LG Passau: Fristlose Kündigung des Handelsvertreters wegen Einbehalt einer Softwarepauschale und langer Kündigungsfrist wirksam

Am 15.07.2010 entschied das Landgericht Passau, dass die Klage eines Vertriebes auf Unterlassen verschiedener Tätigkeiten, Feststellung einer Schadenersatzpflicht sowie Auskunft und Zahlung von Vertragsstrafe abgewiesen wird.

Verklagt war ein Handelsvertreter.

In diesem Fall sah das Gericht an, dass eine durch den Vertreter erklärte fristlose Kündigung das Vertragsverhältnis fristlos beendet hatte. Schließlich konnte er sich auf einen wichtigen Grund im Sinne des § 89 a Abs. 1 HGB berufen.

Dieser Grund besteht darin, dass dem Handelsvertreter eine so genannte Software- Nutzungspauschale und Kosten für eine Kundenzeitschrift eingezogen wurde und die Klägerin sich weigerte, diese Kosten zurückzuzahlen.

Maßgeblich waren für das Gericht die lange Kündigungsfrist (in diesem Fall 24 Monate zum 31.03 eines jeden Jahres) und der Umstand, dass der Provisionsrückstellungssatz auf 50 % erhöht wurde. Diese Umstände waren in vollem Umfang zu berücksichtigen.

Mit diesem Verhalten verstieß die Klägerin gegen ihre Pflichten aus § 86 a Abs. 1 HGB.

Damit war ein wichtiger Grund gegeben. Der Vermögensberatervertrag wurde fristlos gekündigt.

Die Klägerin musste deshalb mit ihren Ansprüchen scheitern.

Landgericht Passau vom 15.07.2010 Aktenzeichen 1 HK O 70/08

Ob Rechtsmittel eingelegt wurden, ist nicht bekannt.

Verbraucherzentrale Hamburg wird zum Albtraum der Versicherer

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Wieder einmal kippte der BGH am 25.7.2012 Versicherungsklauseln. Diesmal waren es die Klauseln von Deutscher Ring Leben aus den Jahren 2002 bis 2007.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg.

Da auch andere Versicherer sich dieser Klauseln bedienten, wird geschätzt, dass die Versicherer nunmehr Milliarden erstatten müssten.

Herzlichen Glückwunsch Verbraucherzentrale!

Allfinanzvertriebe legen zu

Die 10 größten Allfinanzvertriebe haben bei ihren Umsatzerlösen gegenüber dem Jahr 2010 zugelegt (einzige Ausnahme Postbank). Infinus, Dr. Klein, ASI, Financeplan und OVB haben sich alle zweistellig verbessert.

Bei den großen DVAG, AWD und MLP reichte es nur zu einstelligen Verbesserungen gegenüber dem Krisenjahr 2010.

Mehr dazu hier im Versicherungsjournal.

Ein Aussteiger empfiehlt : Lebe Deinen Traum

Jens Klingebiel war früher Vermögensberater bei der Deutschen
Vermögensberatung. Dort hat er jahrelang erfolgreich Verträge verkauft,
bis er dann die DVAG verließ. Anschließend blieb er zwar noch kurz in der
Branche erhalten, hegte jedoch schon hier einen langen Traum. Denn
eigentlich stand schon lange fest, dass er mit der Branche in der
Zukunft nichts zu tun haben wollte. Mittlerweile kann er sich ganz
seinem Traum widmen:

Zunächst fotografierte er Tiere, jetzt filmt er sie. Dabei hat er sich
auf die nordeuropäischen Tiere konzentriert. Er filmt nicht nur
possierlicheTierchen im Zoo, sondern sucht deren Nähe in der Wildnis.

EinenStandort hat Jens Klingebiel im nördlichen Schweden,von wo aus
er Moschusochsen, Wölfen, Bären, Luchsen und Birkhähnen näher kommt.

Den Besuch seiner Facebook-Seite und der Seite www.hejhej.eu ist  und http://www.wildlife-stockfootage.de eine kleine Reise wert.

Wer also sehen will, wie man sich den Traum vom Aussteigen erfüllt,
kann diese Seite besuchen.

Das neue Werk von Jens Klingebiel heißt „Lebe Deinen Traum“. Dieser
Film soll zeigen,dass jeder durchaus in der Lage ist, sein Leben zu
verändern, um Stress, Hektik und Frust zu verhindern.

Ich bin äußerst gespannt.

Jetzt sind die Bausparkassen dran

Schlechtberatung bei den Bausparkassen

kritisiert die Welt.

WELT ONLINE