Göker,Herr der Ringe, neu verfilmt und seit gestern in den Kinos

„Das war wirklich Sektentum“…
so nannte es eine ehemaligen Göker-Mitarbeiter Joachim Schott.
Die HR-Online berichtet am 07.03.2012:
Im Göker-Himmel floss Champagner in Strömen und man fuhr Ferrari …
Der Höhepunkt: Göker, Herr der Ringe, steckt den besten Mitarbeitern Siegelringe an die Finger. Bei dramatischer Musik kniet er vor ihnen auf der Bühne. Schott, ebenfalls Ringträger, beschloss anschließend zu kündigen.
Klaus Stern hat über Göker einen Kinofilm gemacht. Zusehen ist er ab dem 08. März 2012 in Frankfurt am Main, Kassel, Marburg, Schwalmstadt, Wiesbaden, Witzenhausen und Wolfhagen.

Titel, Thesen, Temperamente über Göker

Es hat immer wieder unterhaltungswert, wenn sich die Branche feiern lässt.

Über Auswüchse der MEG und über einen Herrn Göker berichtet TTT.

Wenn der Film nicht laufen sollte, rechts auf den Button „Versicherunsgvertreter“ drücken.

Rentenversicherungspflicht für Einfirmenvertreter?

Die Deutsche Rentenversicherung teilt mit, dass für den Personenkreis der selbständig tätigen Handelsvertreter folgendes gilt:

Versicherungspflichten nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI besteht für selbständig tätige Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind.

Personen, die der Versicherungspflicht als Selbständige mit einem Auftraggeber unterliegen, können sich für einen Zeitraum von drei Jahren nach erstmaliger Aufnahme der selbständigen Tätigkeit befreien lassen (§ 6 Abs. 1 a SGB VI). Weitergehende Befreiensmöglichkeiten für diesen Personenkreis ergeben sich in speziellen Fällen.

Versicherungspflichtige Selbständige sind gemäß § 190 a SGB VI verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten nach der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu melden.

Hierfür stehen die Vordrucke V020 mit dazugehöriger Erläuterungen V021 zur Verfügung. Diese können z.B. über die Internetseite www.Deutsche-Rentenversicherung-Bund.de unter Formulareversicherung- Komplettpaketpflicht- und freiwillige Versicherung kostenlos herunter geladen werden.

Landgericht wies Schadenersatz wegen Falschberatung ab

Vorgestellt von Rechtsanwalt Kai Behrens
Am 25.03.2009 hatte das Landgericht Augsburg über die Klage eines Kunden zu entscheiden, der sich falsch beraten gefühlt hatte. Dieser hatte, wie er behauptete, einen Schaden in Höhe von etwa 9.300,00 € erlitten, nachdem er über die Vermittlung eines Vertriebes vier fondgebundene Rentenversicherungen abgeschlossen hatte.
Die Beraterin soll gesagt haben, dass der anzusparende Betrag jederzeit und ohne Verlust abrufbar sei und dass die Geldanlage für höchstens sieben Jahre erfolgen könne. Nach Vortrag der Klägerseite wurden 10.800,00 € eingezahlt und nach Kündigung waren noch 1.712,21 €.
Verklagte wurde die Versicherung, der Vertrieb und die Beraterin gemeinsam.
Zunächst hatte das Gericht festgestellt, dass zwischen dem Versicherer und dem Kunden kein Beratungsvertrag vorliegt und darüber hinaus der Nachweis einer Falschberatung nicht geführt werden konnte.
Zwar bestätigte der Berater in einer mündlichen Anhörung vor dem Gericht, dass das Geld zur freien Verfügung zur Umschuldung des Hauses circa sieben Jahren nach Vertragsschluss benötigt worden wäre, erkannte den Anspruch dennoch nicht.
Das Gericht wies auch darauf hin, dass es die Versicherungsbedingungen für übersichtlich gestaltet ansah. Im Übrigen werde auch dort auf die Verrechnung der Abschlusskosten mit den ersten Beiträgen hingewiesen. Außerdem ergebe sich daraus, dass eine Teilkapitalauszahlung erst nach 10, 12, 17 oder 23 Jahren möglich ist.
Außerdem wurde dem Kläger vorgehalten, er würde über ein BWL-Studium verfügen, so dass er nicht als unbedarft gelten könne. Das Gericht sah zwar, dass zwischen dem Vertrieb und dem Berater ein Beratungsvertrag geschlossen wurde. Da jedoch eine Pflichtverletzung aus dem Beratungsvertrag nicht nachgewiesen werden konnte, hatte das Gericht auch diesen Anspruch abgelehnt.
Urteil des Landgerichts Augsburg vom 25.03.2009 Aktenzeichen 9 O 4052/08

Versicherungsjournal regt Diskussion an

Das Versicherungsjournal hat von davon berichtet, dass die Bafin den Rückzug eines Rechtsmittels erklärt hat und damit eine Entscheidung hat rechtskräftig werden, die das Gesetz über das Provisionsabgabeverbot grundsätzlich in Frage stellte.

Daraufhin gab es einige interessante Reaktionen.

Hier in Cash-Online mehr zu den Hintergründen des Urteils und des fragwürdigen Gesetzes.