Allgemein

LG Münster : So leicht geht Konkurrenztätigkeit

Am 19.05.2005 entschied das Landgericht in Münster unter dem Aktenzeichen 15 O 306/03, dass ein Vertrieb weder Auskunft noch Provisionszahlungen nach einer Kündigung zu zahlen hat.

Ein ehemaliger Handelsvertreter war mit einer solchen Klage gescheitert.

Schließlich, so das Gericht, hatte die Beklagte das Vertragsverhältnis wirksam fristlos gekündigt. Die fristlose Kündigung beruhte auf einem Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot, weil der Handelsvertreter eine Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen begann.

Das Gericht dazu:

„Wenn eine Konkurrenzlage gegeben ist, verstößt jedes Handeln des Handelsvertreters gegen das Wettbewerbsverbot, durch welches unmittelbar oder mittelbar die Interessen des Konkurrenten gefördert werden“.

Dies kann auch durch Übernahme einer Konkurrenzvertretung geschehen, oder auch in jeder sonstigen Hilfeleistung oder Unterstützung des Konkurrenten und seines Produktes. Darunter fallen z.B. Kritik einer Ware des Geschäftsherrn verbunden mit gleichzeitigem Lob der Ware des Konkurrenten, Beratung des Konkurrenten, Überlassung von Kundenlisten oder sonstigen der Geheimhaltung unterliegenden Informationen, Belieferung von dessen Kunden, und so weiter.

Ein solcher Verstoß stellt einen wichtigen Kündigungsgrund im Sinne des § 89 a HGB dar. Die Fortsetzung des Handelsvertreterverhältnisses ist nach Ansicht des Gerichts unzumutbar. Eine Abmahnung hatte es vor Ausspruch der Kündigung im Übrigen nicht beduft.

Göker muss 125.000 € an die Allianz zahlen

Während der Prozess der Axa die Diskussionen um die MEG wieder aufflammen ließ, wurde Göker -fast nebenbei – zu einer Zahlung von 125.000 € rechtskräftig verurteilt.

Gegen ein Urteil des LG Kassel legte Göker noch Berufung beim OLG Frankfurt ein und nahm diese jetzt wieder zurück, so dasinvestment.com heute.

Studio über das Verhältnis der Verbraucher zu den Versicherungen

Frauen hören eher auf Tipps und Empfehlungen, während Männer sich mehr online orientieren.

Dies so etwa und mehr ergab eine sehr interessante Studie über das Verhältnis der Kunden zu den Versicherungen.

Herausgegeben von TOMORROW FOCUS Media GmbH aus München.

MEG-Vorstand wird von der Halleschen Versicherung persönlich herangezogen

Die Hallesche Versicherung will 1,5 Mio € zurück – da die MEG insolvent ist, nun von deren ehemaligen Vorstandsmitglieder persönlich.

Angeblich gab eine Schuldübernahme der Mitglieder, dass man persönlich haften würde.

Nun wurden sie verklagt. Vor dem Landgericht Kassel erschien wohl nur A. B. Während es gegen drei bereits Teil-Versämnisurteile gab, wollen sich Göker und Drönner wohl noch zur Wehr setzen.

So in der HNA am 29.6.11

Bei Streit mit Clarus AG Arbeitsgericht zuständig

RA Kai Behrens

Kurz erläutert : In einem Rechtsstreit der Clarus AG gegen einen ehemaligen dort tätigen Makler entschied das LG Wiesbaden, dass das Arbeitsgericht zuständig. Und nicht das Landgericht.

Näheres dazu in Kürze mehr.

Wird Ergo erpresst ?

Ein immer wieder diskutiertes Thema : Ein ehemaliger Mitarbeiter glaubt, Ansprüche gegen sein altes Unternehmen zu haben. Um etwas Nachdruck zu verleihen, wird „mit der Öffentlichkeit“ gedroht. Pikante Informationen sollen an Pressevertreter weitergegeben werden.

Bei der Ergo sind in der letzten Zeit eine Reihe pikanter Infos bekannt geworden. Der Albtraum jedes Großunternehmens – plötzlich mit Negativschlagzeilen im Mittelpunkt zu stehen.

Am 9.6.11 soll die Ergo Strafanzeige wegen versuchter Erpressung erstattet haben, enthält sich aber weiterer Angaben.

Ob die Hintergründe so waren, wie oben angedacht, wissen wir nicht.

Ebenfalls pikant : Die Süddeutsche schrieb am 28.6., Herr Kaiser soll mit der Ausrede , er wolle eine Meinungsumfrage machen, sich den Zutritt zur Kundenwohnung hat erschleichen wollen und spricht von Herrn Kaiser mit Tarnkappe.

Maschmeyer auf neuen Wegen

Am 25.06.2011 schrieb das Handelsblatt, dass Karsten Maschmeyer die Beteiligungsgesellschaft Alternative Investments GmbH gegründet hat. Der Sitz des Unternehmens ist Frankfurt am Main. Die GmbH ist eine 100%ige Tochter der Vermögensverwaltungsgesellschaft. Nach dem Handelsblatt ist Ziel der Gesellschaft, durch Bereitstellung von Eigen- und Fremdkapital das Wachstum Europäischer Unternehmen mit Webbasierten Geschäftsmodellen zu fördern – sowie aus dem Bereichen Medizin, erneuerbare Energien und Ressourcen schonende Technologien.

Bis Ende 2008 schon 1,4 Mio Riesterverträge gekündigt

Die Riester-Rente, Relikt aus der Schröder-Ära, steht in der Kritik.

Die Zeitschrift Capital soll in der Ausgabe 4/2011 berichtet haben, dass 30 % des angesparten Kapitals für die Rentenzahlungen für die Zeit nach dem 85. Lebensjahr zurückgestellt würden. Schließlich müsse der Versicherer ja auch die Rentenzahlung über das 65ste Lebensjahr hinaus garantieren. Da jedoch die meisten Versicherungsnehmer früher sterben, verbleiben die Rückstellungen gewinnträchtig bei den Versicherten.

Diese 30% des Kapitalstocks werden aber bereits zu Beginn der Renten abgezweigt, so die Linksfraktion im Bundestag bei einer Anfrage an die Bundesregierung.

Die Bundesregierung hält eine angemessene Beteiligung der Versicherungsunternehmen an den Risikoüberschüssen für sachgerecht, da die Versicherer das Risiko tragen, dass die Rechnungsgrundlagen nicht ausreichen.

Auf die Frage der Linksfraktion, welche durchschnittliche Rentenhöhe und welche Rendite 2001 von den Versicherern bei Abschluss eines Sparplans einem 56jährigen Durchschnittsverdiener bei einer Vertragslaufzeit von 9 Jahren prognostiziert wurden und wie hoch die 2010 ausgezahlten Riesterrenten sowie die Renditen tatsächlich ausfallen, konnte die Bundesregierung keine Antwort geben.

Dagegen teilte die Bundesregierung mit: Die Gesamtzeit der Altersvorsorgeverträge betrug zum Stand 31.03.2011 knapp 14,6 Mio. Bis Ende 2008 sind bereits 1,4 Mio. Rentenversicherungsverträge gekündigt worden. Der Anteil der ruhend gestellten Riesterverträge wird auf rund 15 % geschätzt.

Fazit: Je älter der Versicherungsnehmer in der Prognose des Versicherers, umso größer ist offenbar die Freude auf die Rückstellungen.

BGH : Abtretung von Provisionsansprüchen unwirksam

Vorgestellt von RA Kai Behrens

Am 10.02.2010 entschied der BGH unter dem Aktenzeichen XIII ZR 53/09, dass eine Abtretung von Provisionsansprüchen eines Versicherungsvertreters gemäß § 134 BGB, § 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB unwirksam sein kann.

Gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB ist auch ein selbständiger Versicherungsvertreter der Geheimhaltung unterworfen. Mithin darf er nicht gesundheitliche Daten von Versicherungsnehmern preisgeben.  Darunter fallen auch Daten über finanzielle Vorsorgemaßnahmen.

Weil man anderen diese Daten nicht übertragen darf, ist auch eine Abtretung von Provisionsansprüchen eines Versicherungsvertreters, der Personenversicherungen vermittelt, unwirksam. Schließlich ist mit der Abtretung die Pflicht verbunden, den Zessionar sämtliche zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte zu erteilen (§ 402 BGB). Dies darf der Vertreter jedoch nicht, weil er sich sonst strafbar machen würde.

Der BGH entschied weiterhin, dass auch Ansprüche aus § 87 c HGB als bloße Hilfsrechte nicht wirksam abgetreten werden können.

BGH vom 10.02.2010 Aktenzeichen VIII ZR 53/09

Aus Schaden wird man Klug

Wieder mal ein Fall von Großprotzerei, der im Knast endet.

Schrottimobilien-Verkäufer und Makler Kai Uwe Klug sitz nun in U-Haft. So der Spiegel.

Der größte Angeber von Berlin wurde er auch genannt.

Hier mehr.

http://www.youtube.com/watch?v=VcVry4c93V0

Steuersparen mit Schrott-Immobilien …

… lohnte sich für die Vermittler.

Schrott-Immobilien-Händler Kai Uwe Klug wohnt nun vielleicht langfristig in einer öffentlichen Immobilie.