12
Gestern bereitete Günther Jauch das Thema „Den Managern ans Gehalt! Brauchen wir ein Gesetz gegen die Gier“ auf.
Dazu lud er den umstrittenen AWD-Gründer Maschmeyer ein und soll laut Spiegel einige Mitarbeiter vom NDR „vergrätzt“ haben, die sich lange mit Maschmeyer herumgestritten hatte.
08
In den Sog der Immobilienfirma S&K geraten nicht nur Banken.
Ermittelt wird jetzt auch gegen Dorothee Schöneich, Herausgeberin der Zeitschrift „Finanzwelt“. So beschrieb es das Handelsblatt.
Ihre Wohnräume wurden durchsucht. Wahrheitswidrige und schönfärberische Berichterstattung gegen üppiges Honorar wird ihr vorgeworfen. Schöneich ist inzwischen als Herausgeberin zurückgetreten und bestreitet die Vorwürfe.
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07
Göker hat seine Nachfolger gefunden.
Dicke Autos, leichte Mädchen, Prominenz und Schlagersternchen. Die Inhaber der S&K Immobilienfirma haben es richtig krachen lassen.
Und nun sitzen sie in Untersuchungshaft.
12 % Rendite versprachen sie für deutsche Anlagen. Der Trick : Der Fond investierte zunächst gar nicht in irgendwelche Gebäude. Sondern er behielt erst einmal rund 20 Prozent als Kostenbeitrag ein. Die restlichen etwa 80 Prozent vergab der Fonds als Darlehen an eine GmbH, die zur S&K-Gruppe gehörte und davon Immobilien kaufen sollte.
Dann mussten andere Tochterunternehmen her, in der das Geld hin- und her, und dann in die Privattaschen der Inhaber floss.
Damit überhaupt noch was ging, musste Geld her. Neue Anleger dienten als „Finanzlückenfüller“. Schneeballsystem nennt es die Staatsanwaltschaft.
Einer der beiden Inhaftierten trägt einen Doktortitel. Wohl gekauft, munkelt man. Man spendete, schmückte sich mit Beckenbauer und anderen schillernden Figuren und nannte Frankfurt seine Heimat.
Irgendwie kommt einem das alles irgendwoher bekannt vor.
Über die Beiratschaft in der deutschen Gesellschaft für Finanz- und Haushaltspolitik e.V. hatte Schäfer allerlei Kontakt zur Politik und Prominenz. Seinen Namen findet man dort allerdings nicht mehr.
06
Die Schweiz hat sich mit großer Mehrheit für eine Begrenzung der Mangergehälter ausgesprochen.
Auch staatliche Betriebe sind davon betroffen.

Schweizer Manager sollen bis 313 mal mehr verdienen als ihre schlechtbezahltestens Mitarbeiter.
Nach einer Hochrechnung auf der Basis der Ergebnisse aus nahezu zweit Drittel der Kantone nahmen 68 Prozent der Wähler am Sonntag die „Volksinitiative gegen die Abzockerei“ an. Sie hat zum Ziel, Lohnexzesse bei Spitzenmanagern börsenotierter Unternehmen einzudämmen und die Rechte der Aktionäre zu stärken.
Ein durchschnittlicher Dax-Manager erhält übrigens 4,5 Mio € jährlich, also 375.000 € monatlich. Das ist ein üppiger Gehaltsanstieg um etwa 20 % gegenüber 2009.
Wer weiß? Vielleicht gibt es in Deutschland schon vor der Schweiz die Milchquote für Manager.
05
Das Landgericht Karlsruhe urteilte am 10.1.2013, dass ein Handelsvertreter nicht zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 30.000 € verpflichtet ist. Gleichzeitig wurde er verurteilt, eine bereits geleistete Auskunft an Eides statt zu versichern. Eine Feststellungsklage, gerichtet darauf, festzustellen, dass der Handelsvertreter allen Schaden ersetzen müsse, der der Klägerin dadurch entstanden sei oder noch entstehen werde, wurde als unzulässig abgewiesen.
Die Parteien beendeten das Vertragsverhältnis im Wege eines Aufhebungsvertrages. Danach war der Beklagte verpflichtet, es zu unterlassen, mit Mitarbeitern der… zusammenzuarbeiten, weder persönlich noch durch Einschaltung Dritter Kunden, die mit Partnergesellschaften der… Verträge geschlossen haben, zu Kündigung und/oder Einschränkung bestehender Verträge zu bewegen
und für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungspflichten eine Vertragsstrafe in Höhe von 15.000 € an die… zu zahlen.
Das Gericht vertritt die Rechtsauffassung, dass nachvertragliche Wettbewerbsverbot sei unwirksam. Das Gericht hält die verwendete Klausel im Hinblick auf § 307 Abs. 1 BGB für bedenklich und für unwirksam, „da sie dem Beklagten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, sie ist inhaltlich nicht hinreichend klar und verständlich. Das Gericht beanstandet hier, dass bei der von der Klägerin gewählte Formulierung nicht hinreichend klar ist, welche Kunden der Beklagte tatsächlich zukünftig beratender und es in diesem Rahmen auch zu Kündigungen oder Einschränkungen bestehende Verträge kommen kann. Die Formulierung ist so gewählt, dass es für den Beklagten erkunden, die mit Partnergesellschaften der… Verträge abgeschlossen haben, Beratungen oder Tätigkeiten problematisch sein können. Es geht also dabei nicht um Kunden der… direkt, sondern um Kunden der Partnergesellschaften. Welches diese Partnergesellschaft sind, ist jedoch nicht hinreichend klargestellt, wie auch nicht klargestellt ist, ob es sich dabei um derzeitige Partnergesellschaften, künftige Partnergesellschaften, wenn ja in welchem zeitlichen Rahmen, handeln darf.“
Das Gericht geht auch in Übereinstimmung mit der Einschätzung des OLG Naumburg davon aus, dass die Klausel gemäß § § 13 8,242 BGB dem Beklagten sittenwidrig an seiner nachvertraglichen Berufsausübung benachteiligt und deshalb unwirksam ist.
Nicht rechtskräftiges Urteil des Landgericht Karlsruhe vom 10.1.2013 Az. 7 O 127/10
04
Am 26.9.2012 entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass die Berufung eines Strukturvertriebes gegen ein Urteil des Landgerichts Heidelberg zurückgewiesen wird.
Vor dem Landgericht Heidelberg wurde ein Rechtsstreit zwischen einem Strukturvertrieb und einem Handelsvertreter ausgetragen. Der Strukturvertrieb warf dem Handelsvertreter vor, dieser habe eine schädigende E-Mail an die komplette Außendienstorganisation der Klägerin verschickt. In dieser Mail teilte er mit, dass bereits mehr als 30 Berater in seiner Direktion gekündigt hätten, er selbst habe das Gefühl, dass einiges bei uns nicht stimmt und hatte dann eine Reihe von Fragen aufgeworfen. Unter anderem fragte er, ob andere die Erfahrung gesammelt hätten, ob sich die Geschäftsleitung des Strukturvertriebes an getroffene Vereinbarungen hält, ob bei der Vermittlung der Ausschließlichkeit die Chancen, sich gegen Mitbewerber durchzusetzen, immer schlechter würden, und ob der jeweilige Direktionsleiter Dinge verlangen würde, die nicht Gegenstand des Vertrages sind und so weiter…
Der Strukturvertrieb warf dem Handelsvertreter vor, er habe mit dieser E-Mail gegen seine Pflichten aus dem Agenturvertrag verstoßen. Er habe diese E-Mail mehr als 30.000- fach versendet. Dies stelle einen Angriff auf den Geschäftsbetrieb dar, zumal der Briefinhalt im Detail und in seiner Totalität eine grobe Herabsetzung des Strukturvertriebes darstelle.
Der Strukturvertrieb beantragte, dass festgestellt wird, dass der Handelsvertreter allen Schaden ersetzen muss, der daraus entstanden ist, dass er an Handelsvertreter und Mitarbeiter dieses Rundschreiben per E-Mail versendet hat.
Der Handelsvertreter berief sich auf die Meinungsfreiheit und erhielt sowohl vor dem Landgericht Heidelberg als auch vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe in vollem Umfang Recht.
Vor dem Oberlandesgericht beantragte der Strukturvertrieb zudem hilfsweise, der Handelsvertreter müssen einen Betrag in Höhe von 100.000 € nebst Zinsen an den Strukturvertrieb zahlen.
Dazu das Oberlandesgericht:
“ Die Klägerin stützt ihre Ansprüche in erster Linie auf den Vorwurf eines Verstoßes gegen die Interessenwahrungspflicht des Handelsvertreters, § 86 Abs. 1 HGB.… Der Senat teilt die Auffassung des Landgerichts, dass es an hinreichend konkreten Vortrag zur Möglichkeit eines Schadenseintritts im Streitfall fehlt. ……Die Möglichkeit bzw. Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts als Voraussetzung des Feststellungsinteresses ist vom Kläger darzulegen und zu beweisen. Entsprechend Vortrag hat die Klägerin Streitfall nicht mit der zu fordernden Substanz gehalten. Zu Recht hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass der Vortrag der Klägerin, es können aufgrund der E-Mail zur Kündigung von Handelsvertreterverhältnissen kommen mit der Folge, dass Aufwendungen für Ausbildung et cetera verloren seien, nach der Lebenserfahrung angesichts des Inhalts der E-Mail gänzlich und plausibel ist……
…..Umsatzverluste durch überflüssige Diskussionen und unfruchtbare Besprechungen sind nicht mit der zu fordernden Substanz dargelegt……Entsprechendes gilt für den Hinweis auf einen möglichen Imageverlust der Klägerin…..Entsprechendes geht schließlich für die behaupteten Rückgänge der Grüße in der Direktion, der der Beklagte bis zu seinem Ausscheiden angehört. Tatsachen, die einen Zusammenhang dieser Rückgänge mit der Mailaktion des Beklagten auch nur plausibel erscheinen ließen, hat die Klägerin nicht vorgetragen…..Der zweite, auf Zahlung gerichtete Hilfsantrag ist zulässig…, aber unbegründet. Denn es kann, wie ausgeführt, nicht festgestellt werden, dass die beanstandeten E-Mails zurechenbar-kausal zu einem Vermögensschaden der Klägerin geführt haben; die Klage ist insoweit unschlüssig.“
01
Mit 86 Jahren und gesundheitlich angeschlagen wollte er das Amt nicht mehr ausüben. Er legte das Amt nieder, obgleich er es bis an sein Lebensende hätte ausführen können. Niemand hätte seine Macht in Frage stellen dürfen. Er verkörperte die ihm angediehene Vaterfigur. Sein Wort wurde erhört und wurde Gesetz. Um zu verlängern hätte es keiner Wiederwahl bedurft. Ein deutscher Papst ist zurückgetreten.
28
Seit 2011 verschickt die “Gewerbeauskunftszentrale” (GWE) sog. “Angebotsformulare für einen Eintrag in eine Gewerbedatenbank” an Gewerbetreibende, Unternehmen, Freiberufler und Vereine.
Die Formulare waren so gestaltet, dass auf den ersten Blick kein Preis für diesen “Service” erkennbar war, so dass viele irrtümlich in dem Glauben unterschrieben, der Eintrag sei kostenlos. Kurz danach flatterte eine Rechnung von mehreren hundert Euro ins Haus.
Bei Nichtzahlung wurden oft monatelang Mahn- und Drohschreiben, eines Inkassobüros oder verschiedener Rechtsanwälte, verschickt.
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität klagte vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die GWE und bekam Recht. Diese Urteile bestätigte nunmehr der BGH, indem er die Nichtzulassungsbeschwerde der GWE zurückwies. Damit steht fest, dass das Verhalten der GWE wettbewerbswidrig war und deshalb zu recht untersagt wurde.
27
Ich schrieb vor wenigen Tagen die Central Krankenversicherung an, weil diese Leistungen verweigerte und auf die Abgabe falscher Angaben des Versicherungsnehmers verwies.
Ich erhielt heute eine erstaunliche Antwort: „Bei einer gerichtlichen Prüfung sind wir gerne bereit, diese Dokumente offenzulegen“.
Warum es jedoch erst zu einem Rechtsstreit vor gericht kommen soll, teilte man uns nicht mit.
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Die AachenMünchener bietet jetzt eine neue Rundum-Police an. Privathaftpflicht, Hausrat, Unfall und Glas – alles ist in einem Paket geschnürt. So schreibt es Cash-Online.
Angesprochen werden sollen vor allem junge Leute. Die AachenMünchener hat dann auch gleich erkannt, dass gerade junge Leute das alles doch gar nicht brauchen. Dann darf man Anwartschaften für 1 Euro mtl. erwerben.
Young & home und young & life sollen sie heißen.
Der treue Leser wies darauf hin, dass es sich bei dem Produkt, über das er am 18.2. schrieb, um ein ähnliches Rundum-Produkt handelte. Jung und – fast – unkündbar.
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Das Amtsgericht Warendorf hat gerade (18.2.2013) die Klage eines Strukturvertriebes auf Rückzahlung von Provisonen von knapp 4000 € zurückgewiesen.
Das Gericht kritisierte, dass die Klage sich überwiegend auf der Vorlage von Abrechnungen stützte. Daran fehle aber ein schlüssiger Sachvortrag durch Darlegung eines Lebenssachverhaltes. Auf diesen Umstand hatte das Gericht zuvor hingewiesen.
Das Urteil ist natürlich noch nicht rechtskräftig.

