Erfolgsprämie der Wüstenrot zu erstatten

Am 19.04.2012 entschied das Landgericht Hanau, dass ein Handelsvertreter der Wüstenrot Bausparkasse AG eine Erfolgsprämie in voller Höhe zu erstatten habe.

Zuvor hatte er eine Zahlung in Höhe von 8.269,59 € erhalten. Gemäß Ziffer 2 der Vereinbarung aus dem Handelsvertretervertrag war er verpflichtet, die Erfolgsprämie zu zahlen, wenn das Vertragsverhältnis innerhalb der ersten 12 Monate nach Prämienzahlung gekündigt wird. Diese Voraussetzungen waren nach Ansicht des Gerichts gegeben.

Die Rückzahlungsverpflichtung war auch nicht nach Ansicht des Landgerichts Hanau gemäß §§ 305 ff. BGB unwirksam. Es handelt sich zwar bei der Regelung um eine allgemeine Geschäftsbedingung. Die Rückzahlungsklausel ist jedoch nicht unwirksam. Es handelt sich nicht um eine Regelung, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages ungewöhnlich ist und mit der Beklagten nicht rechnen brauchte (§305 c BGB).

Außerdem verstoße die Klausel auch nicht gegen § 307 Abs. 1 und 2 BGB. Sie benachteiligen den Vertragspartner nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Eine solche Benachteiligung ergibt sich vorliegend nicht daraus, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist. Sie widerspricht auch nicht wesentlichen Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung im Sinne des § 307 Abs. 2 Ziffer 1 BGB. Es liegt auch keine Abweichung von gesetzlichen Vorschriften vor. Darin fehlt es im vorliegenden Fall, da im Handelsvertreterrecht zwar die Zahlung der dem Handelsvertreter zustehenden Provision geregelt ist, aber nicht Zahlung und Rückzahlung einer vertraglich versprochene Erfolgsprämie.

Landgericht Hanau vom 19.04.2012 Aktenzeichen 4 O 845/11

Wenn der Name nicht mehr Hypo, äh.. hype ist

Der AWD steht, folgt man entsprechenden Veröffentlichungen, kurz vor einer neuen Namensgebung.
Viele Unternehmen haben in der Vergangenheit alte Probleme mit einem neuen Namen abgestreift – oder dieses zumindest versucht.
Auf den Zeitpunkt kommt es an.
Die „Skandalbank“ Hypo-Real-Estate heißt mittlerweile – fast brav – Deutsche Pfandbriefbank.
Weil es ein bisschen Ärger mit Lehman-Zertifikaten gab, wurde kurzerhand aus der Citibank die Targobank gemacht.
Nachdem einige Mitarbeiter in Budapest den Kaiser machten, verschwand die Hamburg-Mannheimer und wurde zur ERGO-Versicherung umgetauft. Auch unser lieber Herr Kaiser verschwand von der Bildfläche.
Die Umtaufe kam eventuell zu früh, denn der so genannte Sex-Skandal der HMI wirkte nach. Erst nach der Umtaufe gab zum Beispiel Jürgen Klopp bekannt, dass er seinen Vertrag ERGO erst einmal ruhen lassen wollte.
Die neue Marke erlitt dadurch gleich einen Makel.
Es geht noch weiter.
Aus der Hypo-Vereinsbank wurde UniCredit (das Wort Hypo war nach Hypo-Real-Estate nicht mehr „hype“).
So ganz ohne Skandal verlief vor eine paar Jahren die Umfirmierung von der Dresdener Bank zur Commerzbank. Es geht also auch anders.

AWD im TV

Am 13.07.2012 um 21.15 Uhr berichtet ORF 2 über den AWD. Hier sollen ehemalige AWD-Berater und Kunden erzählen, wie der AWD „ihr Leben verändert“ hat.
Die Sendung heißt „Am Schauplatz“.

Was Maschmeyer nicht weiß

„Maschmeyer kann sich nach eigenen Angaben nicht erinnern, dass im Fall des Fonds „Fundus 28″ mehr als 15 Prozent Provisionen geflossen seien, da die Geschäfte mehr als 20 Jahre zurücklägen. Zudem, so Maschmeyer, sei er nicht unmittelbar für die Höhe der Provisionen zuständig gewesen.“

So schreibt es NDR Niedersachsen zu den Zeugenaussagen Maschmeyers im Prozess gegen den AWD vor dem OLG Köln.

Clerical Medical unter rechtlichem Beschuss

Clerical Medical hat nichts mit Medizin zu tun, wie man zunächst annehmen könnte.
CM ist spezialisiert auf Britische Lösungen für Renten- und Lebensversicherungen sowie Investments.
Laut Markt-Intern hat CW jedoch zurzeit einigen Ärger. Danach soll ein Richter des Landgerichts München I CM bzw. deren Prozessbevollmächtigten Prozessbetrug vorgeworfen haben und die Weitergabe der Akten an die Staatsanwaltschaft angedroht haben.
Tausende Anlager erwarten eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu fremdfinanzierten Rentenversicherungen von CM.
Das Oberlandesgericht München verurteilte zuvor den Versicherer zu Schadenersatz. CM muss über 93.000,00 € nebst Zinsen an den Versicherungsnehmer zahlen und ihn von den Darlehensverbindlichkeiten bei der Bayrischen Landesbank freistellen.
Der Versicherer legt dagegen Revision beim Bundesgerichtshof ein. Der Kläger hatte einen so genannten Euro-Plan abgeschlossen. In den Pool-2000eins zahlt er 100.000,00 € ein. Zudem wurde ein Bruttodarlehen in Höhe von 111.000,00 € aufgenommen. Ferner flossen in eine Fond monatlich 128,00 €.
Das Oberlandesgericht München meinte, CM wäre verpflichtet, darüber aufzuklären, dass der Prospekt und die weiteren Unterlagen bezüglich des Fondkonzeptes fehlerhaft waren und die Unterlagen unvollständig waren sowie irreführende und unrichtige Angaben enthielten.