Februar 2012

Incentive-Reisen kommentiert

Ein treuer Leser kommentiert das Thema Wettbewerbe und Incentivreisen wie folgt:

„Dieses Thema ist meines Erachtens die Achillesferse der Strukturvertriebe. Die Kraft für die tägliche Arbeit wird sich durch die Wettbewerbe bzw. Gewinn und der anschl. Teilnahme der Wettbewerbsgewinner verschafft (Anerkennung-Stroke). Wer hier gewinnt zählt innerhalb des Berufsstandes als „erfolgreich“. Was auch immer das heißen mag. Ehemalige Busfahrer, Klempner tauchen dann in die andere Welt, weshalb sich auch persönliche Veränderungen nicht zurückhalten lassen. Wie auch immer man dieses heikle Thema sehen möchte.
Vertriebe unterstreichen das nochmals mit Geschenken, wie einer sog. „Goldenen Uhr“ u.v.m. -die persönlich bei einer herausgehobenen Veranstaltungen überreicht werden.

Die Gesellschaften stellen die Bedingungen für jeden Wettbewerbszeitraum auf. Der Druck auf die einzelnen Teilnehmer ist enorm durch die doch recht hohen Umsatzzielvorgaben. Da wird i.d.R. auch gepusht und vor sonstiger Schummelei nicht zurückgeschreckt.

Diese sog. Incentivreisen werden dann nach dem deutschen Steuergesetz von dem Handelsverteter -entgegengesetzt zum „Wulffchen-Mitanahmeeffekt“- als geldwerter Vorteil versteuert. Der geldwerte Vorteil wird von dem Vertrieb festgesetzt und die Höhe dieses geldwerten Vorteils jährlich mitgeteilt. Es obliegt also dem Handelsvertreter, die mitgeteilten Summen zu versteuern. Da es sich um Luxusreisen handelt, sind die Beträge recht üppig, die vom Handelsvertreter selbst versteuert werden müssen. Selbstverständlich nehmen auch Handelsvertreter an solchen Veranstaltungen teil, deren Budget es eigentlich aufgrund der gezahlten und verdienten Provision nicht hergeben dürfte. Man wundert sich halt.

Eine Anlage z.B. ist eine 5-Sterne Luxusanlage, 14 Tage HP, ca. 3880 p.P.“

Wenn das Arbeitsgericht doch auch über Handelsvertreter entscheiden dürfte

Am 22.02.2012 entschied das Bundesarbeitsgericht über die Frage, ob ein Lagerleiter in einer Spedition Anspruch auf Zahlung von Überstunden hat.
Im Arbeitsvertrag war eine wöchentliche Arbeitszeit von 42 Stunden geregelt bei einem monatlichen Bruttoentgelt von 800,00 €. Gleichzeitig hieß es dort, dass der Lagerarbeiter unentgeltlich Überstunden leisten muss.
Diese Vereinbarung sah das Bundesarbeitsgericht als unwirksam an. Angeblich sei die Vereinbarung wegen „Intransparenz“ gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam.
Das Bundesarbeitsgericht urteilte, dass der Lagerleiter Anspruch auf eine Mehrvergütung hat, wenn er Überstunden geleistet hat. Nur dann, wenn ein herausgehobenes Entgelt gezahlt würde, dürfte eine Vergütung für Mehrarbeit nicht erwartet werden.
Bundesarbeitsgericht vom 22.02.2012 Aktenzeichen 5 AZR 765/10

Pohls umstrittene Spende angenommen

Am 24.2.12 tagte das Marburger Stadtparlament darüber, ob man die 4-Millionen-Spende von DVAG-Chef Reinfried Pohl annehmen sollte.

Nach einer zweistündigen Debatte wurde die Spende laut der Oberhessichen Presse mehrheitlich angenommen.

Drei Millionen sollen nach Hit Radio FFH die klammen Kassen füllen, eine Million soll für wohltätige Zwecke ausgegeben werden.

Die Linke stimmte dagegen. Sogar der eine Vertreter der Piraten stimmte zu und erntete Kritik von Mitpirat Jens Fricke aus Marburg-Biedenkopf, der mit der Spende zu viel Einfluss auf die Entscheidungen des Parlamentes befürchtet und Bauchschmerzen hat.

Kaum noch steigerungsfähig

Neben den Großen der Finanzstrukturvertriebe tummeln sich auf dem Markt eine Reihe Kleinerer.

Zufällig stieß ich auf Carpediem. Diese wurde von Daniel Shahin gegründet, der sich – einer eigenen Biografie zufolge – auch der Esoterik und Aufkärung versuchte.

Schon einige Vertriebe warfen den Verdacht auf, sektenartige Strukturen zu führen. Es gibt aber auch Steigerungen.

Daniel Shahin ruft unverblümt dazu auf, Staats -und Pressevertreter „an die Wand“ zustellen, Ariana Lauenburg von Finanztest wegen „soviel Dummheit“ in die Küche zu verbannen.

Hier auf Youtube ist dies zu sehen.

Die letzten 4 Minuten haben es in sich.

Warum Vermögensberater mit der Aida fahren

„Eine Woche im östlichen Mittelmeer- wow“, oder „wie sich Finanzberater scharf machen“ lauten die Slogans eines Artikels des Handelsblatts vom 24.2.12.

Durchleuchtet wird, wer und warum eine solche Reise bei der DVAG machen darf.

Hier zu lesen.

Anwaltstipp: Einstweilige Verfügung gegen Versicherer?

Was macht man mit einer Versicherung, die nicht zahlen will. Soll man über Jahre hinweg in langen Prozessen über deren Leistungspflicht streiten? Was ist, wenn es um lebenswichtige Behandlungen geht und der Versicherte nicht in der Lage ist, die Behandlung aus eigener Tasche vorzufinanzieren? Schlimmstenfalls kann es am Ende eines Prozesses zu spät sein.

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Beschluss entschieden, dass in derartigen Fällen auch der Erlass einer einstweiligen Verfügung in Betracht kommt. Auf diesem Wege muss dann die Versicherung zunächst leisten. Erst wenn am Ende des normalen Klageverfahrens doch die Versicherung Recht bekommt, müsste Geld zurückerstattet werden. Voraussetzung für ein solches Eilverfahren ist, dass der Versicherte dringend auf die betreffende Behandlung angewiesen ist, und nachweist, die Behandlung nicht selbst finanzieren zu können. Im entschiedenen Fall in Hamm ging es um einen Patienten, der dringend auf eine Betreuung rund um die Uhr angewiesen war, um nicht an den Auswirkungen einer chronischen Bronchitis zu ersticken.

OLG Hamm, 20 W 29/11, Beschluss vom 12.10.2011

Und Herrn Göker gibts in der Fanabteilung auch auf Tshirt

Hier zu sehen.

in www.geprellte-strukkis-neu.de

Göker eröffnet Rookyrunde

Wie man mit Versicherungen Millionär wird (zumindest vorübergehend), weiß Ex-MEG-Chef Göker.

Er startet jetzt laut Facebook eine Rookyrunde. So schrieb es das Handelsblatt am 25.01.12.

Göker wird seinen Neulingen sicher einiges zu erzählen haben, auch, wie man das Milliönchen schnell wieder los wird.

OLG Stuttgart: Wettbewerbsverbot gilt zwei Jahre, auch wenn es nicht vereinbart wurde

Am 30.11.2006 hatte das Oberlandesgericht Stuttgart darüber zu entscheiden, ob eine Klausel in einem Aufhebungsvertrag wirksam ist. Vereinbart war, dass ein unbefristetes Wettbewerbsverbot bestehen soll. Dem Handelsvertreter wurden Wettbewerbsverstöße vorgeworfen, die sich erst vier bzw. fünf Jahre nach Vertragsende ereignet haben sollten.
Der Vertrieb hatte die Auffassung vertreten, dass die Wettbewerbsabrede des Aufhebungsvertrages zeitlich unbegrenzt Gültigkeit habe. Diese Auffassung hatte er sogar noch in dem Berufungsverfahrens aufrechterhalten. Zudem verlangte der Vertrieb die Zahlung einer Vertragsstrafe von 30.000,00 €.
Dies wies das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Urteil ab. Zunächst erkannte das Oberlandesgericht, dass es sich bei dieser Vereinbarung um eine Wettbewerbsabrede handeln würde. Schließlich gehören zu den Wettbewerbsklauseln nicht nur Regelungen, die ein allgemeines Wettbewerbsverbot enthalten, sondern auch Abwerbeverbote und Kundenschutzklauseln.
Dieses Wettbewerbsverbot überschreite jedoch in zeitlicher Hinsicht das notwendige Maß, da es insoweit keine Begrenzung enthält. Das Gericht nahm deshalb eine so genannte geltungserhaltene Reduktion auf das zeitlich tolerable Maß vor. Tolerabel sei ein Maß von zwei Jahren. Mithin hatte der Vertrieb keinen Anspruch mehr auf Zahlung der Vertragsstrafe.
Oberlandesgericht Stuttgart vom 30.11.2006, Aktenzeichen 19 U 122/06

Über den Wert eines Handelsvertreters

Ein gegnerischer Anwaltskollege, der einen Vertrieb vertritt, schrieb folgenden Satz, der nachdenklich macht:

„Es dürfte gerichtsbekannt sein, dass eine Vertriebsgesellschaft aus der Tätigkeit eines Versicherungs- und Bausparkassenvertreters keine nennenswerten Kosten entstehen, sie aber an jedem vermittelten Vertrag verdient hätte“.

DVAG-Beirat Petra Roth als Bundespräsidentin gehandelt

Im Bundespräsidenten-Casting ist jetzt auch der Name Dr. Petra Roth gefallen.

Dies teilte CSU-Chef Horst Seehofer mit.

Dr. h.c. Petra Roth sitzt neben Kohl, Zwanziger und und Vogel im Beirat der DVAG. Kürzlich feierte sie mit bei der Fertigstellung des neuen DVAG-Zentrums.

Laut Wikipedia wuchs Roth in Bremen auf und zog später nach Frankfurt. Helmut Kohl „bat“ sie dann (nach Wikipedia) darum, als Oberbürgermeisterin für Frankfurt zu kandidieren.

1995 wurde sie dann auch ins Amt gewählt.

Im Jahre 2008 soll sie dann auch als Nachfolgerin für die Ministerpräsidentin Hessens ins Gespräch gekommen sein.

Wulff scheiterte daran, dass ihm eine gewisse Nähe zur Wirtschaft vorgeworfen wurde. Unter anderem wurde ihm vorgehalten, dass ihm der AWD-Gründer Maschmeyer einige Zuwendungen hat zukommen gelassen haben soll.

Diese Gefahr ist bei Roth ausgeschlossen. Schließlich dürfte sie als DVAG-Beiratsmitglied mit dem AWD bzw. Herrn Maschmeyer nichts zu tun haben.

Wulff wurde auch eine gewisse Sprachlosigkeit vorgehalten. Fragen zu seiner Vergangenheit soll er nur teilweise beantwortet haben.

Zeit-Online berichtete am 24.5.11 darüber, ob und wie sich denn die politisch Verantwortlichen zu ihrer Beiratsrolle erklären würden.

So erklärte Bernhard Vogel dazu: „Ich gehöre dem Beirat der Deutschen Vermögensberatung an, weil ich von den Verantwortlichen dieses Unternehmens darum gebeten worden bin“ (aus Zeit-Online).

Petra Roth soll der Zeit gar keine Antwort auf die Frage gegeben haben, warum sie denn im Beirat der DVAG sitze.

Ob das Schweigen im Präsidenten-Casting Pluspunkte bringt, mag die Bundesversammlung entscheiden.  Vielleicht sollte man – dem Zeitgeist entsprechend – aus der Bundespräsidenten-Wahl-Auslese eine Casting-Show machen.  Statt Gesang oder Laufsteg sollte der Kandidat dann in überzeugenden Reden,  Umgang mit kritischen Fragen zur Vergangenheit und Fragen zu seinen Freunden getestet werden.