Aus für AWD !

Die Marke AWD wird es in naher Zukunft nicht mehr geben.

AWD streicht hunderte Jobs.

AWD emanzipert sich von Maschmeyer.

Die immateriellen Vermögenswerte von AWD senkt die Swiss Life in ihren Büchern auf einen Schlag von 1,34 Mrd. auf 765 Mio.

Stadion von Hannover 96 braucht neuen Namen.

Aus AWD wird Swiss Life Select.

Maschmeyer ist Name AWD egal.

Die Schlagzeilen überwerfen sich heute.

Ampeln in Düsseldorf

Lustige Ampelmännchen eines Prager Künstlers (in Österreich kein Thema)

Ampeln müssen nicht dann und wann nur als Unfallgrund herhalten, sondern auch viel Sinnbildliches über sich ergehen lassen.

So gibt es Ampelkoalitionen und vor allem – den von Markus Kompa so wunderschön entworfenen Ampelcheck. (Insgeheim immer noch der Topact der Finanzdienstleistungssatire.)

Mit entsprechenden Warn- und Hinweisschildern ließe sich dadurch manch unfallträchtige Situation im Umgang mit dem Versicherungsvertreter verhindern.

Ganz aktuell – und das hat jetzt gar nichts mit Versicherungen zu tun – gibt es eine Broschüre der Stadt Düsseldorf zur Nutzung von Ampeln. Fußgängerampeln haben dort nämlich eine Gelbphase.

Ich dachte erst, Herr Kompa hätte diese Broschüre geschrieben. Ähnlich lustig wie sein Ampelcheck ist sie wenigstens.

Dort heißt es :

„Die Ampel springt auf Grün. Der ideale Zeitpunkt für alle Fußgänger, jetzt loszugehen.“ Man sollte aber unterscheiden, denn:

„Die Ampel zeigt noch Grün…Ältere und Gehbehinderte sollten lieber warten.“ und auf das nächste Grün warten.

Bei Gelb beachte: „Weitergehen! Nicht umkehren!“

Der närrischen Stadt Düsseldorf ist es so unfreiwillig gelungen, die humorvolle Einlage Kompas noch zu toppen.

Wer es nicht glaubt: Hier die Broschüre.

Ade AWD ?

http://www.handelsblatt.com/images/awd-laut-bericht-vor-umbenennung/7313054/2-format3.jpg

Die Handelszeitung schrieb am 21.11.2012, dass Karsten Maschmeyer in einem Interview versichert habe, SwissLife nicht über den Tisch gezogen zu haben. Die Finanzkrise sei für den AWD einfach Pech. Außerdem soll Postbank den gleichen Preis geboten haben wie SwissLife, nämlich 1,9 Milliarden Euro. Das Angebot von SwissLife soll aber überzeugender gewesen sein.

Am 28. November, also morgen, soll über die Zukunft des Namens AWD auf dem Investorentag entschieden werden.

Schuldanerkenntnis mit ungeahnten Folgen

Im September 2012 hatte das Amtsgericht Köln über einen Anspruch der MLP Finanzdienstleistung AG zu entschieden. Diese machte Ansprüche auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen geltend.

Die MLP hatte die Forderungen aufgrund einer Zahlungsvereinbarung geltend gemacht. Diese wertete das Gericht als Schuldanerkenntnis.

Der Einwand des Beklagten, die Abrechnung sei fehlerhaft, war vor diesem Hintergrund unerheblich.

Der Consultant erhob einen Reihe von Widerklageanträgen. Er verlangte

dass Geldanlagen und Dynamik nach Vertragsende abzurechnen sind,

Provisionsabrechnungen vorzulegen,

den sich daraus zu errechnenden Guthabenbetrag auszuzahlen,

weitere Zahlungen  an den Beklagten vorzunehmen,

die Stornoreserve auszuzahlen,

Provision hinsichtlich konkret genannter Kunden auszuzahlen

Und die Guthaben aus Kick-Backs auszuzahlen

Auch damit scheiterte der Beklagte.

Es genügt nicht, Namen von Kunden aufzuzählen, weil daraus nicht deutlich wird, dass und voraus sich entsprechende Ansprüche ergeben, so das Gericht.

Im Übrigen seien Ansprüche auf Übersendung von Provisionsabrechnungen mit dem Saldoanerkenntnis erloschen.

Soweit der Beklagte Kosten für einen IT-Service-Vertrag geltend macht sind diese ebenfalls erloschen. Schließlich hatte er das Provisionskonto anerkannt.

Auch Ansprüche aus einer Stornoreserve vermochte das Gericht nicht zu erkennen.

Weitere Ansprüche auf Belegen oder Provisionsabrechnungen für genannte Kunden sind ebenfalls mit dem Saldoanerkenntnis erloschen.

Das gilt auch für Ausgabeaufschläge und Kick-Backs.

Entscheidung Amtsgericht Köln vom 26.09.2012

Sonderkündigungsrecht bei AWD-Namenwechsel ?

Kürzlich erhielt ich eine Anfrage, die sogar bei mir Erstaunen auslöste.

Ich wurde gefragt, ob man als AWD-Handelsvertreter ein Sonderkündigungsrecht habe, wenn AWD seinen Namen wechselt.

Die Frage hatte deshalb überrascht, weil es doch – folgt man einigen Presseveröffentlichungen – um die Aufwertung des Namens geht. Dies wird sicher keine Kündigung rechtfertigen.

Da mir aber der rechtliche Hintergrund der Umbenennung nicht bekannt ist, kann ich die Frage nicht abschließend beantworten.

Handelsvertreter der Central und AachenMünchener erhielten seinerzeit einen neuen Vertragspartner, die Allfinanz DVAG. Dies geschah im Wege der Aussonderung nach dem Umwandlungsgesetz. Dies regelt die Umwandlung von Rechtsträgern und u.a. Vermögensübertragungen von gesellschaftsrechtlich organisierten Rechtsträgern.

Hieraus ergaben sich durchaus Rechtsfragen, die vor Gericht bisher unterschiedlich bewertet wurden.

Die Allfinanz legte den Handelsvertretern nahe, Sicherheit im Rahmen einer Überleitungsvereinbarung zu schaffen.

Welche Wege AWD einschlägt, bleibt abzuwarten.