Von wegen : Frauen können nicht einparken ?

Der Europäische Gerichtshof entschied heute, dass Frauen nicht länger „versicherungstechnisch“ benachteiligt werden dürfen.

Geschlechtliche Ungleichbehandlungen sollen bald vorbei sein.

Versicherungsunternehmen müssen ab Ende 2012 geschlechtsneutrale Tarife und Leistungen anbieten. Die bislang übliche Berücksichtigung des Geschlechts als „Risikofaktor“ in den Versicherungsverträgen ist eine unzulässige Diskriminierung, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. (Az: C-236/09)

Peinlicher PR-Journalismus

Das Verschwinden der Grenze zwischen PR und Journalismus (PResse) ist ein zentrales Thema der Nachdenkseiten.de, die unlängst vorab enthüllten, wie denn wohl nun Maschmeyers Deeskalations-Kampagne mithilfe von PR-Profis aussehen mag, nachdem er sein Image am NDR mit anwaltlicher Unterstützung selber ramponierte. Das „nachdenkliche“ Orakel, das uns viele Maschmeyer-Interviews in den „als seriös geltenden Blättern“ vorhersagte, hat sich jedenfalls bewahrheitet.

Außer Konkurrenz läuft selbstredend das knallharte „Verhör“, dem sich Maschmeyer bereits wenige Stunden nach dem grausamen Image-Selbstmord in seiner Haus- und Hofpostille unterziehen musste. BILD sprach wie immer als erstes mit der Leiche. In pietätvollem Abstand folgten Interviews in der ZEIT, dem Handelsblatt (mit „kopiertem“ ZEIT-Interview) sowie der

Süddeutschen am 5./6. Februar 2011, Seite 24:

Eine komplette Süddeutsche-Seite für Maschmeyers Homestory in der Rubrik Wirtschaft(?)! In fetten Lettern „Das Leben hat mich sehr gut behandelt„, daneben ein großes Foto: D-König Carsten von Hannover mit Küsschen von Prinzessin Vroni, dem Traum in Weiß beim Filmball. Die SZ weiß, warum sie Maschis Märchenidyll ihren Online-Lesern vorenthält. Der Verriss der Blogger-Schar wäre ihr für dieses PR-Glanzstück gewiss.

Der Süddeutschen sei Dank erfahren wir, dass AWD geschlossene Immobilienfonds vermittelte, „weil das damals von Verbraucherschützern empfohlen wurde. Das galt als sicher.“, so Maschmeyer wörtlich und fügt hinzu, er habe selber hierin investiert und Geld verloren. „Natürlich haben wir diese Produkte nur Anlegern empfohlen, die danach gefragt und in einem Protokoll bestätigt haben, dass sie über Risiken aufgeklärt wurden.“, behauptet er. Natürlich.

Gefragt nach dem Umsatzdruck der AWD-Mitarbeiter durch darlehensähnliche Vorschüsse, erhält er einmal mehr Gelegenheit, sein Mantra abzubeten: „AWD hätte nicht zwei Millionen zufriedene Kunden, wenn es nicht 6000 zufriedene Berater gäbe. Diese verzichten auf Provisionen, wenn ein Produkt schlecht gelaufen ist. Das gehört sich so.“ Genau, das gehört sich so! Und einen Atemzug weiter: „Man sollte nicht mit Behauptungen argumentieren, sondern mit Fakten“. Und wenn man Behauptungen nur oft genug wiederholt, werden es schließlich Fakten. Richtig?

Während der durch Maschmeyer juristisch mehrfach angegangene NDR seine zahlreichen Interviewanfragen an Maschmeyer – der eigentliche Streitpunkt – allgemein zugänglich offenlegt, verlegt sich Mr. Faktenhuber nun gegenüber anderen Medien (!) auf den Vorwurf des angeblichen Auflauerns seiner Familie. Ohne Einsicht in Kundenunterlagen könne er sich gegenüber dem NDR nicht äußern, im Interview mit der SZ sind offenbar alle entscheidenden Zahlen präsent. Nach seiner Erinnerung waren es vor Gericht „nicht mal 10 Fälle im Jahr, in denen Falschberatung festgestellt wurde.“

Praktischerweise werden seine Aussagen von seinen Interviewpartnern nicht auf Wahrheitsgehalt überprüft. Wie auch? Wer will bei der AWDschen Geheimniskrämerei überprüfen, wie viele Kunden gegenüber AWD bisher wirklich Forderungen stellten oder eingeklagt haben und wie die Verfahren ausgingen? Aber man hätte ja auch mal – wie der NDR – ein wenig nachhaken und insistieren können und z.B. nach der Größenordnung von Vergleichen (etwa mit Geheimhaltungsklausel?) fragen können. Oder nach den angeblichen Verbraucherschützern, die geschlossene Fonds als sicher empfohlen haben sollen.

Wenigstens gelegentlich lassen die SZ-Interviewer dann doch noch einen Hauch von Gegenwehr gegenüber Maschmeyers ansonsten ungebremsten Behauptungseifer erkennen:

„SZ: Herr Maschmeyer, eine frühere Filialleiterin aus dem Sauerland bezeichnet Sie als „Blender“ und „eiskalt“. Maschmeyer: Ich kenne sie nicht. Fragen sie doch einmal, ob sie inzwischen bei der Konkurrenz ist. SZ: Nein, Sie hat den Verein ehemaliger AWD-Mitarbeiter gegründet. Maschmeyer: Na, dann ist ja ihr Geschäftsmodell offensichtlich…“

Umsätze bei Vertriebstitanen

Am 8.4.2010 berichtete Das Investement.Com über die Umsatzentwicklungen der Vertriebstitanen DVAG, AWD, MLP und OVB. Natürlich sind Zahlen von 2010 noch nicht enthalten.

AWD-Mitarbeiter packen aus

Das Schweizer Fernsehen hat sich mit dem AWD befasst, der inzwischen ja der Schweizer Swiss Life gehört. Deren größter Einzelaktionär ist der Maschi.

Zwei ehemalige Schweizer Drücker packen aus.

LG Rostock und Kostenausgleichsvereinbarungen bei Nettotarifen

Kürzlich hatte das Landgericht Rostock ein interessantes Urteil zu fällen. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Atlanticlux Lebensversicherung und die AFA AG stritten darum, ob sich die AFA wegen Verstoßes gegen das UWG schuldig gemacht haben könnte.

Die AFA verfügt über eine Erlaubnis als Versicherungsvertreter gemäß § 34 d Abs. 1 GewO. Sie präsentiert sich als Finanzdienstleistungsvertrieb.

Das Landgericht Cottbus vertrat die Ansicht, dass die AFA konzernrechtlich mit einem Anbieter fondgebundener Versicherungen verbunden sei. Dies sei die Prisma Life AG aus Lichtenstein. Schließlich sei die Sky Tower Holdung AG Mehrheits-Gesellschafterin beider Unternehmen.

Die Atlamnticlux ist eine Tochter der FWU-Gruppe. Sie ist nach ihrer eigenen Darstellung spezialisiert auf fondgebundene Versicherungen.

Sowohl bei der Atlanticlux als auch bei den Vermittlern der FWU –Organisation werden Kundenpolicen mit so genannten Nettotarifen angeboten.

Dies bedeutet, dass über die Höhe der eigenen Vergütung der Kunde separate Verträge abschließt.

Die AFA schloss mit den Kunden, die eine fondgebunden Rentenversicherung kaufen, eine Kostenausgleichsvereinbarung ab. Darin werden die Abschluss- und Einrichtungskosten der Versicherung ausgewiesen, die Raten werden von den Kunden monatlich geleistet und für die Dauer dieser Ratenzahlung reduziert sich der Beitrag für die Versicherung. im Übrigen  wurde geregelt, dass die Auflösung des Versicherungsvertrages nicht zur Beendigung der unkündbaren Kostenausgleichsvereinbarung führe.

Das Landgericht Rostock sah in dieser Vertragskonstruktion ein Umgehungsgeschäft zu § 169 Abs. 5 Satz 2 VVG. Die Kostenausgleichs- Vereinbarung soll nach der nicht rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts Rostock gemäß § 134 BGB nichtig sein.

Demzufolge brauchte ein Kunde die Vereinbarung nicht einhalten.

Nachzulesen im Versicherungsjournal vom 09.09.2010 und 13.09.2010. Der Wettbewerber FWU mutmaßte, dass diese Niederlage, die die AFA gegenüber dem Kunden erlitt, zu einem wettbewerbsrechtlich unzulässigen Tiefschlag verleitet habe. In einem Interview soll behauptet worden sein, die Atlanticlux biete ebenfalls Produkte mit einer Kostenausgleichsvereinbarung an.

Die FWU beantragte gegen die AFA eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung mehrerer Behauptungen, von denen die FWU sich diffamiert fühlte.

Mit der Entscheidung vom 31.12.2010 gab das Landgericht Cottbus der FWU Recht.

Landgericht Cottbus AZ 11 O 120/10