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Eine gute Nachricht kommt von Cash-Online:
Die Versicherer geben mehr Geld für Um- und Weiterbildung aus.
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Der Bundesgerichtshof fällte kürzlich ein richtungsweisendes und äußerst interesantes Urteil:
Es stritten sich ein Versicherungs- und Bausparkassenvertreter mit seiner ehemaligen Gesellschaft über Ausgleichsansprüche gem. § 89 HGB.
In dem Vertrag waren die sog. Grundsätze, die von den Spitzenverbänden der Versicherungswirtschaft und des Versicherungsaußendienstes ausgearbeitet sind, nicht vereinbart. Diese Grundsätze dienen der schnelleren Erfassung der Höhe der Ausgleichsansprüche, über die ansonsten mit großen Prozessrisiken gestritten wurde.
Der BGH stellte fest, dass diese Grundsätze trotzdem für die richterliche Schätzung herangezogen werden müssen, auch wenn sie nicht vereinbart sind.
Dieses Urteil dürfte richtungsweisend sein, da es bisher sehr umstritten war, ob die Grundsätze auch dann gelten, wenn diese nicht Gegenstand des Handelsvertretervertrages sind. Die Ausgleichsansprüche lassen sich an Hand der Grundsätze nach der aktuellen Entscheidung des BGH leichter ermitteln.
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Das ultimative Rezept für
Heiligabend – Truthahn mit Whiskey
Zutaten:
Man kaufe einen Truthahn von 5 Kg (für sechs Personen) und eine Flasche Whiskey. Dazu Salz, Pfeffer, Olivenöl und Speckstreifen.
Zubereitung:
Den Truthahn mit Speckstreifen belegen, schnüren, salzen, pfeffern und
etwas Olivenöl dazugeben. Ofen auf 200°C einstellen.
Dann ein Glas Whiskey einschenken und auf gutes Gelingen trinken.
Anschließend den Truthahn auf einem Backblech in den Ofen schieben.
Nun schenke man sich zwei schnelle Gläser Whiskey ein und trinke wieder
auf gutes Gelingen.
Den Thermostat nach 20 min. auf 250°C stellen, damit es ordentlich
brummt. Danach schenkt man sich drei weitere Whiskey ein.
Nach halm Schdunde öffnen, wenden und den Braten überwachn. Die
Fisskieflasche ergreiff unn sich eins hinner die Binde kipp.
Nach ´ner weitern albernen Schunnde langsam bis zzum Ofen hinschlendern und die
Trute rumwenden. Drauf achtn, sisch nitt die Hand zu vabrenn´n an di
Schaiss Ohfndür. Sisch waidere ffünff odda siehm Wixki innen Glas sisch
unn dann unn so. Di Drute weehrent drrai Schunn´nt (iss auch egal)
waiderbraan un all ssehn Minud´n pinkeln. Wenn ueerntwi möchlisch, ssum
Trathuhn hinkrieschn unn den Ohwn aus´m Viech ziehn. Nommal ein Schlugg geneemign un anschliesnt wida fasuchen, das Biest rauszukriegn. Den fadammt´n Vogel vom Bodn auffläsen unn uff ner Bladde hinrichten.
Uffbasse, dass nitt Ausrutschn auff´m schaissffettichn Kühnbodn. Wenn
sisch drossdem nitt fameidn fasuhn wida ufssuschichtnodersohahahaisjaeeeehscheissegaaal!!!
Ein wenig schlafen.
Am nächsten Tag den Truthahn mit Mayonaise und Aspirin kalt essen.
Viel Spaß beim Nachkochen…
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Nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Hannover muss die Sparkasse Hannover Auskunft geben über Rückvergütungen bei der Vermittlung einer Beteiligung am Geschlossenen Medienfonds „Magical Productions GmbH & Co. KG“. Bei der Anlageberatung war der Kläger seinerzeit nicht ausdrücklich über den von der Sparkasse Hannover vereinnahmten Anteil am Ausgabeaufschlag (Agio) und über die im Verkaufsprospekt ausgewiesenen Eigenkapitalvermittlungsprovisionen der empfohlenen Medienfondsbeteiligung aufgeklärt worden.
Das Landgericht Hannover bezog sich bei seiner Entscheidung ausdrücklich auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), konkret auf den Beschluss vom 9. März 2011 unter dem Aktenzeichen XI ZR 191/10. Danach sei die beratende Bank dazu verpflichtet, den Anleger über Rückvergütungen aufzuklären. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn erhobene Ausgabeaufschläge oder Eigenkapitalvermittlungsprovisionen (Rückvergütungen) vom Fondsemittenten hinter dem Rücken des Anlegers zurück an diejenige Bank fließen, die die Anlage vertrieben hat. Im vorliegenden Fall habe der Mitarbeiter der Sparkasse Hannover, so das Landgericht, nicht nachweisen können, dass diese Aufklärung erfolgt sei. Der Kläger hat folglich nachträglich noch Anspruch auf Auskunft.
Bei einem ähnlich gelagerten Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt dürfte es auch für die Commerzbank AG eng werden. Das Landgericht der Hessenmetropole befürwortet nach ersten Hinweisen die Pflicht zur nachträglichen Offenbarung von Vermittlungsprovisionen (LG Frankfurt, Aktenzeichen: 2-10 O 197/11).
(Beschluss vom 23.11.2011, Aktenzeichen: 13 O 64/11).
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BGH: Prof.Dr. Rupert Scholz haftet
Der BGH entschied am 17.11.2011, dass Rupert Scholz als Werbeträger nach den Grundsätzen der Prospekthaftung haftet.
Das Landgericht Mosbach hatte ihn verurteilt, das Oberlandesgericht Karlsruhe diese Entscheidung wieder aufgehoben. Aus dem Handelsvertreter-Blog Hier mehr dazu.
Hier Auszüge aus dem bemerkenswerten Urteil:
„Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haften für fehlerhafte oder unvollständige Angaben in dem Emissionsprospekt einer Kapitalanlage neben dem Herausgeber des Prospekts die Gründer, Initiatoren und Gestalter der Gesellschaft, soweit sie das Management bilden oder beherrschen. Darüber hinaus haften als so genannte Hintermänner alle Personen, die hinter der Gesellschaft stehen und auf ihr Geschäftsgebaren oder die Gestaltung des konkreten Anlagemodells besonderen Einfluss ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen….
Der Prospekthaftung im engeren Sinne unterliegen darüber hinaus auch diejenigen, die mit Rücksicht auf ihre allgemein anerkannte und hervorgehobene berufliche und wirtschaftliche Stellung oder ihre Eigenschaft als berufsmäßige Sachkenner eine Garantenstellung einnehmen, sofern sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Emissionsprospekt einen besonderen, zusätzlichen Vertrauenstatbestand schaffen und Erklärungen abgeben…..
Dem Beklagten kam aufgrund seines beruflichen Hintergrunds und seiner Fachkunde sowie infolge seiner – zum Prospektbestandteil gewordenen – Zeitschrifteninterviews die Stellung eines Prospektverantwortlichen zu….
Der Beklagte stand bei dem Bericht in der Zeitschrift „W. K. “ durch die optische Aufmachung mit Voranstellung seines Bildes, das …Zitat seiner Aussagen als Aufmacher und auch inhaltlich mit seinen Aussagen im Vordergrund. Der Bericht in der Zeitschrift „C. “ stellte ihn als Mitverantwortlichen dar, dem in dem Interview eine im Wesentlichen gleichrangige Bedeutung mit den anderen „führenden Personen“ der Anlagengruppe beigemessen wurde…..
In der Gesamtschau seiner Aussagen in den Presseveröffentlichungen erweckte der Beklagte zudem den Anschein, er setze sich besonders für die Belange der einzelnen Anleger ein….
Die Präsentation des Beklagten mit den ausgewählten Stationen seines Lebenslaufs war geeignet, Zutrauen in seine besondere persönliche Zuverläs-sigkeit hervorzurufen. Der Beklagte war als Politiker und Bundesminister Inhaber herausragender öffentlicher Ämter, die zumal dann allgemein Ansehen be-gründen, wenn ihr Inhaber – wie der Beklagte – nicht allein Berufspolitiker ist. Sie weisen zudem darauf hin, dass der Betroffene darauf bedacht sein wird, seinen guten Ruf nicht zu gefährden, da – wie die Veröffentlichungen zum vorliegenden Sachverhalt belegen – auch aus ihren Ämtern ausgeschiedene Spitzenpolitiker weiterhin im Blickpunkt der interessierten Öffentlichkeit stehen.“
Fraglich ist, ob jetzt „Tor und Tür“ geöffnet wurde, um nicht den einen oder anderen prominenten Werbeträger ebenso haftungsrechtlich in die Verantwortung gezogen werden kann. Anke Engelke, Jürgen Klopp, Oliver Kahn, Felix Magath sind nur einige Namen, die Werbeverträge in der Finanzbranche abgeschlossen hatten oder immer noch unterhalten.
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Regelmäßig berichten wir über aktuelle Entwicklungen in der Branche der Handelsvertreter, insbesondere der, die im harten Geschäft der Finanzdienstleistungen unterwegs sind.
Auch das Jahr 2011 war für Viele ein schweres Jahr. Die internationale Krise hat zu großen Verunsicherungen geführt mit der Folge, dass Kunden vor langjährigen Anlagen aus Angst um ihr Geld zurückschreckten.
In dieser Zeit sinkender Umsätze hat dann der eine oder andere mit Wechselgedanken gespielt. Viele bekamen sogar wirtschaftliche Probleme. Bei Manchen waren diese existentiell. Mir sind sogar Suizidfälle bekannt geworden.
Gerade vor diesem Hintergrund möchte auch ich einmal einen branchenbezogenen Wunsch äußern, nämlich den, dass man sich vor der Unterschrift eines Vertrages diesen genau durchlesen sollte. Bei Bedenken sollte schon dann anwaltlicher Rat hinzugezogen werden. So kann aus diesem Rat vielleicht die eine oder andere Schlussfolgerung hergeleitet werden.
Und so mancher Vertrag, der sich im Nachhinein als ruinös herausgestellt hatte, wäre dann nicht unterschrieben worden.
Ich wünsche allen Lesern frohe und besinnliche Weihnachten.
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Ein vorbestrafter 60 Jahre alter Betrüger erpresste Maschmeyer und Veronica Ferres und wurde in Münster von einer Spezialeinheit festgenommen.
Der Erpresser, der aus Nordrhein_Westfalen stammen soll, verlangte am Mittwoch einen mehrstelligen Millionenbetrag und sitzt nun in Hannover in Untersuchnungshaft ein.
Offensichtlich drohte er damit, die Söhne Maschmeyers im Falle der Nichtzahlung entführen zu wollen.
Nach Informationen der Bildzeitung soll der Erpresser durch Fernsehberichte auf den Wohlstand Maschmeyers aufmerksam geworden sein. In einem dieser Berichte sei unter anderem jene Villa auf Mallorca gezeigt worden, in der Bundespräsident Wulff noch seinen Urlaub verbrachte.