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Im Streit um die Rückforderungen von Provisionsvorschüssen hat MLP nunmehr in einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Offenbach unstreitig gestellt, dass jeder Berater durchschnittlich mit € 12.230,– verschuldet ist.
Dieser Betrag lässt sich errechnen durch die von MLP an die Bafin gemeldeten, gesamten Vorschusszahlungen an Berater im Jahr 2005 dividiert durch die Anzahl der Berater.
Rechtsanwältin Heidrun Jakobs, Wiesbaden, die zahlreiche ehemalige MLP-Mitarbeiter vertritt, meint, dass MLP zu Beginn eines jeden Mitarbeiterverhältnisses verpflichtet gewesen wäre, die Consultant-Bewerber darüber aufzuklären, dass provisionsübersteigende Vorschüsse grundsätzlich in den ersten 3 Jahre des Mitarbeiterverhältnisses nur im Ausnahmefall zu verdienen sind und sich bereits nach 1 ½ Jahren der Unternehmenszugehörigkeit eine deutliche durchschnittliche Verschuldung der Consultants abzeichnet.
Daneben stellt sich oft heraus, dass die freien Handelsvertreter gar nicht so frei sind, wie MLP das zu Beginn der Mitarbeiterverhältnisse vermitteln will, sondern tatsächlich erheblichen Rechenschaftspflichten unterliegen, was die zu produzierenden Verkaufszahlen anbetrifft. Ein sozialrechtlicher Schutz der Consultants ist dabei natürlich ausgeschlossen.
Windige Geschäftsmodelle dieser Art, bei dem der Unternehmer zu Lasten seiner Mitarbeiter profitiert haben ihre Ursache mitunter auch in der erfolgsabhängigen Vergütungsform der Provision. Das Provisionsmodell hat daher ausgedient und gehört gesetzlich verboten, meint Jakobs.
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Die Wirtschaftswoche bietet einen umfangreichen Artikel zum AWD. Pflichtlektüre für Finanzvertriebler.
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Am 18.11.2008 entschied das Landgericht Tübingen, dass formularmäßige Saldorückzahlungsklauseln einen Handelsvertreter unangemessen benachteiligen können und deshalb unwirksam seien. Der Handelsvertreter braucht das Soll-Saldo nicht zurückzahlen.
In diesem Fall sollte der Handelsvertreter Schulden übernehmen, die sein Vorgänger aufgebaut hat. Er sollte für ein negatives Saldo auf dem Geschäftsstellenleiterkonto seines Vorgängers in Höhe von 250.000,00 € haften. Zum Zeitpunkt der Kündigung durch das Finanzdienstleistungsunternehmen wies das Geschäftsstellenleiterkonto ein Minus von etwa 380.000,00 € aus. Dem Unternehmen wurde vorgehalten, es habe gewusst, dass der Handelsvertreter Jahre benötigen würde, um die Schuld abzutragen. Ihm wurde jedoch bei Beginn der Tätigkeit in Aussicht gestellt, er werde bis zu 360.000,00 € jährlich verdienen. Das Landgericht hatte d ie Rückzahlungsklausel für unwirksam erklärt, weil sie nicht differenziere, wer den Vertrag beende. Dies sei unangemessen. Die Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel nach § 306 Abs. 3 BGB die Unwirksamkeit des gesamten Betrages zur Folge.
Das Gericht legte zugrunde, das für einen Handelsvertreter typisch sei, dass er im Gegensatz zum Unternehmer seinen Beruf regelmäßig ohne eigenen Kapitaleinsatz ausübe. Von diesem Leitbild habe die vertragliche Regelung abgewichen. Hier wurden sämtliche Risiken auf den Handelsvertreter abgewälzt. Hinzu kamen erhebliche Fixkosten für Büromiete, Möbelmiete usw.
Auf diese Weise wurde das gemeinsame Erfolgsrisiko einseitig auf den Handelsvertreter abgewälzt. Der Handelsvertreter wurde damit zur Erwerbsquelle des vertretenden Unternehmers.
Der MLP soll dagegen Berufung eingelegt haben.
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AWD (Musik: Kramer Kretschmer)
Carsten Maschmeyers ehemaliger(?) Strukkibude geht es in Österreich gar nicht gut:
AWD mit 96,2 Prozent Gewinneinbruch titelt „diePesse“. Der verbliebene Jahresüberschuss von 2,1 Millionen Euro für das Österreichgeschäft ist alles andere als prall.
In Deutschland hat die Öffentlichkeit vom AWD anscheinend noch nicht genug. Gratulation an PR-Chef Bela Anda!
Unternehmensgründer Maschmeyer ist ja bekanntlich zur AWD-Muttergesellschaft Swiss Life gewechselt, wo er ein Danaergeschenk in Form von MLP-Aktien überreichte, mit denen man sich die Herrschaft über den Mitbewerber mit der wohl zahlungskräftigsten Klientel sichern wollte. Der Schuss ging bekanntlich nach hinten los.
„Maschmeyer, Ferres und die biederen Schweizer“ schreibt CASH übder den Mann, den die deutsche Regenbogenpresse liebt, der sich in Österreich aber das gesellschaftliche Parkett wohl eher meiden wird.
Heute wurde nun offiziell bekannt gegeben, dass Swiss Life mit dem Versicherungskonzern Talanx eine Art Partnerschaft eingeht und diesen 9,9% der MLP-Aktien überlassen hat, selbst hält man 15,9% Nachdem vor ein paar Monaten zwecks Kapitalerhöhung auch andere Versicherer bei MLP nennenswerte Anteile erworben haben, wird der besonder „unabhängige“ Finanzvertrieb MLP etwa dem OVB immer ähnlicher, der von Anfang an ein Vehikel der Versicherungsindustrie gewesen ist.
Für seine großzügigen Spenden hat MLP-Gründer Manfred Lautenschläger gestern das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse erhalten. Wenn man sich anguckt, wer denn so alles diese Auszeichnung erhalten hat, könnte man diesen Orden glatt als Kainsmal ansehen. Insofern hat der richtige die Auszeichnung erhalten. So werden es zumindest Tausende Menschen sehen, die ihr Vertrauen in Lautenschlägers warme Worte mit Vermögensverlusten bis hin zur Insolvenz bezahlt haben. An Ehre kann der Mann gar nicht genug haben: Es gibt einen Manfred Lautenschläger-Autokreisel, –Hörsaal, -Asteroiden, -Stiftung, … Muss das schön sein, neureich zu sein …
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Heute habe ich in einem Blog dieses neckische Statement gelesen:
Kleine Episode aus eigener Erfahrung mit beiden Unternehmen:
AWD wird – wenn man als Kunde nicht unterschreibt und abschließt – schon mal ziemlich unangenehm. Da wird psychologischer Druck aufgebaut und die Freundlichkeit verschwindet. Sowas habe ich bei MLP noch nicht erlebt!
Der Autor zieht dann die bemerkenswerte Schlussfolgerung, dass MLP der bessere Laden sei.
Richtig an dieser Beobachtung ist, dass zumindest früher bei MLP gewisse Voraussetzungen an das Personal gestellt wurden, während beim AWD praktisch jeder eine Karriere als Finanzberater beginnen kann. Da gibt es Karrieren von hinter der Wursttheke zum Business-Woman – und retour. Bei den badischen Klinkenputzern bevorzugte man zwecks Identifikation mit der Zielgruppe Hochschulabsolventen, gerne mit Doktortitel.
Rührend aber wird es, wenn dieser Autor dann vom persönlichen Verhalten seines Provisionsvermittlers auf dessen Qualität schließt und sich bei MLP gut zu fühlen scheint. Über all zuviel Lebenserfahrung scheint der Autor nicht gerade zu verfügen. Ein Freund von mir, der russische Geschäftspartner berät, sagt diesen immer: „Wenn die Deutschen freundlich sind, dann wollen Sie Dich reinlegen!“ (Wobei ich natürlich nicht den Eindruck erwecken möchte, dass MLP-„Berater“ lügen ,auch wenn man gelegentlich in Wiesloch zur Wahrheit gelegentlich ein sehr taktisches Verhältnis pflegt.) Wenn der Geschäftspartner jedoch pampig wird, dann weiß man wenigstens, woran man ist.
Kommen wir auf die eingangs diskutierte Frage zurück: Ist AWD oder MLP der bessere Laden? Nun ja, falls Sie einen nennenswerten Unterschied in der Beratungsleistung beider Provisionsjäger-Organisationen kennen, lassen Sie es uns bitte wissen …
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Die verlorene Ehre der MLP AG
Finanzvertriebe verbieten ihrem Vertriebspersonal oft im Kleingedruckten in den Handelsvertreter-Verträgen, schlecht über das Unternehmen zu reden, was auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiterhin gelten soll. Schließlich sollen ja auch künftige Handelsvertreter ihre schlechten Erfahrungen selber machen.
Dass man sich bei MLP mit der Meinungsfreiheit schwer tut, ist bekannt. Dieses Jahr nun hatte MLP unsere Kollegin, Rechtsanwältin Frau Jakobs, die an diesem Blog mitwirkt, wegen Äußerungen verklagt, die sie vor Gericht in Ausführung ihrer Tätigkeit für MLP-Aussteiger machte. Sie verglich in Prozessen die doch reichlich spezielle Firmenkultur bei MLP mit den Strukturen einer Sekte. Wäre dieser Vorwurf haltlos, so hätte man sich hiergegen mit Argumentation wehren können. Offenbar beurteilte MLP entsprechende Erfolgsaussichten selbst als schwach. Alternativ hätte sich die gekränkte MLP AG auch bei den betroffenen Richtern beschweren können, denen die Sitzungsleitung obliegt.
Stattdessen aber strengte sie einen zivilrechtlichen Prozess an, welcher der Anwältin den Vergleich ein für alle mal untersagen sollte. Erstaunlicherweise erwirkte MLP beim Landgericht Wiesbaden tatsächlich eine einstweilige Verfügung. Beim Widerspruchstermin kam es zu einem Eklat, als sich gerausstellte, dass der entsprechende Richter befangen gewesen war. Letztlich musste das Landgericht Wiesbaden die Verfügung wieder aufheben, denn weder war es zuständig, noch darf man Anwälten pauschale Maulkörbe verpassen. Anwälte nehmen nämlich vor Gericht „besondere Interessen“ wahr. Wenn sie die Form wahren und sachlich bleiben, dürfen sie vor Gericht vortragen, was sie für richtig halten.
Für MLP war die Blamage offenbar noch nicht peinlich genug, denn MLP hat umgehend die Hauptsacheklage eingereicht und ist wegen der Entscheidung im Verfügungsverfahren in Berufung gegangen. Gerichte werden demnächst also klären, wie vergleichbar MLP mit einer Sekte ist! Mehr PR konnte MLP der Kollegin kaum liefern – gratis natürlich!
Heute diente der skurrile Rechtsstreit vor dem Landgericht Wiesbaden als Einstieg in einen Artikel der Financial Times Deutschland, der sich gewaschen hat: Die Talfahrt von MLP.
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Die Wieslocher MLP AG galt bis 2002 als der Edelste unter den Finanzvertrieben. Man stellte als Vertriebspersonal möglichst ausschließlich Akademiker ein, die mit der bevorzugten akademischen Klientel auf einer Wellenlinie lagen. Um sich von den klassischen Versicherungsvertretern abzugrenzen, aber auch um Akademiker bereits auf der Uni abzufischen und den Studierenden die Identifikation zu erleichtern, verzichtete man auf Krawatte und ähnliche Anachronismen. Stattdessen herrschte bei MLP eine „Jeans-Philosophie“. Mehr noch: Alle MLPler hatten sich zu Duzen, inklusive Vorgesetzte und so weiter.
MLP-Gründer Manfred Lautenschläger ließ es sich nicht nehmen, die Welt mit einer nicht anders als peinlich zu bezeichnenden Biographie mit dem „bescheidenen“ Titel „Mythos MLP“ zu beglücken. In seinem Buch wettterte Lautenschläger nach Kräften gegen seine Konkurrenten, die Strukturvertriebe. Namentlich nannte er Carsten Maschmeyers AWD und die DVAG, an der er kein gutes Haar ließ. Vom Mythos blieb nach dem MLP-Skandal von 2002 nur der auf 10% zusammengesackte Börsenwert übrig.
Bereits damals ließ MLP die Öffentlichkeit wissen, hinter der schlechten Presse stecke eine Intrige einer englischen Investmentbank, die eine feindliche Übernahme einstiele. Die Geschichte, die von vielen Fachleuten als durchsichtige Abwehr-PR gedeutet wird, bleibt bis heute rätselhaft. So soll eine englische Bankerin einen verheirateten MLP-Vorstand verführt und dann erpresst haben. Im Büro des damaligen MLP-Chefs will man eine Wanze gefunden haben, was den Verdacht auf Insidergeschäfte hätte entkräften können – trotzdem gab es keine Freisprüche.
Letztes Jahr führten MLP und AWD ausgedehnte Verhandlungen über eine Fusion. Eine zwielichtige Rolle spielte dabei MLP-Finanzvorstand Nils Frowein, der zuvor für den AWD gearbeitet hatte. Nach den gescheiterten Übernahmeverhandlungen beendete er unter geheimnisvollen Umständen seine Vorstandstätigkeit abrupt. Schon kurze Zeit später ward er wieder in den Diensten des AWD gesehen. Nicht wenige halten Frowein daher für ein „U-Boot“.
Nun griff Maschmeyer erneut nach MLP. Durch den Verkauf seiner AWD-Aktien an den Versicherer Swiss Life war Maschmeyer liquide genug, über Nacht ca. 27% der MLP-Aktien zu erwerben. Dies fiel nicht auf, da zur Tarnung unter anderem eine Bank dazwischengeschaltet war, und weil Maschmeyer als gewiefter Geschäftsmann die Kunst des Schweigens beherrscht: Es hat den Anschein, dass Maschmeyer den Deal nicht mit Swiss Life abgestimmt und diese ihn heute leicht zurückgepfiffen hat. Jedenfalls die Börse hielt nichts von dem MLP-Abenteuer und reduzierte den Aktienkurs von Swiss Life um 10%. Angesichts der schwachen Zahlen, die MLP gegenwärtig vermeldet, darf man Zweifel anmelden, ob der Kaufentscheidung rationale Argumente zugrunde lagen.
Maschmeyer begründet seinen Deal mit seiner Vision, die Nummer 1 der Finanzvertriebe werden zu wollen – weltweit. Die Nummer 2 in Deutschland ist bereits sein AWD, dem er noch immer vorsitzt. Personell ungleich größer ist nach wie vor die DVAG. Die interessanteste Klientel bedient aber nun einmal MLP, da Akademiker typischerweise die höheren Einkommen haben. Allerdings sind bei MLP die guten Zeiten unübersehbar vorbei, die Stimmung tendiert in Richtung Nullpunkt, die besten Leute wandern seit langem ab.
Für kündigende MLPler, die an den Flair ihres „elitären“ Unternehmens geglaubt haben, bricht in dem Moment eine kleine Welt zusammen, in dem sie erstmals ein Anschreiben erhalten, in dem sie gesietzt werden: Sie gehören nicht mehr zur Familie, sind Abtrünnige. Für Aussteiger zeigt man in Wiesloch wenig Verständnis. Im Umgang mit Ehemaligen nehmen sich die ganzen Finanzvertriebe wenig. Zu verschenken hat man nichts, weder in Wiesloch, Hannover oder Frankfurt. Handelsvertreter, die glauben, sie hätten Ansprüche auf ausstehende Provisionen, mögen Recht behalten – aber nicht ohne weiteres bekommen.
Siehe auch: Die MLP AG und die Meinungsfreiheit