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Eine gute Nachricht kommt von Cash-Online:
Die Versicherer geben mehr Geld für Um- und Weiterbildung aus.
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Eigentlich wollte ich über Wulff nicht mehr schreiben. Es ging mir eigentlich nur um die traurigen Verquickungen der Politik zur Wirtschaft, und auch zur Finanzwelt, die hier deutlich werden.
Und um große Erklärungen, warum und wie es denn dazu gekommen ist. Wulff meint ja, er habe die Bild bei der Berichterstattung nur um einen Aufschub bitten wollen. Verfolgt man Umfragen im Internet, gibt es nicht viele, die ihm das glauben. Und das Amt will er ja auch nicht hergeben, sagte er gestern.
Da fällt mir nur der vorausschauende Satz von Wilhelm Busch ein:
Obgleich die Welt ja, sozusagen,
Wohl manchmal etwas mangelhaft,
Wird sie doch in den nächsten Tagen
Vermutlich noch nicht abgeschafft.
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Der Bundesgerichtshof fällte kürzlich ein richtungsweisendes und äußerst interesantes Urteil:
Es stritten sich ein Versicherungs- und Bausparkassenvertreter mit seiner ehemaligen Gesellschaft über Ausgleichsansprüche gem. § 89 HGB.
In dem Vertrag waren die sog. Grundsätze, die von den Spitzenverbänden der Versicherungswirtschaft und des Versicherungsaußendienstes ausgearbeitet sind, nicht vereinbart. Diese Grundsätze dienen der schnelleren Erfassung der Höhe der Ausgleichsansprüche, über die ansonsten mit großen Prozessrisiken gestritten wurde.
Der BGH stellte fest, dass diese Grundsätze trotzdem für die richterliche Schätzung herangezogen werden müssen, auch wenn sie nicht vereinbart sind.
Dieses Urteil dürfte richtungsweisend sein, da es bisher sehr umstritten war, ob die Grundsätze auch dann gelten, wenn diese nicht Gegenstand des Handelsvertretervertrages sind. Die Ausgleichsansprüche lassen sich an Hand der Grundsätze nach der aktuellen Entscheidung des BGH leichter ermitteln.
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Manch einer wird an seinen eigenen Äußerungen und den damit verbundenen Zielen gemessen. Der wegen seiner „Nähe“ zur freien Wirtschaft kritisierte Bundespräsident Wulff hat solche Spuren nicht nur auf der Mailbox eines Bildredakteurs hinterlassen, sondern auch hier:
SPD-Krise
„Bundesligatrainer ist ein sehr viel sicherer Job als SPD-Vorsitzender.“
Wulff lästerte nicht nur über seinen Niedersächsischen Ministeramtsvorgänger Glogowski, nein auch über über Rau wegen dessen „Flugaffaire“ als NRW-Ministerpräsident in NRW. Dabei forderte er den Rücktritt Raus als Bundespräsident:
«Natürlich darf das Amt des Bundespräsidenten durch die aktuelle Diskussion nicht Schaden nehmen. Aber man muss klar sagen dürfen, dass schwarze Reisekassen in Nordrhein-Westfalen ein Verstoß gegen die dortige Landeshaushaltsordnung und die NRW-Verfassung sind. Ich bedauere, dass wir keinen unbefangenen Bundespräsidenten im Amt haben.»
Wulff weiter in seiner Erklärung kurz vor Weihnachten zu seinen fragwürdigen Kreditgeschäften:
„Persönliche Freundschaften sind mir gerade auch menschlich wichtig“,
wohl in Hinblick auf seine großzügigen Unterstützer und Freunde Geerken und Maschmeyer.
Diekmann von der Bild gehört offensichtlich nicht zu seinen Freunden. Diesem drohte er mit strafrechtlichen Konsequenzen, Krieg gegenüber Diekmann und dem gesamten Springerverlag und mehr. Für Wulff und seiner Frau sei der „Rubikon“ überschritten, so Wulff auf der Mailbox Diekmanns.
Rubikon? Das ist ein Fluss in Italien, dessen Überquerung damals im römischen Reich einer Kriegserklärung gegenüber Rom gleichkam.
Rau hatte diese alte Metapher während seiner Amtszeit aus dem Hut gezaubert, als er sagte, die Biowissenschaften dürften den Rubikon nicht überschreiten. Rau hatte seinerzeit kleine „Reisegeschenke“ von der WestLB erhalten. Die überteuerten Flugkosten wurden steuerlich abgesetzt. Die Flüge Raus wurden seinerzeit durch als Stewardessen getarnte Prostituierte begleitet.
Bedauerlich, dass es aktuell auch keinen unbefangenen Bundespräsidenten gibt.
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Ein Prosit auf das neue Jahr und allen Lesern viel Glück, Erfolg und Gesundheit!
Unsere Buchempfehlung für 2012, in dem alles anders wird:
Buchautor: Carsten Maschmeyer
Titel: Selfmade erfolf reich leben
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Nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Hannover muss die Sparkasse Hannover Auskunft geben über Rückvergütungen bei der Vermittlung einer Beteiligung am Geschlossenen Medienfonds „Magical Productions GmbH & Co. KG“. Bei der Anlageberatung war der Kläger seinerzeit nicht ausdrücklich über den von der Sparkasse Hannover vereinnahmten Anteil am Ausgabeaufschlag (Agio) und über die im Verkaufsprospekt ausgewiesenen Eigenkapitalvermittlungsprovisionen der empfohlenen Medienfondsbeteiligung aufgeklärt worden.
Das Landgericht Hannover bezog sich bei seiner Entscheidung ausdrücklich auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), konkret auf den Beschluss vom 9. März 2011 unter dem Aktenzeichen XI ZR 191/10. Danach sei die beratende Bank dazu verpflichtet, den Anleger über Rückvergütungen aufzuklären. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn erhobene Ausgabeaufschläge oder Eigenkapitalvermittlungsprovisionen (Rückvergütungen) vom Fondsemittenten hinter dem Rücken des Anlegers zurück an diejenige Bank fließen, die die Anlage vertrieben hat. Im vorliegenden Fall habe der Mitarbeiter der Sparkasse Hannover, so das Landgericht, nicht nachweisen können, dass diese Aufklärung erfolgt sei. Der Kläger hat folglich nachträglich noch Anspruch auf Auskunft.
Bei einem ähnlich gelagerten Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt dürfte es auch für die Commerzbank AG eng werden. Das Landgericht der Hessenmetropole befürwortet nach ersten Hinweisen die Pflicht zur nachträglichen Offenbarung von Vermittlungsprovisionen (LG Frankfurt, Aktenzeichen: 2-10 O 197/11).
(Beschluss vom 23.11.2011, Aktenzeichen: 13 O 64/11).
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Am 15.12.2011 setzte sich die Financial Times mit den Nachwuchsproblemen im Vertrieb auseinander.
Sehr interessant und hier nachzulesen.
Darin heißt es es : „Erschwerend kommt hinzu, dass die Zahl an potentiellen Nachwuchskräften durch den demografischen Wandel sinkt. „Die Jahrgänge werden immer dünner“, sagt Ralf Götz, Direktor und Chefvolkswirt bei der DVAG. „Der Kampf um Talente hat zugenommen.“ “ Jetzt bietet die DVAG sogar einen dualen Studienabschluss an, heißt es in der FT.
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BGH: Prof.Dr. Rupert Scholz haftet
Der BGH entschied am 17.11.2011, dass Rupert Scholz als Werbeträger nach den Grundsätzen der Prospekthaftung haftet.
Das Landgericht Mosbach hatte ihn verurteilt, das Oberlandesgericht Karlsruhe diese Entscheidung wieder aufgehoben. Aus dem Handelsvertreter-Blog Hier mehr dazu.
Hier Auszüge aus dem bemerkenswerten Urteil:
„Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haften für fehlerhafte oder unvollständige Angaben in dem Emissionsprospekt einer Kapitalanlage neben dem Herausgeber des Prospekts die Gründer, Initiatoren und Gestalter der Gesellschaft, soweit sie das Management bilden oder beherrschen. Darüber hinaus haften als so genannte Hintermänner alle Personen, die hinter der Gesellschaft stehen und auf ihr Geschäftsgebaren oder die Gestaltung des konkreten Anlagemodells besonderen Einfluss ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen….
Der Prospekthaftung im engeren Sinne unterliegen darüber hinaus auch diejenigen, die mit Rücksicht auf ihre allgemein anerkannte und hervorgehobene berufliche und wirtschaftliche Stellung oder ihre Eigenschaft als berufsmäßige Sachkenner eine Garantenstellung einnehmen, sofern sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Emissionsprospekt einen besonderen, zusätzlichen Vertrauenstatbestand schaffen und Erklärungen abgeben…..
Dem Beklagten kam aufgrund seines beruflichen Hintergrunds und seiner Fachkunde sowie infolge seiner – zum Prospektbestandteil gewordenen – Zeitschrifteninterviews die Stellung eines Prospektverantwortlichen zu….
Der Beklagte stand bei dem Bericht in der Zeitschrift „W. K. “ durch die optische Aufmachung mit Voranstellung seines Bildes, das …Zitat seiner Aussagen als Aufmacher und auch inhaltlich mit seinen Aussagen im Vordergrund. Der Bericht in der Zeitschrift „C. “ stellte ihn als Mitverantwortlichen dar, dem in dem Interview eine im Wesentlichen gleichrangige Bedeutung mit den anderen „führenden Personen“ der Anlagengruppe beigemessen wurde…..
In der Gesamtschau seiner Aussagen in den Presseveröffentlichungen erweckte der Beklagte zudem den Anschein, er setze sich besonders für die Belange der einzelnen Anleger ein….
Die Präsentation des Beklagten mit den ausgewählten Stationen seines Lebenslaufs war geeignet, Zutrauen in seine besondere persönliche Zuverläs-sigkeit hervorzurufen. Der Beklagte war als Politiker und Bundesminister Inhaber herausragender öffentlicher Ämter, die zumal dann allgemein Ansehen be-gründen, wenn ihr Inhaber – wie der Beklagte – nicht allein Berufspolitiker ist. Sie weisen zudem darauf hin, dass der Betroffene darauf bedacht sein wird, seinen guten Ruf nicht zu gefährden, da – wie die Veröffentlichungen zum vorliegenden Sachverhalt belegen – auch aus ihren Ämtern ausgeschiedene Spitzenpolitiker weiterhin im Blickpunkt der interessierten Öffentlichkeit stehen.“
Fraglich ist, ob jetzt „Tor und Tür“ geöffnet wurde, um nicht den einen oder anderen prominenten Werbeträger ebenso haftungsrechtlich in die Verantwortung gezogen werden kann. Anke Engelke, Jürgen Klopp, Oliver Kahn, Felix Magath sind nur einige Namen, die Werbeverträge in der Finanzbranche abgeschlossen hatten oder immer noch unterhalten.
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Regelmäßig berichten wir über aktuelle Entwicklungen in der Branche der Handelsvertreter, insbesondere der, die im harten Geschäft der Finanzdienstleistungen unterwegs sind.
Auch das Jahr 2011 war für Viele ein schweres Jahr. Die internationale Krise hat zu großen Verunsicherungen geführt mit der Folge, dass Kunden vor langjährigen Anlagen aus Angst um ihr Geld zurückschreckten.
In dieser Zeit sinkender Umsätze hat dann der eine oder andere mit Wechselgedanken gespielt. Viele bekamen sogar wirtschaftliche Probleme. Bei Manchen waren diese existentiell. Mir sind sogar Suizidfälle bekannt geworden.
Gerade vor diesem Hintergrund möchte auch ich einmal einen branchenbezogenen Wunsch äußern, nämlich den, dass man sich vor der Unterschrift eines Vertrages diesen genau durchlesen sollte. Bei Bedenken sollte schon dann anwaltlicher Rat hinzugezogen werden. So kann aus diesem Rat vielleicht die eine oder andere Schlussfolgerung hergeleitet werden.
Und so mancher Vertrag, der sich im Nachhinein als ruinös herausgestellt hatte, wäre dann nicht unterschrieben worden.
Ich wünsche allen Lesern frohe und besinnliche Weihnachten.

