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Die Versicherungsbranche will ihre „schwarze Liste“ ausweiten. Die schwarze Liste, Hinweis- und Informationssystem genannt, wird ab dem 01.04.2011 von der Firma IIRFP neu konzipiert. Nur für diesen Zweck wurde die IIRFP gegründet und soll mit den angeschlossenen Versicherungen eine Auskunftei bieten.
Die schwarze Liste, auch Uni-Wagnis genannt, soll nun endlich die Anforderungen an das Datenschutzgesetz erfüllen. Nun sollen sich auch betroffene hier melden können, eine Selbstauskunft verlangen können und Anspruch auf Korrektur oder Löschung falscher Tatbestände haben.
Gespeichert werden so genannte atypische Schadenhäufigkeit (im Rechtsschutz sind dies vier Versicherungsfälle in 12 Monaten, ansonsten drei in 24 Monaten) oder Hinweise auf betrügerische Tätigkeiten. Auffällig wird bereits, wer mit seinem Auto einen Totalschaden abwickelt, eine Totalentwendung anzeigt oder ab einer bestimmten Schadenhöhe die Abrechnung auf Gutachterbasis verlangt.
Ebenso können dort so genannte erhöhte Risiken, wie besonders gefährliche Berufe oder Vorerkrankungen eingetragen werden.
Kosten entstehen zwischen 4 und 15 Cent pro Anfrage. Private Krankenversicherer können die Daten nicht erhalten.
Jedes Jahr entsteht der Branche durch Betrug ein Schaden in Höhe von 4 Milliarden Euro, bei Beitragseinnahmen von etwa 180 Milliarden Euro (2010). Nach Schätzungen des GDV steckt hinter jeder zehnten Schadenmeldung ein Betrug, meistens bei Autohaftpflicht und Hausrat.
Wichtige Neuerung: Kunden werden künftig informiert, wenn sie registriert werden.
In die Datei wird zudem aufgenommen, wer ein Lebensversicherung mit einer Versicherungssumme von mehr als 100.000,00 € abschließt oder eine Berufsunfähigkeitspolice mit einer Rente von mehr als 9.000,00 € jährlich, oder wenn eine Eintragung aufgrund eines Punktesystems erforderlich wird.
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Kaum hatte ich gestern über Geronzi berichtet, bricht nach Angaben der Financial Times vom 28.3.11 ein großer Führungsstreit aus.
Nun gibt es danach ein außerordentliches Treffen des Verwaltungsrats. Dazu zählt dem Bericht zufolge auch Reinfried Pohl.
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Dem Präsidenten der Assicurazioni Generali droht gemäß Financialtimes vom 03.03.2011 eine hohe langjährige Haftstrafe.
Gemäß Antrag der Staatsanwaltschaft soll Cesare Geronzi für 8 Jahre in Haft gehen. Er soll eine unlautere Rolle beim Kollaps des Lebensmittelkonzerns Cirio im Jahre 2002 gespielt haben, bei dem tausende Kleinanleger ihr Geld verloren haben.
Die Generali wurde 1831 in Triest (Österreich) gegründet. Assicurazioni Generali ist der italienische Mutterkonzern der „Generali“. Assicurazioni Generali S.p.A. ist der größte italienische Versicherungskonzern. 1998 erwarb er eine Mehrheitsbeteiligung von 65 Prozent an der Generali Deutschland Holding AG.
Generali Deutschland Holding AG (Köln) ist nach Wikipedia eine deutsche Holdingsgesellschaft, unter der mehrere Versicherungsgesellschaften gebündelt sind.
Dazu gibt es noch die Generali Versicherungen (München), die unter dem Namen Generali auf dem Markt auftretenden Lebens- und Sachversicherungen anbietet.
Die Generali Deutschland Holding AG hieß bis 2008 AMB Generali Holding AG. Unter ihm der etwa zwanzig deutsche Versicherungsunternehmen angesiedelt sind.
Gemäß Handelsblatt war Geronzi erst im Jahre 2010 an die Spitze der Generali gewählt worden. Angeblich sollen dann schon bereits drei Justizverfahren wegen betrügerischem Konkurs gegen ihn begonnen haben. In einem weiteren Verfahren wegen Erpressung soll er freigesprochen worden sein.
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Deutschland könne auf Kohle und Kernenergie nicht verzichten, schrieben mehr als 40 Vorstandschefs und Politiker in einem „energiepolitischen Appell“ und traten damit für die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke ein.
Selbstverständlich machten sich Vertreter der Energiekonzerne dafür stark. Aber auch die Deutsche Bank und ihr Frontmann „Atomstrom-Joe“ bekennen sich zu ihrer Vorliebe für Kernenergie, an der sogar Anleger dank des „S-Box Nuclear Power Index-Zertifikats“ partizipieren können.
Carsten Maschmeyer zählte letztes Jahr ebenfalls zu den Unterzeichnern dieser Kampagne. Bezeichnenderweise ist er der einzige aus dem Versicherungsbereich, der sich für eine strahlende Zukunft einsetzt.
Die Töne, die die Versicherungen dieser Tage anstimmen, klingen anders. Klimaexperten der Allianz-Versicherung gehen davon aus, dass sich eine Abschaltung der Atomkraftwerke auf die Stromversorgung kaum auswirken werde. Überhaupt zeigen sich die Versicherer weder erpicht auf das Versichern von Nuklearunfällen noch scheint sich der Klimawandel großer Beliebtheit zu erfreuen. Vielmehr sympathisiert die Münchener Rück offen mit Solarstrom aus der Wüste und die Allianz mit erneuerbaren Energien.
Nun werden die deutschen Versicherungen zwar auch nicht gerade übermäßig belastet mit der Haftung im Falle eines atomaren Zwischenfalls, sondern allenfalls mit einem Bruchteil. Aber ob das so bleiben wird? „Sofort volle Haftpflichtversicherung für deutsche Atomkraftwerke“, fordert die Initiative Atomhaftplficht.de. Hochgerechnet beliefen sich die Kosten für eine solche Versicherung, die es wohl nie geben wird, nach Berechnungen der taz auf voraussichtlich 2,70 Euro pro Kilowattstunde.
Während sich die Versicherer im nuklearen Leisetreten üben, erobert Maschmeyer den Satiregipfel im Sturm. Das Hamburger Abendblatt fragte nach, wie die Unterzeichner der Kampagne heute nach Fukushima über die Verlängerung der AKW-Laufzeiten denken. Maschmeyer lässt einen Sprecher ausrichten: „zu energiepolitischen Fragen äußere er sich grundsätzlich nicht“. Ah, so ist das!
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Während Carsten Marschmeyer sich mit der ARD auseinandersetzt, macht seine Lebensgefährtin Veronica Ferres im ZDF Marco W zum Helden.
Verrückte Fernsehwelt, könnte man denken. Der Liebe tut das angeblich keinen Abbruch.
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BGH-Urteil erwartet für den 4. Mai
Die Frage, welche Kosten ein Unternehmer seinen Handelsvertretern in Rechnung stellen darf, beschäftigt derzeit den BGH. Konkret geht es u.a. um Kosten für Unterlagen, Software, Werbegeschenke, Schulungen, Kundenzeitschriften, Visitenkarten etc.
Geklagt haben zwei ehemalige Handelsvertreter von AWD auf Rückzahlung von je über 10.000 €. Das OLG Celle gab ihnen überwiegend Recht und hielt lediglich die Seminare, Schulungen und Fortbildungskurse nicht für kostenlos zur Verfügung zu stellende „Unterlagen“ im Sinne von § 86a HGB.
Der VIII. Zivilsenat des BGH hat im heutigen Verhandlungstermin eine Entscheidung für den 4. Mai (10:00 Uhr) angekündigt.
Ob, wie der AWD-Anwalt meint, das Urteil tatsächlich Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft haben könnte, bleibt abzuwarten. In jedem Fall wird ein solches Urteil Auswirkungen auf Strukturvertriebe und ihren Umgang mit Mitarbeitern haben.
„Wir sind auf alles gut vorbereitet“, lässt AWD wissen. Ob durch Rückstellungen oder vorsorglich eingeholte Saldenanerkenntnisse können wir uns jetzt selber aussuchen.
AZ: VIII ZR 10/10 und VIII ZR 11/10 (OLG Celle 11 U 50/09 und 11 U 51/09)
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Kennen Sie Ausgabeaufschläge, Verwaltungsgebühren, Depotbankgebühren, Performance Fees (erfolgsabhängige Gebühren), Transaktionskosten und sonstige Kosten für Fonds ?
Die Verbraucherzentrale NRW hat Investmentfonds untersucht und auch hier eine Reihe versteckter Kosten festgestellt. Sie spricht von Abzocke.
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Am 10.02.2011 hatte der BGH ein Urteil gefällt, wonach es der AOK Plus verboten war, zu Werbezwecken Telefonanrufe durchzuführen. Die AOK hatte sich bereits im Jahre 2003 gegenüber der Verbraucherzentrale Sachsen dazu verpflichtet, dies zu unterlassen, ansonsten 5.000,00 € pro Verstoß zu zahlen.
Die AOK beging Verstöße und wandte ein, die Deutsche gesetzliche Regelung, wonach solche Anrufe verboten sind, sei nicht mit den Richtlinien in der Europäischen Union vereinbar. Der Bundesgerichtshof entschied, der Deutsche Gesetzgeber sei berechtigt, Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern generell von deren vorherigen ausdrücklichen Einverständnis abhängig zu machen.
Ein solches Einverständnis konnte die AOK nicht nachweisen. Einen solchen Nachweis hätte sie führen können, wenn sie entsprechende E-mail gespeichert hätte.
Die AOK stützte sich darauf, ihr habe die Einwilligung der Angerufenen im Rahmen eines so genannten „Double- Optin-Verfahrens“ erhalten. Der BGH sagte, das genüge nicht.
BGH-Urteil vom 10.02.2011 Aktenzeichen I RZ 169/99
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Wie sieht der Anspruch auf einen Buchauszug aus ?
Handelsvertreter haben gem. § 87 c Abs. 2 HGB einen Anspruch auf einen Buchauszug.
Eine Richterin vom Landgericht Heilbronn meinte kürzlich, ein Handelsvertreter könne ihn in einer Klage nicht geltend machen, weil jeder Klageantrag so konkret bezeichnet werden müsse, dass ein Gerichtsvollzieher daraus vollstrecken könne. Und welcher Gerichtsvollzieher wisse schon, wie ein Buchasuzug aussieht?
In dem Fall wurde der Antrag umgestellt, und zwar auf Auskunft über die von dem Handelsvertreter vermittelten Geschäfte nach
1. Name des Versicherungsnehmers- und/oder Vertriebspartners sowie
Geburtsdatum
2. Police- und/oder Versicherungsscheinnummer
3. Art und Inhalt des Vertrages (Sparte, Tarifart, Prämien oder
provisions-relevante Sondervereinbarungen)
4. Jahresprämie
5. Vertrags- und/oder Versicherungsbeginn
6. bei Lebensversicherungsverträgen: Versicherungssumme, Eintrittsalter
des Versicherungsnehmers und Laufzeit des Vertrages
7. bei Lebensversicherungsverträgen mit Dynamisierung zusätzlich:
Erhöhung der Versicherungssumme, Zeitpunkt der Erhöhung der Jahresprämie
8. Im Falle von Stornierung: Datum der Stornierung, Gründe der
Stornie-rung und Art der ergriffenen Bestandserhaltungsmaßnahmen
Damit war die Richterin dann zufrieden.
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Der Europäische Gerichtshof entschied heute, dass Frauen nicht länger „versicherungstechnisch“ benachteiligt werden dürfen.
Geschlechtliche Ungleichbehandlungen sollen bald vorbei sein.
Versicherungsunternehmen müssen ab Ende 2012 geschlechtsneutrale Tarife und Leistungen anbieten. Die bislang übliche Berücksichtigung des Geschlechts als „Risikofaktor“ in den Versicherungsverträgen ist eine unzulässige Diskriminierung, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. (Az: C-236/09)

