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Am 04/05 Mai fand in Neuss der 16.te Charta-Marktplatz statt. Auf einer Podiumsdiskussion ging es dort um das „heiße Eisen“ Honorare statt Courtagen – eines der vielbeliebtesten Themen der Branche jüngster Zeit.
Interessantester Teilnehmer war dort Marco Habschick, Senior-Berater bei Evers § Jung GmbH in Hamburg. Er war Mitautor der Studie des Bundesverbraucherministeriums, die kurz vor Weihnachten 20096 erschien und eklatante Missstände in der Finanzdienstleistung offenbarte. Hier eine Zusammenfassung.
Im Versicherungsjournal vom 07.05.2010 war dann auch zu lesen, was Herr Habschick von dem 16. Charta- Marktplatz hielt. Er soll gesagt haben, dass es dort offensichtlich sehr viel um Back-Office-Fragen gehe, weniger jedoch um das Ringen um Beratungsqualität.
Er sagte auch, dass die Umsetzung europäischer Richtlinien bisher sehr viel Aufwand, aber wenig Ergebnis für die Beratungsqualität erbracht habe. Es gebe systematische Schwächen der Provisionsberatung. Die Honorarberatung bringe allerdings nur dann etwas, wenn sie zu besseren Finanzentscheidungen führe.
Dieser Auffassung möchte auch ich mich anschließen. Die Honorarberatung ist sicher kein Allheilmittel. Undurchsichtige Beratung auf Provisionsebene ist jedoch der Nährboden für Falsch- und Schlechtberatung.
Nur dann, wenn die nötige Transparenz geschaffen wird, damit der Verbraucher tatsächlich erfahren kann, wie viel Provisionen oder Honorare der Berater erhält, ist ein erster Schritt in Richtung ordentlicher Beratung getan.
Transparenz bedeutet, dem Kunden zu offenbaren, wie viel Provisionen tatsächlich fließen. Leider ist es immer noch die Regel, dass versteckte Provisonen fließen. Transparanz ist bei der Beratung auf Provisionsbasis bis heute nicht gegeben. Selbst große Unternehmen, mit denen wir zu tun haben, wollen Transparenz nicht gewährleisten.
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Der Senior unter den Finanzstrukkibuden scheint guter Laune zu sein. So wird gemeldet, die Bonnfinanz wolle Finanzvertriebe zukaufen.
Ziel sei es, „Unternehmerpersönlichkeiten zu finden, die wie wir ticken“.
Die suchen also Verticker …
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Was tun an einem nasskalten Maisonntagabend ?
Unsere Empfehlung : ein bißchen Zeit nehmen und die Plusminus-Sendung vom 4.5.2010 ansehen!
Sehr aufschlussreich, was der Bundesgerichtshof so alles ausrichten kann…
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Aufatmen bei den Finanz-Handelsvertretern: Tchibo darf ihnen keine Konkurrenz mehr machen. Mehr dazu weiß das lawblog.
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Bei den Finanzvertrieben macht sich gerade die Bonnfinanz unbeliebt.
-> Financial Times: „Schlechte Beratung soll weh tun“
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Wie auf Rechtslupe nachzulesen ist, war sich auch der frühere Bundesverteidigungsminister Prof. Dr. Rupert Scholz nicht als Türöffner für Klinkenputzer zu schade. Der Versuch, aus seinen geliehenen Glamour in Form der Prospekthaftung Kapital zu schlagen, misslang ebenso, wie die Kapitalanlage selbst.
Prof. Scholz war vom Landgericht Mosbach 2007 in einem Prozess um fehlgeschlagene Kapitalanlagen zum Schadensersatz veruteilt worden. Seine Berufung zum Oberlandesgericht Karlsruhe hatte nun Erfolg.
Leute, jetzt mal im Ernst: Wer ist denn so bescheuert, einem Politiker zu vertrauen?
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Wegen Drohung, anderen „die Eier abzuschneiden“, erhielt Mehmet Göker eine Geldstrafe von 2500 €. Wenn man mtl 1500 € hat, ist dies angemessen, so ein Kasseler Amtsrichter.
Göker war Chef der inzwischen insolventen MEG aus Kassel.
Sehr lesenswert, einfach mal den link anklicken.
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Wie man im April-Heft von Finanztest nachlesen kann, scheint das mit dem Beratungsporotokoll noch nicht so recht zu klappen. Eine Kurzfassung bietet die Frankfurter Rundschau.
Im Originalbericht stehen ein paar deftige Kommentare:
„Banken stellen sich dumm“
„so wie die Berater das Protokoll zurzeit ausfüllen, ist es für Anleger völlig unbrauchbar.“
„Fazit: So wie die neue Regel angewendet wird, bringt sie nicht viel.“
Das Beratungsprotokoll wird zudem verwässert, in dem der Kunde mit anderen Papieren geradezu zugeschissen wird. Daher auch der zweideutige Titel des Finanztest-Beitrags: „Viel Papier für die Tonne“
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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bereitet einen Ehrenkodex vor, eine Selbstverpflichtung der Branche hinsichtlich ihrer Verkaufsmethoden.
In der Financial Times nennt man es „Großreinemachen“. Erforderlich sei dies wegen der unlauterern Methoden, die wegen des zunehmenden Konkurrenzkampfs zu Tage treten.
Die Financiell Times nannte zum Thema Umdeckung auch ein Beispiel : „Der Vertrieb DVAG brachte das Kunststück fertig, Kunden mit Riester-Verträgen bei der Generali –Tochter Aachen-Münchener – die er selbst vermittelt hatte – zur Kündigung zu bewegen und ihnen „bessere“ Riester-Verträge bei derselben Gesellschaft zu verkaufen.“
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Heute erlebt : Schriftsätze und Faxe, die bei Gericht bereits vor etwa 2 Wochen eingingen, sind in den Weiten der Justiz verschwunden. Ein Ausnahmefall ? Nein, deshalb drängt eine Reforn, um die Gerichte zum besseren und schnelleren Handeln zu bringen.
Schmerzensgeld bei überlanger Verfahrensdauer – das soll nach einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung ein neues Gesetz vorsehen. Mittels einer “Verzögerungsrüge” soll bei überlanger Verfahrensdauer für jeden Monat Verzögerung ein Schmerzensgeld geplant sein. Die Rede ist allerdings nur von 100 € pro Monat und einer Anprangerung besonders langsamer Gericht im Bundesanzeiger.
Dabei sollen die typischen Gegenargumente – Überlastung der Gerichte und die dünne Personaldecke – nicht akzeptiert werden und so die Länder zur besseren Ausstattung der Gerichte angehalten werden.
Kritik :
Zu befürchten ist, dass dies ausschließlich Gerichtsverfahren betrifft, die erfahrungsgemäß lange daueren, und zwar die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und Sozialgerichten. Verwaltungsgerichte leiden (oder litten) an der Prozessflut von Asylverfahren, Sozialgerichte sind wegen des kostenlosen Verfahrens ohnehin überlastet.
Die Handelsvertreter, die sich vor den Arbeits-, Amts- und Langerichten streiten, werden wohl von diesen Reformen nichts haben.

