Pohl nicht im Rampenlicht

Während AWD-Gründer Maschmeyer gern mal den öffentlichen Auftritt sucht, setzt der Gründer der Deutschen Vermögensberatung Reinfried Pohl auf einfache Produkte.

In der Financial Times vom 30.3.12 wird der 84-jährige Patriarch beschrieben und verglichen.

Entgegen der „AWD-Idee“ setze er nicht auf konkurierende Produkte. Es gibt nur Generali, Deutsche Bank, DWS und Badenia.

Statt auf gewagte Anlagen zu setzen wie der AWD und sich mit aufgebrachten Anlegern eine Menge Ärger einzuhandeln, setze Pohl auf auf einfache Produkte.

Während Maschmeyer sich vom AWD verabschiedete, denke Pohl nicht ans Aufhören.

Ach ja. Eine gewisse Eitelkeit sagt FT beiden nach. Beide schrieben Bücher, haben studiert (Maschmeyer Medizin, Pohl Jura).

Beide hatten übrigens zuvor Erfahrungen bei anderen Vertrieben gemacht (Pohl IOS, Maschmeyer OVB).

Beide erhielten akademische Ehrentitel (Maschmeyer bekam von Wulff den Ehrendoktor, Pohl verdankte eine Ehrenprofessur dem damaligen hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst Udo Corts).

Wulff erfuhr weitere Freundschaftsdienste, Corts wechselte sogar ganz in den Vorstand der Deutschen Vermögensberatung.

Maschmeyer bei Maischberger

„Wer mir nützt, den möchte ich kennenlernen“, sagte Maschmeyer bei Maischberger.

Zu Ostern zeigt uns Maschmeyer seine Lebensweisheiten.

Nicht nur hier auf Youtube,

sondern gut zu lesen auch hier im Abendblatt,

aus dem wir zitieren möchten:

„Für Wulff erwies sich der Kontakt zu Maschmeyer als wenig nützlich. Umgekehrt sieht es anders aus: Der damalige niedersächsische Ministerpräsident machte seinen Freund auf der Berlinale 2007 mit Veronica Ferres bekannt. Die Schauspielerin habe ihn beim ersten Treffen nach seinem Beruf gefragt, schreibt Maschmeyer. „Finanzen und Versicherungen“, habe er geantwortet, woraufhin Ferres den Nützlichkeitswert dieses Kontakts erkannt und ihm anvertraut habe, dass sie „auch einmal einen Ratschlag gebrauchen“ könne. Aus Finanzberatung wurde Liebe, die – wie kürzlich bekannt wurde – durch einen Hochzeitsantrag gekrönt wurde.“

Liebe? Oder doch nur Nützlichkeit?

Ostern 2012

Wir wünschen allen Lesern ein ruhiges und erholsames Ostern 2012 !

Bundesrat beschließt Finanzanlagen- Vermittlungsverordnung: Sachkundeprüfung ab 1.11.12 und kann beliebig oft wiederholt werden

Der Bundesrat hat die Finanzanlagen- Vermittlungsverordnung (FinVermV) mit leichten Änderungen verabschiedet.
Danach greift die Pflicht zur Sachkundeprüfung bereits schon zum 01.11.2012. Der Rest der Verordnung tritt zum 01.01.2013 in Kraft.
Vermittler von Investment-Fonds, geschlossenen Fonds, Immobilien und Krediten bedürfen künftig einer Erlaubnis (§34 f GewO, Nachfolger des § 34 c GewO).
Dazu sind geordnete Vermögensverhältnisse, ein guter Leumund eine Berufshaftpflichtversicherung und ein Sachkundenachweis erforderlich (§ 34 f Abs. 2 GewO).
Wer über keinen anerkannten Abschluss verfügt, kann bei der Industrie- und Handelskammer eine entsprechende Sachkundeprüfung ablegen. Nach der ursprünglichen Fassung war ein zweimaliges Wiederholen vorgesehen.
Jetzt darf man beliebig oft wiederholen.
Wenn man nur zweimal wiederholen dürfte, stelle dies einen ungerechtfertigten Eingriff in das Grundrecht der Berufsausübung dar, wurde im Bundesrat argumentiert. Eine Sachkundeprüfung muss nicht machen, wer einen entsprechenden Hochschul-, Fachhochschul- oder einen anderen vergleichbaren Abschluss nachweist. Auch der Abschluss Finanzwirt (FH), der an der Fachhochschule Schmalkalden erworben werden kann, gilt als Sachkundenachweis.
Wer im Finanzbereich ein Jahr gearbeitet hat, gilt als Vermittler gemäß § 34 f GewO.

Haben Strukturvertriebe Kunden?

Heute ging es vor einem Landgericht um die Frage, ob ein ehemaliger Handelsvertreter Kundendaten abgezogen hätte, um damit Kunden eines Strukturvertriebes abzuwerben.

Neben vielen Einwänden wiesen wir darauf hin, dass ein Strukturvertrieb gar keine Kunden hätte. Diese seien doch mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft verbunden und ständen vertraglich mit dem Strukturvertrieb doch gar nicht in Verbindung.

Dieses Argument hören wir ja immer, wenn Kunden einen Strukturvertrieb in die Haftung nehmen wollen. Stereotyp erfolgt dann die Antwort, es bestehe doch kein vertraglicher Anspruch, man vermittle doch nur. Eigentlich reiche man die Anträge doch nur weiter.

Dann stände ein Strukturvertrieb zu den Kunden in keiner anderen Beziehung als der Berater selbst.

Das Gericht hielt die Einwendungen für erheblich und verlangte von dem Vertrieb dazu weitere Aufklärung.

Sollte diese nicht erfolgen, droht dem Vertrieb nicht nur die Klageniederlage, sondern auch die gerichtliche Feststellung, dass es keine Kunden habe.

Und dies vor dem Hintergrund, dass der Vertrieb mit den vielen Kunden sehr werbewirksam auftritt….