Strukturvertrieb

OLG Karlsruhe: Email löste keinen Anspruch aus

Am 26.9.2012 entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass die Berufung eines Strukturvertriebes gegen ein Urteil des Landgerichts Heidelberg zurückgewiesen wird.

Vor dem Landgericht Heidelberg wurde ein Rechtsstreit zwischen einem Strukturvertrieb und einem Handelsvertreter ausgetragen. Der Strukturvertrieb warf dem Handelsvertreter vor, dieser habe eine schädigende E-Mail an die komplette Außendienstorganisation der Klägerin verschickt. In dieser Mail teilte er mit, dass bereits mehr als 30 Berater in seiner Direktion gekündigt hätten, er selbst habe das Gefühl, dass einiges bei uns nicht stimmt und hatte dann eine Reihe von Fragen aufgeworfen. Unter anderem fragte er, ob andere die Erfahrung gesammelt hätten, ob sich die Geschäftsleitung des Strukturvertriebes an getroffene Vereinbarungen hält, ob bei der Vermittlung der Ausschließlichkeit die Chancen, sich gegen Mitbewerber durchzusetzen, immer schlechter würden, und ob der jeweilige Direktionsleiter Dinge verlangen würde, die nicht Gegenstand des Vertrages sind und so weiter…

Der Strukturvertrieb warf dem Handelsvertreter vor, er habe mit dieser E-Mail gegen seine Pflichten aus dem Agenturvertrag verstoßen. Er habe diese E-Mail mehr als 30.000- fach versendet. Dies stelle einen Angriff auf den Geschäftsbetrieb dar, zumal der Briefinhalt im Detail und in seiner Totalität eine grobe Herabsetzung des Strukturvertriebes darstelle.

Der Strukturvertrieb beantragte, dass festgestellt wird, dass der Handelsvertreter allen Schaden ersetzen muss, der daraus entstanden ist, dass er an Handelsvertreter und Mitarbeiter dieses Rundschreiben per E-Mail versendet hat.

Der Handelsvertreter berief sich auf die Meinungsfreiheit und erhielt sowohl vor dem Landgericht Heidelberg als auch vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe in vollem Umfang Recht.

Vor dem Oberlandesgericht beantragte der Strukturvertrieb zudem hilfsweise, der Handelsvertreter müssen einen Betrag in Höhe von 100.000 € nebst Zinsen an den Strukturvertrieb zahlen.

Dazu das Oberlandesgericht:

“ Die Klägerin stützt ihre Ansprüche in erster Linie auf den Vorwurf eines Verstoßes gegen die Interessenwahrungspflicht des Handelsvertreters, § 86 Abs. 1 HGB.… Der Senat teilt die Auffassung des Landgerichts, dass es an hinreichend konkreten Vortrag zur Möglichkeit eines Schadenseintritts im Streitfall fehlt. ……Die Möglichkeit bzw. Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts als Voraussetzung des Feststellungsinteresses ist vom Kläger darzulegen und zu beweisen. Entsprechend Vortrag hat die Klägerin Streitfall nicht mit der zu fordernden Substanz gehalten. Zu Recht hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass der Vortrag der Klägerin, es können aufgrund der E-Mail zur Kündigung von Handelsvertreterverhältnissen kommen mit der Folge, dass Aufwendungen für Ausbildung et cetera verloren seien, nach der Lebenserfahrung angesichts des Inhalts der E-Mail gänzlich und plausibel ist……

…..Umsatzverluste durch überflüssige Diskussionen und unfruchtbare Besprechungen sind nicht mit der zu fordernden Substanz dargelegt……Entsprechendes gilt für den Hinweis auf einen möglichen Imageverlust der Klägerin…..Entsprechendes geht schließlich für die behaupteten Rückgänge der Grüße in der Direktion, der der Beklagte bis zu seinem Ausscheiden angehört. Tatsachen, die einen Zusammenhang dieser Rückgänge mit der Mailaktion des Beklagten auch nur plausibel erscheinen ließen, hat die Klägerin nicht vorgetragen…..Der zweite, auf Zahlung gerichtete Hilfsantrag ist zulässig…, aber unbegründet. Denn es kann, wie ausgeführt, nicht festgestellt werden, dass die beanstandeten E-Mails zurechenbar-kausal zu einem Vermögensschaden der Klägerin geführt haben; die Klage ist insoweit unschlüssig.“

Mein Einstieg als Berater

Irgendwann wurde ich von dem Gedanken, bei diesem Strukturvertrieb anzufangen, gefesselt.

Trotz erheblichen Misstrauens gegenüber Struktursystemen wurde ich angezogen. Ich werde bald viel Geld verdienen, würde reisen und Anerkennung im Übermaß bekommen.

Und man sagte mir, es sei doch alles risikolos. Schließlich müsse man als Selbständiger normalerweise sehr viel Geld investieren. Dies müsse man jetzt nicht.

Ich würde sofort Geld verdienen und mir würden alle Mittel zur Verfügung gestellt werden.

So die Versprechungen.

Auf dem Parkplatz standen größere Autos mit dunkler Farbe. Dies war dann schon beeindruckend. Ich wurde freundlich empfangen und mir wurde das Gefühl gegeben, dass ich etwas wert bin.

Zunächst einmal hatte ich den Strukturaufbau zu lernen.

Der Vermögensberatervertrag, den ich nur teilweise verstanden hatte, und leider auch nicht ordentlich durchgelesen hatte, hatte ich dann auch schnell unterschrieben.

Dort war von zwei Karrierewegen die Rede. Ich könne Verträge vermitteln oder neue Mitarbeiter suchen.

Folgende Karrierewege waren möglich:

Klinkenputzen und verkaufen und von der einen Praxisstufe durch Verkauf in die nächste kommen. Und dabei hoffen, dass man irgendwann die höchste Stufe P7 erreicht.

Oder Mitarbeiter anwerben und dann die Leiter entsprechend folgender Stufen zu erklimmen:

Vertrauensmitarbeiter

Vermögensberaterassistent Service

Vermögensberaterassistent Karriere

Agenturleiter

Regionalgeschäftsstelle

Geschäftsstelle

Hauptgeschäftsstelle

Regionaldirektion I

Regionaldirektion II

Direktion

Ich dachte nur: Tolle Namen und fing deshalb als Vermögensberaterassistent an, um irgendwann ganz oben zu landen.

Warum das nicht ging, erzähle ich später.

Schwierige Provisionsabrechnungen und das Lorbeerprinzip

Freitag gab es vor dem Landgericht Karlsruhe interessante Einblicke. Das Gericht konnte das komplexe Abrechnungssystem eines Strukturvertriebes nicht verstehen.

In den Abrechnungen tauchten Namen der Versicherungsnehmer auf, daneben Kürzel, Daten; Zahlen, Prod.Schlüssel und am Ende sollte sich daraus ergeben, dass Provisionen bis auf die 2. Kommastelle entstanden oder wieder verschwunden waren.

Manchmal tauchte auch mehrere Positionen hinter oder unter einem Namen auf.  Es wurden zwei Konten geführt, das Provisionskonto und das Rückstellungskonto. Aber eigentlich war es nur ein Konto. Diese Fragen ließ sich das Gericht von einem Fachmann erläutern.

Und manchmal wurde vom Rückstellungskonto in das Provisionskonto gebucht, so dass das Rückstellungskonto, welches von seiner Logik nie ins Minus laufen dürfte, im Soll war. Hier waren mal im Laufe der Zeit 15.000 € verschwunden.

Es kam eigens zur Erläuterung ein Fachmann des Strukturvertriebes, da das Gericht viele Fragen hatte. Nachdem die Systematik erklärt wurde, die auch teilweise nachvollziehbar war, wollte das Gericht dann auf die Einzelheiten nicht mehr eingehen. Die einzelnen Verträge zu erklären, führe dann doch zu weit.

Erstaunlich war jedoch eine Erkenntnis: Der Experte meinte, dass man den Kunden betreuen müsse, um den Anspruch auf weitere Provisionen für dynamische Lebensversicherungen zu bekommen.

Diese Auffassung ist jedoch falsch. Dynamikerhöhungen entstehen automatisch, auch ohne Betreuung. Nach dem Lorbeerprinzip darf der Vertrieb nicht abrechnen!

Das Gericht schlug einen Vergleich vor.

Haben Strukturvertriebe Kunden?

Am Landgericht Kleve läuft ein Verfahren, in dem der Vorwurf erhoben wird, mein Mandant habe Kundendaten nach Vertragsende unrechtmäßig gespeichert, um dann Kunden abzuwerben. Der Vorwurf wurde von einem großen Strukturvertrieb erhoben. Der gesamte Vortrag wurde bisher bestritten.
Bestritten wurde auch insbesondere, dass es sich überhaupt um Kunden des Strukturvertriebes handelt.
Schließlich würde der Strukturvertrieb, wie auch der ausgeschiedene Berater, ja nur Kunden vermitteln. Die Kunden selbst würden dann mit der entsprechenden Versicherungsgesellschaft eine vertragliche Bindung eingehen.
Eine vertragliche Bindung zu dem Strukturvertrieb gibt es regelmäßig nicht. Und wenn es keine vertraglichen Bindungen gibt, gibt es auch keine Kunden.
Von daher kann nicht davon gesprochen werden, dass es sich überhaupt um Kunden des Strukturvertriebes handelt. Das Gericht hat mit Hinweis vom 04.04.2012 nähere Auskunft von dem Strukturvertrieb angefordert. Der Strukturvertrieb muss zunächst darlegen, ob es sich überhaupt um Kunden der Klägerin handelt, d.h. welche Verträge diese Kunden konkret bei der Klägerin abgeschlossen hatten.


Haben Strukturvertriebe Kunden?

Heute ging es vor einem Landgericht um die Frage, ob ein ehemaliger Handelsvertreter Kundendaten abgezogen hätte, um damit Kunden eines Strukturvertriebes abzuwerben.

Neben vielen Einwänden wiesen wir darauf hin, dass ein Strukturvertrieb gar keine Kunden hätte. Diese seien doch mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft verbunden und ständen vertraglich mit dem Strukturvertrieb doch gar nicht in Verbindung.

Dieses Argument hören wir ja immer, wenn Kunden einen Strukturvertrieb in die Haftung nehmen wollen. Stereotyp erfolgt dann die Antwort, es bestehe doch kein vertraglicher Anspruch, man vermittle doch nur. Eigentlich reiche man die Anträge doch nur weiter.

Dann stände ein Strukturvertrieb zu den Kunden in keiner anderen Beziehung als der Berater selbst.

Das Gericht hielt die Einwendungen für erheblich und verlangte von dem Vertrieb dazu weitere Aufklärung.

Sollte diese nicht erfolgen, droht dem Vertrieb nicht nur die Klageniederlage, sondern auch die gerichtliche Feststellung, dass es keine Kunden habe.

Und dies vor dem Hintergrund, dass der Vertrieb mit den vielen Kunden sehr werbewirksam auftritt….

Die Vertragsstrafenregelungen in Strukturvertrieben Teil II, hier OVB

Im Finanzdienstleistungsvermittlervertrag der OVB ist – verkürzt – unter Punkt 21 die Konventionalstrafe geregelt. Dem Finanzdienstleister ist es untersagt, selbst und/oder über Dritte Finanzdienstleister abzuwerben, die in einem Vertragsverhältnis zu der OVB stehen. Der Finanzdienstleister verpflichtet sich, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Vereinbarung folgende Vertragsstrafen an die OVB zu zahlen:

6.250,00 € für jeden abgeworfenen FT
12.500,00 € für jeden abgeworbenen Geschäftsstellenleiter oder Generalagenten
25.000,00 € für jeden abgeworbenen Bezirksleiter
50.000,00 € für jeden abgeworbenen Direktor

Der Vertragsstrafenbetrag darf die Bruttoprovision des Abgeworbenen in den letzten 12 Monaten nicht überschreiten.

Die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.

Für jeden schuldhaften Versuch ist die Hälfte der oben genannten Vertragsstrafe zu zahlen.

Vermittelt der Finanzdienstleister während der Laufzeit des Vertrages unter Verletzung des Wettbewerbsverbotes (Ziffer 17.1 des Vertrages) konkurrierende Produkte oder Dienstleistungsgeschäfte für Dritte, verpflichtet sich der Finanzdienstleister für jedes einzelne vermittelte Geschäft zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 1.000,00 € an die OVB. Für jeden Versuch, einem Wettbewerbsunternehmen einen Vertrag zu vermitteln, verpflichtet sich der Finanzdienstleister zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 500,0 € an die OVB.

Vorteil:

1.000,00 € bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot sind überschaubar

Es wird differenziert zwischen Versuch und Vollendung

Es gibt kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot!

Nachteil:

Die Abwerbung von Mitarbeitern ist mit hoher Vertragsstrafe sanktioniert.

Da Mitarbeiter Vorschüsse erhalten und der Vertragsstrafenbetrag die Provisionen der letzten 12 Monate nicht überschreiten darf, ist völlig unklar, wo hier die Höchstgrenze ist.

Von da an ging es bergab

Erfahrungen in einem Strukturvertrieb

Der Name des Vertriebes wurde aus „redaktionellen“ Gründen gelöscht.

„Kurz nach meinem Schulabschluss mit zarten 19 Jahren begann ich in einer Metallurgie-Firma zu arbeiten. Nach zwei Monaten sah ich aber, dass mir das im Büro rumsitzen leider nicht so liegt und deshalb war ich neugierig auf was neues. Zufällig läutete eines Tages das Telefon und ein mir Unbekannter war am
Telefon der aufgrund einer Empfehlung meiner Schule sich an mich mit einem Jobangebot wendet. Mir schmeichelte das natürlich, da es wohl nicht alltäglich ist, dass die ehemalige Schulleitung Schüler an Firmen empfiehlt. Das es sich eigentlich ganz anders verhalten hat, sollte ich erst viel später rausfinden.

Ich vereinbarte also ein Vorstellungsgespräch und wurde für Freitag Abend eingeladen. Ich fuhr also hin und war voller Erwartung was denn da auf mich zukommt. Dass ich dorthin gefahren bin bereue ich heute noch jeden Tag. Tja, wie es sicher viele von euch kennen, war ich bei einem „Infoabend“, wurde durch das viele Geld gelockt und unterschrieb schließlich alles nötige. Gewerbeanmeldung inklusive. Über die Risiken und dass ich quasi als Selbständiger persönlich dafür hafte was die nächste Zeit geschieht, wurde ich nicht informiert. Es ging so einige Monate dahin, bis ich meinen kompletten Verwandten- und Freundeskreis abgegrast hatte. Dann wars nämlich Schluss mit lustig. Empfehlungsmarketing hat leider nicht so gezogen, da in meiner Umgebung so ziemlich alle schon selbst mit der …. Erfahrungen gemacht hatten und keine davon positiv war. Kurzum – etwa 1,5 Jahre später hab ich dann die Notbremse gezogen. Denn ich hatte quasi Null Einkommen durch die …. (eventuell 300-400€ im Monat wenns hoch kam), aber Ausgaben in Höhe von knapp 1000€, da ich ja mit Privatauto zu den Kunden bzw. potentiellen Kunden fahren musste. In der Ausbildung der …. lernt man ein paar praktische Dinge. Z.b. dass man bei seiner Hausbank ohne Probleme einen Kontorahmen bekommt, der maximal 3 Nettomonatseinkommen beträgt, also etwa 3.000€. Damit hab ich mir mal meinen ersten Polster geschaffen um weiter für die …. arbeiten zu können. Als das dann ausgereizt war, wurde ich ja Gott sei Dank darauf hingewiesen, dass man bei der Wirtschaftskammer einen „Existenzgründerkredit“ beantragen kann. Gut auch den hab ich beantragt und selbstverständlich auch bekommen. Banken vergaben damals gern Kredite an Leute ohne KSV-Eintrag und mit vermeintlich sicherem Einkommen. Klugerweise habe ich aber nur 5.000€ der möglichen 15.000€ in Anspruch genommen. Gut, dieses Geld war nach einigen Monaten auch weg.

Da bei der … gelehrt wird, dass man auf großem Fuß leben soll. Das heißt Hugo Boss Anzüge, ein ansehnliches Auto und Handy gehören natürlich zu nem erfolgreichen Berater dazu. Selbstverständlich müssen neue potentielle Mitarbeiter deiner eigenen Struktur auch motiviert werden, weshalb du öfter mit ihnen weggehst und dabei nicht geizig sein darfst. Also geht natürlich alles auf deine Rechnung, was schon mal 200€ für nen Abend ausmachen kann.

Nachdem ich alle Kreditmöglichkeiten ausgereizt hatte musste meine Kreditkarte dran glauben. Tja der 7.500€ -Rahmen war auch recht schnell erschöpft und die Rechnungen stappelten sich. Was hab ich getan? Leider was ziemlich dummes. Ich ging zur nächsten Bank und beantragte ein Konto inkl. Kreditkarte. Dieses wurde mir auch (fahrlässigerweise) ohne Vorlage irgendwelcher Gehaltsunterlagen genehmigt. Tja und mit dieser Kreditkarte habe ich dann Geld behoben um die Kreditraten zu bedienen und meinen Hausbanker etwas zu beruhigen warum denn kein Geld reinkommt. Bis auch diese Bank relativ schnell stinkig wurde, als nach einem Monat kein Einkommen reinkam aber die Kreditkarte schon mit knapp 7.000 belastet war.

Gerettet hat mich dann mein Vater, da er mir als Bürge einen Barkredit über 40.000€ unterschrieben hat, womit ich auf einen Schlag alle Schulden zurückzahlen konnte.

Naja das war meine zweite Chance neu anzufangen, doch die Hirnwäsche der …. sitzt tief. Die Einstellung „das Geld kommt schon irgendwie rein“ blieb mir erhalten und so rutschte ich nach einem Jahr (trotz Hauptberuf) wieder ab. War gerne viel fort mit Freunden und mimte den erfolgreichen Ex-Finanzdienstleister
der ja soviel Geld damit verdient hat und leistete mir teure Dinge. Dass ich Miete vl. auch zahlen sollte, habe ich dezent ignoriert, da „ja das Geld eh irgendwie reinkommt“. Naja nach gut einem Jahr hatte ich wieder mit Kontorahmen, Handyrechnungen, usw. knapp 10.000€ Schulden angehäuft. Ich zog die Notbremse und kündigte die Wohnung und ging als Kellner auf Saison, da ich mir keine Miete leisten konnte und das die einzige Möglichkeit war, wieder irgendwie auf die Beine zu kommen. War dann über ein Jahr auf Saison an verschiedensten Arbeitsplätzen und habe es geschafft meinen Kontorahmen von knapp 4.000€ wieder auf Null zu bringen. Da ich aber ein Jahr irgend wo in der Weltgeschichte rumgereist bin, habe ich natürlich keine Post mehr bekommen. Inkassobüroschreiben habe ich schon immer ignoriert und so wunderte es mich nicht, dass irgendwann die Polizei an meinem Arbeitsplatz auf der Matte stand und mir mitteilte, dass ich wegen Betrug und ähnlichen Dingen angeklagt bin.

Nunja, das ist der heutige Stand. Ich habe keinen Kontakt mehr zu meinen Eltern die für mich meinen 40.000€ Kredit bedienen und habe weitere 10.000-15.000€ Schulden und mehrere Verfahren wegen diversen Finanzdelikten anhängig. Wieviele Exekutionen beim Gericht anhängig und noch nicht bewilligt sind weiß ich gar nicht.

Und das alles weil ich damals meiner ….-Führungskraft nacheiferte und mit aller Gewalt versucht hatte erfolgreich zu sein in einer Firma in der nur sehr wenige und zwar auf Kosten anderer erfolgreich sind.

Fazit: Schwer verschuldet, kurz vor dem Privatkonkurs und einer Vorstrafe (oder schlimmeres), 95% meiner Freunde verloren, keinen Kontakt zu meinen Eltern, und eine ungewisse Zukunft.“

Offene Stellen im Strukturvertrieb

Nachdem AWD verkündet hat, im Jahr 2011 offene Stellen – im Vertrieb – neu besetzen zu wollen, war meine Neugierde geweckt und so wollte ich es heute doch mal genauer wissen. Bei der Jobbörse der Arbeitsagentur.de habe ich gezielt nach Stellen von AWD gesucht. Am heutigen Tag, den 11.12.2010, wurde ich mit 43 AWD-Stellenanzeigen (teilweise mit bis zu 5 Interessenten zu besetzen) fündig.

Dabei handelt es sich entweder um „Arbeitsplätze (sozialversicherungspflichtig)“ oder verlinkte Stellenanzeigen. Letztere insb. von den AWD-Büros Mannheim und Planegg. Diese führen sogar konkrete Jahreseinkommen an. So verdienen bei AWD in Planegg Volks- und Betriebswirte, Versicherungs-, Sparkassen- und Bankkaufleute 80000-85000 € pro Jahr, Immobilienkaufleute und Finanzberater 70000-75000 €, Lehrer, Vertriebler und Juristen 60000-65000 €, Sozialversicherungskaufleute 50000-55000 € und Hotelkaufleute 45000-50000 €. Leichte Verschiebungen bei AWD in Mannheim: Spitzenverdiener sind Bausparkassenfachleute mit 85000-90000 €, gefolgt von Betriebswirten, Juristen, Vertrieblern, Bank-, Immobilien- und Versicherungskaufleuten mit 80000-85000, 75000-80000 verdienen Sozialversicherungsfachangestellte, Volkswirte, Finanzberater und Hotelfachleute; BAV-Spezialisten hingegen nur 55000-60000 und Einzelhandelskaufleute sogar lediglich 45000-50000.

Interessierte Kollegen sollten sich also bei AWD in Mannheim, nicht in Planegg bewerben. Immerhin ein Unterschied von 20.000 € im Jahr.

Aber auch andere AWD-Büros geizen nicht mit erstaunlichen Angaben.

AWD Gütersloh bietet ausdrücklich eine Stelle „im ANGESTELLTENVERHÄLTNIS“ an.

In Torgau und Bennewitz verdient ein AWD-Angestellter „2500€/Monat + Leistungsbonifikation“.

Und AWD Neu-Isenburg sucht im Rahmen weiterer Expansion ganze 10 Beraterassistenten in Festanstellung.

Tektonische Verschiebungen – das Ende der Strukturvertriebe ?

Ein Tipp fürs Wochenende :

Tektonische Verschiebungen ?

Interessanter Bericht, der tendenziell den Rückgang des Strukturvertriebs vorhersagt.