Wird Ergo erpresst ?

Ein immer wieder diskutiertes Thema : Ein ehemaliger Mitarbeiter glaubt, Ansprüche gegen sein altes Unternehmen zu haben. Um etwas Nachdruck zu verleihen, wird „mit der Öffentlichkeit“ gedroht. Pikante Informationen sollen an Pressevertreter weitergegeben werden.

Bei der Ergo sind in der letzten Zeit eine Reihe pikanter Infos bekannt geworden. Der Albtraum jedes Großunternehmens – plötzlich mit Negativschlagzeilen im Mittelpunkt zu stehen.

Am 9.6.11 soll die Ergo Strafanzeige wegen versuchter Erpressung erstattet haben, enthält sich aber weiterer Angaben.

Ob die Hintergründe so waren, wie oben angedacht, wissen wir nicht.

Ebenfalls pikant : Die Süddeutsche schrieb am 28.6., Herr Kaiser soll mit der Ausrede , er wolle eine Meinungsumfrage machen, sich den Zutritt zur Kundenwohnung hat erschleichen wollen und spricht von Herrn Kaiser mit Tarnkappe.

Maschmeyer auf neuen Wegen

Am 25.06.2011 schrieb das Handelsblatt, dass Karsten Maschmeyer die Beteiligungsgesellschaft Alternative Investments GmbH gegründet hat. Der Sitz des Unternehmens ist Frankfurt am Main. Die GmbH ist eine 100%ige Tochter der Vermögensverwaltungsgesellschaft. Nach dem Handelsblatt ist Ziel der Gesellschaft, durch Bereitstellung von Eigen- und Fremdkapital das Wachstum Europäischer Unternehmen mit Webbasierten Geschäftsmodellen zu fördern – sowie aus dem Bereichen Medizin, erneuerbare Energien und Ressourcen schonende Technologien.

Kein individueller Anspruch auf Einschreiten der Versicherungsaufsicht

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschied am 28.03.2011 unter dem Aktenzeichen 9 Kunde 566/10. F, dass ein Versicherungsnehmer keinen Anspruch auf ein Tätigwerden der Versicherungsaufsicht hat.

Hintergrund: Ein Kunde war mit dem Verhalten seiner Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zufrieden. Deshalb wandte er sich an die Versicherungsaufsicht mit der Aufforderung, sie solle sich einmischen.

Nach einer schriftlichen Stellungnahme des Versicherers an die Aufsicht teilte diese dem Kläger mit, dass sie nichts unternehmen werde. Einen Verstoß gegen Versicherungsbedingungen oder Vorschriften würde sie nicht erkennen.

Dann klagte der Kunde. Das Frankfurter Verwaltungsgericht hielt die Klage bereits für unzulässig. Es gibt nach Ansicht des Gerichts keinen Anspruch einzelner Versicherter auf Einschreiten der Versicherungsaufsicht. Die Finanzdienstaufsicht nimmt nämlich gemäß § 4 Abs. 4 FinDAG ausschließlich Aufgaben und Befugnisse im öffentlichen Interesse wahr.

Der Kunde wird sich nunmehr an die ordentliche Gerichtsbarkeit (Amts- und Landgericht der ersten Instanz) zu wenden haben, um mögliche Forderungen gegen die Versicherung durchzusetzen.

Aus Versicherungsjournal vom 27.04.2011

In eigener Sache : Die Gebühren des RVG

Gestern besprach das Versicherungsjournal ein Urteil des Amtsgerichts München vom 3.3.11, wonach eine Gebührenvereinbarung eines Anwaltes unwirksam war.

Uns Juristen überrascht dieses Urteil nicht. Die RVG schreibt uns vor, dass wir jedenfalls die Sätze der RVG verlangen müssen. Verlangen wir weniger, verhalten wir uns standeswidrig.

Vereinbarungen mit Mandanten, die darauf abzielen, dass der Mandant weniger zu zahlen hat, sind unwirksam. Etwas anderes urteilte das AG München nicht.

Prozesse im Bereich des Handelsvertreterrechts sind oftmals teuer. Grundsätzlich hängen die Gebühren vom Streitwert ab. Der Streitwert ist oft erheblich, wenn es um Anträge geht, in denen Handelsvertretern der Vorwurf von Konkurrenztätigkeit gemacht wird mit dem Antrag, dies zu unterlassen. Hinzu kommen „streitwertintensive“ Auskunftsklagen und eventuelle Vertragsstrafen (die mitunter bereits einen Betrag von 50.000 € haben können).

Beispiel :

Unternehmen beantragt festzustellen, dass eine Kündigung des HV unwirksam ist, der HV eine Konkurrenztätigkeit zu unterlassen hat und er Auskunft über fremd vermittelte Verträge geben soll.

Für einen solchen Rechtsstreit hatte z.B. das Landgericht Hannover einen Streitwert von 185.000,00 € angesetzt.

Dafür entsteht eine erstinstanzliche Verfahrensgebühr für den Anwalt von 2360,80 € und für den Gerichtstermin von 2179,20 € (vorgerichtliche Gebühren oder Vergleich nicht berücksichtigt). Hinzu kommt jedenfalls eine Pauschale von 40 € zzgl. Umsatzsteuer.

Nicht berücksichtigt ist eine eventuelle Berufung bzw. Gerichtskosten oder Kosten des gegnerischen Anwaltes in Fall des Unterliegens.

Ganz sinnvoll ist die Überprüfung anhand eines RVG Rechners, z.B. diesem der Allianz.

Eine Rechtschutzversicherung trägt die Kosten in der Regel nicht ! Vertragliche Rechtstreitigkeiten eines HV sind normalerweise nicht abgedeckt.

Unser Tipp :

Lieber Prozesse und Risiken vermeiden !

Keine Risiken eingehen und sich vorher informieren ist besser, als nachher Probleme zu bekommen !

Vorgestellt von RA Kai Behrens

Bis Ende 2008 schon 1,4 Mio Riesterverträge gekündigt

Die Riester-Rente, Relikt aus der Schröder-Ära, steht in der Kritik.

Die Zeitschrift Capital soll in der Ausgabe 4/2011 berichtet haben, dass 30 % des angesparten Kapitals für die Rentenzahlungen für die Zeit nach dem 85. Lebensjahr zurückgestellt würden. Schließlich müsse der Versicherer ja auch die Rentenzahlung über das 65ste Lebensjahr hinaus garantieren. Da jedoch die meisten Versicherungsnehmer früher sterben, verbleiben die Rückstellungen gewinnträchtig bei den Versicherten.

Diese 30% des Kapitalstocks werden aber bereits zu Beginn der Renten abgezweigt, so die Linksfraktion im Bundestag bei einer Anfrage an die Bundesregierung.

Die Bundesregierung hält eine angemessene Beteiligung der Versicherungsunternehmen an den Risikoüberschüssen für sachgerecht, da die Versicherer das Risiko tragen, dass die Rechnungsgrundlagen nicht ausreichen.

Auf die Frage der Linksfraktion, welche durchschnittliche Rentenhöhe und welche Rendite 2001 von den Versicherern bei Abschluss eines Sparplans einem 56jährigen Durchschnittsverdiener bei einer Vertragslaufzeit von 9 Jahren prognostiziert wurden und wie hoch die 2010 ausgezahlten Riesterrenten sowie die Renditen tatsächlich ausfallen, konnte die Bundesregierung keine Antwort geben.

Dagegen teilte die Bundesregierung mit: Die Gesamtzeit der Altersvorsorgeverträge betrug zum Stand 31.03.2011 knapp 14,6 Mio. Bis Ende 2008 sind bereits 1,4 Mio. Rentenversicherungsverträge gekündigt worden. Der Anteil der ruhend gestellten Riesterverträge wird auf rund 15 % geschätzt.

Fazit: Je älter der Versicherungsnehmer in der Prognose des Versicherers, umso größer ist offenbar die Freude auf die Rückstellungen.