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Abgeriestert wird am Ende

Die Riesterrente ist eines der beliebtesten Kinder der großen Strukturvertriebe.

DVAG hält sich gar für den Marktführer in Sachen Riesterei. AWD bietet sie auch an und hatte den gleichnamigen Erfinder gleich unter Vertrag genommen. Er hatte nach eigenen Angaben vor dem AWD Vorträge gehalten.

Jetzt hat das Handelsblatt mit der Riesterrente vorläufig abgerechnet und schreibt:

„Zu hohe Gebühren, zu wenig Rendite, zu undurchsichtige Produkte“.

Mehr dazu hier im Handelsblatt.

OLG Linz verurteilt AWD

Die Wiener Zeitung berichtet, dass der AWD ein pikantes Urteil eingefangen hätte.

Das Oberlandesgericht Linz verwies einen Rechtsstreit zurück an das Gericht erster Instanz, nachdem dieses eine Klage auf Schadenersatz eines Lehman-Anlegers nicht annehmen wollte.

Mehr pikantes hier.

Auf AWD rollt Prozesslawine zu

So schreibt es die Neue Presse am 13.6.2012. Danach sollen die ersten 10 von 800 Anlegerklagen nun zur Verhandlung kommen.

Vorgeworfen wird, dass AWD-Vermitller bei der Vermittlung von Medienfonds Vertriebsprovisionen erhalten hätten und darüber nicht aufgeklärt haben sollen.

Handelsblatt schafft Ordnung

Thomas Schmitt hat sich im Handelsblatt mit den vielen – und teilweise merkwürdigen – Berufsbezeichnungen auseinandergesetzt, die sich im großen Becken der Finanzdienstleistung tummeln.

Vertreter, Berater, Vermittler und Makler, teilweise mit Zusätzen wie Vermögen oder Finanz.

Als Beispiel nennt Schmitt die Vermögensberater der DVAG. Die sind gebundene Vermittler, denn sie haben nur einen Anbieter im Angebot, nämlich den Generalikonzern.

Schmitt schreibt noch weiter: „Um Unabhängigkeit ist auch die DVAG bemüht, doch das Verständnis davon ist ein anderes als bei den Verbraucherschützern.“

Den etwas abfälligen Begriff des Strukkis beschreibt Schmitt nicht. Als solche werden all die Berater bezeichnet, die in in pyramidenartigen Strukturen arbeiten. Das Ziel eines Beraters ist nicht nur, Versicherungen zu verkaufen, sondern auch, Mitarbeiter für das Unternehmen anzuheuern. Der Berater profitiert dann jeweils von den Vermittlungserfolgen des angeworbenen Mitarbeiters.

Und dann wird der neue Mitarbeiter erneut losgeschickt, um weitere Mitarbeiter zu finden. Und dann profitiert man von allen, die unter einem in der Struktur angeordnet werden.

Beispielhaft wird so in der DVAG und beim AWD gearbeitet. Es gibt Vermögensberater, die Kunden besuchen, um dort Versicherungen oder andere Finanzdienstleistungen zu vermitteln, andere, um dort Mitarbeiter zu finden, und manche, die sogar beides beabsichtigen.

MLP, OVB und AWD beginnen holprig

Etwas für das Wochenende: Die Zahlen der Vertriebe zu Jahresbeginn 2012: Das Versicherungsjournal hat alles zusammengefasst.

Von der DVAG weiß man noch nichts. Wir sind gespannt, ob es auch hier holprig begann.

Pohl nicht im Rampenlicht

Während AWD-Gründer Maschmeyer gern mal den öffentlichen Auftritt sucht, setzt der Gründer der Deutschen Vermögensberatung Reinfried Pohl auf einfache Produkte.

In der Financial Times vom 30.3.12 wird der 84-jährige Patriarch beschrieben und verglichen.

Entgegen der „AWD-Idee“ setze er nicht auf konkurierende Produkte. Es gibt nur Generali, Deutsche Bank, DWS und Badenia.

Statt auf gewagte Anlagen zu setzen wie der AWD und sich mit aufgebrachten Anlegern eine Menge Ärger einzuhandeln, setze Pohl auf auf einfache Produkte.

Während Maschmeyer sich vom AWD verabschiedete, denke Pohl nicht ans Aufhören.

Ach ja. Eine gewisse Eitelkeit sagt FT beiden nach. Beide schrieben Bücher, haben studiert (Maschmeyer Medizin, Pohl Jura).

Beide hatten übrigens zuvor Erfahrungen bei anderen Vertrieben gemacht (Pohl IOS, Maschmeyer OVB).

Beide erhielten akademische Ehrentitel (Maschmeyer bekam von Wulff den Ehrendoktor, Pohl verdankte eine Ehrenprofessur dem damaligen hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst Udo Corts).

Wulff erfuhr weitere Freundschaftsdienste, Corts wechselte sogar ganz in den Vorstand der Deutschen Vermögensberatung.

Die besten Arbeitgeber: Von Eismann über den AWD zur DVAG

Die Eismann-Story hieß am 26.3.2012 eine Sendung in WDR3 aus der Reihe „die Story“.

Dort ging es um die Arbeitsverhältnisse der etwa 1500 Handelsvertreter, die von Eismann beschäftigt werden. Die Story nahm die Bedingungen schon einmal kritisch unter die Lupe und fing sich im Jahre 2011 eine Schelte ein, die die Macher der Sendung dazu veranlasste, von bestimmten Behauptungen Abstand zu nehmen.

Aber warum gibt es denn hier Kritik? Eismann hat doch die Auszeichnung Toparbeitgeber 2012 erhalten. Was will man denn mehr?

Die AWD GmbH ist übrigens auch wieder als Toparbeitgeber 2012 ausgewiesen worden. Und die Deutsche Vermögensberatung DVAG hat es auch wieder geschafft. Im Ranking sollen sie direkt nebeneinander stehen.

Die Arbeitsbedingungen von DVAG und AWD waren übrigens auch schon einmal im Blickpunkt der Story.

Die Eismann-Story wird am Donnerstag um 11:15 Uhr im WDR3 wiederholt.

Maschmeyers Memoiren erscheinen am 19.3.12

So Mancher hält es für nötig, seine Memoiren zu schreiben. Jetzt auch der AWD-Gründer Maschmeyer. So schreibt es Investemt.com.

Angeblich verbreitet er damit nicht nur Freude und Sonnenschein.

Der AWD ist um Imagepolitur bemüht und kann negative Schlagzeilen so gar nicht gebrauchen.

Kaum hatte man sich von Maschmeyer lossagen können, fürchtet der AWD jetzt wieder hineingezogen zu werden.

Spiegel-Online spricht am 7.3.12 gar von Alptraum für den AWD.

Schon einmal hatten Freundschaftsdienste und ein Buch, das Maschmeyer mit Anzeigen finanziert hatte, für Ärger gesorgt. Wulff hatte in einem Interviewbuch sein politisches und privates Leben dargestellt…

Nachtrag zum AWD-Bericht: Ist Verjährung eingetreten?

Verjährung?
Früher gab es eine dreißigjährige Verjährungsfrist. Diese wurde mit der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 auf drei Jahre verkürzt.
Als Übergangslösung für „alte“ Ansprüche wurde gesetzlich ebenso geregelt, dass spätestens 10 Jahre nach in Kraft treten der Schuldrechtsreformen Verjährung eintritt. Ansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung, die vor dem 01.01.2002 entstanden sind, verjähren somit am 31.12.2011.
Wenn das richtig wäre, was der AWD schreibt, wären die Ansprüche verjährt.

AWD weist Ansprüche wegen Filmfonds zurück

Bekanntlich wurde der AWD in zwei Urteilen vom Landgericht Braunschweig und Oberlandesgericht Naumburg zum Schadenersatz verurteilt. Hier wurde darüber berichtet.
Daraufhin erhielt der AWD weitere Aufforderungen von betroffenen Kunden. Diese waren ebenfalls von Verlusten durch den Film-Fond geschädigt.
Der AWD antwortete daraufhin:
„Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg und Landgericht Braunschweig teilen wir mit, dass es sich hierbei um Entscheidungen handelt, die von der einheitlichen bundesweiten Rechtsprechung zahlreicher Landes- und Oberlandesgerichte in Verfahren zu dem streitgegenständlichen Medienfond abweichen. Diese Gerichte haben zuvor zu Gunsten von AWD entschieden, dass die in dem Verkaufsprospekt enthaltenen Risikohinweise eindeutig und ausreichend sind und auf die Möglichkeit des Totalverlustes hinreichend deutlich dargestellt wird.
AWD wird gegen die beiden oben genannten Entscheidungen Rechtsmittel einlegen und seiht gute Erfolgsaussichten, die Entscheidungen in den weiteren Instanzen zu Gunsten von AWD zu korrigieren.
Ihre gestellten Ansprüche weisen wir weiterhin als unbegründet zurück … Wir weisen jedoch nochmals auf die bereits eingetretene Verjährung hin, auf die wir uns berufen.“

AWD hat es bös erwischt

Als ich gestern in einer Angelegenheit wegen Schlechtberatung durch einen Makler zum Landgericht Zwickau unterwegs war, berichtete WDR 2 schon um 6 Uhr morgens von den Schlappen des AWD.

Mittlerweile dürfte es durch aller Munde sein: Der AWD wurde durch zwei weitere Urteile vom Landgericht Braunschweig und Oberlandesgericht Naumburg zum Schadenersatz verurteilt.

Erstritten hat dies wohl Rechtsanwältin Petra Brockmann aus Bremen, die im WDR dann auch gleich mit genannt wurde.

In beiden Fällen ging es um die Vermittlung von Anteilen an Filmfonds mit den Bezeichnungen IMF 2 beziehungsweise IMF 3.

Am IMF 2 beteiligten sich in den Jahren 2000 und 2001 knapp 5.000 Anleger mit einer Summe von insgesamt rund 110 Millionen Euro. Für den IMF 3 fanden sich rund 10.000 Anleger, die mehr als 160 Millionen Euro investierten.

Beide Fonds entwickelten sich jedoch nicht so, wie es der AWD-Berater angekündigt hatte. In Naumburg wurde bereits der Prospekt des Fond von den Richtern angeprangert, der auf Risiken nicht hingewiesen haben soll.

Bereits im letzten Jahr wurde der AWD in Wien zum Schadenersatz verurteilt. Hier im Blog wurde darüber berichtet.

AWD kündigte an, gegen die Urteile Rechtsmittel einlegen zu wollen.

Es droht dem AWD weiterer Ungemach: Laut der Hannoverschen Allgemeinen sollen im Jahr 2011 etwa 1200 Klagen von Geldanlegern eingereicht worden sein. Davon, so mutmaßt die HAZ, sollen etwa 800 auf den AWD fallen.

AWD wehrt sich jedoch nicht nur gegen die beiden Urteile, sondern geht auch gegen den Hamburger Anwalt Rolf Thiel in die Offensive, in dem der AWD die Idee vom „Geschäftsmodell eines offensichtlich gierigen Anwaltes“  in die Welt setzt. So ebenso zu lesen in der HAZ.

Wer weiß, ob den durch den Filmfond geschädigten Kunden nicht Ähnliches vorgehalten wird.

Götz Wenker vom AWD wird noch einiges zu tun haben, um die in der „Medienberichterstattung und nicht immer positiven Einflüsse“ neu kanalisieren zu können.