reichen dafür natürlich nicht aus.

Aktuelle Maklerurteile

Seit 2016 hat es für Versicherungsmakler ein paar interessante Urteile gegeben. Der Makler ist der Sachverwalter des Kunden. Dies ist bekannt seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.05.1985.

Der Makler hat nicht nur zu beraten, er hat auch den Schaden ordentlich zu bearbeiten. Die Schadensbearbeitung gehört zu seinen primären Pflichten. Dies entschied der Bundesgerichtshof am 30.11.2017 unter dem Aktenzeichen I ZR 143/16. Die Schadensbearbeitung gehört auch dann zu seinen Pflichten, wenn dies nicht gesondert im Vertrag mit den Kunden vereinbart wurde.

Dort hatte die Maklerin nicht auf bestimmte Fristen zur Feststellung einer Invalidität bei einer Unfallversicherung hingewiesen. Dadurch gingen der Kundin, die im Übrigen selbst in der Branche gearbeitet hatte, Ansprüche verloren. Die Maklerin hatte gem. des Urteils des Bundesgerichtshofs dafür einzustehen.

Mit einer weiteren Entscheidung vom 07.02.2017 unter dem Aktenzeichen 7 O 175/15 hat das Landgericht Bielefeld ebenso überraschend entschieden. Ein Makler sollte eine Hausratversicherung vermitteln. Die Versicherung meinte, ein Vertragsschluss sei kein Problem, policierte den Vertrag jedoch nicht.

Das Landgericht Bielefeld meinte, dass auch der Vertragsschluss von den Maklern zu überwachen ist. Erst dann, wenn der Versicherungsnehmer die vorgesehene Police in den Händen hält, hat der Makler seine Verpflichtung erfüllt. Er muss also die Reaktion des Versicherers überwachen. Ebenfalls muss er dort nachhaken und darf sich nicht „blind“ auf den Vertragsschluss verlassen.

Am 10.03.2016 hatte der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen I ZR 147/14 sich über die rechtlichen Folgen Gedanken gemacht, wenn  ein Versicherungsvertrag umgedeckt wird. Der Makler hatte mit einer Firmengruppe einen Maklervertrag zur Überprüfung des Versicherungsschutzes getroffen. Dann kam es infolge von Betriebsunterbrechungen zu einem Schaden in zweistelliger Millionenhöhe. Da das Risiko einer Sprinkleranlage von der hier streitigen Betriebsunterbrechungsversicherung nicht umfasst war, zahlte die Versicherung nicht. Der Makler wurde in Anspruch genommen. Der Bundesgerichtshof sah es als Pflicht des Versicherungsmaklers an, den Kunden an seinem konkreten Bedarf orientiert zu beraten und ihm eine Sach- und Interessenorientierte Versicherung mit Informationen über die dafür aufzuwendenden Kosten anzuraten. Wenn der Versicherungsnehmer sachwidrige Weisungen erhält, darf der Makler diese nicht ohne weiteres akzeptieren, wenn der Versicherungsnehmer noch nicht vollständig aufgeklärt wurde.

Insofern hatte der Bundesgerichtshof die Verpflichtung des Maklers weit gefasst.

Über weitere interessante und aktuelle Maklerurteile berichtete der Handelsvertreterblog hier.

Was gibt es Neues?

Eigentlich nicht neu ist die Meldung, dass der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute mit Check24 streitet. Neu ist allerdings der Vorwurf des BVK, dass Check24 gegen das Provisionsabgabeverbot verstoßen soll.

Neu und für viele überraschend ist der freundliche Hinweis in bild.de auf das Sachbuch mit dem Titel „Die miesen Tricks der Vermögensberater“.

Den Begriff Vermögensberater assoziiert der eine oder andere mit der DVAG, obgleich das Buch „Undercover in der Finanzindustrie“ einen konkreten Vertrieb ausdrücklich nicht nennt. Das Buch prangert übergreifend Beratungsfehler an.  geldfrau.de will wissen, dass Malte Krüger „als “Kommunikationsexperte” unter falschem Namen bei der “Nummer eins der Finanzdienstleister” anheuert“, und nicht bei der OVB, Siss Life oder MLP.

„Undercover in der Finanzindustrie“ ist bereits seit April 2018 auf dem Markt und hier über amazon erwerbbar. Im Handelsvertreterblog wurde auf das Buch bereits aufmerksam gemacht.

Ein guter Rutsch und viel Fingerspitzengefühl

Der Handelsvertreterblog wünscht viel Fingerspitzengefühl, einen guten Rutsch und ein gesundes und erfolgreiches 2017 !

Danke an JuraBlogs.com

Vielen Dank an JuraBlogs.

JuraBlogs ist eine Website, auf der Anwälte, die selbst einen Blog betreiben oder dort schreiben, ihre eigenen Beiträge veröffentlichen können. Diese werden dann automatisch nicht nur im eigenen Blog dargestellt, sondern automatisch in Jurablogs eingebunden.

Dort gibt es dann auch verschiedene Rankings. Es werden z.B. stets die aktuellen Veröffentlichen aufgeführt, aber auch die Topmeldungen. So konnte ich dort ablesen, dass der Artikel „Fußabtreter“ in der Höhle des Löwen aus dem Handelsvertreterblog vom 23.08.2016 innerhalb von 2 Stunden 57 Leser fand. Im aktuellen internen Ranking ist der Handelsvertreterblog auf Platz 19 zu finden. Über Jurablogs sind insgesamt 1616 Artikel von 150.751 Lesern gelesen worden. Insgesamt finden sich durchschnittlich 93 Leser pro Artikel. Es erscheinen im Durchschnitt 19 Artikel pro Monat.

Die Topartikel des Handelsvertreterblogs sind „Anwalt flog aus Gerichtssaal“, „Anwaltliches Kauderwelsch“ und „Vorsicht mit alten Firmenschildern“, mit teilweise über 400 Lesern. Da Jurablogs meist von Anwälten gelesen wird, sind natürlich die anwaltsbezogenen Themen am beliebtesten.

Die Nr. 1 der Rangliste, der Bayern-München der juristischen Blogs, ist die Seite Justillon – Kuriose Rechtsnachrichten. 30 Artikel pro Monat mit durchschnittlich 294 Lesern pro Artikel sind nicht zu toppen.

Dort finden wir illustre Themen mit der Überschrift „Der konsequent schweigende Prüfling“, „Kind malt mit Kreide auf Straße – Bußgeldverfahren eingeleitet“ und „Jurastudentin zieht sich im Hörsaal aus“.

Mit solch eher „schlüpfrigen“ Themen können wir im Handelsvertreterblog leider nur selten mithalten.

Jurablogs gibt es mittlerweile 12 Jahre. Er wird betrieben von Matthias Klappenbach. Ihm gilt ein besonderer Dank für den Aufbau dieser tollen Seite.