Göker muss 125.000 € an die Allianz zahlen

Während der Prozess der Axa die Diskussionen um die MEG wieder aufflammen ließ, wurde Göker -fast nebenbei – zu einer Zahlung von 125.000 € rechtskräftig verurteilt.

Gegen ein Urteil des LG Kassel legte Göker noch Berufung beim OLG Frankfurt ein und nahm diese jetzt wieder zurück, so dasinvestment.com heute.

LG Wiesbaden : Handelsvertreter der Clarus AG ist wie ein Arbeitnehmer zu behandeln

Am 27.06.2010 entschied das Landgericht Wiesbaden, dass ein Rechtsstreit der CLARUS AG aus Wiesbaden gegen einen ehemaligen Handelsvertreter zum Arbeitsgericht abgegeben werden muss.
Das Landgericht Wiesbaden meint, der Handelsvertreter sei als Arbeitnehmer anzusehen. Schließlich habe er in den letzten sechs Monaten des Vertragsverhältnisses nicht mehr als 1.000,00 € monatlich im Schnitt verdient. Zwar habe der Handelsvertreter möglicherweise in den letzten sechs Monaten mehr als 10.000,00 € erhalten, es sind jedoch nach dem Vortrag der Klägerin in ganz erheblichem Umfange Vertragsstorni mit entsprechenden Provisionsrückforderungen angefallen. Diese hätten in Abzug gebracht werden müssen. Zieht man diese ab, kommt man auf Provisionszahlen deutlich unter 1.000,00 € im Schnitt.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Landgericht Wiesbaden, Aktenzeichen 2 O 19/11

Studio über das Verhältnis der Verbraucher zu den Versicherungen

Frauen hören eher auf Tipps und Empfehlungen, während Männer sich mehr online orientieren.

Dies so etwa und mehr ergab eine sehr interessante Studie über das Verhältnis der Kunden zu den Versicherungen.

Herausgegeben von TOMORROW FOCUS Media GmbH aus München.

MEG-Vorstand wird von der Halleschen Versicherung persönlich herangezogen

Die Hallesche Versicherung will 1,5 Mio € zurück – da die MEG insolvent ist, nun von deren ehemaligen Vorstandsmitglieder persönlich.

Angeblich gab eine Schuldübernahme der Mitglieder, dass man persönlich haften würde.

Nun wurden sie verklagt. Vor dem Landgericht Kassel erschien wohl nur A. B. Während es gegen drei bereits Teil-Versämnisurteile gab, wollen sich Göker und Drönner wohl noch zur Wehr setzen.

So in der HNA am 29.6.11

Bei Streit mit Clarus AG Arbeitsgericht zuständig

RA Kai Behrens

Kurz erläutert : In einem Rechtsstreit der Clarus AG gegen einen ehemaligen dort tätigen Makler entschied das LG Wiesbaden, dass das Arbeitsgericht zuständig. Und nicht das Landgericht.

Näheres dazu in Kürze mehr.