Allgemein

OVB bekam jetzt auch von Assekurata gutes Ergebnis

Ratings sind offenbar in. Jetzt hat sich auch die OVB ein Ranking geben lassen und darin gut abgeschlossen. Verantwortlich für das Ranking war die Assekurata Solutions GmbH. Die Assekurata schreibt am Ende ihres Ratingsberichts, dass es dem Unternehmen frei gestellt ist, die Ergebnisse zu veröffentlichen und beschränkt diese Befugnis auf ein Jahr mit der Option, danach ein neues Rating in Auftrag zu geben.

Im Mittelstandscafe wurde darauf hingewiesen, dass die OVB erstmals ein Ranking bei der Assekurata Solutions GmbH in Auftrag gegeben hat.

Es fragt sich jedoch: Wie auch ? Die Assekurata Solutions GmbH gibt es laut Mittelstandscafe wohl erst seit 2010.

Ergänzung

Meine Programmzeitschrift verriet mir, worum es am Mittwoch genau geht. In der Reihe ZDFzoom geht es um Tricks der Versicherer, um verweigerte Rentenzahlungen und verlorenes Vertrauen.

Mittwoch 2.11. 22:45 Uhr im ZDF

Vormerken

Am 2.11.11 um 22:45 Uhr kommt eine neue ZDF-Reihe mit dem Titel „Zdf Zoom“.

Diesmal geht es – wie sollte es anders sein – um Beratungsqualität in der Versicherungswirtschaft, auch um altbekannte Misstände.

Spenden fürs Museum

Auf einer Spendenveranstaltung für das Museum für moderne Kunst in Frankfurt wurde gesammelt. Und das Journal Frankfurt bezeichnete Udo Corts kurioserweise als „DVAG-Chef“.

Offizielle Partner des MMK sind übrigens Bloomberg, DekaBank Deutsche Girozentrale, Ernst Max von Grunelius-Stiftung, 
Eurohypo AG, Helaba Landesbank Hessen-Thüringen, InterContinental, Stefan Quandt, UBS Deutschland AG.

Kopf an Kopf Rennen um den unbeliebtesten Beruf

Das Versicherungsjournal berichtete am 27.10.2011 darüber, dass das Ansehen von Feuerwehrmännern bestens sei, dagegen Versicherungsvertreter nach wie vor unter dem schlechtesten Image leiden.
Dies war auch Gegenstand einer Bürgerbefragung im öffentlichen Dienst des Deutschen Beamtenbundes und Tarifunion. Ähnlich ging auch eine Bewertung des Spiegels vom 06.10.2010 aus. Auch hier war die Feuerwehr ganz oben, gefolgt von Ärzten und Polizisten, Anwälte im mittleren Bereich, während Werbefachleute, Manager und vor allem Politiker das Schlusslicht bildeten.
Versicherungsvertreter wurden hier nicht expliziert aufgeführt.
Bänker fand man auf Platz 8 wieder – jedoch von hinten.

Alte Hasen werden geschützt

Der Finanzausschuss des Bundestages hatte letzte Woche abschließend über den Gesetzesentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts beraten. Umstritten war bis dahin, ob die „Alte-Hasen-Regelung“ gesetzlich verankert werden soll.
Dies soll nun so Gesetz werden und vom Bundestag so beschlossen werden.
Vermittler, die seit 01.01.2006 ununterbrochen selbständig oder unselbständig als Anlagevermittler oder Anlageberater gemäß § 34 c GewO tätig waren, bedürfen keiner Sachkundeprüfung. Dazu muss die ununterbrochene Tätigkeit durch Vorlage der erteilten Erlaubnis und der lückenlosen Vorlage von Prüfungsberichten gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 der Makler- und Bauträgerverordnung nachgewiesen werden. Unselbständige müssen dies durch einen Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnissen oder eine Bestätigung des Arbeitgebers nachweisen.
Die Höhe der Provisionen soll in Zukunft auf neun Monatsbeiträge bei der Vermittlung von Krankenversicherungen begrenzt werden.
Die in einem Geschäftsjahr für den Abschluss von Krankenversicherungen an einen einzelnen Vermittler gewährten Zahlungen und geltwerten Vorteile dürfen 3,3 % des von ihm insgesamt vermittelten Geschäfts nicht übersteigen. Außerdem gibt es in Zukunft dafür eine fünfjährige Stornohaftung.

MLM – wie funtioniert das eigentlich

Maximilian von Ah beschreibt, wie das System MLM funktioniert.

Hier zu sehen.

Die Angst der Vertriebe vor der Honorarberatung

Die Angst vor der Honorarberatung greift um sich. Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski hat im Auftrag von Prisma Life die Folgen der gesetzlichen Einführung der Honorarberatung auf die Versicherungs- und Finanzbranche untersucht. Er kam zu einem für Makler und Vermittler bedrohlichen Ergebnis.
Viele Kunden würden sich zunächst bei Makler oder Vermittler beraten lassen, und anschließend eine Versicherung mit einer Nettopolice abschließen, so Prof. Schwintowski.

Makler und Vermittler würden diesen Wettbewerb nicht lange durchhalten können und müssten wie die Honorarberater eine Beratungsgebühr erheben. Prof. Schwintowski meint sogar, dass Bruttoprodukte dann gar keine Chance mehr haben würden, weil der Nettopreis öffentlich ist und die Tarife für Honorarberater auch.

Die Branche soll sich angeblich gegen eine Gesetzesänderung wehren. Schließlich sieht sie offensichtlich ihre Felle wegschwimmen.

Näheres im Financial Times vom 18.10.2011

Kommentare erwünscht

Aufruf ! Der Blog lässt Kommentare zu

Wer ist auch von den undurchsichtigen Maklerregelungen betroffen ?

Welche Erfahrungen gibt es mit den Finanzbehörden ?

Gab es andere Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit § 34 e GeWO ?

Ich bitte um Kommentare und Anregeungen zu meinem gestrigen Beitrag.

Müssen oder dürfen Makler beraten

Wir hatten kürzlich darüber berichtet, dass die Maklertätigkeiten steuerrechtlich und wettbewerbsrechtlich unterschiedlich eingeordnet werden können. Tatsächlich steckt hinter dieser Thematik ein großes praktisches Problem !

Zur Erinnerung: Die IHK vertritt die Auffassung, dass eine Honorarberatung als Annextätigkeit zulässig ist. Wenn ein Wechselauftrag der Erstauftrag für den Makler ist, ist eine Honorarberatung nicht erlaubt, da kein Zusammenhang mit dem ursprünglichen vermittelten Vertrag bestehe.

Hintergrund: Bei einem Tarifwechsel wird der Versicherungsvertrag nicht gewechselt. Der vorhandene Vertrag bleibt – verändert – fortbestehen. Dies könne gegen § 34 e GewO verstoßen, weil die Beratung dann eine selbständige Rechtsdienstleistung wäre, die nur Rechtsanwälten und Versicherungsberatern erlaubt sei.

Viele Versicherungsberater sehen darin eine unzulässige Rechtsberatung, während die meisten Vermittler dies nicht so sehen. Die Berater meinen, dies müsse gemäß § 5 RDG erlaubt sein. Danach sind alle Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erlaubt, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören.

Auch ich meine, dass eine solche Beratung gemäß § 5 RDG abgedeckt sein müsste.

Praktische Auswirkungen:

– Wenn ein Kunde einen Versicherungsvertrag abschließt, und der Versicherer die Provision zahlt, ist dies umsatzsteuerfrei. Wenn der Kunde einen Versicherungsvertrag abschließt, die Provision jedoch selbst bezahlt und nicht der Versicherer, ist dies umstritten.

– Einige Finanzverwaltungen vertreten die Ansicht, auch dies sei umsatzsteuerfrei. Diese Auffassung wird jedoch wohl nicht von der Finanzverwaltung Nordhrein Westfalen vertreten.

– Dagegen sind Bestandshonorare und Betreuungspauschalen umsatzsteuerpflichtig. Hier herrscht offensichtlich Einigkeit.

– Das Agio bei den Investments ist ebenfalls umsatzsteuerfrei, die Honorareinnahme bei ähnlichen Produkten soll es jedoch sein, weil dies angeblich nicht vom Ausnahmetatbestand des § 4 XI EStG erfasst ist.

– Erhält der Makler ein Honorar von dem Kunden, welches dieser in Raten abzahlt, könnte dies als Kredit gewertet werden, mit ebenfalls umsatzsteuerpflichtigen Auswirkungen. Auch hierüber gibt es offensichtlich Unklarheit.

Wir werden uns in Zukunft dieser Frage näher annehmen.

Was die alten Hasen wünschen

Am kommenden Mittwoch wird der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags über das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagen- Vermittler- und Vermögensanlagerechts entscheiden. Fraglich ist dann auch, ob die so genannte „Alte-Hasen-Regelung“ greifen wird.

Interessant ist auch, dass das Versicherungsaufsichtsgesetz VAG geändert werden soll. Hier soll in der privaten Krankenversicherung die Abschlussprovision auf 9 Monatsbeiträge beschränkt werden. Wir erinnern uns: Nicht nur im Zeitalter der MEG kam es hier zu ausschweifenden Provisionszahlungen.

Streit gibt es noch um die Alte-Hasen-Regelung. Während die einen sagen, da bereits seit 2003 über die Zulassungsverfahren freier Fond-Vermittler diskutiert wurde, hätte man sich längst die erforderliche Sachprüfung einholen können, möchten CDU und FDP offensichtlich die Alte-Hasen-Regelung einführen. Sie haben offensichtlich dafür Verständnis, dass noch immer einige Finanzvermittler von der Neuregelung überrascht werden würden.

Alte Hasen eben.