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So heißt ein Artikel in der Financial Times vom 26.5.11.
Es geht um die großen Strukturvertriebe, wie AWD und DVAG und co., die sich „von Drückerkolonnen zu wichtigen Verkaufskanälen für die Finanzbranche“ gemausert haben sollen, so die FT.
FT berichtet davon, dass die Wirtschaftskrise den Unternehmen zusetze.
Und davon, dass die DVAG sich die Internetadresse www.bdv.de zugeeignet hätte. Dieses stände für den Bund der Versicherten, so FT.
Nun denn. FT hatte wohl übersehen, dass die Adresse www.bdv.de die Seite des Vermögensberaterverbandes ist, konterte die DVAG in ihrem Werbeblog.
Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten setzt noch einen drauf : Es ärgere ihn, dass die DVAG sich nicht als Ausschließlichkeitsvertrieb präsentiere. So die FT.
Richtig ist, dass bei der Selbstdarstellung der DVAG in ihrer Website davon tatsächlich nicht die Rede ist. Man wirbt dort damit, dass „nicht alles aus einem Konzern“ komme und man „branchenübergreifend“ arbeite.
Die DVAG verweist in einer Reaktion auf den Bericht der FT auf die Visitenkarten der Vermögensberater, dem Geschäftsbericht sowie ihrem Internetauftritt, aus denen sich alles andere ergeben soll.
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Der SPIEGEL meldet, dass die Werbepartnerschaft mit der HMI und Klopp beendet wurde.
Mit Spannung wird erwartet, wie es mit Schumi und der DVAG weitergeht. Der arme Schumi muss mit den Strukkis Ski-Fahren gehen usw. Nicht zu beneiden, der Junge.
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„Schön, dass Sie da sind. Hier gibts wirklich jede Menge zu entdecken“, verspricht Jürgen Klopp noch immer auf der Internetseite der HMI. (Stand 1.6.2011)
Dabei hatte er nach dem Skandal um die Budapester Lustreise in ein Freiluftbordell angekündigt, er wolle nicht mehr den „Kaiser“ spielen.
Zumindest wollte er gemäß dem Handelblatt nach keine Vorträge mehr halten.
Am 24.5.2011 schrieb der Stern, Klopp wolle seinen Vertrag mit ERGO ruhen lassen.
Wir stellen fest : Etwas ruhen zu lassen, benötigt offensichtlich manchmal jede Menge Anstrengung. Sonst werden aus Absichten Luftnummern.
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Am 16.12.2010 entschied das Landgericht Krefeld über einen Handelsvertreter einer Vertriebsgesellschaft, der selbst den Vertretervertrag fristlos gekündigt hatte.
Der Kündigungsgrund waren Mobbingvorwürfe, die der Vertreter dem Unternehmen vorgehalten hatte. Daraufhin musste sich der Vertreter ärztlich behandeln lassen. Daraufhin geriet er in finanzielle Schwierigkeiten. Der Vertreter war über längere Zeit krank geschrieben.
Das Landgericht Krefeld entschied, dass die fristlose Kündigung des Vertreters unwirksam sei.
Ein fristloser Kündigungsgrund liegt gemäß § 89 a HGB nur dann vor, wenn dem Kündigenden bei gerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrages bis zu dem durch die fristgerechte Kündigung herbeizuführenden oder von vornherein vereinbarten Vertragsablaufes nicht zuzumuten sei.
Des Weiteren sah das Landgericht Krefeld hier, dass es sich nur um eine Mobbing-Attacke im unteren Bereich handeln würde. Sie sei schließlich darauf beschränkt, dass dem Vertreter gegenüber in Anwesenheit von Vertreterkollegen gesagt wurde „Eigentlich müsse ihm verboten werden, Mitarbeiter zu rekrutieren“ oder „…damit er auch einmal etwas lerne“. Solchen Attacken, so das Landgericht, müsse man standhalten.
In so berechtige eine angespannte wirtschaftlichen Situation nicht zur fristlosen Kündigung. Das unternehmerische Risiko lege beim Vertreter.
Nur dann, wenn bei stärkstem Arbeitseinsatz eine anders nicht zu beseitigende Existenzgefährdung vorliege, wäre es etwas anderes.
Das Landgericht Krefeld sah es hier so, dass dem Vertreter sehr wohl bei stärkstem Arbeitseinsatz die Möglichkeit gegeben war, wieder Provisionen zu erwirtschaften. Diese Chance habe er jedoch nicht genutzt.
Gefunden in der Homepage der Rechtsanwälte Blanke, Meier, Evers und Kollegen in Bremen, www.bme-law.de
Das Urteil soll noch nicht rechtskräftig sein.
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lautet ein ein Artikel aus dem Handelsblatt.
Die Geschichte von der IOS bis hin zu den modernen Vertrieben. Während Cornfelds IOS 1973 pleite ging, nahmen andere den Platz ein. Viele Gründer moderner Vertriebe arbeiteten für Cornfield, so das Handelsblatt. Zitat aus dem Handelsblatt :
„Viele Gründer von Finanzvertrieben, die uns bis heute mit ihren Truppen heimsuchen, arbeiteten für Cornfeld: Reinfried Pohl (DVAG) und die Gründer der Vertriebe OVB, Bonnfinanz und Tecis, der 2002 vom AWD geschluckt wurde. AWD-Gründer Carsten Maschmeyer lernte sein Geschäft bei der OVB, ist quasi Cornfeld-Enkel.“
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Vorgestellt von Rechtsanwalt Kai Behrens :
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium der Finanzen arbeiten an einem neuen V Finanzvermittlerrecht. Der Anlegerschutz soll verbessert werden. Für die 80.000 freien Finanzvermittler soll gelten: Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Vertrieb soll ein Sachkundenachweis und der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung sein.
Darüber hinaus sollen im Wertpapierhandelsgesetz Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten verankert werden.
Es heißt, dass sich Rainer Brüderle (FDP) gegenüber Wolfgang Schäuble (CDU) und Ilse Aigner (CSU) mit seinen gesetzlichen Neuregelungen durchsetzte.
Für bereits tätige Finanzanlagenvermittler- und Berater mit einer Erlaubnis nach dem alten § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und/oder Nr. 3 GewO sollen Übergangsregelungen gelten. Sie müssen keine neue Erlaubnis beantragen, sofern Sie sich ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes in das Vermittlerregister eintragen lassen und eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Für die Einholung des Sachkundenachweises wird dann eine Übergangsfrist von zwei Jahren eingeräumt. Die Frist müsse sein, um die Eintragung im Register und die Ablegung der Sachkundeprüfung bei den Industrie- und Handelskammern zu organisieren.
Der § 34 f GewO soll die Erlaubnis versagen, wenn (zusammengefasst)
– die erforderliche Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nicht besteht. In der
Regel besteht sie nicht, wer in den letzten fünf Jahren wegen eines Verbrechens, Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt wurde,
wer in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt (z.B. Eröffnung des Insolvenzverfahrens),
die Berufshaftpflichtversicherung nicht nachgewiesen wird,
die abgelegte Prüfung bei der IHK nicht nachgewiesen wird
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Der Skandal um die Lustreisen der HMI kam offenbar durch Whistleblowing ans Licht. Zwei Handelsvertreter sahen sich offenbar übervorteilt und übten Rache.
Wie die BILD-Zeitung berichtet, war die „Fortbildungsveranstaltung“ in Budapest offenbar kein Ausrutscher. Auf Malle ließ man es so richtig krachen. BILD veröffentlichte sogar eine Fotostrecke und sogar ein Video, auf denen ein „Herr Kaiser von der Hamburg Mannheimer“ mit einer Blondine kokst salzt. Kommendes Wochenende wollten die Versicherungsberater in Monaco feiern, was aus irgendwelchen Gründen abgesagt wurde …
Jürgen Klopp möchte seine Motivationskünste vorerst der HMI nicht mehr zur Verfügung stellen. In Budapest hatte man ja ohnehin Besseres zu bieten.
Anscheinend werden nun auch andere in der Branche nervös.
UPDATE: Die Koks-Story wird dementiert! Soll Salz gewesen sein … Nicht einmal richtig koksen können die!
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Die BILD-Zeitung hat BILDer der HMI-Party.
Eigentlich wollten wir dieses Boulevardthema nicht so breit treten, aber wenn man begreifen will, wie provinziell die HMI-Oberstruckis so ticken, sollte man sich die Fotos nicht entgehen lassen: Die haben den Hostessen das HMI-Logo auf den Rücken pinseln lassen und die anderen Dienstleisterinnen mit HMI-Shirts bekleidet. Die HMI-Struckis haben sich also gegenseitig mitgeteilt, dass sie bei HMI sind …
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HMI-Werber Jürgen Klopp meinte „Wer alles aus sich rausholt, hat auch Erfolg“.
In Anbetracht der „Incentive“-Reise der besten 100 HMI-Verkäufer zu 20 Prostituierten (oder waren es hundert?) in ein Open-Air-Bordell bekommen seine Worte eine ganz besondere Bedeutung.
Interessant der Beitrag von Prof. Matthias Beenken im Versicherungsjournal vom 20.5.2011. „Anreize bestimmen den Vertriebs-Alltag“, lautet eine der pikanten Überschriften.
Nicht nur die HMI gibt nicht-monetäre Anreize, andere Vertriebe tun es auch, beispielsweise Reisen und Sachpreise.
Nett zu lesen auch die getwitterte Zusammenfassung in DasInvestment.Com vom 19.5.2011.
Glaubt man dem Getwitterten, hätten sich wohl einige gewünscht, selbst Herr Kaiser geworden zu sein. Aber halten wir diese Aussagen lieber für Ironie.
Viel Spaß beim Lesen!
UPDATE: SPIEGEL online hat „herausgefunden“, dass die HMI-Drücker den Damen noch Versicherungen aufgeschwätzt haben!
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Voraussetzungen für den Rechtsschutz der BVK sind :
„1. Das Mitglied muss im Zeitpunkt der Beantragung von Rechtshilfe durch den BVK mindestens 12 Monate Mitglied im Verband sein.
2. Zu diesem Zeitpunkt darf kein Beitragsrückstand bestehen.
3. Das Mitglied muss die richtige Beitragsgruppe gewählt haben.
4. Bei Eintritt in den BVK darf der Rechtsstreit, der Gegenstand des Rechtsschutzes sein soll, noch nicht schweben oder gerichtsanhängig sein.
5. Der Geschäftsführung des BVK muss vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens Gelegenheit zur außergerichtlichen Streitbeilegung gegeben worden sein, d.h. dass das Mitglied wie nach der bisherigen Rechtshilfe Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und Vertretung gegenüber dem Versicherungsunternehmen hat.
6. Rechtsschutz scheidet aus, wenn durch ein gerichtliches Verfahren die satzungsrechtlichen Ziele und Verträge des Verbandes angegriffen werden sollen.
7. Rechtsschutz scheidet auch dann aus, wenn es sich um einen Regressanspruch des Unternehmens handelt, für den eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann, oder
8. Rechtsschutz durch einen anderen Rechtsschutzversicherer gewährt wird. “

