April 2011

Süddeutsche über MLP an Hochschulen

Die Süddeutsche Zeitung weist heute auf das fragwürdige Gebaren des Finanzvertriebs MLP an Hochschulen hin, wo Studenten zu kostenfreien Seminaren gelockt werden, die sich dann jedoch als Werbeveranstaltungen erweisen. Ein Klassiker ist das „Rhetorik-Seminar“, das Handelsvertreter(!) halten. Die Handelsvertreter bekommen Anleitung für dieses Seminar, benötigen selbst keine eigene Kompetenz in Rhetorik.

Maschmeyer/Schröder: Der V-Mann war ein „weißer Ritter“

Gestern hat Panorama wieder zur Hannover-Clique um den AWD-Gründer und seinen Kanzler berichtet, den Maschi angeblich erst viel später kennen gelernt haben will. Wann genau, ist unklar, jedenfalls hat man man offenbar 1999 zusammen gefuttert.

Der Strohmann, der für den generös-anonymen Maschi die zweite Anzeige bezahlt hatte, soll übrigens ein gewisser Herr Prümm – gewesen sein. Ja, genau der Herr Prümm, der damals das Anlegermagazin „kapital markt-intern“ gemacht hatte. Das war so ein weißer Ritter wie der „Gerlach Report“ und die ganzen anderen Börsen-Experten, die uns garantiert unabhängig über die Finanzwelt informiert hatten …

-> Panorama

Panorama: Maschi hatte SPD bespendet, um Lafontaine zu verhindern

Die Hannover-Connection um AWD-Gründer Maschmeyer und den smarten Kanzler-Darsteller Gerhard Schröder ist um eine Nuance reicher. Wie heute Abend Panorama (NDR) berichten wird, war Maschi aus politischen Gründen sehr großzügig zur Politik. Bereits der Süddeutschen hatte Maschi offenherzig gestanden, Lafontaine unbedingt verhindern zu wollen.

Im Zusammenhang mit der Spende fällt auch der Name des glücklosen Kanzlerkandidaten Steinmeier. Der war in der Regierung Schröder übrigens zuständig für die Geheimdienste, wo Falschspiel als solides Handwerk betrachtet wird.

Angebote aufschwatzen müssen

Süddeutsche Zeitung :

„Seit Anfang des Jahres haben sich 20 Mitarbeiter von France Télécom das Leben genommen, im Schnitt jeden Monat mehr als zwei.

Anderswo in Europa werden solche Selbstmorde von den Unternehmen einfach verschwiegen.

Viele würden nicht damit fertig werden, so die Gewerkschaften, statt im Außendienst auf einmal unter Zeit- und Erfolgsdruck in einer Telefonzentrale zu sitzen und etwa Kunden Angebote aufschwatzen zu müssen.“

Angebote „aufschwatzen zu müssen“, aber gerade auch wirtschaftliche Probleme, führen auch mitunter in Deutschland zu Suizidfällen. Wir kennen große namhafte Unternehmen, deren einzelne Handelsvertreter auch vor einem finanziellen Desaster standen und keinen anderen Ausweg fanden. Auch hier sind Suizidfälle mit aktuellem Datum bekannt, die jedoch zahlenmäßig hinter den der France Telecom zurückliegen.

OLG Bamberg : Handelsvertreter der DVAG kein Einfirmenvertreter

Am 07.03.2011 entschied das Oberlandesgericht Bamberg, dass in einem Rechtsstreit der Deutsche Vermögensberatung gegen einen Vermögensberater das Landgericht zuständig sei.

Man stritt über die Zuständigkeit der Gerichte. Wir hatten bereits darüber berichtet, dass der „neue“ Vertrag von 2007 hinsichtlich der Rechtsfolgen umstritten ist, ob hier der Vermögensberater als so genannter Ein-Firmen-Vertreter anzusehen sei. Dann nämlich ist das Arbeitsgericht zuständig.

Während das Oberlandesgericht Naumburg und Oberlandesgericht Braunschweig dies so sahen, hatte nun das Oberlandesgericht Bamberg eine andere Auffassung vertreten.

Gemäß Vertrag muss man der Gesellschaft die neue Tätigkeit mit allen erforderlichen Unterlagen anzeigen und nach 21 Tagen dürfe man dann tätig werden.

Das Oberlandesgericht sah es als gerechtfertigt an, wenn die DVAG eine gewisse Prüfungsdauer hat (21 Tage), um zu prüfen, ob die beabsichtigte anderweitige Tätigkeit gegen das Konkurrenzverbot verstoße.

Anmerkung des Verfassers: Dass die 21 Tage einer solchen Prüfung dienen, ist nicht ersichtlich. Schließlich steht der DVAG ein solches Prüfungsrecht doch nicht einmal zu. Die DVAG soll ja gerade nicht zustimmen dürfen.

Oberlandesgericht Bamberg Aktenzeichen 3 W 47/11 vom 12.04.2011

OLG Karlsruhe : Pauschale Vorschüsse dürfen nicht zurück gefordert werden

Am 18.02.2010 entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass pauschale Provisionsvorschüsse nicht zurückgefordert werden dürfen.

Wenn pauschale Provisionsvorschüsse zurückgefordert werden, führt eine solche Ausgestaltung faktisch dazu, dass dem beklagten Handelsvertreter die Möglichkeit zu einer eigenen außerordentlichen Kündigung genommen bzw. zumindest erheblich erschwert wurde. Das Recht der außerordentlichen Kündigung sollte nämlich gemäß dem Vertrag unberührt bleiben.

In diesem Fall waren die Vorschusszahlungen nicht nur etwa kurzfristig, gar im Sinne einer Anschubfinanzierung, sondern sehr langfristig und betraglich sogar ansteigend konzipiert.

Sie diente also einer langfristigen Bindung des Beklagten an die Klägerin und darin war eine Beschränkung von dessen Kündigungsfreiheit zu sehen. Die Vereinbarung war gemäß § 89 a Abs. 1 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 134 BGB nichtig.

Oberlandesgericht Karlsruhe vom 18.02.2010 Aktenzeichen 1 U 113/09

Der Versicherungsvertreter als Rap

Die Erotik Deiner Stimme beraubt mich meiner Sinne, doch die Frau hat nur Augen für den Versicherungsvertreter…..

Ostern

Ich wünsche allen Lesern dieses Blogs, und sicher auch im Namen aller anderen Autoren, ein paar schöne und erholsame Feiertage bei allerschönstem Wetter !

Rechtsanwalt Kai Behrens

Rothenburg 14-16

48143 Münster

Vermögensberater : Arbeiten wie ein Pony, verdienen wie ein Pferd

Eine sehr ungewöhnliche Berufsannonce fand ein Leser bei der Bundesagentur für Arbeit.

Die Ovb sucht – nanu – eine (n) Automobilkaufmann /frau mit einer denkbaren Ankündigung : Arbeiten wie ein Pony und verdienen wie ein Pferd.

Klingt wie ein ein Geschenk… aber sollte man nicht lieber dem geschenkten Gaul…..

Jesus hat Sie lieb

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat heute entschieden, dass eine fristlose Kündigung gegenüber einem Mitarbeiter eines Callcenters wirksam ist. Dieser verabschiedete sich bei den Kunden stets mit den Worten „Jesus hat Sie lieb“.

In Bochum beim Arbeitsgericht war das noch erlaubt.

Hinweis von mir : Trotz aller Bewunderung einiger Führungspersönlichkeiten großer Unternehmen bis hin zur „Göttlichkeit“ dürften auch im Handelsvertreterrecht ähnliche Begrüßungsfloskeln verboten sein.

Ex-OVB

Ich habe gerade mal die Seite http://www.exovb.com/index.html angesehen und festgestellt, dass diese offensichtlich gepflegt und aktualisiert wird.

Sogar das Gästebuch und die Forumseinträge scheinen aktuell zu sein. Nur das Impressum ist etwas knapp gehalten….

Von 38.000 Besuchern im Gästbebuch ist die Rede.