Dezember 2011

Das strukturgeeignete Kochrezept zum Jahreswechsel

Das ultimative Rezept für

Heiligabend – Truthahn mit Whiskey

Zutaten:

Man kaufe einen Truthahn von 5 Kg (für sechs Personen) und eine Flasche Whiskey. Dazu Salz, Pfeffer, Olivenöl und Speckstreifen.

Zubereitung:

Den Truthahn mit Speckstreifen belegen, schnüren, salzen, pfeffern und

etwas Olivenöl dazugeben. Ofen auf 200°C einstellen.

Dann ein Glas Whiskey einschenken und auf gutes Gelingen trinken.

Anschließend den Truthahn auf einem Backblech in den Ofen schieben.

Nun schenke man sich zwei schnelle Gläser Whiskey ein und trinke wieder

auf gutes Gelingen.

Den Thermostat nach 20 min. auf 250°C stellen, damit es ordentlich

brummt. Danach schenkt man sich drei weitere Whiskey ein.

Nach halm Schdunde öffnen, wenden und den Braten überwachn. Die

Fisskieflasche ergreiff unn sich eins hinner die Binde kipp.

Nach ´ner weitern albernen Schunnde langsam bis zzum Ofen hinschlendern und die

Trute rumwenden. Drauf achtn, sisch nitt die Hand zu vabrenn´n an di

Schaiss Ohfndür. Sisch waidere ffünff odda siehm Wixki innen Glas sisch

unn dann unn so. Di Drute weehrent drrai Schunn´nt (iss auch egal)

waiderbraan un all ssehn Minud´n pinkeln. Wenn ueerntwi möchlisch, ssum

Trathuhn hinkrieschn unn den Ohwn aus´m Viech ziehn. Nommal ein Schlugg geneemign un anschliesnt wida fasuchen, das Biest rauszukriegn. Den fadammt´n Vogel vom Bodn auffläsen unn uff ner Bladde hinrichten.

Uffbasse, dass nitt Ausrutschn auff´m schaissffettichn Kühnbodn. Wenn

sisch drossdem nitt fameidn fasuhn wida  ufssuschichtnodersohahahaisjaeeeehscheissegaaal!!!

Ein wenig schlafen.

Am nächsten Tag den Truthahn mit Mayonaise und Aspirin kalt essen.

Viel Spaß beim Nachkochen…

Landgericht Hannover : Sparkasse haftet für Fehler bei der Anlageberatung

Nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Hannover muss die Sparkasse Hannover Auskunft geben über Rückvergütungen bei der Vermittlung einer Beteiligung am Geschlossenen Medienfonds „Magical Productions GmbH & Co. KG“. Bei der Anlageberatung war der Kläger seinerzeit nicht ausdrücklich über den von der Sparkasse Hannover vereinnahmten Anteil am Ausgabeaufschlag (Agio) und über die im Verkaufsprospekt ausgewiesenen Eigenkapitalvermittlungsprovisionen der empfohlenen Medienfondsbeteiligung aufgeklärt worden.

Das Landgericht Hannover bezog sich bei seiner Entscheidung ausdrücklich auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), konkret auf den Beschluss vom 9. März 2011 unter dem Aktenzeichen XI ZR 191/10. Danach sei die beratende Bank dazu verpflichtet, den Anleger über Rückvergütungen aufzuklären. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn erhobene Ausgabeaufschläge oder Eigenkapitalvermittlungsprovisionen (Rückvergütungen) vom Fondsemittenten hinter dem Rücken des Anlegers zurück an diejenige Bank fließen, die die Anlage vertrieben hat. Im vorliegenden Fall habe der Mitarbeiter der Sparkasse Hannover, so das Landgericht, nicht nachweisen können, dass diese Aufklärung erfolgt sei. Der Kläger hat folglich nachträglich noch Anspruch auf Auskunft.

Bei einem ähnlich gelagerten Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt dürfte es auch für die Commerzbank AG eng werden. Das Landgericht der Hessenmetropole befürwortet nach ersten Hinweisen die Pflicht zur nachträglichen Offenbarung von Vermittlungsprovisionen (LG Frankfurt, Aktenzeichen: 2-10 O 197/11).

(Beschluss vom 23.11.2011, Aktenzeichen: 13 O 64/11).

Zu wenig Nachwuchs im Vertrieb?

Am 15.12.2011 setzte sich die Financial Times mit den Nachwuchsproblemen im Vertrieb auseinander.

Sehr interessant und hier nachzulesen.

Darin heißt es es : „Erschwerend kommt hinzu, dass die Zahl an potentiellen Nachwuchskräften durch den demografischen Wandel sinkt. „Die Jahrgänge werden immer dünner“, sagt Ralf Götz, Direktor und Chefvolkswirt bei der DVAG. „Der Kampf um Talente hat zugenommen.“ “ Jetzt bietet die DVAG sogar einen dualen Studienabschluss an, heißt es in der FT.

OLG Düsseldorf: Handelsvertreter muss Provisionen zurück zahlen

In einem Rechtsstreit eines Strukturvertriebes gegen einen Mitarbeiter entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf am 25.11.2011, dass der Handelsvertreter einen Betrag in Höhe von 71.157,92 € an Provisionen zurückzahlen müsste, die zuvor im Rahmen eines Vorschusses bekommen hatte. Der Handelsvertreter kündigte seinen Vertrag fristlos und war fortan für die Konkurrenz tätig. Deshalb soll es nach Ansicht des Oberlandesgerichtes der Klägerin nicht zumutbar gewesen sein, dass selbst (der Handelsvertreter) die Stornobekämpfung vornehme.
Dies hatte nämlich die Gesellschaft von sich aus getan. Zunächst hatte das Landgericht über die Angelegenheit zu entscheiden. Es führte eine Beweisaufnahme durch und verurteilte den Handelsvertreter bereits zur Zahlung. Vorgehalten wurde ihm, dass er sämtliche Angaben nur pauschal bestritten hatte.
Entscheidung Oberlandesgericht Düsseldorf vom 25.11.2011
Aktenzeichen I-16 U 234/09

BGH: Prof.Dr. Rupert Scholz haftet

Der BGH entschied am 17.11.2011, dass Rupert Scholz als Werbeträger nach den Grundsätzen der Prospekthaftung haftet.

Das Landgericht Mosbach hatte ihn verurteilt, das Oberlandesgericht Karlsruhe diese Entscheidung wieder aufgehoben. Aus dem Handelsvertreter-Blog Hier mehr dazu.

Hier Auszüge aus dem bemerkenswerten Urteil:

„Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haften für fehlerhafte oder unvollständige Angaben in dem Emissionsprospekt einer Kapitalanlage neben dem Herausgeber des Prospekts die Gründer, Initiatoren und Gestalter der Gesellschaft, soweit sie das Management bilden oder beherrschen. Darüber hinaus haften als so genannte Hintermänner alle Personen, die hinter der Gesellschaft stehen und auf ihr Geschäftsgebaren oder die Gestaltung des konkreten Anlagemodells besonderen Einfluss ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen….

Der Prospekthaftung im engeren Sinne unterliegen darüber hinaus auch diejenigen, die mit Rücksicht auf ihre allgemein anerkannte und hervorgehobene berufliche und wirtschaftliche Stellung oder ihre Eigenschaft als berufsmäßige Sachkenner eine Garantenstellung einnehmen, sofern sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Emissionsprospekt einen besonderen, zusätzlichen Vertrauenstatbestand schaffen und Erklärungen abgeben…..

Dem Beklagten kam aufgrund seines beruflichen Hintergrunds und seiner Fachkunde sowie infolge seiner – zum Prospektbestandteil gewordenen – Zeitschrifteninterviews die Stellung eines Prospektverantwortlichen zu….

Der Beklagte stand bei dem Bericht in der Zeitschrift „W. K. “ durch die optische Aufmachung mit Voranstellung seines Bildes, das …Zitat seiner Aussagen als Aufmacher und auch inhaltlich mit seinen Aussagen im Vordergrund. Der Bericht in der Zeitschrift „C. “ stellte ihn als Mitverantwortlichen dar, dem in dem Interview eine im Wesentlichen gleichrangige Bedeutung mit den anderen „führenden Personen“ der Anlagengruppe beigemessen wurde…..

In der Gesamtschau seiner Aussagen in den Presseveröffentlichungen erweckte der Beklagte zudem den Anschein, er setze sich besonders für die Belange der einzelnen Anleger ein….

Die Präsentation des Beklagten mit den ausgewählten Stationen seines Lebenslaufs war geeignet, Zutrauen in seine besondere persönliche Zuverläs-sigkeit hervorzurufen. Der Beklagte war als Politiker und Bundesminister Inhaber herausragender öffentlicher Ämter, die zumal dann allgemein Ansehen be-gründen, wenn ihr Inhaber – wie der Beklagte – nicht allein Berufspolitiker ist. Sie weisen zudem darauf hin, dass der Betroffene darauf bedacht sein wird, seinen guten Ruf nicht zu gefährden, da – wie die Veröffentlichungen zum vorliegenden Sachverhalt belegen – auch aus ihren Ämtern ausgeschiedene Spitzenpolitiker weiterhin im Blickpunkt der interessierten Öffentlichkeit stehen.“

Fraglich ist, ob jetzt „Tor und Tür“ geöffnet wurde, um nicht den einen oder anderen prominenten Werbeträger ebenso haftungsrechtlich in die Verantwortung gezogen werden kann. Anke Engelke, Jürgen Klopp, Oliver Kahn, Felix Magath sind nur einige Namen, die Werbeverträge in der Finanzbranche abgeschlossen hatten oder immer noch unterhalten.

Frohe Weihnachten

Regelmäßig berichten wir über aktuelle Entwicklungen in der Branche der Handelsvertreter, insbesondere der, die im harten Geschäft der Finanzdienstleistungen unterwegs sind.

Auch das Jahr 2011 war für Viele ein schweres Jahr. Die internationale Krise hat zu großen Verunsicherungen geführt mit der Folge, dass Kunden vor langjährigen Anlagen aus Angst um ihr Geld zurückschreckten.

In dieser Zeit sinkender Umsätze hat dann der eine oder andere mit Wechselgedanken gespielt. Viele bekamen sogar wirtschaftliche Probleme. Bei Manchen waren diese existentiell. Mir sind sogar Suizidfälle bekannt geworden.

Gerade vor diesem Hintergrund möchte auch ich einmal einen branchenbezogenen Wunsch äußern, nämlich den, dass man sich vor der Unterschrift eines Vertrages diesen genau durchlesen sollte. Bei Bedenken sollte schon dann anwaltlicher Rat hinzugezogen werden. So kann aus diesem Rat vielleicht die eine oder andere Schlussfolgerung hergeleitet werden.

Und so mancher Vertrag, der sich im Nachhinein als ruinös herausgestellt hatte, wäre dann nicht unterschrieben worden.

Ich wünsche allen Lesern frohe und besinnliche Weihnachten.

Gründe für die Mediation

Zum Thema Mediation hier ein Fall aus der Praxis:
Kürzlich vertrat ich eine Mandantin in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Die Parteien waren äußerst zerstritten.
Seit Jahren führte sich die Mandantin schlecht behandelt, nahezu terrorisiert. Sie musste in einem dunklen kalten Raum arbeiten, war isoliert von den Kollegen und bekam Aufgaben zugewiesen, die sie nicht nachvollziehen konnte.
Auf mündliche Anfragen reagiert ihr Vorgesetzter nicht mehr. Schließlich erfolgten ausschließlich schriftliche Eingaben und auch diese wurden nicht beantwortet.
Dann kam es zur Klage seitens der Mitarbeiterin. Anschließend erfolgte eine kurzzeitige Krankmeldung, dann die fristlose Kündigung.
Beide Parteien ließen sich inzwischen von Anwälten vertreten, die energisch ihre Standpunkte austauschten und entsprechend „forsch“ formulierten.
In diesem aggressiven Klima kam es dann zu der ersten mündlichen Verhandlung. Diese wurde geleitet von einer jungen Richterin, die sich allein für diese Verhandlung ein Zeitfenster von etwa einer Stunde einräumte.
Die Richterin bat zunächst die Anwälte darum, zu schweigen. Anschließend ließ sie in geordneter Weise die Parteien sprechen.
Dies geschah nicht etwa in aggressiver Weise, sondern in verständlicher Form.
Der Richterin gelang es, zwischen den Parteien ein Gespräch herzustellen. Nach etwa 20 Minuten hatte die Richterin erreichen können, dass beide Parteien zu großen Zugeständnissen bereit waren.
Nach einer dreiviertel Stunde war ein umfassender Vergleich ausformuliert und von beiden Seiten akzeptiert.
Nach Abschluss des Vergleiches fragte ich die Richterin, ob sie für diesen – für mich überraschenden – Vergleich eine Erklärung habe. Sie sagte, sie habe eine Ausbildung als Mediatorin gemacht und diese Grundsätze hier angewendet.
Meiner Mandantin liefen bereits während der Verhandlung die Tränen und dies ging dann auch so nach der Verhandlung weiter.
Sie sagte, sie habe damit nicht gerechnet und so etwas auch noch nie erlebt.
Der Vergleich wurde innerhalb von drei Tagen von beiden Seiten erfüllt!
Ein großes Kompliment an die Mediatorin!

Passend zur Weihnachtszeit: Das Mediationsgesetz kommt

Das Mediationsgesetz kommt.
Mittlerweile liegt ein gesetzlicher Entwurf dafür vor. Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrere Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung jedes Konflikts anstreben.
Die Mediation kann unabhängig von einem Gerichtsverfahren oder während eines Gerichtsverfahrens durchgeführt werden.
Wichtig ist, dass der Mediator eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis ist. Er wird von den Parteien ausgewählt.
Mediator darf nicht sein, wer vor der Mediation in derselben Sache für eine Partei tätig war. Es ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Der Rechtsausschuss des Bundestages hatte am 30.11.2011 beschlossen, ein Mediationsgesetz dem Bundestag vorzulegen.

Was verbindet Maschmeyer, Geerken, Schröder, Glogowski und Wulff?

Am 08.08.1995 schrieb das Hamburger Abendblatt, dass Niedersachsens CDU-Chef Christian Wulff fordert, Glogowski müsse gehen. Der Link zu dieser Meldung wurde leider gelöscht.

Christian Wulff warf Ministerpräsident Gerhard Glogowski vor, die Regierung agiere mit „Finten, Flopps und Filz“.

Wulff sagte über Glogowski: „Er hat sich verheddert in einem Geflecht von Beziehungen zu denen er nicht die notwendige Distanz gehabt hat. Eine wichtige Voraussetzung für das Amt“. „Es gibt beim Ministerpräsidenten Glogowski kein Unrechtsbewusstsein, keine Einsicht in mangelnder Abgrenzung privater und dienstlicher Belage“. (NDR)

Was war geschehen?

Gerhard Glogowski war vom 28.10.1998 bis 14.12.1999 „in aller Kürze“ Ministerpräsident von Niedersachsen. Zuvor war er dort Innenminister. Er kam aus einfachem Haus. Seit Vater war Chauffeur von Herbert Wehner und Erich Ollenhauer.

Die kurze Amtszeit endete – auch nach heftigen Angriffen von Wulff – mit dem Rücktritt. Vorgeworfen wurde eine als „Edelsause“ bekannte Feier der Stadtwerke Braunschweig, seine „unentgeltliche“ Hochzeitsfeier in Braunschweig im repräsentativen Saal des Rathauses, mit der edlen Spende einer Brauerei und einer Kaffeerösterei, organisiert von einem „guten Freund“. So ist das nun einmal in Niedersachsen.

Derjenige, der Glogowski wegen des Filzes kritisierte, war Wulff. Auch er stammt aus „einfachem Hause“, wie es der Deutschlandfunk kürzlich berichtete. Seine Eltern trennten sich, nachdem der Stiefvater die Familie verließ, musste Wulff die Pflege der erkrankten Mutter übernehmen.

Glogowski trat übrigens die Nachfolge von Schröder an, nachdem dieser Kanzler wurde. Gerhard Fritz Kurt Schröder stammt von einem Bauernhof in Mossenberg östlich der Stadt Detmold ab.

Eine enge Freundschaft verbindet ihn mit dem langjährigen Chef des Finanzdienstleisters AWD, Carsten Maschmeyer. Schröder ließ sich bei einem Besuch am 01.12.2004 beim AWD auf einer Veranstaltung im Berliner Hotel Estrel feiern. 1998 hatte Maschmeyer eine Anzeigenkampagne für Schröder bezahlt, um ihn zum Kanzler zu machen. „Der nächste Kanzler muss ein Niedersachse sein“, hieß es damals. 2006 kaufte Maschmeyer Schröders Memoiren und zahlte dafür rund eine Million Euro.

Eine echte Männerfreundschaft hieß es im Spiegel Online.

Maschmeyer soll nun im Jahr 2007 Anzeigen für ein Buch von Wulff, das die CDU im Wahlkampf eingesetzt hat, bezahlt haben. Es handelte sich um einen Freundschaftsdienst in Höhe von 42.700,0 €. Ein Sprecher von Maschmeyer soll dies der Nachrichtenagentur dpa bestätigt haben.

Der Bremer Carsten Maschmeyer wuchs als Kleinkind bei seiner Mutter in einem Mutter- Kind-Heim auf.

So schließt sich ein Kreis in Niedersachsen. Ob der nächste Bundespräsident auch aus Niedersachsen kommen soll? Aus dem Kreis der einfachen Leute, wie es der Deutschlandfunk nannte? Gemessen an den eigenen Worten Wulffs dürfte auch ihm die “ Einsicht in mangelnder Abgrenzung privater und dienstlicher Belage“ abzusprechen sein.

Andrea Bocelli besingts schon mal.

Und wieder mal der Rechtsweg

Am 04.02.2011 beschloss das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dass der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten nicht gegeben ist.
Die Parteien schlossen im Jahre 2008 einen Handelsvertretervertrag, wonach die Ausübung einer anderweitigen Erwerbstätigkeit vor Aufnahme einer solchen Tätigkeit schriftlich anzuzeigen sei.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main meinte, dass nur mittelbar wirkende vertragliche Einschränkungen einer weiteren Vertriebstätigkeit wie ein Wettbewerbsverbot oder das Gebot, die volle Arbeitskraft der Erfüllung der Vertrages zu widmen, die Eigenschaft als Ein-Firmen-Vertreter kraft Vertrages nicht begründen. Im Übrigen war die Handelsvertreterin nicht gehindert, für Nichtwettbewerber tätig zu werden. Der Vertrag sah ausdrücklich die Möglichkeit einer anderweitigen Erwerbstätigkeit vor.
Erforderlich war lediglich eine schriftliche Anzeige. Diese Anzeige ist nicht gleichzusetzen mit einer für ein vertragliches Verbot entsprechenden Genehmigung.
Mithin war das Oberlandesgericht Frankfurt am Main der Meinung, dass weiterhin das Landgericht erstinstanzlich zuständig ist.

Ausgerechnet in Münster

Ein vorbestrafter 60 Jahre alter Betrüger erpresste Maschmeyer und Veronica Ferres und wurde in Münster von einer Spezialeinheit festgenommen.

Der Erpresser, der aus Nordrhein_Westfalen stammen soll, verlangte am Mittwoch einen mehrstelligen Millionenbetrag und sitzt nun in Hannover in Untersuchnungshaft ein.

Offensichtlich drohte er damit, die Söhne Maschmeyers im Falle der Nichtzahlung entführen zu wollen.

Nach Informationen der Bildzeitung soll der Erpresser durch Fernsehberichte auf den Wohlstand Maschmeyers aufmerksam geworden sein. In einem dieser Berichte sei unter anderem jene Villa auf Mallorca gezeigt worden, in der Bundespräsident Wulff noch seinen Urlaub verbrachte.