Streit um die Promille

Der Promillestreit geht in eine weitere Runde. Einige Vermögensberater machen geltend, ihnen würden noch Provisionen zustehen.

Im Jahre 2007 wurde von vielen Vermögensberatern der DVAG ein neuer Vermögensberatervertrag unterschrieben. Die Tabelle der Grundprovisionen war dem Vermögensberatervertrag beigefügt. Dort waren für die Vermittlung von Lebensversicherungen überwiegend 24 Promille, teilweise 20 Promille vorgesehen.

In einem Frankfurter Schnellbrief vom November 2007 wurde mitgeteilt, dass sich Provisionssätze verändern würden. Wer diesen Brief erhalten hat, wer ihn gelesen hat und wer ihm zugestimmt hat, ist nicht bekannt.

Über die Provisionshöhe wird an verschiedenen Gerichten gestritten.

Ein Vermögensberater errechnete anhand der Jahressummenblätter die Provisionen, die er in den letzten Jahren für die Vermittlung von Lebensversicherungen erhalten hatte. Er stellt sich auf den Standpunkt, dass ihm bei sämtlichen Verträgen 2 Promille zu wenig ausgezahlt wurden. Er errechnete bei der Differenz zwischen 24 und 22 Promille einen Prozentsatz von 9,08 und nahm damit eine neue Berechnung von Provisionen vor.

Exakt diesen Betrag klagte er ein.

Die DVAG meinte jedoch, dass dies in dieser Form nicht möglich wäre. Die Berechnung würde schließlich voraussetzen, dass alle Tarife von 24 Promille auf 22 Promille reduziert worden wären. Diese Argumentation sei jedoch unzutreffend. Es seien nur einzelne Lebensversicherungsprodukte reduziert worden. Nur ein Teil der angebotenen Lebensversicherungstarife seien davon betroffen, ca. ein Drittel.

Im Übrigen sei ja schließlich der Kläger durch einen Frankfurter Schnellbrief über die bevorstehenden Änderungen informiert worden.

Eine gerichtliche Entscheidung ist noch nicht gefallen.

Niemals richtig weg gewesen

Mitarbeiter der DVAG hatten einen Verein gegründet, der sich für die Interessen der Vermögensberater einsetzen will. Es handelt sich um die Unabhängige Interessenvertretung der Handelsvertreter der DVAG e.V..

Zunächst wurde der Verein von der DVAG im Rahmen einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassen verklagt. Das Landgericht und das Oberlandesgericht Frankfurt wiesen die Anträge ab.

Initiatoren des Vereins wurden Kündigungen ausgesprochen.

Die IHD ist nunmehr wieder online gegangen – allen Widerständen zum Trotz.

Vorsicht vor Scheinverträgen

In den Bereich der Binsenweisheiten gehört sicher der Hinweis, dass man keine Scheinverträge abschließen soll.

Dennoch handelt es sich immer noch um einen verbreiteten Brauch. Strafrechtlich gesehen ist dies ein Betrug (§263 StGB).

Das Oberlandesgericht München hatte kürzlich darüber zu entscheiden, ob einem Versicherungsvertreter schon wegen des Verdachts, ein Versicherungsvertreter habe solche Scheinverträge eingereicht, fristlos gekündigt werden dürfe.

„Ein Vertreter hatte 16 dunkel policierte Versicherungsanträge eingereicht. Der Versicherer hatte daraufhin 60.000 Euro Vorschuss gezahlt. Für die Versicherungen ging allerdings kein Geld ein“, berichtete der Versicherungsbote.

Die Kündigung wurde als zulässig erachtet.

Urteil des Oberlandesgerichts München Az.: 23 U 3932/14

IHD kehrt zurück

Der Verein Unabhängige Interessenvertretung der Handelsvertreter der DVAG (IHD)
wird ab dem 05. Oktober 2015 mit einer aktualisierten Homepage wieder online sein soll.

DKM in Dortmund vom 27.-29.10.15

Die DKM findet vom 27.-29.10.2015 statt.

Ich würde mich freuen, den einen oder anderen Leser dieses Blogs dort treffen zu können.

Wenn jemand am 28.10. ein Treffen vereinbaren möchte, bitte eine Email an messe@kanzlei-kaibehrens.de