Allgemein

Peinlicher PR-Journalismus

Das Verschwinden der Grenze zwischen PR und Journalismus (PResse) ist ein zentrales Thema der Nachdenkseiten.de, die unlängst vorab enthüllten, wie denn wohl nun Maschmeyers Deeskalations-Kampagne mithilfe von PR-Profis aussehen mag, nachdem er sein Image am NDR mit anwaltlicher Unterstützung selber ramponierte. Das „nachdenkliche“ Orakel, das uns viele Maschmeyer-Interviews in den „als seriös geltenden Blättern“ vorhersagte, hat sich jedenfalls bewahrheitet.

Außer Konkurrenz läuft selbstredend das knallharte „Verhör“, dem sich Maschmeyer bereits wenige Stunden nach dem grausamen Image-Selbstmord in seiner Haus- und Hofpostille unterziehen musste. BILD sprach wie immer als erstes mit der Leiche. In pietätvollem Abstand folgten Interviews in der ZEIT, dem Handelsblatt (mit „kopiertem“ ZEIT-Interview) sowie der

Süddeutschen am 5./6. Februar 2011, Seite 24:

Eine komplette Süddeutsche-Seite für Maschmeyers Homestory in der Rubrik Wirtschaft(?)! In fetten Lettern „Das Leben hat mich sehr gut behandelt„, daneben ein großes Foto: D-König Carsten von Hannover mit Küsschen von Prinzessin Vroni, dem Traum in Weiß beim Filmball. Die SZ weiß, warum sie Maschis Märchenidyll ihren Online-Lesern vorenthält. Der Verriss der Blogger-Schar wäre ihr für dieses PR-Glanzstück gewiss.

Der Süddeutschen sei Dank erfahren wir, dass AWD geschlossene Immobilienfonds vermittelte, „weil das damals von Verbraucherschützern empfohlen wurde. Das galt als sicher.“, so Maschmeyer wörtlich und fügt hinzu, er habe selber hierin investiert und Geld verloren. „Natürlich haben wir diese Produkte nur Anlegern empfohlen, die danach gefragt und in einem Protokoll bestätigt haben, dass sie über Risiken aufgeklärt wurden.“, behauptet er. Natürlich.

Gefragt nach dem Umsatzdruck der AWD-Mitarbeiter durch darlehensähnliche Vorschüsse, erhält er einmal mehr Gelegenheit, sein Mantra abzubeten: „AWD hätte nicht zwei Millionen zufriedene Kunden, wenn es nicht 6000 zufriedene Berater gäbe. Diese verzichten auf Provisionen, wenn ein Produkt schlecht gelaufen ist. Das gehört sich so.“ Genau, das gehört sich so! Und einen Atemzug weiter: „Man sollte nicht mit Behauptungen argumentieren, sondern mit Fakten“. Und wenn man Behauptungen nur oft genug wiederholt, werden es schließlich Fakten. Richtig?

Während der durch Maschmeyer juristisch mehrfach angegangene NDR seine zahlreichen Interviewanfragen an Maschmeyer – der eigentliche Streitpunkt – allgemein zugänglich offenlegt, verlegt sich Mr. Faktenhuber nun gegenüber anderen Medien (!) auf den Vorwurf des angeblichen Auflauerns seiner Familie. Ohne Einsicht in Kundenunterlagen könne er sich gegenüber dem NDR nicht äußern, im Interview mit der SZ sind offenbar alle entscheidenden Zahlen präsent. Nach seiner Erinnerung waren es vor Gericht „nicht mal 10 Fälle im Jahr, in denen Falschberatung festgestellt wurde.“

Praktischerweise werden seine Aussagen von seinen Interviewpartnern nicht auf Wahrheitsgehalt überprüft. Wie auch? Wer will bei der AWDschen Geheimniskrämerei überprüfen, wie viele Kunden gegenüber AWD bisher wirklich Forderungen stellten oder eingeklagt haben und wie die Verfahren ausgingen? Aber man hätte ja auch mal – wie der NDR – ein wenig nachhaken und insistieren können und z.B. nach der Größenordnung von Vergleichen (etwa mit Geheimhaltungsklausel?) fragen können. Oder nach den angeblichen Verbraucherschützern, die geschlossene Fonds als sicher empfohlen haben sollen.

Wenigstens gelegentlich lassen die SZ-Interviewer dann doch noch einen Hauch von Gegenwehr gegenüber Maschmeyers ansonsten ungebremsten Behauptungseifer erkennen:

„SZ: Herr Maschmeyer, eine frühere Filialleiterin aus dem Sauerland bezeichnet Sie als „Blender“ und „eiskalt“. Maschmeyer: Ich kenne sie nicht. Fragen sie doch einmal, ob sie inzwischen bei der Konkurrenz ist. SZ: Nein, Sie hat den Verein ehemaliger AWD-Mitarbeiter gegründet. Maschmeyer: Na, dann ist ja ihr Geschäftsmodell offensichtlich…“

Lebensversicherungen geht es an den Kragen

Großer Schock für Lebensversicherer !

Der Garantiezins für die Lebensversicherungen wird ab 1.1.2012 auf 1,75 von 2,25 .

Damit seien langfristige Versprechen an die Kunden in Gefahr, so Reuters Deutschland.

Es sollen allerdings nur Neuabschlüsse ab 2012 davon betroffen sein.

Schwere Zeiten für die, die im Jahre 2012 vom Abschluss von LVs leben wollen.

BGH zum Handelsvertreterausgleich

Der Kollege Schindler berichtet über eine aktuelle Entscheidung des BGH zum Handelsvertreterausgleich des Tankstellenpächters.

OLG Hamm : Makler haftet

Am 10.06.2010 entschied das Oberlandesgericht Hamm, dass sich ein Makler schadenersatzpflichtig macht, wenn er seinen Kunden rät, einen bestehenden Krankenversicherungsvertrag zu kündigen, obwohl der neue Vertrag noch nicht zustande gekommen ist.

Der Makler empfahl dem Kunden, eine für dessen Sohn abgeschlossene private Krankenversicherung zu kündigen und einen günstigeren Vertrag bei einem anderen Versicherer abzuschließen.

Aufgrund des Gesundheitszustandes konnte ein neuer Versicherungsvertrag jedoch nicht vermittelt werden. Der alte Versicherer bot jedoch an, den Sohn zu einem deutlich höheren Monatsbeitrag erneut zu versichern.

Der Makler wandte vor Gericht ein, ihm sei der Gesundheitszustand des Sohnes nicht vollständig bekannt gewesen.

Der Makler wurde nun verurteilt, die Mehrkosten von monatlich 174,00 € auch für die Zukunft zu begleichen.

Der Makler habe aufgrund der knappen Angaben zum Gesundheitszustand des Sohnes wissen müssen, dass der neue Versicherer den Vertrag nicht unbedingt annehmen werde.

Schließlich hätte der Makler über die Risiken informieren müssen. Der Makler hat „als der in Anspruch genommene Experte überlegendes Wissen“ und kann dem Kunden nicht entgegen halten, dass dieser eigene Erkenntnisse hat und mit einbringt.

Urteil Oberlandesgericht Hamm vom 10.06.2010, AZ 18 U 154/09

Ämusantes zum Wochenende

Das Versicherungsjournal hatte am 26.1.11 auf einen „Ausblick“ des Chefredakteurs der Zeitschrift für Versicherungswesen, Dr. Surminski, hingewiesen.

Die Branche bekam ein paar ironische Seitenhiebe. Aber steckt nicht in jedem Spaß auch ein bisschen Ernst ?

Hier gehts zum Bericht.

Thread plötzlich weg

Viele Aussteiger kennen die Seite geprellte-strukkis.de, ein Auffangbecken für Aussteiger von Strukturvertrieben.

In dem dort geführten Forum gab es angeblich aktuell einen Eintrag über Umsatzzahlen der DXXX. Und nun ist der gesamte Thread in dem Forum über die DVAG plötzlich weg. Angeblich, wie es dort heißt, musste der Thread verschoben werden.

Widersprüche ?

Nicht erst die Entscheidung des BGH vom 1.12.10 hat klargestellt, dass ein Versicherer nur dann Provisionsvorschüsse erfolgreich zurückverlangen kann, wenn er eine Nachbearbeitung der notleidenden Verträge darlegen kann.

Der Vertreter kann sich dann gegen eine Zahlungsverpflichtung dennoch zur Wehr setzen, wenn er beweisen kann, dass eine Nachbearbeitung tatsächlich nicht erfolgt ist.

Dazu ist er regelmäßig auf die Aussagen der Kunden angewiesen.

Aber darf er sich denn überhaupt an die Kunden wenden, um hier die „Wahrheit“ zu ermitteln ?

Schließlich „gehören“ doch die Kunden nach einer anderen Ansicht des BGH dem Versicherer.

Ich denke, dass es jedenfalls legitim sein muss, Kunden zu befragen, um sich nach der Nachbearbeitung zu erkundigen.

Der BGH sagt ja auch in einer weiteren interessanten Entscheidung vom 11.3.2010, dass Kunden nach Vertragsende des Vertreters abgeworben werden dürfen.

Also dürfen Kunden auch angesprochen werden und zu den Umständen befragt werden.

OLG Karlsruhe : Rückforderung von Vorschüssen unzulässig

Am 18.02.2010 entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass die Rückforderung von Provisionsvorschüssen gegen § 89 a Abs. 1 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 134 BGB unzulässig ist.

Dazu führte das Gericht wie folgt aus:

Nach § 89 b Abs. 1 HGB ist ein Handelsvertretervertrag von jedem Teil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündbar. Dieses Recht darf gemäß § 89 a Abs. 1 Satz 2 HGB weder ausgeschlossen noch beschränkt werden, ist mithin unabdingbar und zwingend. Eine solche Beschränkung der Kündigungsfreiheit kann nicht nur unmittelbar erfolgen, sondern auch bei mittelbaren Erschwernissen in Form von finanziellen oder sonstigen Nachteilen vorliegen, z.B., wenn an die Kündigung des Handelsvertreters wesentliche, eine Vertragsbeendigung erschwerende Nachteile geknüpft werden, wie etwa die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe oder der Verfall von Ansprüchen.

Diese Voraussetzungen sah das Gericht hier als gegeben an.

Bereits erstinstanzlich wurde vom Landgericht festgestellt und näher begründet, dass die vertragliche Ausgestaltung hier faktisch dazu führt, dass dem beklagten Handelsvertreter die Möglichkeit zu einer eigenen außerordentlichen Kündigung genommen bzw. zumindest erheblich erschwert wurde.

Das Oberlandesgericht wies darauf hin, dass hier die Vorschusszahlungen vereinbarungsgemäß keineswegs etwa nur kurzfristig oder auch nur auslaufend, im Sinne einer Anschubfinanzierung, sondern sehr langfristig und betraglich sogar ansteigend konzipiert waren. Für das erste Vertragsjahr waren dies 7.000,00 €, für das zweite 21.000,00 €, sukzessive steigend, für das achte Jahr Vorschüsse von 140.000,00 €.

Die Regelung über die Rückzahlung stellte daher eine auf eine langfristige Bindung des Beklagten an die Klägerin ab und damit eine Einschränkung von dessen Kündigungsfreiheit dar.

Darüber hinaus erhielt der Beklagte zinslose Darlehen. Diese waren grundsätzlich nicht zweckgebunden und müssen nach Vertragsende vom Handelsvertreter zurückgezahlt werden.

Selbst ein Darlehen, welches zweckgebunden für ein Kraftfahrzeug gewährt wurde, hatte der Handelsvertreter zurück zu zahlen.

Grundsätzlich meint das Oberlandesgericht, dass nur dann eine handelsvertragliche Regelung unwirksam sei, wenn diese für den Fall einer Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses eine sofortige und verzinsliche Rückzahlungsverpflichtung der Darlehensvaluta vorsehe.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 18.02.2010, Aktenzeichen 1 U 113/09

DVAG befürwortet „Best advice“

In Großbritannien müssen Makler den besten Ratschlag für ein Produkt abgeben, den best advice.

Sogar die DVAG findet dies gut.

In Deutschland wird dies nicht ganz so streng gehandhabt. Hier müssen Makler eine den Wünschen und dem Bedarf des Kunden angemessene Versicherungslösung zu empfehlen.

Warum im DVAG-Blog dann der Bogen zur „Beratung über Premium-Partnerschaften“ gespannt wird, wird nicht näher beschrieben.

Äpfel haben bekanntlich nichts mit Birnen zu tun.

Vermögensberater sind gebundene Versicherungsvertreter und Versicherungsvertreter sind vertraglich dem Versicherer verpflichtet. Sie schließen grundsätzlich über die Beratung mit den Kunden kein vertragliches Verhältnis.

Makler verpflichten sich dagegen dem Kunden gegenüber, für diese nach den oben genannten Grundsätzen tätig zu werden.

Lesenswert ist der Beitrag im DVAG-Blog jedoch, und auch seine Kommentare.

Beratung über DWS-Fond in der Kritik

WiWo spricht in einem Artikel vom 12.8.10 von „Abkassieren mit Fondpolicen“. Kritisiert werden unsachliche Beratungen und mit Fonds oftmals verbundene hohe Kosten.

Kürzlich trat laut DasInvestment Klaus Kaldemorgen aus der DWS-Geschäftsführung zurück und dementierte, dass dies etwas mit Neid auf „Edouard Carmignac und dessen 20 Milliarden Euro schweren Fonds Carmignac Patrimoine“ zu tun habe.

Erdbeben bei Strukturvertrieben und bei vielen Versicherern ?

Die exklusiven Vorteile für Lebens- und Rentenversicherungen fallen weg.

Fondssparen soll künftig die gleichen Steuervorteile bringen wie die herkömmlichen Lebensversicherungen.

Financiel Times spricht von einer herben Niederlage für die Versicherungswirtschaft.

Während die einen ihre Felle wegschwimmen sehen, jubelt die Fondsbranche.