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Die deutsche Vermögensberatung DVAG nahm den kritischen Plusminus- Beitrag in Windeseile aus „Youtube“.
Er ist jetzt in der ARD-Mediathek zu sehen.
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Beinahe schon rebellisch kommentierte Frau Döhle das Buch von Pohl „Ich habe Finanzgeschichte geschrieben“ .
Sie beschrieb es als „inhaltsarmen“ Buch und dessen Mitautor Vogg: “ Stil: Das Konzept, Pohls Leben als Gespräch nachzuzeichnen, wäre nur spannend, wenn der Interviewer nachhakt, Worthülsen entlarvt, bei kritischen Punkten insistiert, kurz: mehr ist als ein Stichwortgeber.“ „Doch wie der promovierte Jurist, der die DVAG 1975 mit ein paar Dutzend Mitarbeitern startete, aus dem vielfach als Drückerkolonne verschrieenen Vertrieb eine Firma mit knapp einer Milliarde Euro Umsatz machte, bleibt nach der Lektüre unklar. So entsteht der Eindruck, das Buch sei nur Pohls Versuch, gesellschaftliche Anerkennung für sein Lebenswerk zu erlangen.“
Vom Managermagazin wechselte Frau Döhle dann zum Journal „Brandeins“ und schrieb einen ganz tollen, mehrseitigen Beitrag in Brandeins 9/10 zur Familie Pohl. Frau Döhle wurde auf wundersame Weise geläutert.
Kritik im Beitrag ? Fehl am Platze. Vom harten Kämpfer ist die Rede und von entspannten Söhnen.
Sie attestierte Pohl, dass DVAG-Handelsvertreter „jederzeit zu einem anderen Vertrieb wechseln können“ und „Verbraucherschützer der DVAG gute Arbeit attestieren“. Pohl Senior würde auch „Putzfrau und Pförtner ernst nehmen“.
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Die DVAG baut. Die DVAG investiert in Bauvorhaben. Neben Marburg gibts bald eine Schilfburg, eine Ferienanlage am Plauer See in Mecklenburg Vorpommern.
So lautet die neueste DVAG-Pressemitteilung.
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Am 29.09.2010 fand vor dem Landgericht Ellwangen ein Gerichtstermin statt. Verklagt wurde ein Anwalt, der übersehen hatte, dass er seinem damaligen Mandanten, einem Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung, hätte die Gewährung von Prozesskostenhilfe empfehlen müssen. Und er hätte sehen müssen, dass das Arbeitsgericht zuständig ist.
Der lehnte jedoch die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe ab, weil der Vermögensberater angeblich Wohnungseigentum besaß. Dem Anwalt war nicht ersichtlich, dass es hätte trotzdem Prozesskostenhilfe geben können.
Außerdem verlangte der Anwalt des Vermögensberaters nicht, dass die Angelegenheit hätte an das Arbeitsgericht abgegeben werden müssen. Das Arbeitsgericht wäre nämlich, nach Antragstellung durch den Anwalt, für den Vermögensberater zuständig gewesen. Diese Vorschrift kannte der Anwalt offensichtlich nicht.
Seinerzeit wurde in dem damaligen Verfahren vor dem Landgericht Ellwangen der Vermögensberater mit erheblichen Anwaltskosten und Gerichtsgebühren belastet. Diese wären vor dem Arbeitsgericht nicht angefallen. Dort nämlich hätte er die Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes nicht zu tragen gehabt.
Das Gericht erkannte an dieser Stelle einen Anwaltsfehler.
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Die AachenMünchener investiert kräftig. 2010 allein wurden kaum vorstellbare 100 Millionen € in einen Neubau-Komplex in Aachen verbaut.
Die DVAG dagegen steckt bekanntlich rund 40 Millionen € in ihr Kongesscentrum in Marburg, so wie ebenfalls in Marburg in ein vorhandenes Luxushotel.
Eine Straße in Marburg wurde dann auch gleich in die Anneliese-Pohl-Allee gewidmet. Die Linke machte ihre Zustimmung dazu von einem Antrag abhängig, nämlich der Umbenennung der Stadt Marburg in „Reinfried-Pohl-Stadt“. Über den Antrag wurde nicht abgestimmt. Soll dem Antrag etwa die Ensthaftigkeit gefehlt haben ?
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Der DVAG-Minister Wirtschaftsminister Brüderle (DVAG) (FDP) streitet sich mit dem Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) darüber, wie der Anlegerschutz für die Nutzlosbranche den grauen Kapitalmarkt verbessert werden könnte. Da sowohl FDP als auch CDU vom größten deutschen Finanzvertrieb, der DVAG, das Geld hinten und vorne nur so reingesteckt bekommen und sich freundlich gesinnten Politiker direkt in ihre Dienste nehmen lassen, ähnelt der „Dialog“ einem Handpuppenspieler, der zwei Figuren seine Hand in den Hintern steckt.
Das eigentlich Seltsame ist, dass der Verbraucherschutz ja in das Ressort von der Aigner-Ilse fällt, die allerdings klar signalisiert hat, dass sie die Qualität der Finanzberatung alles andere als prall findet.
Dass es Kanzler Schröder (AWD) (SPD) nicht anständiger lief als unter Kanzler Kohl (DVAG) (CDU), versteht sich von selbst. Dass sich der neue Bundespräsident nicht zu schade ist, in der bescheidenen Laube des AWD-Pyramidenbauers zu urlauben, wäre ja wohl auch zu viel verlangt.
So fällt es denn den GRÜNEN zu, die aktuelle Farce angemessen zu kommentieren:
Das Gewerberecht böte nur eine Scheinaufsicht, „die den vielen schwarzen Schafen bei den Beratern das Leben erleichtern“, kritisiert dagegen die stellvertretende Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, Bärbel Höhn.
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Während die DVAG mit einem von ihr selbst eingeleiteten Verfahren gegen den AWD eine schnelle Niederlage erlebte, ist über den Antrag der DVAG gegen den AWD bis heute nicht rechtskräftig entschieden worden.
Ein Blick zurück:
Nachdem der AWD an Swiss Life verkauft wurde, störte sich die DVAG daran, dass sich der AWD noch als „unabhängig“ bezeichnet hatte.
Vor dem Landgericht Hannover wurde ein Antrag der DVAG eingereicht, wonach der AWD dies in Zukunft zu unterlassen habe.
Im Rahmen eines Gegenantrages verlangte der AWD von der DVAG, die DVAG dürfe in Zukunft nicht mehr behaupten, sie sei „weltweit die Nummer 1“.
In der ersten Instanz bekamen beide Parteien mit ihren Anträgen Recht.
Beide legten gegen die Entscheidung Berufung bei dem Oberlandesgericht Celle ein.
Das Oberlandesgericht Celle machte mit der DVAG „kurzen“ Prozess. Die Berufung der DVAG scheiterte. Die DVAG durfte sich nicht mehr als Nummer 1 weltweit bezeichnen.
Die DVAG hingegen stößt mit ihrem eigenen Antrag auf massiven Widerstand.
Es geht konkret um die Äußerungen, ob sich der AWD als „Europas größter unabhängiger Finanzdienstleister, Europas Nummer 1 für unabhängige Finanzoptimierung“ bezeichnen darf und der AWD biete eine „unabhängige, ganzheitliche Finanzberatung“.
Das Oberlandesgericht Celle ist nunmehr geneigt, über streitgegenständliche Fragen ein Gutachten einzuholen. Eine kurzfristige Entscheidung steht mithin nicht an.
Die Einholung des Gutachtens wird mit großer Spannung erwartet. Noch kann die Einholung eines solchen Gutachtens allerdings von den Streitparteien verhindert werden.
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Am 08.07.2010 entschied das Amtsgericht Villingen-Schwenningen, dass das Arbeitsgericht für einen Rechtsstreit zwischen Deutsche Vermögensberatung und ehemaligem Vermögensberater zuständig ist. Schließlich, so das Amtsgericht, sei der Vermögensberater ein so genannter Ein-Firmen-Vertreter im Sinne des § 92 a HGB. Da er im letzten halben Jahr im Schnitt weniger als 1.000,00 € monatlich verdient habe, müsse das Arbeitsgericht über einen Rechtsstreit entscheiden.
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Die DVAG-Allfinanz hat allen noch bei der AachenMünchner verbliebenen Vertriebsmitarbeitern gekündigt, wenn sich diese nicht den neuen umstrittenen Vertragsstrukturen haben anschließen wollen.
Wer darf Kündigungen für die Allfinanz oder andere Unternehmen erklären ?
Die Frage ist leicht zu beantworten : Das hängt ausschließlich von dem Eintragungen im Handelsregister ab. Nur dort steht nämlich, wer ein Unternehmen vertreten darf.
In das Handelsregister werden Kaufleute und Handelsgesellschaften sowie bestimmte mit ihnen zusammenhängende Tatsachen (u. a. Gesellschafter, Geschäftsführer, Prokuraerteilung) eingetragen. Das Handelsregister hat eine von Juristen sogenannte negative und eine positive Publizitätswirkung.
Die negative Publizität des Handelsregisters bedeutet, dass der Kaufmann, in dessen Angelegenheit eine Tatsache (z. B. Bestellen oder Erlöschen einer Prokura) im Handelsregister einzutragen war, aber nicht eingetragen wurde, diese Tatsache nur dann einem Dritten entgegenhalten kann, wenn er beweist, dass der Dritte die einzutragende Tatsache gleichwohl kannte (§ 15 Abs. 1 HGB).
Einfach gesagt : Was nicht im Handelsregister steht, gilt grundsätzlich auch nicht.
Demgegenüber besagt positive Publizität des Handelsregisters, dass eine eingetragene und bekannt gemachte Tatsache jedem Dritten entgegengehalten werden kann. Dies gilt nicht bei Rechtshandlungen, die innerhalb von 15 Tagen nach der Bekanntmachung vorgenommen werden, sofern der Dritte beweist, dass er die Tatsache weder kannte noch kennen musste (§ 15 Abs. 2 HGB).
Einfach gesagt : Was drin steht, gilt immer !
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Am 10.05.2010 entschied das Landgericht Braunschweig unter dem Aktenzeichen 9 O 2879/09, dass das Zivilgericht, nicht das Arbeitsgericht, für einen Rechtstreit zwischen DVAGDeutscher Vermögensberatung DVAG und Vermögensberater zuständig ist.
Dabei erkannte das Gericht zwar den Ausnahmetatbestand gemäß § 5 Abs. 3 ArbGG, wonach auch das Arbeitsgericht zuständig sein könnte.
Das Gericht verlangte jedoch eine detaillierte Auflistung über die Vergütungen in den letzten sechs Monaten vor Vertragsende so wie Nachweise darüber. Diese hätte im Schnitt unter 1.000,00 € betragen müssen, um eine der Voraussetzungen für die Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes zu erfüllen.
Das Gericht verlangte die Übersendung „geeigneter Unterlagen“. Ohne diese könne aufgrund von pauschalen Behauptungen die Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes nicht festgestellt werden.

