Incentive-Reisen kommentiert

Ein treuer Leser kommentiert das Thema Wettbewerbe und Incentivreisen wie folgt:

„Dieses Thema ist meines Erachtens die Achillesferse der Strukturvertriebe. Die Kraft für die tägliche Arbeit wird sich durch die Wettbewerbe bzw. Gewinn und der anschl. Teilnahme der Wettbewerbsgewinner verschafft (Anerkennung-Stroke). Wer hier gewinnt zählt innerhalb des Berufsstandes als „erfolgreich“. Was auch immer das heißen mag. Ehemalige Busfahrer, Klempner tauchen dann in die andere Welt, weshalb sich auch persönliche Veränderungen nicht zurückhalten lassen. Wie auch immer man dieses heikle Thema sehen möchte.
Vertriebe unterstreichen das nochmals mit Geschenken, wie einer sog. „Goldenen Uhr“ u.v.m. -die persönlich bei einer herausgehobenen Veranstaltungen überreicht werden.

Die Gesellschaften stellen die Bedingungen für jeden Wettbewerbszeitraum auf. Der Druck auf die einzelnen Teilnehmer ist enorm durch die doch recht hohen Umsatzzielvorgaben. Da wird i.d.R. auch gepusht und vor sonstiger Schummelei nicht zurückgeschreckt.

Diese sog. Incentivreisen werden dann nach dem deutschen Steuergesetz von dem Handelsverteter -entgegengesetzt zum „Wulffchen-Mitanahmeeffekt“- als geldwerter Vorteil versteuert. Der geldwerte Vorteil wird von dem Vertrieb festgesetzt und die Höhe dieses geldwerten Vorteils jährlich mitgeteilt. Es obliegt also dem Handelsvertreter, die mitgeteilten Summen zu versteuern. Da es sich um Luxusreisen handelt, sind die Beträge recht üppig, die vom Handelsvertreter selbst versteuert werden müssen. Selbstverständlich nehmen auch Handelsvertreter an solchen Veranstaltungen teil, deren Budget es eigentlich aufgrund der gezahlten und verdienten Provision nicht hergeben dürfte. Man wundert sich halt.

Eine Anlage z.B. ist eine 5-Sterne Luxusanlage, 14 Tage HP, ca. 3880 p.P.“

Wenn das Arbeitsgericht doch auch über Handelsvertreter entscheiden dürfte

Am 22.02.2012 entschied das Bundesarbeitsgericht über die Frage, ob ein Lagerleiter in einer Spedition Anspruch auf Zahlung von Überstunden hat.
Im Arbeitsvertrag war eine wöchentliche Arbeitszeit von 42 Stunden geregelt bei einem monatlichen Bruttoentgelt von 800,00 €. Gleichzeitig hieß es dort, dass der Lagerarbeiter unentgeltlich Überstunden leisten muss.
Diese Vereinbarung sah das Bundesarbeitsgericht als unwirksam an. Angeblich sei die Vereinbarung wegen „Intransparenz“ gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam.
Das Bundesarbeitsgericht urteilte, dass der Lagerleiter Anspruch auf eine Mehrvergütung hat, wenn er Überstunden geleistet hat. Nur dann, wenn ein herausgehobenes Entgelt gezahlt würde, dürfte eine Vergütung für Mehrarbeit nicht erwartet werden.
Bundesarbeitsgericht vom 22.02.2012 Aktenzeichen 5 AZR 765/10

Pohls umstrittene Spende angenommen

Am 24.2.12 tagte das Marburger Stadtparlament darüber, ob man die 4-Millionen-Spende von DVAG-Chef Reinfried Pohl annehmen sollte.

Nach einer zweistündigen Debatte wurde die Spende laut der Oberhessichen Presse mehrheitlich angenommen.

Drei Millionen sollen nach Hit Radio FFH die klammen Kassen füllen, eine Million soll für wohltätige Zwecke ausgegeben werden.

Die Linke stimmte dagegen. Sogar der eine Vertreter der Piraten stimmte zu und erntete Kritik von Mitpirat Jens Fricke aus Marburg-Biedenkopf, der mit der Spende zu viel Einfluss auf die Entscheidungen des Parlamentes befürchtet und Bauchschmerzen hat.

Kaum noch steigerungsfähig

Neben den Großen der Finanzstrukturvertriebe tummeln sich auf dem Markt eine Reihe Kleinerer.

Zufällig stieß ich auf Carpediem. Diese wurde von Daniel Shahin gegründet, der sich – einer eigenen Biografie zufolge – auch der Esoterik und Aufkärung versuchte.

Schon einige Vertriebe warfen den Verdacht auf, sektenartige Strukturen zu führen. Es gibt aber auch Steigerungen.

Daniel Shahin ruft unverblümt dazu auf, Staats -und Pressevertreter „an die Wand“ zustellen, Ariana Lauenburg von Finanztest wegen „soviel Dummheit“ in die Küche zu verbannen.

Hier auf Youtube ist dies zu sehen.

Die letzten 4 Minuten haben es in sich.

Warum Vermögensberater mit der Aida fahren

„Eine Woche im östlichen Mittelmeer- wow“, oder „wie sich Finanzberater scharf machen“ lauten die Slogans eines Artikels des Handelsblatts vom 24.2.12.

Durchleuchtet wird, wer und warum eine solche Reise bei der DVAG machen darf.

Hier zu lesen.