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Während AWD-Gründer Maschmeyer gern mal den öffentlichen Auftritt sucht, setzt der Gründer der Deutschen Vermögensberatung Reinfried Pohl auf einfache Produkte.
In der Financial Times vom 30.3.12 wird der 84-jährige Patriarch beschrieben und verglichen.
Entgegen der „AWD-Idee“ setze er nicht auf konkurierende Produkte. Es gibt nur Generali, Deutsche Bank, DWS und Badenia.
Statt auf gewagte Anlagen zu setzen wie der AWD und sich mit aufgebrachten Anlegern eine Menge Ärger einzuhandeln, setze Pohl auf auf einfache Produkte.
Während Maschmeyer sich vom AWD verabschiedete, denke Pohl nicht ans Aufhören.
Ach ja. Eine gewisse Eitelkeit sagt FT beiden nach. Beide schrieben Bücher, haben studiert (Maschmeyer Medizin, Pohl Jura).
Beide hatten übrigens zuvor Erfahrungen bei anderen Vertrieben gemacht (Pohl IOS, Maschmeyer OVB).
Beide erhielten akademische Ehrentitel (Maschmeyer bekam von Wulff den Ehrendoktor, Pohl verdankte eine Ehrenprofessur dem damaligen hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst Udo Corts).
Wulff erfuhr weitere Freundschaftsdienste, Corts wechselte sogar ganz in den Vorstand der Deutschen Vermögensberatung.
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„Wer mir nützt, den möchte ich kennenlernen“, sagte Maschmeyer bei Maischberger.
Zu Ostern zeigt uns Maschmeyer seine Lebensweisheiten.
sondern gut zu lesen auch hier im Abendblatt,
aus dem wir zitieren möchten:
„Für Wulff erwies sich der Kontakt zu Maschmeyer als wenig nützlich. Umgekehrt sieht es anders aus: Der damalige niedersächsische Ministerpräsident machte seinen Freund auf der Berlinale 2007 mit Veronica Ferres bekannt. Die Schauspielerin habe ihn beim ersten Treffen nach seinem Beruf gefragt, schreibt Maschmeyer. „Finanzen und Versicherungen“, habe er geantwortet, woraufhin Ferres den Nützlichkeitswert dieses Kontakts erkannt und ihm anvertraut habe, dass sie „auch einmal einen Ratschlag gebrauchen“ könne. Aus Finanzberatung wurde Liebe, die – wie kürzlich bekannt wurde – durch einen Hochzeitsantrag gekrönt wurde.“
Liebe? Oder doch nur Nützlichkeit?
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AWD-Gründer Maschmeyer hat am 19.3.12 seine Memoiren veröffentlicht. Und, als hätte man es erahnt, soll es sofort ein Bestseller geworden sein.
Wen überrascht es?
Schließlich soll man in dem Buch, der ZDF-Mediathek folgend, darin Worte wie Wirklichkeitsmacher oder Schatzpotential finden. Wer liest das nicht gern?
Und man soll seinen trüben Kontoauszug kopieren, die Zahl „weißen“ (andere würden es schwärzen nennen), und statt der trüben Zahl eine Wunschzahl einsetzen. Das würde Freude bereiten.
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Das Handelsblatt teilt heute mit, dass die DVAG die OVB-Steigerung noch toppen konnte.
Das Handelsblatt wörtlich heute:
„Der Überschuss kletterte um 14 Prozent auf 171 Millionen Euro und erreichte damit eine Rekordmarke, wie die DVAG am Donnerstag mitteilte. Die Zahl der Kunden stieg um sieben Prozent auf 5,9 Millionen. 2012 dürfte die Nachfrage hoch bleiben, erklärte Gründer und Vorstandschef Reinfried Pohl.“
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Ist OVB der Gewinner der Strukturvertriebe 2011?
Laut cash-Online legte die OVB die neuen Zahlen von 2011 vor. Hier die Zusammenfassung:
„Laut Unternehmensangaben liegen die Gesamtvertriebsprovisionen 2011 mit 222,1 Millionen Euro (Vorjahr: 197,3 Mllionen Euro) 12,6 Prozent über dem Vorjahreswert.
Der Konzern erwirtschaftete ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 6,1 Millionen Euro, was einem Zuwachs von 27,3 Prozent entspricht.
Nach dem Absturz 2010 erholte sich der Konzernüberschuss im abgelaufenen Geschäftsjahr leicht und stieg auf 4,2 Mio. Euro (Vorjahr: 4,0 Millionen Euro) an.
Die Zahl der Kunden stieg im Vorjahresvergleich um 2,1 Prozent: Europaweit seien es rund 2,9 Mio. Kunden, so die OVB. Die Zahl der angeschlossenen Vermittler des in 14 Ländern Europas vertretenen Finanzvertriebs erhöhte sich demnach 2011 von 4.600 auf 4.908 Außendienstmitarbeiter, ein Plus von 6,7 Prozent.“
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Dass Rechtsanwalt Behrens Vermögensberater vertritt, dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Es sollen schon ein paar hundert sein, wie er sagt.
Ganz nebenbei ist damit das Vertriebsrecht nicht nur zu seinem Schwerpunkt geworden. Gerade die Besonderheiten und Gepflogenheiten der DVAG soll er gut kennen. Neben vielen DVAG-Geschichten gibt es auch einige Gerichtverfahren. Man kennt sich halt als Gegner.
Gedanklich durfte RA Behrens schon so manche Aidareise oder manchen Villa-Vita-Besuch bei den Erzählungen seiner Mandantschaft miterleben.
Aber es gibt auch Mandanten, die mit der DVAG so gar nichts zu tun haben, könnte man denken. Und so berichtete RA Behrens von einem Mandanten, der in Münster ein portugiesisches Restaurant betrieb. Dieser besuchte kürzlich die Kanzlei und erzählte, dass er RA Behrens in Fernsehen gesehen hätte. Es ging um einen Beitrag über die DVAG.
Schon die Aussage, er würde die DVAG kennen, stieß auf Überraschung. Mehr dann noch, als er erzählte, dass er in der Vila Vita in Portugal als Restaurantfachmann gelernt hatte und so viel darüber zu erzählen hätte.
Und er erzählte, dass er insbesondere die Familie Pohl als sehr nette Leute in Erinnerung habe. Frau Anneliese Pohl sen. erwähnte er dabei im Besonderen, weil sie sich immer um die Einrichtung persönlich kümmerte. Und als er einmal eine Vase umstieß und zerstörte, sah sie großzügig darüber hinweg und sagte, dass man dann eine neue kaufen würde.
Er wusste auch, dass Frau Pohl sen. längst verstorben war.
Dieser Mandant hatte leider einen verhängnisvollen Entschluss gefasst. Er eröffnete ein Restaurant und erlebte mit seiner Selbständigkeit den finanziellen Schiffbruch. Der Beruf des Vermögensberaters stellt für ihn aber keine Perspektive dar.
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Am 29.06.2011 entschied das Oberlandesgericht Nürnberg in einem Rechtsstreit eines Vertriebes gegen zwei Handelsvertreter, dass deren fristlose Kündigungen unwirksam sind, und die Handelsvertreter darüber Auskunft zu erteilen haben, welche Verträge sie nach der Kündigung für Konkurrenten vermittelt haben und darüber hinaus Schadenersatz an den Vertrieb zu zahlen sein.
Die Höhe des Schadenersatzes hängt noch von der Auskunft und einem Nachverfahren ab.
Mit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe von 12.142,99 € nebst Zinsen war das Unternehmen jedoch gescheitert.
Hintergrund ist, dass ein strukturhöherer Handelsvertreter und Geschäftsstellenleiter des Unternehmens eine Beleidigung ausgesprochen haben soll. Dieser soll dem Beklagten dann die Zusammenarbeit aufgekündigt und ihn des Büros verwiesen haben. Wegen dieses Vertrauensverlustes wurde fristlos gekündigt.
Zunächst hatte das Landgericht Ansbach am 06.09.2010 die Klage des Unternehmens komplett abgewiesen. Schließlich, so das Landgericht Ansbach, stände dem Handelsvertreter ein Recht zur fristlosen Kündigung zu. Die Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses eines Handelsvertreters zu seinem Vorgesetzten stelle einen wichtigen Kündigungsgrund dar. Auch die Vertragsstrafe ist bereits vor dem Landgericht Ansbach gescheitert. Sie sei wegen Verstoßes gegen das Transparenzverbot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 B GB unwirksam.
Das Oberlandesgericht Nürnberg war nunmehr – entgegen der Auffassung des Landgerichts – der Auffassung, dass die außerordentliche Kündigung unwirksam war. Der „Vorgesetzte“ habe sich zwar ungebührlich verhalten, eine Beleidigung konnte jedoch nicht festgestellt werden. Auch der Verweis aus dem Büro rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung nicht.
Das Oberlandesgericht Nürnberg hält dem Handelsvertreter vor, er hätte zunächst versuchen müssen, mit dem Organisationsberater oder Vorgesetzten zu sprechen.
Außerdem habe sich der Handelsvertreter vertragsuntreu verhalten, weil er eine Nebentätigkeit inne hatte und die aufgrund des Vermögensberatervertrages hätte anmelden müssen.
Offenlassen wollte das Oberlandesgericht Nürnberg den Umstand, ob der „Vorgesetzte“ tatsächlich ein Vorgesetzter des Vertriebes sei.
Das Oberlandesgericht Nürnberg teilt die Auffassung des Landgerichts Ansbach, dass dem Unternehmen kein Anspruch auf Vertragsstrafe zustehe. Bei der Vertragsstrafenregelung handele es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung, die gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstoße.
Dazu das Oberlandesgericht Nürnberg:
„Die konkrete Ausgestaltung der Vertragsstrafe … benachteiligt den Beklagten …, weil sie nicht klar und verständlich gefasst ist … Die vorliegende Vertragsstrafenregelung sieht für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 € vor, die jedoch der Höhe nach auf einen Betrag beschränkt ist, der den sechsmonatigen Provisionsbezügen des ……beraters – errechnet nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre vor dem Verstoß – entspricht.
… die Klägerin selbst beruft sich im vorliegenden Verfahren gegenüber Zahlungsansprüchen des Beklagten aus Provisionsanforderungen darauf, dass diese noch nicht fällig seien, weil insoweit noch mit Ausfällen (Stornierungen) zu rechnen und ein Stornohaftungskonto noch nicht auszugleichen sei. Nachdem offensichtlich eine exakte Berechnung der durchschnittlichen Provisionsbezüge auch für die Klägerin selbst (noch) nicht möglich ist, verstößt die vorliegende Vertragsstrafenregelung gegen das Transparenzgebot de § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB“
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Viele Unternehmen genießen den Ruf, in irgendeinem Rating ganz hervorragend abgeschnitten zu haben.
Zweifel an der Qualität eines Ratings gibt es aber, wenn schon in der groben Skizzierung des Ratings erhebliche Fehler auftauchen und „geratete“ Vorgänge nicht einmal existieren.
Das deutsche Institut für Servicequalität DISQ hatte ein Gesamtergebnis Beratung durch Versicherungsvermittler 2012 veröffentlicht.
Ein tolles Ergebnis wird er Nürnberger bescheinigt. Die Versicherungsvertreter der AaachenMünchener landeten auf Platz 4.
Versicherungsverterter der AM? Wer diesen Blog aufmerksam verfolgt oder branchenkundig ist, wird wissen, dass es im Jahre 2012 keine Versicherunsgsvertreter der AM mehr gibt. Diese befinden sich im Bestand der Allfinanz Deutschen Vermögensberatung.
Und Strukturvertriebe waren offensichtlich nicht Gegenstand der DISQ-Studie.
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Die Eismann-Story hieß am 26.3.2012 eine Sendung in WDR3 aus der Reihe „die Story“.
Dort ging es um die Arbeitsverhältnisse der etwa 1500 Handelsvertreter, die von Eismann beschäftigt werden. Die Story nahm die Bedingungen schon einmal kritisch unter die Lupe und fing sich im Jahre 2011 eine Schelte ein, die die Macher der Sendung dazu veranlasste, von bestimmten Behauptungen Abstand zu nehmen.
Aber warum gibt es denn hier Kritik? Eismann hat doch die Auszeichnung Toparbeitgeber 2012 erhalten. Was will man denn mehr?
Die AWD GmbH ist übrigens auch wieder als Toparbeitgeber 2012 ausgewiesen worden. Und die Deutsche Vermögensberatung DVAG hat es auch wieder geschafft. Im Ranking sollen sie direkt nebeneinander stehen.
Die Arbeitsbedingungen von DVAG und AWD waren übrigens auch schon einmal im Blickpunkt der Story.
Die Eismann-Story wird am Donnerstag um 11:15 Uhr im WDR3 wiederholt.

