OVB

Vermögensberater der OVB kein Einfirmenvertreter

Das Amtsgericht Betzdorf entschied am 8.2.2013, dass ein Handelsvertreter der OVB kein Einfirmenvertreter ist und deshalb das Amtsgericht entscheiden darf.

Das Amtsgericht begründet dies damit, weil dem Berater vertraglich nicht verboten sei, für andere Gesellschaften tätig zu werden.

Im Vertrag befindet sich eine Klausel, wonach der Finanzdienstleister sich ständig für die Gesellschaft bemühen muss. Daraus schloss der Berater, er könne dann ja nicht mehr anderweitige Tätigkeiten annehmen und sei deshalb Einfirmenvertreter.

Weil der Berater ohnehin seine volle Arbeitskraft kraft Gesetzes zur Verfügung stellen müsse, schreibt der Vertrag nicht mehr vor, als er ohnehin machen müsse. Deshalb sei er kein Einfirmenvertreter.

Beschluss Amtsgericht Betzdorf vom 8.2.2013

Am meisten Neugeschäft kommt von der Ausschließlichkeit

Das Versicherungsjournal fasste am 5.12.12 eine Studie der Towers Watson GmbH zusammen. Die Ausschließlichkeit brachte 30,4 % Neugeschäft bei den Lebensversicherungen (Jahr 2011).

Dahinter folgt der Bankvertrieb, der zuvor noch Spitzenreiter war und 4,5 % einbüßte.

Unabhängige Vermittler liegen danach auf Platz drei mit 26,9 %, wozu wohl Makler, unabhängige Strukturvertriebe und Mehrfachvertreter fallen sollen.

Gebundene Strukturen, wozu z.B. OVB und DVAG gehören dürften, kommen nur auf einen Anteil von 6,2 %, der Direktvertrieb auf 4,5 % und Sonstige auf 4,3 %.

AWD soll nach Towers Watson nicht zu den gebundenen Strukturen gehören, weil AWD mehr als 5 Produktpartner hat.

2009 lagen die Gebundenen noch bei 8,6 %, im letzten Jahr bei 6,2 %, was einen Rückgang um 2,4 % in dem Zeitraum (in einem Jahr von etwa 1 %) bedeutet.

OVB-Abrechnung auf dem Prüfstand

Gestern durfte sich ein Amtsgericht in mehreren Fällen mit der Nachvollziehbarkeit verschiedener OVB-Abrechnungen beschäftigen.

Bereits vor Monaten erteilte es den Hinweis, es könne die Abrechnungen nicht verstehen, der Vortrag der OVB sei unsubstantiiert. Bis heute konnte die Abrechnung nicht erklärt werden.

Das Gericht kündigte an, alle Klagen abzuweisen, gab der OVB jedoch noch einen Schriftsatznachlass.

Es wies darauf hin, dass insbesondere die Abrechnungen nicht erläutern, was denn mit den Provisionsrückstellungen passiert sei. Laut Vertrag sollen mindestens 10% zurückgestellt worden sein.

Die Rückstellungen waren bei den Berechnungen nicht auffindbar.

Der treue Leser und der Denkfehler Nr. 2 in Strukturvertrieben

„Hier die Folgelektüre mit dem 2. Denkfehler der Mitarbeiter in den Strukturvertrieben, nachdem ich bereits den Denkfehler Nr. 1 beschrieben habe.

Denkfehler Nr. 2 Warum schöne Menschen schneller Karriere machen oder „The halo Effect!

Nochmal zu Erinnerung zum Beitrag vom 24.10.12 bedeutet Suvivorship Bias

(Überlebensirrtum) , dass Erfolge im Alltag größer sichtbar anerkannt werden als Misserfolge. Dadurch überschätzt man(n) systematisch die Aussicht auf Erfolg. Die Aussicht auf Erfolg wird überschätzt, da der Misserfolg nicht beachtet wird und es in der Regel keine Zahlen geben wird. Diejenigen die auf der Strecke bleiben sind unbedeutend und werden nicht erwähnt.

Insbesondere bei großen Strukturvertrieben heißt es in einem Slogan „Aus der Masse kommt die Klasse“.“

Hinter jedem Erfolgreichen (auch Sportler, Schauspieler, Sänger usw.) verbergen sich 100 oder 1000 andere die keinen Erfolg gefunden haben.

Und hinter denen wiederum Hunderte usw.

Es wird aber immer nur über die Erfolgreichen gesprochen und verkennen dabei wie unwahrscheinlich es ist erfolgreich zu sein.

Denkfehler Nr. 2 Warum schöne Menschen schneller Karriere machen oder „The halo Effect!

Ein Liebling aus der New-Economy-Äro aus dem Silicon Valley schien einfach alles richtig zu machen (zumindest nach Auffassung der Wirtschaftsjournalisten).

Perfekte Kundenorientierung, beste Akquisitionen, beste Unternehmenskultur, charismatischer CEO usw.

Das Unternehmen war die Nr. 1 im Jahre 2000. Im folgenden Jahr sank der Aktienkurs um 80%.

Auf einmal war alles anders. Schlechte Kundenorientierung, blasser CEO usw.

Das Wort „halo“ steht für „Heiligenschein“. In dem Fall des Unternehmens leuchtete er vormals besonders hell. Die Journalisten ließen sich vom Aktienkurs blenden und schließen auch auf die Qualitäten des Unternehmens ohne es genau zu kennen.

Der „Halo Effect“ funktioniert immer gleich. Einfach zu beschaffende Fakten, finanzielle Situation des Unternehmens schließen automatisch auf die Güte des Managements oder die Brillanz der Strategie.

So tendiert man(n) dazu, dass die Produkte eines Unternehmens die einen guten Ruf besitzen als qualitativ wertvoll wahrzunehmen auch wenn es dafür keinen objektiven Gründe dafür gibt. In diesem speziellen Fall im Bereich der Finanzdienstleistungen sind die meisten Produkte eher nur Mittelmaß oder Durchschnitt im Vergleich zu den tatsächlichen Spezialisten oder Marktführern.

Eine spezielle Qualität einer Person, z.B. Schönheit, sozialer Status z.B.

Porsche erzeugt einen positiven oder negativen Eindruck, der alles andere überstrahlt und so den Gesamteindruck unverhältnismäßig beeinflusst.

Studien haben ergeben, dass schöne Menschen automatisch als netter, ehrlicher und intelligenter betrachtet werden. Auch machen sie nachweislich leichter Karriere. Gelegentlich hat der Halo effect auch positive Seiten, zumindest kurzfristig. Der angehimmelte Partner scheint vollendet.

Attraktiv, intelligent, sympathisch usw.

Der Halo Effect versperrt die Sicht auf die wahren Eigenheiten. Man(n) sollte genauer hinschauen. Nicht der Auftritt und die Ausstrahlung der Person, der Geschäftsbericht oder die Quartalszahlen sind alleine zu bewerten. Man(n) sollte tiefer bohren, was dann zu Tage kommt ist nicht immer schön aber lehr -u. hilfreich für seine persönliche Zukunft, Gesundheit sowie eigener und familiärer Zufriedenheit.

..und in der nächsten Folge Denkfehler 3 „The Sunk Cost Fallacy“ oder warum Sie die Vergangenheit ignorieren sollten. „Jetzt bin ich schon soweit gefahren….“ „jetzt habe ich schon soviel investiert….“ „

jetzt habe ich schon soviel Zeit dort in dem Vertrieb verbracht und in die Ausbildung gesteckt…..“

Bei solchen Sätzen ist der“Sunk Cost Fallacy“ ist bereits manifestiert.

Es gibt viele gute Gründe weiter zu investieren oder einfach dabei zu bleiben, sowie viele oder die meisten Mitarbeiter es in solchen Strukturvertrieben tun. Ob sie etwas oder genügend dabei verdienen bleibt zunächst dahingestellt.

Der „“Sunk Cost Fallacy wird auch als „Concorde-Effekt“ bezeichnet. Er führte bekanntlich zu verheerenden Entscheidungsfehlern.

Bis demnächst…“

Entwicklungen der Provisionserlöse der Allfinanzvertriebe von 2007 bis 2011

Jahre                                                    2011             2007

Deutsche Vermögensberatung AG          1111,13            1035,90

AWD Holding Hannover                            561                  738,10

MLPAG Wiesloch                                     498,5               502,20

Postbank Finanzberatung AG                  284,11              326,00

OVB Holding AG Köln                                 222,1               246,20

Bonfinanz AG                                                72,6                 95,10

Telis Finanz AG Regensburg                       87,77               66,20

Infinus Vertrieb und Service AG

Dresden                                                          160,6                 44,60

Dr. Klein und Co AG                                        60,4               nicht gelistet

A.S.I. Wirtschaftsberatung AG                         25,12              18,40

Forum Finanz Vermögensberatung-

Vermittlung AG, Bonn                                      nicht gelistet         6,40

Clarus AG                                                         16,04           nicht gelistet

Quelle 2007

Quelle 2011 aus Cash.online

Man sieht, dass die DVAG, die beiden Zahlen betrachtet, größeren Umsatz erzielte, während AWD einen Einbruch erlitt.

Vertriebe, wie z.B. Forum Finanz, waren 2011 in der Rangliste schon gar nicht mehr gelistet. Andere, wie z.B. Dr. Klein,  sind hinzugekommen.

OVB 2012 mit steigendem Gewinn und sinkenden Einnahmen

Die OVB verzeichnet für die erste Jahreshälfte 2012 einen Rückgang bei den Vertriebsprovisionen von 109,8 Millionen Euro auf 106,4 Millionen Euro.

Der operative Gewinn ist von 3,5 Millionen Euro auf 4,2 Millionen Euro gestiegen ist. Der Konzernüberschuss von OVB legt ebenfalls zu und steigt von 2,5 Millionen Euro auf 3,0 Millionen.

So berichtet u.a. wallstreet online.

Geringere Umsätze bei steigendem Gewinn – die OVB steht da nicht allein da. Einen ähnlichen Trend hatte die DVAG für 2011 zu vermelden.

Wirtschaftswoche beschreibt Methoden bei OVB

Am 08.08.2012 schrieb die Wirtschaftswoche über fragwürdige Methoden bei der OVB.

Danach sollen Vermittler psychisch und finanzielle unter Druck gesetzt werden.

Führungskräfte sollen Einsteiger zu Verkaufsgesprächen mit Angehörigen, Freunden und Arbeitskollegen drängen. Diese werden zu neuen Kontaktempfehlungen angehalten.

Angeblich, so heißt es in der Wirtschaftswoche, sollen die OVBler beim Erstkontakt verschleiern, dass sie tatsächlich nur Finanzprodukte vermitteln wollen.

Angeblich gehe es nur um die Erstellung von Finanz- und Subventionsanalysen, um festzustellen, ob die Kunden alle staatlichen Mittel auch nutzen.

Angeblich sollen Anfänger dazu gedrängt werden, Personen aus dem Bekanntenkreis zu nennen, der sich für eine solche Analyse interessieren könnte. Vermittler und Kunden sollen entsprechende neue Daten liefern.

Die Wirtschaftswoche nennt ein Beispiel:

„Sagen Sie, haben Sie eigentlich ein Handy?“ Ja, klar.

„Wie viele Personen haben Sie darin gespeichert?“ So rund 100.

„Frau/Herr …, suchen Sie sich Personen aus, die auch Geschenke vom Staat bekommen möchten. Mit wem wollen Sie anfangen?“ (holt Handy und blättert) Anne. Anne Berger. Das ist eine gute Freundin von mir.

„Wie lautet die Nummer?“

Lars Gatschke von der Verbraucherzentrale im Bundesverband für Versicherungen hält die Vorgehensweise für ungesetzlich.

Allfinanzvertriebe legen zu

Die 10 größten Allfinanzvertriebe haben bei ihren Umsatzerlösen gegenüber dem Jahr 2010 zugelegt (einzige Ausnahme Postbank). Infinus, Dr. Klein, ASI, Financeplan und OVB haben sich alle zweistellig verbessert.

Bei den großen DVAG, AWD und MLP reichte es nur zu einstelligen Verbesserungen gegenüber dem Krisenjahr 2010.

Mehr dazu hier im Versicherungsjournal.

OVB die Mutter aller Strukturvertriebe? – Unterschiede und Gemeinsamkeiten zur DVAG

Laut Wikipedia wurde die OVB 1970 gegründet und sollte Organisation zur Vermittlung von Bausparverträgen geheißen haben, danach dann Objektive Vermögensberatung.

Gründer war Otto Wittschier, der ehemaligen Regionalmanager der Investors Overseas Services IOS.

Mutter aller Strukturvertriebe ist übrigens – entgegen aller Vermutungen – nicht die OVB, sondern die Bonnfinanz (gegründet 1970 durch Reinfried Pohl).

Aktuell setzt die OVB auf die Allfinanzstrategie.

Darauf setzt übrigens auch die DVAG.

Diese wurde 1975 von Reinfried Pohl gegründet. Auch Pohl war übrigens bei der IOS tätig.

Die DVAG befindet sich zu 60% und 10 Aktien im Besitz der Familie Pohl, der Rest gehört den Generali.

Die OVB gehört zu einem großen Teil der Deutsche Ring Gruppe, der Signal Iduna Gruppe und eben auch der Generali.

Klage auf Provision abgewiesen

Am 20.04.2012 wies das Amtsgericht Itzehoe eine Klage der OVB Vermögensberatung AG gegen einen ehemaligen Handelsvertreter ab.
Die OVB machte die Rückzahlung unverdienter Provisionsvorschüsse von dem Handelsvertreter geltend.
Die Klage wurde wegen Unschlüssigkeit abgewiesen. Die behauptete Forderungshöhe sei nicht nachvollziehbar. Es sei nicht Aufgabe des Gerichts, sich aus diversen Anlagen die für den klägerischen Anspruch notwendigen Tatsache herauszusuchen und so die Forderung der klagenden Partei zu errechnen.
Da Gericht kritisiert weiter, dass die Auszahlung der Provision nicht mit der Zuordnung zu einem bestimmten Vertrag erfolge und eine Stornoreserve einbehalten wurde. Die Klägerin meint, dies sei in Höhe von 25 % der entsprechenden Provision durchgeführt worden. Das Gericht meint, hier seien Ungereimtheiten im Vortrag, da zu Überzeugung des Gerichts die Klägerin nicht eine Rückforderung bezüglich gar nicht ausgezahlter Provisionen haben kann.
Ungereimtheiten würden sich bei dem Versuch der Klägerin fortsetzen, die unverdiente Provision zu berechnen.
Urteil des Amtsgerichts Itzehoe Aktenzeichen 92 C 119/10
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Vereitelt ein Anerkenntnis den Anspruch auf den Buchauszug?

Vor dem Landgericht Köln läuft zur Zeit ein Rechtstreit, der für uns Vertriebsrechtler interessante Fragen aufwirft.

Eine ehemalige Mitarbeiterin der OVB beansprucht einen Buchauszug. Die OVB wendet ein, die Beraterin habe doch vor Jahren bereits ein Anerkenntnis über den Provisionsstand (Saldenanerkenntnis) abgegeben und deshalb sei der Buchauszug ausgeschlossen.

Es stellt sich also die Frage, ob der Buchauszug selbständig beansprucht werden kann, oder nur dann, wenn der Nachweis gelingt, dass daraus auch Provisionsansprüche erwachsen.

Zwischendurch wurde dann von der OVB eine Übersicht vorgelegt und behauptet, dass es sich dabei um einen Buchauszug handelt.

Da ein Buchauszug folgende Bestandteile enthalten sollte:

1.    Name des Versicherungsnehmers-  und/oder Vertriebspartners sowie
Geburtsdatum
2.    Police- und/oder Versicherungsscheinnummer
3.    Art und Inhalt des Vertrages (Sparte, Tarifart, Prämien oder
provisions-relevante Sondervereinbarungen)
4.    Jahresprämie
5.    Vertrags- und/oder Versicherungsbeginn
6.    bei Lebensversicherungsverträgen: Versicherungssumme, Eintrittsalter
des Versicherungsnehmers und Laufzeit des Vertrages
7.    bei Lebensversicherungsverträgen mit Dynamisierung zusätzlich:
Erhöhung der Versicherungssumme, Zeitpunkt der Erhöhung der Jahresprämie
8.    Im Falle von Stornierung: Datum der Stornierung, Gründe der
Stornierung und Art der ergriffenen Bestandserhaltungsmaßnahmen

und ich all diese Dinge nicht wiederfand, erwiderte ich sinngemäß, dass nicht überall dort, wo Buchauszug draufsteht, auch ein Buchauszug „drin“ ist.