Dezember 2012

Kaffeeröster darf nicht vermitteln

Das OLG Hamburg hat eine Berufung von Tchibo zurückgewiesen. Tchibo hatte sich gegen ein Urteil gewehrt, welches ihm untersagte, über sein Internetportal Versicherungen und Finanzdienstleistungen zu vermitteln.

Tchibo sei nicht nur Tippgeber, sondern vermittle, wozu eine Erlaubnis erforderlich wäre, so das Gericht.

Mehr dazu hier.

Unterschiedliche Kosten bei Gewerbeanmeldung

Wussten Sie schon, dass die Gewerbeanmeldung für die Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung GewO z.B. in Düren 3.680,00 € kostet ?

In  Harburg übrigens nur 1.253,00 €,

und in Pinneberg 600,00 €

( jeweils alle drei Bereiche)

Der Preisvergleich lohnt sich also, insbesondere dann, wenn die Tätigkeit im gesamten Bundesgebiet möglich ist.

Münchhausen lässt grüßen

Kurz vor dem Einschlag!

Die Provinzial Nordwest wird nun doch nicht an die Allinaz verkauft. Die Proteste waren wirksam.

Einen ganz eigenen Protest hatte sich Vorstandsvorsitzender Ulrich Rüther ausgedacht.

Er erfand zunächst einen Unbekannten, der ihn überfallen und mit einem Schraubenzieher attackiert haben soll. 6 Stiche soll der Angreifer Herrn Rüther verpasst haben.

Die Staatsanwaltschaft Münster fand heraus, dass irgendwas nicht stimmte. Die Stiche waren wahr, der Angreifer aber reine Erfindung.

Die Stiche hatte sich Rüther selbst zugefügt.

Jetzt wurde gegen Rüther selbst ermittelt.

Nachdem feststand, dass der Allianz-Deal abgewendet wurde, hat es Aufrufe gegeben, z.B. in Facebook, dass Rüther, als linientreu bekannt, als Vorstandsvorsitzender erhalten bleiben soll.

Das Münchhausen-Syndrom ist nach Wikipedia eine psychische Störung, bei der die Betroffenen körperliche Beschwerden erfinden bzw. selbst hervorrufen und meist plausibel und dramatisch präsentieren.

Welche Versicherung braucht man

Die einen sagen, man braucht viele Versicherungen nicht, z.B. die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Viele kämen gar nicht in die Gefahr der Berufsunfähigkeit. Wie hier die Wirtschaftswoche.

Andere sagen, man braucht sie deshalb nicht, weil die Leistungen eh abgelehnt würden. So wie hier das Handelsblatt.

Und wenn man sich ein Bein bricht, ist das noch lange kein Unfall….

Am meisten Neugeschäft kommt von der Ausschließlichkeit

Das Versicherungsjournal fasste am 5.12.12 eine Studie der Towers Watson GmbH zusammen. Die Ausschließlichkeit brachte 30,4 % Neugeschäft bei den Lebensversicherungen (Jahr 2011).

Dahinter folgt der Bankvertrieb, der zuvor noch Spitzenreiter war und 4,5 % einbüßte.

Unabhängige Vermittler liegen danach auf Platz drei mit 26,9 %, wozu wohl Makler, unabhängige Strukturvertriebe und Mehrfachvertreter fallen sollen.

Gebundene Strukturen, wozu z.B. OVB und DVAG gehören dürften, kommen nur auf einen Anteil von 6,2 %, der Direktvertrieb auf 4,5 % und Sonstige auf 4,3 %.

AWD soll nach Towers Watson nicht zu den gebundenen Strukturen gehören, weil AWD mehr als 5 Produktpartner hat.

2009 lagen die Gebundenen noch bei 8,6 %, im letzten Jahr bei 6,2 %, was einen Rückgang um 2,4 % in dem Zeitraum (in einem Jahr von etwa 1 %) bedeutet.

Abrechnungskauderwelsch

Am 29.11.2012 entschied das Landgericht Traunstein im Rahmen einer Prozesskostenhilfeprüfung, dass die Abrechnungen eines Strukturvertriebes den Saldo so lückenlos dokumentieren, dass ein pauschaler Angriff auf diese Provisionsabrechnung nicht genügen würde. Es fehle bei pauschalen Angriffen eine entsprechende Substantiierungstiefe.

Kurzum: Die Abrechnungen seien in sich verständlich.

Am 10.12.2012 wurde über dieses Abrechnungssystem an einem anderen Gericht verhandelt. Vor dem Amtsgericht Warendorf wurde in einer Parallelangelegenheit über solche Abrechnungen bzw. demselben System  gestritten.

Dort jedoch hielt der – erfahrene – Richter die Abrechnungen für nicht nachvollziehbar und den Vortrag des Strukturvertriebes für unschlüssig. Er hielt das Abrechnungssystem für ein „Abrechnungskauderwelsch“.

Last News

Die Financial Times Deutschland stellt seinen Betrieb ein. Die Online-Version wird es noch bis Ende des Jahres geben.

Schade. Ich habe sie gern gelesen und oft zitiert. Zumindest jetzt setzt man noch zu journalistischen Höhenflügen an.

„Liebe ‚FTD‘, ich helfe euch gerne beim Einpacken“, schrieb eine ehemalige Schleckermitarbeiterin als Seitenhieb, weil die FTD das Schleckerproblem seinrezeit als hausgemacht bezeichnet hat.

Mehr dazu hier.

Keine Befangenheit

Am 03.12.2012 entschied das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, dass eine Richterin nicht wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt wird.

Vorliegend ging es um einen Rechtsstreit der Postbank Finanzberatung AG gegen einen ehemaligen Verhandlung. Nach Ansicht des Gerichts gab es keinen Grund, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen.

Die Tatsache, dass der Ehemann der Richterin bei der Deutschen Post AG für die Umsatzsteuer zuständig sei, kann ein Misstrauen nicht rechtfertigen. Sowohl die Deutsche Postbank AG als auch die Postbank Finanzberatung AG werden von der Deutschen Bank AG als Muttergesellschaft gehalten. Die Deutsche Postbank AG ist somit nicht die alleinverantwortliche Muttergesellschaft der Klägerin. Vielmehr steht hinter der Klägerin und der Deutschen Post AG einer der größten Konzerne Deutschlands mit mehreren tausend Beschäftigten. Vom Standpunkt einer vernünftigen Partei liegt daher trotz der Tätigkeit des Ehemannes der abgelehnten Richterin bei der Deutschen Post AG nicht der Schluss nahe, dass die abgelehnte Richterin an einem für die Klägerin günstigen Ausgang des Verfahrens persönlich interessiert ist, so das Gericht wörtlich zitiert.

Angst um den Arbeitsplatz vorherrschend

Die Mitarbeiter der Provinzial NordWest haben Zukunftsangst. Wenn die Allianz die Provinzial erwerben sollte, drohen große Änderungen.

Die Standorte Kiel, Rostock und auch Münster, könnten geschlossen werden. Betroffen sein könnte auch die Hamburger Feuerkasse.

Eigentümer sind – noch – der Landschaftsverband Westfalen Lippe und die westfälischen Sparkassen zu je 40%.

Die Provionzialmitarbeiter machen mobil. Es gibt bereits eine Facebookseite „gegen Provinzial-Verkauf“, Proteste und die Ankündigung, massenhaft Verträge bei der Sparkasse zu kündigen.

Unterdessen wurde der Vorstandsvorsitzende der Provinzial Ulrich Rüther in Münster in der Tiefgarage der Provinzial mit einem Schraubenzieher von einem unkekannten Vermummten angegriffen und verletzt.

Die Allianz setzt verstärkt auf Makler, die Provinzial verfügt traditionell über sehr gute Kundenanbindungen und bevorzugt, ohne Makler auszukommen.

Die Allianz hatte erst kürzlich umstruktiert. Davon waren nach Focus 1100 Arbeistplätze gefährdet.

OVB-Abrechnung auf dem Prüfstand

Gestern durfte sich ein Amtsgericht in mehreren Fällen mit der Nachvollziehbarkeit verschiedener OVB-Abrechnungen beschäftigen.

Bereits vor Monaten erteilte es den Hinweis, es könne die Abrechnungen nicht verstehen, der Vortrag der OVB sei unsubstantiiert. Bis heute konnte die Abrechnung nicht erklärt werden.

Das Gericht kündigte an, alle Klagen abzuweisen, gab der OVB jedoch noch einen Schriftsatznachlass.

Es wies darauf hin, dass insbesondere die Abrechnungen nicht erläutern, was denn mit den Provisionsrückstellungen passiert sei. Laut Vertrag sollen mindestens 10% zurückgestellt worden sein.

Die Rückstellungen waren bei den Berechnungen nicht auffindbar.

5 Jahre für Brandanschlag gegen Vermittler

Eine verzweifelte Kundin aus dem Allgäu griff zur Selbstjustiz: Sie
zündete das Haus jenes Anlageberaters an, der ihr die Investition in
Blockheizkraftwerke der Nürnberger Gesellschaft zur Förderung
erneuerbarer Energien (GFE) empfohlen und sie damit in die
Schuldenfalle getrieben hatte. Nun muss sie fünf Jahre ins Gefängnis.

Über dubiose Geschäfte von Finanzierungsberatern zum Bau angeblicher
Blockheizkraftwerke (BHKW) wurde hier im Blog bereits berichtet.

Statt die in Aussicht gestellte Rendite von 30 Prozent einstreichen zu können,
blieben die Kunden auf ihren Kosten sitzen.

GFE hatte in zahlreichen Gemeinden in Unterfranken für Standplätze für
seine BHKW geworben. Durch Kauf und Rückvermietung der Kraftwerke an
die Firma sowie Einspeisung ins Stromnetz sollte sich der Einsatz für
Investoren in 20 Jahren angeblich versechsfachen, erzählten Verkäufer.

Einem von ihnen hatte die Frau aus dem Allgäu geglaubt: Er hatte ihr
eine monatliche Rendite von 2,5 Prozent auf die investierten 47 600
Euro versprochen. Geblieben sind bislang Durchhalteparolen. Doch die
Frau hat seit Dezember 2010 einen 48 000-Euro-Kredit zu tilgen.

Nun muss sie auch noch für den beim Brand entstandenen Sachschaden von
etwa 600 000 Euro aufkommen. Das Haus wurde abgerissen, nachdem es
durch zwei Molotov-Cocktailwürfe der vermutlich Betrogenen im März 2011
abgebrannt war. Zum Glück konnten Vermittler nebst Ehefrau und
zwölfjährigem Sohn aus dem Haus entkommen. Laut Anklageschrift bestand
aber Lebensgefahr. Die Staatsanwaltschaft wollte eine deutliche
Haftstrafe, trotz eines Geständnisses der nun zu fünf Jahren Haft
verurteilten Frau aus Sonthofen.