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Die Seite www.geprellte-strukkis-neu.de ist nicht mehr online.
Sie war ein Auffangbecken für kritische Strukturmitarbeiter, Ex-Strukturmitarbeiter und Opfer von Strukturvertrieben. Im Fokus standen Strukturvertriebe wie OVB, AWD (jetzt Swiss Life Select). Auch der Bereich, im dem über die DVAG geschrieben wurde, war sehr aktiv. Fast täglich gab es neue Berichte oder Kommentare.
Man munkelt, ein großer Vertrieb habe ein gutes Angebot gemacht und die Seite einfach aufgekauft.
Auch die DVAG- kritische Seite www.exdvag.de verschwand vor einiger Zeit spurlos. Auch hier gab es Gerüchte, dass ein Vertrieb seinen Einfluss geltend gemacht hat.
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Wer das Wochenende für wirklich nützliche Dinge nutzen will, kann online 40 Fragen zur Sachkundeprüfung beantworten.
Deutsche Makler Akademie bietet den Online-Test an.
Ich habe mich auch gleich mal rangemacht. Bis zu den Ergebnissen bin ich dann aber doch lieber nicht gekommen…
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Kaum zu glauben: Der TÜV-Süd stellte Prüfberichte aus, die die Immobilien von S&K bewerteten.
Stephan Schäfer (S) und Jonas Köller (K), Chefs der Frankfurter Immobilienfirma S & K, beauftragten den Tüv Süd, ihnen den Wert ihrer Immobilien zu bescheinigen. Viele Anleger vertrauten dem Tüv-Prüfbericht, der S & K noch Ende August 2011 einen Immobilienbestand mit einem Verkehrswert von mehr als 101 Millionen Euro bestätigte.
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Ein lesenswerter Bericht im Handelsblatt über die Provinzial und die Leiden des Herrn Rüther.
Gute Umsätze sind eben auch kein Allheilmittel.
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Von der ersten Liga hatte der erste FC Kaiserslautern geträumt. Daraus wurde aber nichts. Man verlor nach Toren deutlich in der Relegation gegen Hoffenheim.
Seit 1996 ist man Werbepartner der DVAG. Dort setzt man auf Leidenschaft und Sportgeist, wie es so schön auf der Homepage der DVAG heißt.
Währenddessen wirbt die DVAG in ihrem Blog für Nachwuchsvermögensberater. Mit elf Fragen und elf Antworten will man den Beruf versüßen.
Gleichzeitig wird gewarnt: „Das Interesse ist groß, doch ein Wechsel – gerade in die Finanzbranche – will immer gut überlegt sein“, heißt es da. Dem kann ich mich in jeder Hinsicht nur anschließen.
Weiterhin werden folgende Überlegungen angestellt: „Oft muss man als Anfangsinvestition viel Geld aufbringen, in der Regel kreditfinanziert.“ In der Finanzdienstleistungsbranche lebt der Berater von Vorschüssen. Nur dann, wenn seine vermittelten Verträge Haftungszeiten von bis zu fünf Jahren überleben, darf er das Geld behalten. Der Berater erhält also im Wege des Vorschusses eine Art Kredit. Hier bestehen erhebliche Haftungsrisiken.
„In bestimmten Branchen sind Selbstständige von Moden, von der Saison, vom Wetter, von Zulieferern oder von der Lage ihres Geschäftes abhängig“, heißt es weiter. Leider ist dies in der Finanzdienstleistung auch so. Sind die Rahmenbedingungen nicht gut (zum Beispiel in einer Niedrigzinsphase), lassen sich Geldanlagen schlecht vermitteln. Außerdem muss man bedenken, dass man als gebundener Vermittler nur die Produkte verkaufen darf, die man zur Verfügung bekommt. Laufen diese Produkte nicht, entwickeln sie sich schlecht oder kommen Sie in Verruf, wird man dies wird merken. Der gebundener Vermittler kann dann – im Gegensatz zum Makler – nicht umsteigen. Dies sind Dinge, die man sich als Vermögensberater unbedingt vor Augen halten muss.
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Carsten Maschmeyer, Gründer des AWD (heute Swiss Life Select), musste tief in die Tasche greifen.
Die BaFin erstattete Strafanzeige wegen Marktmanipulation.
Die Ermittlungen standen in Zusammenhang mit Maschmeyers Einstieg beim AWD-Konkurrenten MLP im Jahr 2008. Er hatte ein MLP-Aktienpaket besessen, ohne dies zu melden. Damit könnte Maschmeyer gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen haben, nach dem Anteilseigner binnen vier Tagen öffentlich machen müssen, sobald sie bestimmte Schwellen – etwa von 3, 5 oder 20 Prozent der Stimmrechte – überschritten haben.
Im August 2008 verriet Maschmeyer, dass er Zugriff auf 26,74 Prozent der MLP-Aktien habe. Seine Aktien gehören jetzt Swiss Life, der auch AWD gekauft hatte.
Nach Zahlung von 2,9 Mio € soll das Strafverfahren gegen Maschmeyer eingestellt werden.
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Auch die Ergo bietet ihren Handelsvertretern zur Absicherung ihrer Rentenansprüche und der Berufsunfähigkeit ein Versorgungswerk an.
Die Einzahlungen kommen teilweise von dem Handelsvertreter selbst, zum größeren Teil jedoch von der Ergo. Die Ergo hat dafür bei der Lingual GmbH in Form einer Direktversicherung Anlagen gebildet.
Teilweise wird in den Bestimmungen auf das BetrAVG verwiesen, in denen die Direktversicherungen für Arbeitnehmer geregelt sind.
Grundsätzliche Abtretungen, wie wir dies bei anderen Versorgungswerken finden, gibt es hier nicht. Dennoch gibt es klare Regelungen in Bezug auf eine mögliche Verrechnung mit Ausgleichsansprüchen.
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Seit vielen Jahren streiten sich die Gemüter um die beiden magischen Begriffe Honorar oder Provision. Die Versicherungswirtschaft hat seit Jahrzehnten gut verdient und will an der herkömmlichen Provisionszahlung festhalten. Die Verbraucherschützer kritisieren die schlechten Beratungsleistungen und fordern ein Umdenken hin zur Honorarberatung.
Eine sehr interessanter Bericht findet sich in Portfolio International. Dort wird die Frage betriebswirtschaftlich unter die Lupe genommen.
Eins ist sicher: Genügen die Provisionen aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht, kann der herkömmlichen Berater nur noch Geld verdienen, wenn er umdeckt. Die Kunden sind dann bei der Provisionsberatung die Leidtragenden.
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Manche Gerichtsverfahren haben ihre eigenen Regeln. Vor dem Landgericht Koblenz wurde ein ehemaliger Handelsvertreter von seinem Unternehmen auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen verklagt.
Das Gericht gab in der mündlichen Verhandlung schnell zu erkennen, dass es die Forderung des Unternehmens für richtig hält. Wir hatten entgegnet, dass wir die Höhe der Forderung nicht nachvollziehen können. Außerdem hatten wir konkret darauf hingewiesen, dass der Handelsvertreter noch hätte Provisionen bekommen müssen.
Die Erörterung hat bestimmt knappe 2 Stunden gedauert. Das Gericht war nicht auf unsere Seite zu bringen. Dennoch konnten wir zu guter Letzt die gegnerische Kollegin dazu bewegen, telefonisch noch einmal Rücksprache mit dem entsprechenden Unternehmen zu halten. Und siehe da: Die verlorenen Provisionen wurden gefunden, der Rückstand verringerte sich deutlich und der Prozess konnte im Wege eines „wohlwollenden“ Vergleiches abgeschlossen werden.
Zu befürchten war jedoch, dass das Gericht – obgleich die Einwendungen des Handelsvertreters ja teilweise zutreffend waren – den Handelsvertreter in voller Höhe verurteilt hätte.
Insofern muss auf diesem Wege der gegnerischen Rechtsanwaltskollegin „im Namen der Gerechtigkeit“ ein gewisser Dank ausgesprochen werden.
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Hier ein bisschen was fürs Pfingstfest:
Die FAZ meint zu Recht, dass die Honorarberatung nicht die Lösung allen Übels ist.
Und sie meint, dass „Die Qualität in der Finanzberatung lässt sich aber nur mit Hilfe solider Ausbildung steigern.“
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Das Landgericht Aschaffenburg hatte am 6.3.2013 die Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung zum Schadenersatz verurteilt.
Der Berater hatte nach der Überzeugung des Gerichts eine nicht anlegergerechte Anlage empfohlen und seine Beratungspflichten verletzt.
Der Kunde war ein konservativer Sparer und wollte keine riskante, sondern eine sichere Geldanlage.
Der Medico 34 könne diese Ziele nicht erfüllen, weil dieser Fonds mit dem Risiko des Totalverlustes und der Nachschusspflicht verbundene Anlageform behaftet sei.

