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Am 26.02.2014 kam es zu der besagten Vereinsgründung.
Der Verein versteht sich als Anlaufstelle für alle Handelsvertreter, die in einem Vertrieb tätig sind und die Beratung zu ihrer beruflichen Zukunft wünschen.
Die meisten Gründungsmitglieder haben einschlägige Erfahrungen gesammelt. Gerade das Ausscheiden aus dem Vertrieb war mit Schwierigkeiten verbunden. Gleichzeitig hatte auch die berufliche Neuorientierung Schwierigkeiten mit sich gebracht.
Aus diesem Gedanken heraus möchte man nunmehr eine Plattform geben, um anderen mit den gewonnenen Erfahrungen helfen zu können.
Der Verein richtet sich an alle Handelsvertreter, die in Vertrieben oder in Strukturvertrieben arbeiten. Dies können sowohl Handelsvertreter der deutschen Vermögensberatung sein, als auch Handelsvertreter anderer Unternehmen, wie Swiss Life Select, OVB, MLP usw.. Der Verein möchte sich also allen Vertriebsmitarbeitern öffnen.
Da der Verein sich mit Fragen für Handelsvertreter und Vermögensberater hinsichtlich der beruflichen Neuorientierung und des Ausstiegs befassen möchte, haben sich die Gründungsmitglieder zu einem entsprechend einschlägigen Namen entschlossen.
Nunmehr erfolgt die Eintragung im Vereinsregister. Einen Internetauftritt gibt es noch nicht.
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70 Mitarbeiter der OVB klagen.
Wie in anderen Vertrieben auch, sind OVB-Mitstreiter am Papier selbstständig, in der Realität würden sie aber unselbstständig arbeiten, wie sie meinen: Folglich sei OVB verpflichtet gewesen, Sozialabgaben zu zahlen. So schreibt es das Wirtschaftsblatt am 17.1213.
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Die Hannover-Zeitung teilt mit, dass Deutschland im Streit um eine strengere Aufsicht über Finanzvertriebe mit den Mitgliedsstaaten streiten.
Die Europa Parlamentarier wollen bei der Neuregelung der Finanzmarktrichtlinie Mifid die Strukturvertriebe wie DVAG, OVB und Swiss Life Select in die Pflicht nehmen. Grundsätzlich wird verlangt, dass die Finanzaufsicht BaFin alle Finanzvertriebe beaufsichtigt.
Die Bundesregierung hält jedoch daran fest, dass die Strukturvertriebe auch in Zukunft nur von den lokalen Gewerbeämtern und den Industrie- und Handelskammern kontrolliert werden.
Die Grünen und Verbraucherschützer wehren sich gegen dieses einseitige Vorhaben der Bundesregierung. Gewerbeämter und die „IHKs“ können die Finanzvermittler nicht vernünftig beaufsichtigen, wird befürchtet.
Der Wirtschafts- und Finanzpolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament, Sven Giegold, meint, die Bundesregierung würde sich der Lobby der Strukturvertriebe beugen.
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Am 17.04.2013 vertrat das Amtsgericht Karlsruhe-Durlach in einem Rechtsstreit der OVB mit einem Handelsvertreter die Auffassung, dass der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet sein dürfte. Es nahm dabei Bezug auf § 5 Abs. 3 ArbGG. Es verwies dabei auf eine Auffassung des OLG Karlsruhe.
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Die Lebensversicherer müssen sparen. Sie kappen die Provisionen. So schrieb es unter anderem die Welt.
Der GDV will eine gesetzliche Grenze für Abschlussprovisionen bei Lebensversicherungen einführen.
Gerade die Strukturvertriebe leben nicht von Sachversicherungen, sondern überwiegend von den Abschlüssen von Kranken- und Lebensversicherungen.
Die Welt berichtet, dass Strukturvertriebe bis zu 7 % an Provisionen der Beitragssumme erhalten. Wenn zum Beispiel ein Kunde eine Lebensversicherung abschließt mit einem Monatsbeitrag von 100 € und einer Laufzeit von 30 Jahren, errechnet sich die Beitragssumme wie folgt: 100 x 12 Monate x 30 Jahre = 36000 €.
7 % davon sind 2520 €.
Die DVAG erhält für den Abschluss 5,3 %, während die Konkurrenz nach Angaben der Welt (SwissLife, OVB usw.) noch mehr erhalten sollen.
Bis 2008 waren die Provisionen für den Abschluss von Lebensversicherungen gedeckelt. Für Krankenversicherungen ist eine Obergrenze jetzt wieder eingeführt worden. Die Ausschweifungen eines Maklervertriebs namens MEG haben dies erforderlich werden lassen.
Bei den Krankenversicherungen war man sich einig: Das Provisionssystem hat nichts mit guter Beratung zu tun. Um wilden Ausschweifungen – wie zum Beispiel Umdeckungen von Verträgen, Abschluss von Scheinverträgen usw. – vorzubeugen, war eine Deckelung erforderlich.
Sehr interessant und ausführlich dazu auch ein Beitrag im Handelsblatt von Thomas Schmidt.
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Ein Vertrieb (hier OVB) wollte Provisionen zurück. Das Landgericht Koblenz entschied am 28.8.2013, dass die Klage unbegründet ist. Der Vertrieb habe nicht nachvollziehbar vorgetragen und der Vortrag zur Stornorückstellung sei nicht nachvollziehbar gewesen.
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In einer mündlichen Verhandlung der OVB gegen einen Handelsvertreter 26.6.2013 wies das Landgericht Koblenz darauf hin, dass sich der Provisionsrückforderungsanspruch nicht errechnen lasse. „Die Darstellung sei nicht nachvollziehbar, … auch unter Berücksichtigung der Auflistung der Verträge und der zu berücksichtigenden Stornoreserve bzw. Stornoreserveguthabens.“
Sei es, wie es ist. Die Parteien haben sich geeinigt.
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Die im Versicherungsjournal am 28.6.13 erwähnte Produkthitparade in den Finanzvertrieben wirft viele Fragen auf.
YouGov hatte ein paar Vertreter der großen Vermittlerunternehmen, darunter DVAG, MLP, Bonnfinanz, OVB, Siss Life Select nach ihrer Zufriedenheit gefragt.
79 % sollen sehr zufrieden gewesen sein. Diese Zahl ist kaum zu glauben. Leider ist die Angst, sich die Wahrheit vor Augen zu halten, immer noch ein Phänomenen dieser Branche.
AWD wollte mit seiner Umbenennung das schlechte Image, welches mit dem alten Namen verbunden war, abstreifen. Viele Vermögensberater klagen zur Zeit über die kleine Produktauswahl, die man anbieten darf, insbesondere dann, wenn von den wenigen Produkten einige wegen rasanter Preisentwicklungen gar nicht mehr empfohlen werden können.
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Auf der diesjährigen ordentlichen Hauptverhandlung der OVB Holding AG gab es viele schöne Worte. Im Aufsichtsrat gab es ein paar neue Besetzungen.
In den Grußworten wurde die hohe Stabilität und die Wachstumspotenziale gelobt. Man wollte die OVB zum führenden Systembetrieb für Finanzdienstleistungen in Europa werden lassen. Lutz Richter, neuer Vertriebsvorstand der OVB Vermögensberatung AG, sagte dann: „Wer die Zuverlässigkeit von OVB und die Überlegenheit des OVB – Karrieresystems kennt, muss sich als bereits tätiger Finanzberater die Frage stellen, warum man nicht schon immer bei OVB war.“
Die OVB will neue Strategien aufstellen. Man soll früher an später denken (der Leitsatz scheint nicht die Erfindung der OVB zu sein).
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Die Seite www.geprellte-strukkis-neu.de ist nicht mehr online.
Sie war ein Auffangbecken für kritische Strukturmitarbeiter, Ex-Strukturmitarbeiter und Opfer von Strukturvertrieben. Im Fokus standen Strukturvertriebe wie OVB, AWD (jetzt Swiss Life Select). Auch der Bereich, im dem über die DVAG geschrieben wurde, war sehr aktiv. Fast täglich gab es neue Berichte oder Kommentare.
Man munkelt, ein großer Vertrieb habe ein gutes Angebot gemacht und die Seite einfach aufgekauft.
Auch die DVAG- kritische Seite www.exdvag.de verschwand vor einiger Zeit spurlos. Auch hier gab es Gerüchte, dass ein Vertrieb seinen Einfluss geltend gemacht hat.
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Während ich gestern noch schrieb, dass in einem Rechtsstreit der OVB mit einem Handelsvertreter nicht das Arbeitsgericht zuständig ist, war von einem anderen Gericht nunmehr eine ganz andere Auffassung zu hören.
Das Amtsgericht Karlsruhe-Durlach schrieb am 17.4.2013, dass es die Auffassung vertrete, dass der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet sei. Schließlich dürfte der Handelsvertreter ein so genannter Einfirmenvertreter im Sinne von § 5 Abs. 3 ArbGG sein.
Das Gericht wies auf eine Entscheidung des Oberlandesgericht Karlsruhe hin. Da ich diese nicht kenne, haben ich diese erst einmal angefordert.

