Dann möchte ich mal zu der Entscheidung des LG Dresden gratulieren, Frau Kollegin Jakobs, und hinzufügen, dass ein Bayerisches Landgericht kürzlich Prozesskostenhilfe gewährt hat, als ein Handelsvertreter Rückforderungen in Hinblick auf Miete eines Notebooks, Kosten für Visitenkarten und Briefpapier und anderer Ausgaben geltend gemacht hat. Das Gericht hat also zumindest Erfolgsaussichten bejaht.
Das Landgericht Dresden hat nunmehr mit Urteil vom 06.07.2010 entschieden, dass der MLP-Notebookmietvertrag unwirksam ist und MLP von seinen Consultants keine monatliche Miete von zurzeit ca. € 190,– für die Anmietung eines gebrauchten Notebooks verlangen darf.
Das Landgericht Dresden hat sich damit der Auffassung des OLG Celle im Urteil vom 12.12.2009, Az.: 11 U 51/09, angeschlossen.
Bereits das OLG Celle hatte erkannt, dass die Kosten der Notebook-Miete vom „Handelsvertreter“ zurück gefordert werden können, da es sich um speziell auf den Vertrieb des Unternehmers zugeschnittene Software handelte und somit bei der gebotenen weiten Auslegung von § 86a HGB um ein für die Vermittlungstätigkeit erforderliches Arbeitsmittel handelt. Dabei sei es unbeachtlich, dass nur Teile des Gesamtsoftwarepakets der Vermittlungstätigkeit dienen und deshalb der Regelung des § 86 a ABS. 1 HGB unterfallen und andere Teile allein der vom Handelsvertreter selbst zu finanzierenden Büroorganisation zu zurechen sind.
MLP musste bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem OLG München Federn lassen, nachdem sich der Senat ebenfalls der Auffassung des OLG Celle anschloss und einen Anspruch MLP’s auf Notebook-Miete verneinte.
MLP-Consultants sollten gezahlte Notebook-Kosten zurück fordern. Zwar hat MLP gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vor dem OLG Dresden Berufung eingelegt. Ich gehe jedoch davon aus, dass sich die Rechtsauffassung des Landgerichts Dresden auch dort bestätigen wird.
MLP wird für die Rückforderung der Consultants wegen gezahlter Notebook-Miete Rückstellungen in einer ordentlichen Höhe zu bilden haben!
Nicht, dass der Eindruck entstünde, wir wollten in diesem Blog andeuten, unsere Parteien – allen voran die gelblichen – seien käuflich. Nein, wir wissen natürlich, man kann sie nur mieten.
“Genauso wichtig wie dieser große Werbeerfolg ist uns, dass uns heute mit Michael Schumacher
und Willi Weber eine große Freundschaft verbindet.”, so Pohl im Jahre 2006 anlässlich einer Vertriebskonferenz.
Willi Weber stand vielfach mit den Chefs auf der Bühne, sowohl bei Pressekonferenzen als auch bei anderen Großveranstaltungen.
In Interviews gegenüber einem Strukturvertrieb gab er dann gemeinsam mit Michael Schumacher und DVAG-Chef-Moderator Johannes B. Kerner seine Weisheiten für den Erfolg der Strukturvertriebler zum Besten.
Jetzt ist es erst mal zu Ende mit den Jubelszenarien. Willi Weber steht nicht mehr auf der Bühne. Auch auf den vielen Seiten der Internetoffensive des Vertriebs nicht mehr zu finden. Er wurde zu einer 2-jährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Ein Leser unseres Blogs gab in Hinblick auf unseren Beitrag vom 2.8.2010 folgende kritische Bemerkung ab, die wir hier gerne aufgreifen und wiedergeben :
“Ihr Kommentar zum Versicherungsschutz der Loveparade darf nicht unwidersprochen bleiben: Unabhängig von der Frage, ob die Deckung ausreichend ist oder nicht, sollte die Verfügbarkeit von zusätzlichem Schutz geklärt werden: Denn es ist nach Auskunft sachkundiger Makler nicht ohne weiteres möglich, eine höhere Deckung zu bekommen.”
Vielen Dank für den Hinweis ! Auch wir lernen gerne hinzu.
Die AFA AG bietet fast ausschließlich Fondspolicen von Prisma Life an, so der WDR in einem interessanten Bericht am 26.07.2010.
Dabei bedient man sich einer neuen Marktidee. Aus Angst vor Storni und den zurück zu zahlenden Provisionen hat man mit dem Kunden eine sogenannte Kostenausgleichungsvereinbarung vereinbart.
Diese greift im Falle eines Storno und verpflichtet den Kunden zum Ausgleich der “Kosten”.
Die DVAG dagegen steckt bekanntlich rund 40 Millionen € in ihr Kongesscentrum in Marburg, so wie ebenfalls in Marburg in ein vorhandenes Luxushotel.
Eine Straße in Marburg wurde dann auch gleich in die Anneliese-Pohl-Allee gewidmet. Die Linke machte ihre Zustimmung dazu von einem Antrag abhängig, nämlich der Umbenennung der Stadt Marburg in “Reinfried-Pohl-Stadt”. Über den Antrag wurde nicht abgestimmt. Soll dem Antrag etwa die Ensthaftigkeit gefehlt haben ?
Trotz Der Lippenbekenntnisse der Branche ändert sich im Business der “unabhängigen Finanzdienstleister” nichts. Eine lustige Masche zur Umgeheung des Verbraucherschutzes, wie ihn sich Ministerin Aigner wünscht, bietet die AFA. Hier ein Video der WDR-Sendung “Lebensversicherung: Provisionstricks” vom 26.07.2010.