Juli 2011

ERGO will keine „Porno-Versicherung“ sein

Nachdem die HMI-Kloppertruppe nach der Budapester Sause wochenlang auf Tauchstation ging, will ERGO die schlechte Presse nun mit der juristischen Keule zügeln. So hat der potente Konzern den Branchendienst iBusiness abgemahnt, weil der Ergo als „Porno-Versicherung“ bezeichnet hatte.

Völlig in Ordnung: Die haben da ja nicht etwa bloß Pornos geguckt, sondern eine Orgie gefeiert. Da hat man schließlich seinen Stolz …

Arbeitsgericht oder ordentliche Gerichtsbarkeit

Am 20.07.2011 entschied das Landgericht Karlsruhe, dass der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten in einem Rechtsstreit eines Strukturvertriebs gegen einen ehemaligen Mitarbeiter gegeben ist. Das Arbeitsgericht ist nicht zuständig.
Die Regelung im Vertrag, wonach die Ausübung einer anderweitigen Erwerbstätigkeit vor der Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen ist, erfüllt nicht die Voraussetzungen, den Mitarbeiter als so genannten Ein-Firmen-Vertreter zu betrachten.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Wettbewerbspreise im Strukturvertrieb als umsatzsteuerliches Entgelt

Ein treuer Leser nahm zu dem Thema Reise- und Sachgeschenke (und andere Dienste…) Stellung und wies auf die umsatzsteuerlichen Konsquenzen hin :

„Steuerberater teilen mit:

Wettbewerbspreise im Strukturvertrieb als umsatzsteuerliches Entgelt

A war als Kommissionärin für T tätig und verkaufte im Rahmen eines Strukturvertriebs deren Haushaltsgegenstände. Diese wurden bei sog. Hauspartys durch Beraterinnen auf Provisionsbasis an die Endverbraucher vermittelt.

Die Beraterinnen konnten bei Erreichen bestimmter Umsatzgrenzen auch Wettbewerbspreise (Sachpreise und Reisen) gewinnen, die von der T vorgegeben waren und von A bei T gekauft werden mussten. A machte die Vorsteuern aus den Rechnungen über die Wettbewerbspreise geltend.

Der Bundesfinanzhof wertete die Übergabe der Wettbewerbspreise von A an die Beraterinnen als sog. tauschähnlichen Umsatz und verlangte von A hierfür Umsatzsteuer. Er ging davon aus, dass die Leistungen der Beraterinnen durch die Wettbewerbspreise zusätzlich vergütet wurden.

Hinweis: Für die Beraterinnen sind die Wettbewerbspreise zusätzliche Einnahmen, die sowohl umsatz- als auch ertragsteuerlich zu versteuern sind. „


Berufsbild Finanzberater

Kürzlich berichtete ich von den Bestrebungen, das Berufsbild „Finanzberater“ zu verankern. Und damit einher ging die Frage, ob die Berufsbezeichnungen Finazberater (AWD,OVB) und Vermögensberater verdrängt werden könnten.

Dazu ein Leserbrief im Versicherungsjournal, in dem eine klare Trennung gefordert wird.

Können Sonderzahlungen zurück verlangt werden

In einem Rechtsstreit eines Vertriebes gegen einen ehemaligen Handelsvertreter ging es vor einem Landgericht um die Frage, ob der Handelsvertreter verpflichtet ist, erhaltene feste Zuschüsse wieder zurückzuzahlen.

Das Vertragsverhältnis wurde durch einen Aufhebungsvertrag beendet. In diesem Aufhebungsvertrag wurde geregelt, dass sämtliche Ansprüche erledigt sind, mit Ausnahme der Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis.

Da Ziffer 4 des Handelsvertretervertrages ausschließlich ein Kontokorrentverhältnis hinsichtlich der Provisionen regelt, war das Gericht der Auffassung, dass die Sonderzahlungen dazu nicht gehören.

Das Gericht in seinem richterlichen Hinweis:

„Daher ist davon auszugehen, dass Ziffer 3 des Aufhebungsvertrages Rückforderungsansprüche aus der Zusatzvereinbarung hinsichtlich finanzieller Sonderzahlungen ausgeschlossen haben dürfte!“

Kurzum: Das Landgericht ging davon aus, dass die Ansprüche des Vertriebes auf Rückführung der pauschalen Leistungen nicht gegeben sind.

Landgericht Schweinfurt Hinweis vom 30.06.2011 Aktenzeichen 22 O 485/09

Die Parteien einigten sich im Wege eines Vergleiches

Kein Schadenersatz bei „Rufmord“

Die Uniklinik Münster beschäftigte eine Herzchirurgin. Böse Schreiben gingen an verschiedene Einrichtungen, Behörden u.s.w., in denen man der Klinik den Tod von Patienten vorwarf. Als Verfasser dieser Schreiben  stellte sich der Ehemann der Chirurgin heraus. Man warf den Eheleuten vor, die Ärztin wollte sich so die Stelle ihres Chefs aneignen.

Mittlerweile ist die Ärztin in Duisburg beschäftigt.

Die Chirurgin wurde wegen „Rufmordes“ von der Uniklinik vor dem Arbeitsgericht auf Schadenersatz in Millionenhöhe verklagt. Wegen dieser Briefe würden viele Patienten wegbleiben, so die Uniklinik.

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht Münster verlor die Uniklinik, weil man den Zusammenhang zwischen den Briefen und dem Schaden nicht deutlich machen konnte.

Die Klinik verlor auch in der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Hamm. „Wer nicht bewusst leichtfertig oder wahrheitswidrig eine An­zeige erstattet, ist auch dann nicht zur Zahlung von Schadensersatz heranziehbar, wenn sich der Inhalt der Anzeige später als falsch herausstellt“, erklärte das Gericht in seiner Begründung.

Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen.

Gibt es Parallelen ? Hat nicht auch ein Mitarbeiter eines großen Strukturvertriebes kürzlich eine interne kritische Mitteilung an alle Kollegen abgegeben und wurde nicht auch er wegen Schadenersatz verklagt ? Wurde er nicht sogar noch von einem Mitarbeiterkollegen in Anspruch genommen ? Den Gerüchten zufolge ist der Strunkturvertrieb in beiden Instanzen gescheitert.

Man munkelt, das Gericht soll dies auch mit der Meinungsfreiheit begründet haben.

Ex-Finanzberater (MiniMadoff) Kiener bekam 10 Jahre Haft

Helmut Kiener soll sich gefreut haben – nach der Urteilsverkündung. Und seinen Anwälten zu dem tollen Ergebnis gratuliert haben.

Das Landgericht Würzburg hatte ihn gerade zu zehn Jahren und acht Monaten Haft verurteilt – wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung.

Traumrenditen von 30-40 % versprach er, zog Kleinanleger wie Großbanken über den Tisch.

Verkauft hatte er den K1 Invest und K 1 Global Ltd.

LG Hannover wies Klage eines AWD-Kunden ab

Vorgestellt von Rechtsanwalt Kai Behrens

Am 04.03.2010 wies das Landgericht Hannover eine Berufung von Kunden des AWD auf Schadenersatz ab.

Kunden machten Ansprüche wegen angeblich fehlerhafter Beratung geltend. Sie waren seit mehren Jahren Kunde vom AWD. Ein Bereichsleiter des AWD stellte dann das Finanzkonzept Convest21 vor, anschließend wurde ein Strategie-Depot eröffnet mit einer monatlichen Einzahlung. Der Berater des AWD trug dann unter Anlagedauer 28 Jahre ein.

Die Kunden werfen vor, das Anlageprodukt sei falsch gewählt worden. Nur oberhalb eines Sockelbetrages von 2.500,00 € könne eine Entnahme getätigt werden. Die Kunden hätten beabsichtigt, Geldbeträge nur kurz- und langfristig anzulegen.

Nachdem bereits erstinstanzlich die Klage gescheitert war, wurde auch die Berufung zurückgewiesen. Der Vermittler wurde vom Gericht angehört. Nach der Anhörung stehe, so das Gericht, nicht fest, dass ihm eine andere Anlagestrategie bekannt war. Allenfalls sei ihm allgemein eine Zieländerung nachträglich bekannt geworden, jedoch erst später.

Im Übrigen spreche das überreichte Risikobarometer dagegen. Auch daraus lasse sich nicht ableiten, dass der Kunde ausschließlich kurz- und mittelfristige Kapitalanlagen wünsche.

Urteil Landgericht Hannover vom 05.02.2010 Aktenzeichen 8 S 39/09

Nachtrag zum SEB-Fond

Kritisch berichtete ich kürzlich von der Entwicklung des SEB-Fonds. Daraufhin meldete sich die Pressestelle des SEB-Fonds und bat um folgende Ergänzungen bzw. Korrekturen:

Hier die Stellungsnahme des SEB :

„Wir planen fest damit, die Anteilrücknahme noch im Jahr 2011 wieder aufzunehmen, und damit vor Ablauf der gesetzlichen Frist.“

„Zwar hat die SEB ihr Privatkundengeschäft in Deutschland an die Santander Bank verkauft, wir sind jedoch schon seit mehr als 10 Jahren als so genanntes Third-Party-Produkt etabliert. Bezogen auf das Privatkundengeschäft bedeutet dies 1 Mio. Privatkunden der SEB plus weitere 6 Mio. Santander Privatkunden.

Wie Sie dem Jahresbericht des SEB ImmoInvest entnehmen können, beträgt der Verkehrswert des Quartiers Potsdamer Platz genau 1.464.853.500 Euro (nicht 1,65 Milliarden Euro). Die Mieteinnahmen im letzten Geschäftsjahr betrugen 59.895.761 Euro. Die progonstizierten Mieteinnahmen für das nächste Geschäftsjahr belaufen sich auf 70.643.824 Euro.

Bei dem „Quartier Potsdamer Platz“  handelt es sich nicht um eine Büroimmobilie, sondern um 19 unterschiedliche Gebäude mit insgesamt rd. 390 Mietern. Ferner wird Daimler keinesfalls komplett ausziehen, vielmehr haben die Mietverträge unterschiedliche Laufzeiten. Per Ende 2012 laufen rund 2/3 der bestehenden Mietverträge aus. Hier gab es leider einige falsche Medienberichte. „

ERGO zeigt HMI-Manager an

Wegen des Verdachts auf Untreue hat die ERGO-Versicherungsgruppe zwei Oberstrukkis der Hamburg-Mannheimer International (HMI) angezeigt. Die Verwendung von Konzernmitteln für die Aktion in Budapest, die sich als rufschädigend erwiesen, wird als Untreue gesehen. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt nunmehr also gegen zwei von jenen Herrschaften, die sich im obigen Motivationsvideo zur HMI-Rolex „zu den besten ihrer Zeit“ zählen. Auf Rekrutierungsveranstaltungen der HMI wird u.a. mit dem suggestiven Spruch gearbeitet, diese wertvolle HMI-Uhr bringe ihren Träger, wenn er kein Kleingeld mehr zur Hand habe, von jedem Fleck der Erde wieder nach hause.

Friede zwischen Maschmeyer und NDR

Am 11.07.2011 berichtete das Investment.com darüber, dass Maschmeyer und der NDR sich nicht mehr streiten wollen.

Hintergrund war die Berichterstattung über Karsten Maschmeyer, Gründer des Finanzvertriebes AWD. Der Norddeutsche Rundfunk, insbesondere NDR-Journalist Christoph Lütgert, hatte umfangreich über Maschmeyer berichtet.

Erfolglos hatte Maschmeyer versucht, die Ausstrahlung zu verhindern, jedoch einstweilige Verfügungen erwirkt, die Teile des Filmes haben verbieten lassen.

Angeblich sollen zuletzt insgesamt 18 Gerichtsverfahren anhängig gewesen sein.

Man einigte sich zum Beispiel darüber, in dem Beitrag „Abzocker Maschmeyer“ nicht mehr das Privathaus von Maschmeyer in Hannover zu zeigen.

Hinsichtlich weiterer Beiträge einigte man sich über Archivierungsmodalitäten.

Einzelheiten der Vereinbarung können hier abgefragt werden.