Allgemein

Neue Gesetze bei Investmentfonds

Neben dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (ab 8. April 2011 in Kraft) plant der Gesetzgeber das so genannte „OGAW-IV- Umsetzungsgesetz“ zur Regulierung von Investmentfonds und vergleichbaren Wertpapierprodukten.

Der bisherige vereinfachte Verkaufsprospekt wird durch wesentliche Anlegerinformationen ersetzt.

Folgende Angaben sind dann erforderlich:

– Identität des Fonds
– kurze Beschreibung der Anlageziele und Anlagepolitik
– Risiko- und Ertragsprofil der Anlage
– Kosten und Gebühren
– bisherige Wertentwicklung oder ggf. Performance-Szenarien
– praktische Informationen und Querverweise

Der Vertrieb ist grundsätzlich für den Inhalt dieser Informationen nicht  verantwortlich. Verantwortlich ist nur der Ersteller. Insofern wird sich nichts ändern. Dennoch kann sich der Berater haftbar machen, wenn er falsch berät und auf Unstimmigkeiten im Prospekt nicht hinweist. Vertriebe und Anlageberater müssen den Anleger also die mit diesem verbundenen Chancen und Risiken in den wesentlichen Auszügen informieren. Jedenfalls, so der Gesetzgeber, sind Anleger über Änderungen bei den Kostenregelungen sofort zu informieren.

Von da an ging es bergab

Erfahrungen in einem Strukturvertrieb

Der Name des Vertriebes wurde aus „redaktionellen“ Gründen gelöscht.

„Kurz nach meinem Schulabschluss mit zarten 19 Jahren begann ich in einer Metallurgie-Firma zu arbeiten. Nach zwei Monaten sah ich aber, dass mir das im Büro rumsitzen leider nicht so liegt und deshalb war ich neugierig auf was neues. Zufällig läutete eines Tages das Telefon und ein mir Unbekannter war am
Telefon der aufgrund einer Empfehlung meiner Schule sich an mich mit einem Jobangebot wendet. Mir schmeichelte das natürlich, da es wohl nicht alltäglich ist, dass die ehemalige Schulleitung Schüler an Firmen empfiehlt. Das es sich eigentlich ganz anders verhalten hat, sollte ich erst viel später rausfinden.

Ich vereinbarte also ein Vorstellungsgespräch und wurde für Freitag Abend eingeladen. Ich fuhr also hin und war voller Erwartung was denn da auf mich zukommt. Dass ich dorthin gefahren bin bereue ich heute noch jeden Tag. Tja, wie es sicher viele von euch kennen, war ich bei einem „Infoabend“, wurde durch das viele Geld gelockt und unterschrieb schließlich alles nötige. Gewerbeanmeldung inklusive. Über die Risiken und dass ich quasi als Selbständiger persönlich dafür hafte was die nächste Zeit geschieht, wurde ich nicht informiert. Es ging so einige Monate dahin, bis ich meinen kompletten Verwandten- und Freundeskreis abgegrast hatte. Dann wars nämlich Schluss mit lustig. Empfehlungsmarketing hat leider nicht so gezogen, da in meiner Umgebung so ziemlich alle schon selbst mit der …. Erfahrungen gemacht hatten und keine davon positiv war. Kurzum – etwa 1,5 Jahre später hab ich dann die Notbremse gezogen. Denn ich hatte quasi Null Einkommen durch die …. (eventuell 300-400€ im Monat wenns hoch kam), aber Ausgaben in Höhe von knapp 1000€, da ich ja mit Privatauto zu den Kunden bzw. potentiellen Kunden fahren musste. In der Ausbildung der …. lernt man ein paar praktische Dinge. Z.b. dass man bei seiner Hausbank ohne Probleme einen Kontorahmen bekommt, der maximal 3 Nettomonatseinkommen beträgt, also etwa 3.000€. Damit hab ich mir mal meinen ersten Polster geschaffen um weiter für die …. arbeiten zu können. Als das dann ausgereizt war, wurde ich ja Gott sei Dank darauf hingewiesen, dass man bei der Wirtschaftskammer einen „Existenzgründerkredit“ beantragen kann. Gut auch den hab ich beantragt und selbstverständlich auch bekommen. Banken vergaben damals gern Kredite an Leute ohne KSV-Eintrag und mit vermeintlich sicherem Einkommen. Klugerweise habe ich aber nur 5.000€ der möglichen 15.000€ in Anspruch genommen. Gut, dieses Geld war nach einigen Monaten auch weg.

Da bei der … gelehrt wird, dass man auf großem Fuß leben soll. Das heißt Hugo Boss Anzüge, ein ansehnliches Auto und Handy gehören natürlich zu nem erfolgreichen Berater dazu. Selbstverständlich müssen neue potentielle Mitarbeiter deiner eigenen Struktur auch motiviert werden, weshalb du öfter mit ihnen weggehst und dabei nicht geizig sein darfst. Also geht natürlich alles auf deine Rechnung, was schon mal 200€ für nen Abend ausmachen kann.

Nachdem ich alle Kreditmöglichkeiten ausgereizt hatte musste meine Kreditkarte dran glauben. Tja der 7.500€ -Rahmen war auch recht schnell erschöpft und die Rechnungen stappelten sich. Was hab ich getan? Leider was ziemlich dummes. Ich ging zur nächsten Bank und beantragte ein Konto inkl. Kreditkarte. Dieses wurde mir auch (fahrlässigerweise) ohne Vorlage irgendwelcher Gehaltsunterlagen genehmigt. Tja und mit dieser Kreditkarte habe ich dann Geld behoben um die Kreditraten zu bedienen und meinen Hausbanker etwas zu beruhigen warum denn kein Geld reinkommt. Bis auch diese Bank relativ schnell stinkig wurde, als nach einem Monat kein Einkommen reinkam aber die Kreditkarte schon mit knapp 7.000 belastet war.

Gerettet hat mich dann mein Vater, da er mir als Bürge einen Barkredit über 40.000€ unterschrieben hat, womit ich auf einen Schlag alle Schulden zurückzahlen konnte.

Naja das war meine zweite Chance neu anzufangen, doch die Hirnwäsche der …. sitzt tief. Die Einstellung „das Geld kommt schon irgendwie rein“ blieb mir erhalten und so rutschte ich nach einem Jahr (trotz Hauptberuf) wieder ab. War gerne viel fort mit Freunden und mimte den erfolgreichen Ex-Finanzdienstleister
der ja soviel Geld damit verdient hat und leistete mir teure Dinge. Dass ich Miete vl. auch zahlen sollte, habe ich dezent ignoriert, da „ja das Geld eh irgendwie reinkommt“. Naja nach gut einem Jahr hatte ich wieder mit Kontorahmen, Handyrechnungen, usw. knapp 10.000€ Schulden angehäuft. Ich zog die Notbremse und kündigte die Wohnung und ging als Kellner auf Saison, da ich mir keine Miete leisten konnte und das die einzige Möglichkeit war, wieder irgendwie auf die Beine zu kommen. War dann über ein Jahr auf Saison an verschiedensten Arbeitsplätzen und habe es geschafft meinen Kontorahmen von knapp 4.000€ wieder auf Null zu bringen. Da ich aber ein Jahr irgend wo in der Weltgeschichte rumgereist bin, habe ich natürlich keine Post mehr bekommen. Inkassobüroschreiben habe ich schon immer ignoriert und so wunderte es mich nicht, dass irgendwann die Polizei an meinem Arbeitsplatz auf der Matte stand und mir mitteilte, dass ich wegen Betrug und ähnlichen Dingen angeklagt bin.

Nunja, das ist der heutige Stand. Ich habe keinen Kontakt mehr zu meinen Eltern die für mich meinen 40.000€ Kredit bedienen und habe weitere 10.000-15.000€ Schulden und mehrere Verfahren wegen diversen Finanzdelikten anhängig. Wieviele Exekutionen beim Gericht anhängig und noch nicht bewilligt sind weiß ich gar nicht.

Und das alles weil ich damals meiner ….-Führungskraft nacheiferte und mit aller Gewalt versucht hatte erfolgreich zu sein in einer Firma in der nur sehr wenige und zwar auf Kosten anderer erfolgreich sind.

Fazit: Schwer verschuldet, kurz vor dem Privatkonkurs und einer Vorstrafe (oder schlimmeres), 95% meiner Freunde verloren, keinen Kontakt zu meinen Eltern, und eine ungewisse Zukunft.“

Hamburg-Mülleimer soll bei Riester getrickst haben

ERGO kommt aus den Negativ-Schlagzeilen nicht heraus: Die HMI-Kloppertruppe soll zu hohe Verwaltungskosten abgerechnet haben, meldet das Handelsblatt. Und zwar bei dem Produkt „Kaiser-Rente“. Aber keine Sorge – es sind gerade einmal 70.000 Policen betroffen. Wenn da von jeder Police ein Euro ins Schweinderl geht, kann man dafür in Budapest eine Menge Spaß haben …

LG Mannheim : Haftung wegen schlechter Beratung bei Fondskäufen

Bereits am 23.06.2004 urteilte das Landgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 9 O 257/03, dass einer Klägerin ein Betrag in Höhe von 111.514,95 € zzgl. Zinsen zurückzuzahlen sei, Zug um Zug gegen Rückübertragung von Investment-Fond-Anteilen.

Zuvor hatte sich die Klägerin von einem Unternehmen in Finanzangelegenheiten beraten lassen.

Nach einigen Gesprächen wurde dann der Abschluss einer fondgebundenen Lebensversicherung empfohlen sowie die Einzahlung in Investment- und Aktien-Fonds.

Gleichzeitig hatte die Klägerin ein Baugrundstück belastet und einen Kredit aufgenommen. Die Finanzierung dieses Kredites sollte über eine Kapital bildende Lebensversicherung erfolgen.

Nachdem die Aktienfonds sich zunächst gut entwickelten, wurden die anschließend in andere Investment-Fonds umgeschichtet.

Nachdem die Lebensversicherungen aufgelöst wurden, stellte man fest, dass etwa 10.000,00 € mehr an Beiträgen gezahlt wurden, als nachher zur Auszahlung kamen.

Auch der Wert der Fond-Anteile fiel erheblich.

Hintergrund ist, dass man der Klägerin riet, wegen der niedrigeren Zinsen für Baufinanzierungen und der lukrativen Verzinsung am Kapitalmarkt könne sie mit einem hohen Gewinn rechnen.

Das Gericht erkannte, dass die Beklagte wegen fehlerhafter Anlageberatung haftet. Zwischen den Parteien kam ein Anlageberatungsvertrag zustande. Und der Berater hatte auch tatsächlich mit der gewünschten Tätigkeit begonnen.

Es handelte sich nach der Vorstellung des Gerichts auch nicht nur um eine bloße Anlagevermittlung. Schließlich habe der Berater eine umfassende Beratungstätigkeit entfaltet.

Da der Berater die obliegenden Beratungs- und Informationspflichten verletzt hat, ist er zum Schadenersatz verpflichtet.

OLG Hamm : Versicherungsnehmer darf u.U. falsche Angaben machen

Vorgestellt von RA Kai Behrens

Am 10.12.2010 entschied das Oberlandesgericht Hamm, dass einem Versicherungsnehmer Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung dennoch zustehen, obgleich im schriftlichen Antrag möglicherweise nicht vollständige Angaben gemacht wurden.

Das Oberlandesgericht Hamm dazu:

Es lässt sich nicht feststellen, dass der Kläger diesbezüglich bei Antragstellung falsche Angaben gemacht hat… Der Zeuge Y ist bei der Vermittlung als Agent der Beklagten tätig geworden und hat zudem das Antragsformular ausgefüllt. Deshalb erbringt allein der ausgefüllte Antrag nicht den Beweis für eine Falschbeantwortung der im Antragsformular stehenden Fragen, wenn – wie hier – der Versicherungsnehmer substantiiert behauptet, den Agenten mündlich informiert zu haben oder von ihm mit den einzelnen Fragen gar nicht konfrontiert worden zu sein.

Wenn ein vom Versicherer bei Stellung des Versicherungsvertrages eingeschalteter Versicherungsvertreter ist sein „Auge und Ohr“ (vergleiche BGH VersR 1988, 234). Dies hat zur Folge, dasjenige, was der Versicherungsvertreter im Zusammenhang mit der Aufnahme des Versicherungsantrages erfährt, dem Versicherer zugerechnet wird (BGH VersR 1989, 833, vergleiche nunmehr § 70 VVG neue Fassung). Deshalb muss der Versicherer in einem solchen Fall beweisen, dass alle im schriftlichen Formular dem Antragsteller tatsächlich gestellt und sowie niedergelegt vom Antragsteller beantwortet worden sind (vergleiche BGH VersR 2004, 1297).

Nunmehr darf sich der Versicherungsnehmer über eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 900,00 € monatlich freuen.

Oberlandesgericht Hamm vom 10.12.2010 (Aktenzeichen I-20 U 21/09)

Anders: Landgericht Bielefeld in der ersten Instanz

ERGO-ORGIE

Die ERGO-Kunden werden immer anspruchsvoller … 😉

„Abzüge in der B-Note“

So heißt ein Artikel in der Financial Times vom 26.5.11.

Es geht um die großen Strukturvertriebe, wie AWD und DVAG und co., die sich „von Drückerkolonnen zu wichtigen Verkaufskanälen für die Finanzbranche“ gemausert haben sollen, so die FT.

FT berichtet davon, dass die Wirtschaftskrise den Unternehmen zusetze.

Und davon, dass die DVAG sich die Internetadresse www.bdv.de zugeeignet hätte. Dieses stände für den Bund der Versicherten, so FT.

Nun denn. FT hatte wohl übersehen, dass die Adresse www.bdv.de die Seite des Vermögensberaterverbandes ist, konterte die DVAG in ihrem Werbeblog.

Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten setzt noch einen drauf : Es ärgere ihn, dass die DVAG sich nicht als Ausschließlichkeitsvertrieb präsentiere. So die FT.

Richtig ist, dass bei der Selbstdarstellung der DVAG in ihrer Website davon tatsächlich nicht die Rede ist. Man wirbt dort damit, dass „nicht alles aus einem Konzern“ komme und man „branchenübergreifend“ arbeite.

Die DVAG verweist in einer Reaktion auf den Bericht der FT auf die Visitenkarten der Vermögensberater, dem Geschäftsbericht sowie ihrem Internetauftritt, aus denen sich alles andere ergeben soll.

UPDATE: Klopp verkloppt keine Versicherungen mehr für die HMI/ERGO

Der SPIEGEL meldet, dass die Werbepartnerschaft mit der HMI und Klopp beendet wurde.

Mit Spannung wird erwartet, wie es mit Schumi und der DVAG weitergeht. Der arme Schumi muss mit den Strukkis Ski-Fahren gehen usw. Nicht zu beneiden, der Junge.

Klopp immer noch dabei – Nach Lustreise jetzt Luftnummer ?

„Schön, dass Sie da sind. Hier gibts wirklich jede Menge zu entdecken“, verspricht Jürgen Klopp noch immer auf der Internetseite der HMI. (Stand 1.6.2011)

Dabei hatte er nach dem Skandal um die Budapester Lustreise in ein Freiluftbordell angekündigt, er wolle nicht mehr den „Kaiser“ spielen.

Zumindest wollte er gemäß dem Handelblatt nach keine Vorträge mehr halten.

Am 24.5.2011 schrieb der Stern, Klopp wolle seinen Vertrag mit ERGO ruhen lassen.

Wir stellen fest : Etwas ruhen zu lassen, benötigt offensichtlich manchmal jede Menge Anstrengung. Sonst werden aus Absichten Luftnummern.

LG Krefeld : Mobbing im unteren Bereich rechtfertigt keine Kündigung

Am 16.12.2010 entschied das Landgericht Krefeld über einen Handelsvertreter einer Vertriebsgesellschaft, der selbst den Vertretervertrag fristlos gekündigt hatte.

Der Kündigungsgrund waren Mobbingvorwürfe, die der Vertreter dem Unternehmen vorgehalten hatte. Daraufhin musste sich der Vertreter ärztlich behandeln lassen. Daraufhin geriet er in finanzielle Schwierigkeiten. Der Vertreter war über längere Zeit krank geschrieben.

Das Landgericht Krefeld entschied, dass die fristlose Kündigung des Vertreters unwirksam sei.

Ein fristloser Kündigungsgrund liegt gemäß § 89 a HGB nur dann vor, wenn dem Kündigenden bei gerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrages bis zu dem durch die fristgerechte Kündigung herbeizuführenden oder von vornherein vereinbarten Vertragsablaufes nicht zuzumuten sei.

Des Weiteren sah das Landgericht Krefeld hier, dass es sich nur um eine Mobbing-Attacke im unteren Bereich handeln würde. Sie sei schließlich darauf beschränkt, dass dem Vertreter gegenüber in Anwesenheit von Vertreterkollegen gesagt wurde „Eigentlich müsse ihm verboten werden, Mitarbeiter zu rekrutieren“ oder „…damit er auch einmal etwas lerne“. Solchen Attacken, so das Landgericht, müsse man standhalten.

In so berechtige eine angespannte wirtschaftlichen Situation nicht zur fristlosen Kündigung. Das unternehmerische Risiko lege beim Vertreter.

Nur dann, wenn bei stärkstem Arbeitseinsatz eine anders nicht zu beseitigende Existenzgefährdung vorliege, wäre es etwas anderes.

Das Landgericht Krefeld sah es hier so, dass dem Vertreter sehr wohl bei stärkstem Arbeitseinsatz die Möglichkeit gegeben war, wieder Provisionen zu erwirtschaften. Diese Chance habe er jedoch nicht genutzt.

Gefunden in der Homepage der Rechtsanwälte Blanke, Meier, Evers und Kollegen in Bremen, www.bme-law.de

Das Urteil soll noch nicht rechtskräftig sein.

Die Macht des Vertriebs

lautet ein ein Artikel aus dem Handelsblatt.

Die Geschichte von der IOS bis hin zu den modernen Vertrieben. Während Cornfelds IOS 1973 pleite ging, nahmen andere den Platz ein. Viele Gründer moderner Vertriebe arbeiteten für Cornfield, so das Handelsblatt. Zitat aus dem Handelsblatt :

„Viele Gründer von Finanzvertrieben, die uns bis heute mit ihren Truppen heimsuchen, arbeiteten für Cornfeld: Reinfried Pohl (DVAG) und die Gründer der Vertriebe OVB, Bonnfinanz und Tecis, der 2002 vom AWD geschluckt wurde. AWD-Gründer Carsten Maschmeyer lernte sein Geschäft bei der OVB, ist quasi Cornfeld-Enkel.“