Frohe Weihnachten

Regelmäßig berichten wir über aktuelle Entwicklungen in der Branche der Handelsvertreter, insbesondere der, die im harten Geschäft der Finanzdienstleistungen unterwegs sind.

Auch das Jahr 2011 war für Viele ein schweres Jahr. Die internationale Krise hat zu großen Verunsicherungen geführt mit der Folge, dass Kunden vor langjährigen Anlagen aus Angst um ihr Geld zurückschreckten.

In dieser Zeit sinkender Umsätze hat dann der eine oder andere mit Wechselgedanken gespielt. Viele bekamen sogar wirtschaftliche Probleme. Bei Manchen waren diese existentiell. Mir sind sogar Suizidfälle bekannt geworden.

Gerade vor diesem Hintergrund möchte auch ich einmal einen branchenbezogenen Wunsch äußern, nämlich den, dass man sich vor der Unterschrift eines Vertrages diesen genau durchlesen sollte. Bei Bedenken sollte schon dann anwaltlicher Rat hinzugezogen werden. So kann aus diesem Rat vielleicht die eine oder andere Schlussfolgerung hergeleitet werden.

Und so mancher Vertrag, der sich im Nachhinein als ruinös herausgestellt hatte, wäre dann nicht unterschrieben worden.

Ich wünsche allen Lesern frohe und besinnliche Weihnachten.

Gründe für die Mediation

Zum Thema Mediation hier ein Fall aus der Praxis:
Kürzlich vertrat ich eine Mandantin in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Die Parteien waren äußerst zerstritten.
Seit Jahren führte sich die Mandantin schlecht behandelt, nahezu terrorisiert. Sie musste in einem dunklen kalten Raum arbeiten, war isoliert von den Kollegen und bekam Aufgaben zugewiesen, die sie nicht nachvollziehen konnte.
Auf mündliche Anfragen reagiert ihr Vorgesetzter nicht mehr. Schließlich erfolgten ausschließlich schriftliche Eingaben und auch diese wurden nicht beantwortet.
Dann kam es zur Klage seitens der Mitarbeiterin. Anschließend erfolgte eine kurzzeitige Krankmeldung, dann die fristlose Kündigung.
Beide Parteien ließen sich inzwischen von Anwälten vertreten, die energisch ihre Standpunkte austauschten und entsprechend „forsch“ formulierten.
In diesem aggressiven Klima kam es dann zu der ersten mündlichen Verhandlung. Diese wurde geleitet von einer jungen Richterin, die sich allein für diese Verhandlung ein Zeitfenster von etwa einer Stunde einräumte.
Die Richterin bat zunächst die Anwälte darum, zu schweigen. Anschließend ließ sie in geordneter Weise die Parteien sprechen.
Dies geschah nicht etwa in aggressiver Weise, sondern in verständlicher Form.
Der Richterin gelang es, zwischen den Parteien ein Gespräch herzustellen. Nach etwa 20 Minuten hatte die Richterin erreichen können, dass beide Parteien zu großen Zugeständnissen bereit waren.
Nach einer dreiviertel Stunde war ein umfassender Vergleich ausformuliert und von beiden Seiten akzeptiert.
Nach Abschluss des Vergleiches fragte ich die Richterin, ob sie für diesen – für mich überraschenden – Vergleich eine Erklärung habe. Sie sagte, sie habe eine Ausbildung als Mediatorin gemacht und diese Grundsätze hier angewendet.
Meiner Mandantin liefen bereits während der Verhandlung die Tränen und dies ging dann auch so nach der Verhandlung weiter.
Sie sagte, sie habe damit nicht gerechnet und so etwas auch noch nie erlebt.
Der Vergleich wurde innerhalb von drei Tagen von beiden Seiten erfüllt!
Ein großes Kompliment an die Mediatorin!

Passend zur Weihnachtszeit: Das Mediationsgesetz kommt

Das Mediationsgesetz kommt.
Mittlerweile liegt ein gesetzlicher Entwurf dafür vor. Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrere Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung jedes Konflikts anstreben.
Die Mediation kann unabhängig von einem Gerichtsverfahren oder während eines Gerichtsverfahrens durchgeführt werden.
Wichtig ist, dass der Mediator eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis ist. Er wird von den Parteien ausgewählt.
Mediator darf nicht sein, wer vor der Mediation in derselben Sache für eine Partei tätig war. Es ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Der Rechtsausschuss des Bundestages hatte am 30.11.2011 beschlossen, ein Mediationsgesetz dem Bundestag vorzulegen.

Was verbindet Maschmeyer, Geerken, Schröder, Glogowski und Wulff?

Am 08.08.1995 schrieb das Hamburger Abendblatt, dass Niedersachsens CDU-Chef Christian Wulff fordert, Glogowski müsse gehen. Der Link zu dieser Meldung wurde leider gelöscht.

Christian Wulff warf Ministerpräsident Gerhard Glogowski vor, die Regierung agiere mit „Finten, Flopps und Filz“.

Wulff sagte über Glogowski: „Er hat sich verheddert in einem Geflecht von Beziehungen zu denen er nicht die notwendige Distanz gehabt hat. Eine wichtige Voraussetzung für das Amt“. „Es gibt beim Ministerpräsidenten Glogowski kein Unrechtsbewusstsein, keine Einsicht in mangelnder Abgrenzung privater und dienstlicher Belage“. (NDR)

Was war geschehen?

Gerhard Glogowski war vom 28.10.1998 bis 14.12.1999 „in aller Kürze“ Ministerpräsident von Niedersachsen. Zuvor war er dort Innenminister. Er kam aus einfachem Haus. Seit Vater war Chauffeur von Herbert Wehner und Erich Ollenhauer.

Die kurze Amtszeit endete – auch nach heftigen Angriffen von Wulff – mit dem Rücktritt. Vorgeworfen wurde eine als „Edelsause“ bekannte Feier der Stadtwerke Braunschweig, seine „unentgeltliche“ Hochzeitsfeier in Braunschweig im repräsentativen Saal des Rathauses, mit der edlen Spende einer Brauerei und einer Kaffeerösterei, organisiert von einem „guten Freund“. So ist das nun einmal in Niedersachsen.

Derjenige, der Glogowski wegen des Filzes kritisierte, war Wulff. Auch er stammt aus „einfachem Hause“, wie es der Deutschlandfunk kürzlich berichtete. Seine Eltern trennten sich, nachdem der Stiefvater die Familie verließ, musste Wulff die Pflege der erkrankten Mutter übernehmen.

Glogowski trat übrigens die Nachfolge von Schröder an, nachdem dieser Kanzler wurde. Gerhard Fritz Kurt Schröder stammt von einem Bauernhof in Mossenberg östlich der Stadt Detmold ab.

Eine enge Freundschaft verbindet ihn mit dem langjährigen Chef des Finanzdienstleisters AWD, Carsten Maschmeyer. Schröder ließ sich bei einem Besuch am 01.12.2004 beim AWD auf einer Veranstaltung im Berliner Hotel Estrel feiern. 1998 hatte Maschmeyer eine Anzeigenkampagne für Schröder bezahlt, um ihn zum Kanzler zu machen. „Der nächste Kanzler muss ein Niedersachse sein“, hieß es damals. 2006 kaufte Maschmeyer Schröders Memoiren und zahlte dafür rund eine Million Euro.

Eine echte Männerfreundschaft hieß es im Spiegel Online.

Maschmeyer soll nun im Jahr 2007 Anzeigen für ein Buch von Wulff, das die CDU im Wahlkampf eingesetzt hat, bezahlt haben. Es handelte sich um einen Freundschaftsdienst in Höhe von 42.700,0 €. Ein Sprecher von Maschmeyer soll dies der Nachrichtenagentur dpa bestätigt haben.

Der Bremer Carsten Maschmeyer wuchs als Kleinkind bei seiner Mutter in einem Mutter- Kind-Heim auf.

So schließt sich ein Kreis in Niedersachsen. Ob der nächste Bundespräsident auch aus Niedersachsen kommen soll? Aus dem Kreis der einfachen Leute, wie es der Deutschlandfunk nannte? Gemessen an den eigenen Worten Wulffs dürfte auch ihm die “ Einsicht in mangelnder Abgrenzung privater und dienstlicher Belage“ abzusprechen sein.

Andrea Bocelli besingts schon mal.

Und wieder mal der Rechtsweg

Am 04.02.2011 beschloss das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dass der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten nicht gegeben ist.
Die Parteien schlossen im Jahre 2008 einen Handelsvertretervertrag, wonach die Ausübung einer anderweitigen Erwerbstätigkeit vor Aufnahme einer solchen Tätigkeit schriftlich anzuzeigen sei.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main meinte, dass nur mittelbar wirkende vertragliche Einschränkungen einer weiteren Vertriebstätigkeit wie ein Wettbewerbsverbot oder das Gebot, die volle Arbeitskraft der Erfüllung der Vertrages zu widmen, die Eigenschaft als Ein-Firmen-Vertreter kraft Vertrages nicht begründen. Im Übrigen war die Handelsvertreterin nicht gehindert, für Nichtwettbewerber tätig zu werden. Der Vertrag sah ausdrücklich die Möglichkeit einer anderweitigen Erwerbstätigkeit vor.
Erforderlich war lediglich eine schriftliche Anzeige. Diese Anzeige ist nicht gleichzusetzen mit einer für ein vertragliches Verbot entsprechenden Genehmigung.
Mithin war das Oberlandesgericht Frankfurt am Main der Meinung, dass weiterhin das Landgericht erstinstanzlich zuständig ist.