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Der Mitschnitt bei Youtube des WDR-Beitrags über DVAG und AWD ist entfernt worden. Kein Problem, SIe finden ihn hier in der ARD-Mediathek!
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Am 01.03.2010 wird § 11 Abs. 1 Ziff. 4 VersVermV um eine „Kleinigkeit“ erweitert, deren Berücksichtigung jedoch unbedingt zu empfehlen ist.
Die Höchstpreise müssen nämlich ab dann bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz angeben werden.
Hintergrund:
§ 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung
(VersVermV) regelt, dass dem Versicherungsnehmer beim ersten
Geschäftskontakt folgende Angaben klar und verständlich in Textform mitgeteilt werden muss:
1. Familienname des Gewerbetreibenden und Vornamen sowie die Firma, Personenhandelsgesellschaften, in denen der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist
2. seine betriebliche Anschrift,
3. ob er
a) als Versicherungsmakler
aa) mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung,
bb) mit Erlaubnisbefreiung nach § 34 d Abs. 3 der Gewerbeordnung als produktakzessorischer Versicherungsmakler für XY- Versicherungen (Angabe der Versicherungssparte, z. B. KfZ-Versicherungen)
b) als Versicherungsvertreter
aa) mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung
bb) nach § 34 d Abs. 4 der Gewerbeordnung als gebundener Versicherungsvertreter ausschließlich für die XY-Versicherung
oder
cc) mit Erlaubnisbefreiung nach § 34 d Abs. 3 der Gewerbeordnung als produktakzessorischer Versicherungsvertreter für XY- Versicherungen (Angabe der Versicherungssparte, z. B. KfZ-Versicherungen)
c) als Versicherungsberater mit Erlaubnis nach § 34 e Abs. 1 der Gewerbeordnung
bei der zuständigen Behörde gemeldet und in das Register nach § 34 d Abs. 7 der Gewerbeordnung eingetragen ist und wie sich diese Eintragung überprüfen lässt,
4. Anschrift, Telefonnummer sowie die Internetadresse der gemeinsamen Registerstelle im Sinne des § 11a Abs. 1 der Gewerbeordnung und die Registrierungsnummer, unter der er im Register eingetragen ist,
Hinsichtlich der gemeinsamen Registerstelle im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 4 VersVermV sind demnach folgende Angaben mitzuteilen:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0-180-500 585-0
(14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, mit abweichenden Preisen aus Mobilfunknetzen)
Achtung: spätestens ab 01. März 2010 ist folgende Preisangabe notwendig
(14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen)
5. die direkten oder indirekten Beteiligungen von über zehn Prozent, die er an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens besitzt,
6. die Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, die eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzen,
7. die Anschrift der Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern oder Versicherungsberatern und Versicherungsnehmern angerufen werden kann.
Hinsichtlich der Schlichtungsstellen für die außergerichtliche Streitbeilegung nach § 11 Abs. 1 Nr. 7 VersVermV ist folgendes anzugeben:
• Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
• Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Der Informationspflichtige hat sicherzustellen, dass auch seine Mitarbeiter diese Mitteilungspflichten erfüllen. Die Informationen dürfen mündlich übermittelt werden, wenn der Versicherungsnehmer dies wünscht oder wenn und soweit das Versicherungsunternehmen vorläufige Deckung gewährt. In diesen Fällen sind die Informationen unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens mit dem Versicherungsschein dem Versicherungsnehmer in Textform zur Verfügung zu stellen; dies gilt nicht für Verträge über die vorläufige Deckung bei Pflichtversicherungen.
Die Verordnung schreibt eine Mitteilung in Textform vor. Dies kann z. B. in Form
eines Informationsblatts erfolgen. Zulässig ist auch eine Übermittlung im Visitenkartenformat, sofern alle Informationen enthalten sind.
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Handelsblatt: „Gerichte bringen Finanzvertriebe in Bedrängnis“
Ganz große Überraschung: Finanzvertriebe ziehen ihr Vertriebspersonal über den Tisch!
Nein, wer hätte damit wohl gerechnet …?
Das Handelsblatt berichtet heute über zwei gegen AWD und Bonnfinanz ergangene Urteile des OLG Köln und des OLG Celle, in denen man es den Strukki-Treibern verübelt, dass sie die Kosten für Werbekram und Firmensoftware auf die „freien“ (hihi!) Handelsvertreter abwälzen.
Am witzigsten finde ich persönlich ja dieses Statement:
„Ich fühle mich betrogen, im Bewerbungsgespräch war von den Kosten, die wir zu tragen haben, nie die Rede“, sagt Tim Runge, der von Oktober 2008 bis Juni vergangenen Jahres im Münsteraner Raum Mitarbeiter beim AWD war und jetzt klagt.
Lieber Tim, hättest Du vor drei Jahren mal „AWD“ gegooglet, dann wäre Dir meine Website finanzparasiten.de aufgefallen. Da wärest Du dann unter „Eine Beraterkarriere“ auf das hier gestoßen. Als Münsteraner hättest Du auch die Möglichkeit gehabt, mich mal auf eine Tasse Kaffee einzuladen, um festzustellen, ob der Typ sie noch alle hat, der diese Seite verantwortet. Das wäre dann Finanzberatung fürs Leben geworden … 😉
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Müssen wir uns um die Kölner Zentrale des OVB Sorgen machen? Die steht nämlich (noch) am Heumarkt. Heute wurde berichtet, dass Bauarbeiter an der dortigen U-Bahn-Station einen Großteil der Bauteile gar nicht einbauten, sondern kackfrech vertickten! Tja, nicht mal der „Unterwelt“ kann man vertrauen …
Im Handelsvertreterbereich gibt es auch solche Zweitverwertungen, genannt „Umdeckungen“.
Angeblich sollen die fehlenden Bauteile keine Gefahr für die Statik darstellen. Ich würde mich aber nicht drauf verlassen …
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Heute hat die Wirtschaftswoche ihren vernichtenden Beitrag über den OVB kostenlos komplett ins Netz gestellt. Auch den Kasten mit der „OVB-Masche“.
Hat man das verinnerlicht, wirkt das Werbefilmchen da oben nur noch unfreiwillig komisch! Darin behaupten die OVBler tapfer, man bräuchte bei der OVB kein Eigenkapital! Naja, Auslegungsfrage: Man ist halt selbst, und das ständig. Auto usw. wäre schon von Vorteil … Positiv anzumerken ist, dass das Imagevideo eine Spur professioneller produziert wurde als die hochnotpeinlichen Homevideos der DVAG.
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Verärgerten Kunden und Ex-Strukkis haben nach den Vorbildern von AWD-Aussteiger.de (Heute www.verein-der-ehemaligen-awd-mitarbeiter-ev.de ) und ExDVAG.de ebenfalls eine PR-Buster-Website zusammengezimmert: Ex-OVB! Da man offenbar keinen Gefallen an gewissen Anwälten hat, wird die Website anonym betrieben. Inzwischen wird auch interessanter Content angeboten.
Unter anderem wird die Vermutung geäußert:
Aktuell sind 80% aller OVB Mitarbeiter faktisch pleite oder verdienen kein Geld.
Wir können diese Einschätzung beim besten Willen nicht beurteilen. (Soweit mir bekannt ist, vertritt von uns keiner aktuell OVB-Sachen.) Gemeint sind offenbar nur die deutschen OVB-Leute, denn das Ostgeschäft soll ja so toll laufen. Hier hingegen berechnen die OVB-Kritiker, dass den einzelnen Handelsvertretern im Schnitt unterm Strich weniger als 1.000,- Euro im Monat bleibt. Das könnte durchaus realistisch sein, denn dem Pareto-Prinzip zufolge werden 80% des Umsatzes durch die 20% ertragreichsten Verkäufer realisiert.
Was ich bei Finanzvertrieben nie verstanden habe, ist die Maßlosigkeit der Häuptlinge wie Maschi, Manne, der „Doktor“, usw. Die wissen einerseits nicht, wohin mit all ihrem Geld, andererseits lassen sie sich vom Handelsvertreterprekariat im Erdgeschoss der Pyramide wie Popstars feiern. Sie selbst lassen sich wie im obigen Video mit billigen Pokalen fürs Versicherungsverkloppen ködern. Beati sunt pauperi spiritu …
Neben den Infos bieten die OVB-Kritiker sogar bei Klagen gegen den OVB kostenlose Beratung an. Dies dürfte auch beim liberalisierten Rechtsberatungsgesetz rechtlich problematisch sein, weil eine „geschäftsmäßige Rechtsberatung“ auch dann vorliegt, wenn man kein Geld hierfür nimmt. Infos erfahrener Kläger dürften allerdings in jedem Fall nützlich sein.
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Was die Wirtschaftswoche in ihrer aktuellen Ausgabe über den OVB schreibt, ist nicht schön. Wir empfehlen die vier Seiten in der Printausgabe, welche die Masche von OVB erläutern. Manche der Herren „Finanzberater“ verfügen nicht einmal über ausreichend Finanzen, um das Benzin für Kundenbesuche zu finanzieren.
OVB-OberVertriebsBoss Kempchen war vor seiner Erweckung zum Finanzstruktuvertrieblertreiber übrigens Schlosser gewesen. Auch in dieser eisenharten Branche ist es schwierig, mit kritischen Kunden ins Geschäft zu kommen, wie das obige Video zeigt. Da macht es doch viel mehr Spaß, die eigenen Geldschränke zu füllen … 😉
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Am 4.Februar erschien in „DIE WELT“ ein Beitrag über die Auflösungserscheinungen beim Finanzstrukki-Senior OVB. Da gibt es nämlich Abwanderungsbewegungen zum Renegaten Frahnert. Heute nun jubelt DIE WELT über den OVB-Strukkitreiber-Aufseher mit der „sensationellen“ Schlagzeile „Per Aufzug in die Chefetage“. (Die Überschrift ist allerdings doppeldeutig!)
Das Interview „Wir stehen zu unserem Geschäftsmodell“ enthält allerdings sehr kritische Statements und Fragen, etwa zur Firmenkultur. Hie die schönsten:
- „Von außen betrachtet erinnern die Veranstaltungen an Sektentreffen.“
- „Sie benutzen selbstverständlich das Wort Strukturvertrieb. Andere fassen es als Beleidigung auf.“
- „Nur wer verkauft, kommt nach oben. Das fördert, dass Menschen Versicherungen aufgeschwatzt bekommen, die sie nicht brauchen.“
- „Sie haben also besonders aggressiv Versicherungen verkauft.“
- „Sie haben an der Spitze der Pyramide an jedem Abschluss verdient.“
Der OVB-Boss gibt sich nicht einmal Mühe, das abzustreiten. In seiner Welt ist das alles anscheinend völlig normal. Dazu passt das hier:
Welt am Sonntag: Skandale gibt es trotzdem. Ihr Vorgänger Michael Frahnert musste gehen. Nun werfen Sie ihm indirekt vor, OVB-Leute in der Schweiz und Frankreich abzuwerben, um einen neuen Vertrieb aufzubauen.
Kempchen: Diese Entwicklung bedauere ich zutiefst. Es zeigt einmal mehr, wie Menschen in Führungspositionen dann und wann den Blick für die Realität verlieren.
Wo er recht hat, hat er recht.
Mehr zum OVB wissen die „Finanzparasiten“!
Am Montag wird die Wirtschaftswoche Unschönes über die Zustände beim OVB berichten.
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Financial Times Deutschland: Kundenfreundliches Urteil zu Rückkäufen

