Neues aus dem Gerichtssaal

Was gibt es Neues für Handelsvertreter aus dem Gerichtssaal?

Nachdem der Bundesgerichtshof die Grundsätze als Maßstab für die Berechnung des Ausgleichsanspruches bestätig hat, jedoch Abzüge für etwaig eingezahlte Altersvorsorge zugelassen hat, gibt es in diesem Verfahren mehr Rechtssicherheit. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte einen Vertrieb zwischenzeitig zur Erteilung eines Buchauszuges verurteilt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Währenddessen gab es in der letzten Zeit einige Anerkenntnisurteile. Vermögens- und finanzberatende Handelsvertreter hatten ihre Ansprüche auf Rückzahlung von einbehaltenen Softwaregebühren geltend gemacht. Hier gab es einige Erstattungen.

Währenddessen sind die Abrechnungssysteme  großer Vertrieben auf dem Prüfstand. Hier tun sich einige Vertriebe damit schwer, dem Gericht verständlich zu machen, dass ordnungsgemäß über das Rückstellungskonto abgerechnet wurde.

Leider tun sich auch einige Richter damit schwer, die Systematik der Abrechnungen zu verstehen.

Zu guter Letzt bestätigte das Landgericht Frankfurt am Main, dass ein Handelsvertreter dann fristlos kündigen dürfe, wenn der Zugang zum Intranet eingeschränkt wurde und er zuvor den Vertrieb abgemahnt hatte, und dieser der Abmahnung nicht nachkam. Damit bestätigte das Landgericht Frankfurt am Main  die Rechtsprechung einiger anderer Land- und Oberlandesgerichte. Das Landgericht München scheint aktuell in einem laufenden Verfahren nicht abgeneigt, sich dem ebenfalls anzuschließen, will darüber aber erst im September entscheiden.

Debeka akzeptiert Vollmacht nicht

Ein Unternehmensberater kündigte für einen Mandanten den Bausparvertrag und bat um Auszahlung des Guthabens. Dabei überreichte er eine Vollmacht in Kopie.

Er bekam die Antwort, die Vollmacht werde nicht akzeptiert, der Kunde solle selbst kündigen und der Makler würde unerlaubte Rechtsberatung leisten.

Nach drei Monaten kündigte der Kunde schließlich noch mal persönlich.

Worin die Debeka die unzulässige Rechtsberatung sehen wollte, konnte sie bis heute nicht abschließend aufklären. Eine Beratung, so der Unternehmensberater, hatte es nämlich gar nicht gegeben.

Jetzt will die Debeka die Kündigungsfrist erst ab Zugang der vom Kunden selbst unterschriebenen Kündigung berechnen, also noch weitere 6 Monate.

Als Anwalt bekommt man Zweifel, ob hier das BGB neu erfunden wurde. Denn in § 164 BGB steht:  Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen.

Auf gut deutsch: Die Kündigung durch den Berater als Bevollmächtigter ist zu akzeptieren!

Münsteraner Justiz tat jahrelang nichts

Gestern wurde hier im Blog von dem Münsteraner Anwalt erzählt, der wegen Betruges in U-Haft sitzt. Er selbst ist Strafverteidiger und in vielen großen Strafverfahren auch öffentlich in Erscheinung getreten. Neben Fernsehberichten berichteten u.a. auch der Spiegel über seine Prozesserfolge.

Rechtsanwalt Ralf A. gab seinen Anwaltssitz zunächst in Münster, dann in Bremen und später in Hamburg an. Auch in Bremen gab es keine von ihm betriebene Kanzlei, sondern nur einen Briefkasten.

Dennoch wurden von dort die Fahrtkosten für die Pflichtverteidigungen abgerechnet. Da die Verhandlungen oft in Frankfurt und weiter in südlichen Raum stattfanden, kamen da einige Kilometer zusammen, die abgerechnet, aber nicht gefahren wurden. So kommen schnell gerne mal jährlich 30.000 bis 50.000 € zusammen, die er zu viel bekommen hat. Der Anwalt hatte schließlich sehr gut zu tun.

In den Presseveröffentlichungen heißt es, es würden ihm Taten seit Anfang 2013 vorgeworfen werden…

Das wäre ein unglaublicher Skandal und beschämend für Justiz und Anwaltschaft. Der Polizei war schließlich seit 2006 bekannt, dass auf diese Weise abgerechnet würde. Was ist seitdem geschehen? Nicht viel.

Im Jahre 2006 kam es zur Beschlagnahme der Büro-PC und Vernehmung von Mitarbeitern. Weiter tat man offensichtlich nichts. Der Polizei war seitdem bekannt, was bereits im Jahre 2006 passiert war.

8 Jahre ruhte – bis heute – der See. Die Staatsanwaltschaft Münster geht immerhin von einer Verjährungszeit von 5 Jahren aus. Die Strafverfolgungsbehörden haben also sehenden Auges (oder besser gesagt: schlafenden Auges) diese „Abrechnungsmodalitäten“ jahrelang geduldet. Eine Kontoabfrage und ein Abgleich der Gerichtskassen hätten schnell zu einem Ergebnis führen können.

Und heute ordnet man wegen angeblicher 3000 € und Vorwürfen ab 2013 U-Haft an. Ein beschämender Teil der Justiz, wie ich finde.

Ein Münsteraner Anwalt sprach gar von Strafvereitelung im Amt…..

Anwalt aus Münster mit krimineller Energie

Von Hamburg nach Münster und zurück: Diese Strecke hat ein münsterscher Rechtsanwalt regelmäßig

abgerechnet, wenn er einen Gerichtstermin in Münster hatte. Zu diesem Zwecke hatte er sich extra ein Büro in

Hamburg angemietet. Nur zum Schein, wie ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft. Nun sitzt er in Haft.

Der münstersche Rechtsanwalt Ralf A. (52) passierte am vergangenen Mittwoch um

9.50 Uhr gerade die Anschlussstelle Bielefeld-Sennestadt auf der A2, da griff die Polizei

zu: Sie stoppte den Mann, nahm ihn fest, das Amtsgericht stellte einen Haftbefehl aus.

Seitdem sitzt der Strafverteidiger in U-Haft. Und nicht in seiner angeblichen Kanzlei an

der Hamburger Rothenbaumchaussee. Die Behörden befürchten „Verdunklungsgefahr“.

Der Vorwurf, laut Oberstaatsanwalt Heribert Beck: Der Münsteraner soll zum Schein

die Kanzlei in Hamburg eröffnet haben, um dann für jeden Gerichtstermin in Münster

hohe Fahrtkosten und lange Dienstausfälle zu berechnen. In Wirklichkeit sei er aber

immer von Münster aus zum Gericht gefahren, so Beck. Statt knapp zwei Kilometer

Fahrtstrecke gab er wohl fast 300 an – und kassierte entsprechend üppig.

Der Tatvorwurf lautet demnach auch auf „Betrug“. Er habe seine Kanzlei nur von

Münster nach Hamburg verlegt, um höhere Kosten geltend machen zu können,

vermutet Beck. In Hamburg gebe es nur ein Schild am Haus. Er selbst habe dort aber

nicht praktiziert, sondern in Münster. Er ist Mitglied einerr Gemeinschaftskanzlei in der

Innenstadt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm „gewerbsmäßigen Betrug“ vor, und das seit

Juli 2013. In Kreisen der münsterschen Anwälte sprach sich die Festnahme des Strafverteidiger

am Montag wie ein Lauffeuer herum. In Kollegenkreisen fiel A. vor allem durch seinen

Fuhrpark auf: Auf seinen Namen sind ein Jaguar, ein Mercedes-Flügeltürer und ein

Motorrad der Marke Harley Davidson zugelassen. Ein Kollege, der unerkannt bleiben

will, kann sich den harten Zugriff der Behörden nur so erklären: „Als Anwalt ist man ein

Organ der Rechtspflege. Man genießt besonderes Vertrauen. Doch er ist mit krimineller

Energie vorgegangen.“

 

Unverständliches Provisionswirrwarr

Ein Handelsvertreter verlangte die Auszahlung eines Betrages, der als Guthaben seinen Provisionskonto gutgeschrieben war.

Der Vertrieb antwortete:

„Wie Sie der beigefügten Aufstellung entnehmen können, übersteigt die Summe den noch der Provisionshaftung unterliegenen Provisionen (siehe Zeile „erforderliche Provisionsrückstellung“) das Guthaben auf dem Provisionsrückstellungskonto.

Erst wenn das Guthaben auf dem Provisionsrückstellungskonto das haftpflichtige Provisionsvolumen übersteigt (weil Haftungszeiten  – mindestens 24 Monate – einzelner Geschäfte abgelaufen sind) werden die Differenzbeträge fällig.

Diese Beträge buchen wir vorm Provisionsrückstellungskonto auf das Diskontkonto um. Sie können dann diese Umbuchungen der zugehörigen Provisionsabrechnungen entnehmen und den jeweils haftungsfrei gewordenen Betrag schriftlich und mit Angabe der gültigen Bankverbindung bei uns anfordern.

 

Mit freundlichen Grüßen“