Allgemein

Das neue Finanzvermittlerrecht

Vorgestellt von Rechtsanwalt Kai Behrens :

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium der Finanzen arbeiten an einem neuen V Finanzvermittlerrecht. Der Anlegerschutz soll verbessert werden. Für die 80.000 freien Finanzvermittler soll gelten: Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Vertrieb soll ein Sachkundenachweis und der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung sein.

Darüber hinaus sollen im Wertpapierhandelsgesetz Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten verankert werden.

Es heißt, dass sich Rainer Brüderle (FDP) gegenüber Wolfgang Schäuble (CDU) und Ilse Aigner (CSU) mit seinen gesetzlichen Neuregelungen durchsetzte.

Für bereits tätige Finanzanlagenvermittler- und Berater mit einer Erlaubnis nach dem alten § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und/oder Nr. 3 GewO sollen Übergangsregelungen gelten. Sie müssen keine neue Erlaubnis beantragen, sofern Sie sich ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes in das Vermittlerregister eintragen lassen und eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Für die Einholung des Sachkundenachweises wird dann eine Übergangsfrist von zwei Jahren eingeräumt. Die Frist müsse sein, um die Eintragung im Register und die Ablegung der Sachkundeprüfung bei den Industrie- und Handelskammern zu organisieren.

Der § 34 f GewO soll die Erlaubnis versagen, wenn (zusammengefasst)

–    die erforderliche Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nicht besteht. In der
Regel besteht sie nicht, wer in den letzten fünf Jahren wegen eines Verbrechens, Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt wurde,

wer in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt (z.B. Eröffnung des Insolvenzverfahrens),

die Berufshaftpflichtversicherung nicht nachgewiesen wird,

die abgelegte Prüfung bei der IHK nicht nachgewiesen wird

Klopp hat Nase voll von HMI / HMI-Strukkis hatten Nase voll von Koks – oder Salz?

Der Skandal um die Lustreisen der HMI kam offenbar durch Whistleblowing ans Licht. Zwei Handelsvertreter sahen sich offenbar übervorteilt und übten Rache.

Wie die BILD-Zeitung berichtet, war die „Fortbildungsveranstaltung“ in Budapest offenbar kein Ausrutscher. Auf Malle ließ man es so richtig krachen. BILD veröffentlichte sogar eine Fotostrecke und sogar ein Video, auf denen ein „Herr Kaiser von der Hamburg Mannheimer“ mit einer Blondine kokst salzt. Kommendes Wochenende wollten die Versicherungsberater in Monaco feiern, was aus irgendwelchen Gründen abgesagt wurde …

Jürgen Klopp möchte seine Motivationskünste vorerst der HMI nicht mehr zur Verfügung stellen. In Budapest hatte man ja ohnehin Besseres zu bieten.

Anscheinend werden nun auch andere in der Branche nervös.

UPDATE: Die Koks-Story wird dementiert! Soll Salz gewesen sein … Nicht einmal richtig koksen können die!

HMI-Logo

Die BILD-Zeitung hat BILDer der HMI-Party.

Eigentlich wollten wir dieses Boulevardthema nicht so breit treten, aber wenn man begreifen will, wie provinziell die HMI-Oberstruckis so ticken, sollte man sich die Fotos nicht entgehen lassen: Die haben den Hostessen das HMI-Logo auf den Rücken pinseln lassen und die anderen Dienstleisterinnen mit HMI-Shirts bekleidet. Die HMI-Struckis haben sich also gegenseitig mitgeteilt, dass sie bei HMI sind …

Getwittert : Von „Ergo-Orgie“ bis „Vertrieb ist geil“

HMI-Werber Jürgen Klopp meinte „Wer alles aus sich rausholt, hat auch Erfolg“.

Hier zu sehen.

In Anbetracht der „Incentive“-Reise der besten 100 HMI-Verkäufer zu 20 Prostituierten (oder waren es hundert?) in ein Open-Air-Bordell bekommen seine Worte eine ganz besondere Bedeutung.

Interessant der Beitrag von Prof. Matthias Beenken im Versicherungsjournal vom 20.5.2011. „Anreize bestimmen den Vertriebs-Alltag“, lautet eine der pikanten Überschriften.

Nicht nur die HMI gibt nicht-monetäre Anreize, andere Vertriebe tun es auch, beispielsweise Reisen und Sachpreise.

Nett zu lesen auch die getwitterte Zusammenfassung in DasInvestment.Com vom 19.5.2011.

Glaubt man dem Getwitterten, hätten sich wohl einige gewünscht, selbst Herr Kaiser geworden zu sein. Aber halten wir diese Aussagen lieber für Ironie.

Viel Spaß beim Lesen!

UPDATE: SPIEGEL online hat „herausgefunden“, dass die HMI-Drücker den Damen noch Versicherungen aufgeschwätzt haben!

2. Nachtrag

Voraussetzungen für den Rechtsschutz der BVK sind :

„1.      Das Mitglied muss im Zeitpunkt der Beantragung von Rechtshilfe durch den BVK mindestens 12 Monate Mitglied im Verband sein.

2.      Zu diesem Zeitpunkt darf kein Beitragsrückstand bestehen.

3.      Das Mitglied muss die richtige Beitragsgruppe gewählt haben.

4.      Bei Eintritt in den BVK darf der Rechtsstreit, der Gegenstand des Rechtsschutzes sein soll, noch nicht schweben oder gerichtsanhängig sein.

5.      Der Geschäftsführung des BVK muss vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens Gelegenheit zur außergerichtlichen Streitbeilegung gegeben worden sein, d.h. dass das Mitglied wie nach der bisherigen Rechtshilfe Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und Vertretung gegenüber dem Versicherungsunternehmen hat.

6.      Rechtsschutz scheidet aus, wenn durch ein gerichtliches Verfahren die satzungsrechtlichen Ziele und Verträge des Verbandes angegriffen werden sollen.

7.      Rechtsschutz scheidet auch dann aus, wenn es sich um einen Regressanspruch des Unternehmens handelt, für den eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann, oder

8.      Rechtsschutz durch einen anderen Rechtsschutzversicherer gewährt wird. “

Näheres hier.

Nachtrag

Hier ist der Link zum Angebot über die Rechtsschutzversicherung beim BVK.

HMI spendierte Handelsvertretern Bunga Bunga-Party

Dem Handelsblatt zufolge wurden die erfolgreichsten Handelsvertreter der HMI nach Budapest zu einer Motivationsveranstaltung der besonderen Art gebeten, wo man sich in der Gellert-Therme auch um das leibliche Wohl der tüchtigen Vertriebler kümmerte.

Typisch für diese am „Leistungsprinzip“ orientierte Branche erscheint die Sache mit den verschiedenfarbigen Bändchen der Dienstleisterinnen:

„Die Damen trugen rote und gelbe Bändchen“, berichtet ein Gast in seiner eidesstattlichen Versicherung, „Die einen waren als Hostessen anwesend, die anderen würden sämtliche Wünsche erfüllen. Es gab auch Damen mit weißen Bändchen. Die waren aber reserviert für die Vorstände und die allerbesten Vertriebler.“

Auch der SPIEGEL berichtet über den Ausflug von 2007.

Schön, dass es diese Meldung in die Medien geschafft hat, aber mal unter uns: Den Storys nach zu urteilen, die uns vom Handelsvertreter-Blog so zugetragen werden, sind solche Geschichten in der Finanzvertriebsbranche nicht ungewöhnlich. Im Gegenteil hätten wir sogar Härteres zu bieten. Ist aber nicht unser Stil.

Rechtsschutz bei Handelsvertretern ?

Viele Handelsvertreter „leiden“ darunter, dass ihre Probleme in Zusammenhang mit typischen Rechtsstreitereien (Kündigungen, Ausgleichanspruch, Provionsansprüche) nicht von einer Rechtsschutzversicherung gedeckt sind. Es gibt bei solchen Fragen als Handelsvertreter keine Rechtsschutzversicherung, die die Deckung übernimmt.

Seit dem 01.01.2011 bietet der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. für Mitglieder eine Rechtsschutzversicherung. So wurde es uns zugetragen. Bei Fragen sollte man sich mit dem BVK in Verbindung setzen.

Einkommenschancen ohne Beschränkungen

Im Finanzberatervertrag 2007 der Formaxx heißt es unter Punkt 5.1. des Vertrages:

„Die Einkommenschancen des Finanzberaters nach diesem Vertrag unterliegen keinen Beschränkungen“

Wir freuen uns über eine solch positive Formulierung.

Quelle : Finanzberatervertrag  2007

Wie gehen Vertriebe mit dem BGH-Urteil um ?

Auch der MLP hat hinsichtlich der EDV- und Softwareüberlassung Kosten in Rechnung gestellt. Diese wurden in einem separaten Vertrag geregelt.

Wir erinnern uns : Der BGH entschied am 4.5.11, dass Softwarekosten von einem Vertrieb nicht erhoben werden durften. Sollten diese von Provisionen abgezogen worden sein, müssten diese dem Handelsvertreter erstattet werden.

Der Entscheidung des BGH vorausgegangen waren zwei Urteile der Oberlandesgerichte Köln und Celle.

Zu den Urteilen der OLG Celle und Köln sagte MLP:

„Wie Ihnen sicherlich bekannt ist,  gehen die von Ihnen zitierten Entscheidungen  der Oberlandesgerichte Celle und Köln nicht gegen unser Haus…Die im Zusammenhang mit dem IT- Servicevertrag in das Provisionskonto Ihres Mandanten eingebuchten Kosten werden wir nicht erstatten.“

Eine aktuelle Stellungsnahme, wie MLP mit dem Urteil des BGH umgeht, ist mir nicht bekannt.

Sammelklage gegen AWD

Der Verein der ehemailgen AWD-Mitarbeiter bereitet eine Sammelklage gegen den AWD vor, um Ansprüche geltend zu machen, die sich aus dem Urteil des BGH ergeben könnten.

Näheres dazu erfährt man hier.

Die Kosten sollen durch eine Sammelklage reduziert werden.