„Wenn der Vermögensberater klingelt“

Der Mitschnitt bei Youtube des WDR-Beitrags über DVAG und AWD ist entfernt worden. Kein Problem, SIe finden ihn hier in der ARD-Mediathek!

Finanzvertrieb MLP reicht „Beipackzettel“

Cash Online: MLP-Beipackzettel.

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Schnell noch bis 1.3. Visitenkarten ändern

Am 01.03.2010 wird § 11 Abs. 1 Ziff. 4 VersVermV um eine „Kleinigkeit“ erweitert, deren Berücksichtigung jedoch unbedingt zu empfehlen ist.

Die Höchstpreise müssen nämlich ab dann bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz angeben werden.

Hintergrund:

§ 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung
(VersVermV) regelt, dass dem Versicherungsnehmer beim ersten
Geschäftskontakt folgende Angaben klar und verständlich in Textform mitgeteilt werden muss:

1. Familienname des Gewerbetreibenden und Vornamen sowie die Firma, Personenhandelsgesellschaften, in denen der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist

2. seine betriebliche Anschrift,

3. ob er

a) als Versicherungsmakler
aa) mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung,

bb) mit Erlaubnisbefreiung nach § 34 d Abs. 3 der Gewerbeordnung als produktakzessorischer Versicherungsmakler für  XY- Versicherungen (Angabe der Versicherungssparte, z. B. KfZ-Versicherungen)

b) als Versicherungsvertreter

aa) mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung

bb) nach § 34 d Abs. 4 der Gewerbeordnung als gebundener Versicherungsvertreter ausschließlich für die XY-Versicherung
oder

cc) mit Erlaubnisbefreiung nach § 34 d Abs. 3 der Gewerbeordnung als produktakzessorischer Versicherungsvertreter für XY- Versicherungen (Angabe der Versicherungssparte, z. B. KfZ-Versicherungen)

c) als Versicherungsberater mit Erlaubnis nach § 34 e Abs. 1 der Gewerbeordnung
bei der zuständigen Behörde gemeldet und in das Register nach § 34 d Abs. 7 der Gewerbeordnung eingetragen ist und wie sich diese Eintragung überprüfen lässt,

4. Anschrift, Telefonnummer sowie die Internetadresse der gemeinsamen Registerstelle im Sinne des § 11a Abs. 1 der Gewerbeordnung und die Registrierungsnummer, unter der er im Register eingetragen ist,

Hinsichtlich der gemeinsamen Registerstelle im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 4 VersVermV sind demnach folgende Angaben mitzuteilen:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0-180-500 585-0
(14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, mit abweichenden Preisen aus Mobilfunknetzen)

Achtung: spätestens ab 01. März 2010 ist folgende Preisangabe notwendig
(14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen)

5. die direkten oder indirekten Beteiligungen von über zehn Prozent, die er an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens besitzt,

6. die Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, die eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzen,

7. die Anschrift der Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern oder Versicherungsberatern und Versicherungsnehmern angerufen werden kann.

Hinsichtlich der Schlichtungsstellen für die außergerichtliche Streitbeilegung nach § 11 Abs. 1 Nr. 7 VersVermV ist folgendes anzugeben:

• Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
• Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin

Der Informationspflichtige hat sicherzustellen, dass auch seine Mitarbeiter diese Mitteilungspflichten erfüllen. Die Informationen dürfen mündlich übermittelt werden, wenn der Versicherungsnehmer dies wünscht oder wenn und soweit das Versicherungsunternehmen vorläufige Deckung gewährt. In diesen Fällen sind die Informationen unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens mit dem Versicherungsschein dem Versicherungsnehmer in Textform zur Verfügung zu stellen; dies gilt nicht für Verträge über die vorläufige Deckung bei Pflichtversicherungen.

Die Verordnung schreibt eine Mitteilung in Textform vor. Dies kann z. B. in Form
eines Informationsblatts erfolgen. Zulässig ist auch eine Übermittlung im Visitenkartenformat, sofern alle Informationen enthalten sind.

Handelsblatt: „Gerichte bringen Finanzvertriebe in Bedrängnis“

Ganz große Überraschung: Finanzvertriebe ziehen ihr Vertriebspersonal über den Tisch!

Nein, wer hätte damit wohl gerechnet …?

Das Handelsblatt berichtet heute über zwei gegen AWD und Bonnfinanz ergangene Urteile des OLG Köln und des OLG Celle, in denen man es den Strukki-Treibern verübelt, dass sie die Kosten für Werbekram und Firmensoftware auf die „freien“ (hihi!) Handelsvertreter abwälzen.

Am witzigsten finde ich persönlich ja dieses Statement:

„Ich fühle mich betrogen, im Bewerbungsgespräch war von den Kosten, die wir zu tragen haben, nie die Rede“, sagt Tim Runge, der von Oktober 2008 bis Juni vergangenen Jahres im Münsteraner Raum Mitarbeiter beim AWD war und jetzt klagt.

Lieber Tim, hättest Du vor drei Jahren mal „AWD“ gegooglet, dann wäre Dir meine Website finanzparasiten.de aufgefallen. Da wärest Du dann unter „Eine Beraterkarriere“ auf das hier gestoßen. Als Münsteraner hättest Du auch die Möglichkeit gehabt, mich mal auf eine Tasse Kaffee einzuladen, um festzustellen, ob der Typ sie noch alle hat, der diese Seite verantwortet. Das wäre dann Finanzberatung fürs Leben geworden … 😉

Satirischer Rückblick

Worauf freuen, wenn man Geburtstag hat? Natürlich auf die lieben Geburtstagsgrüße von allen Lieben und Verwandten. Im Briefkasten war – wohl meinem fortgeschrittenen Alter entsprechend – nichts außer Leere. In der hinteren Ecke lag da aber doch noch ein hoffnungserweckender Brief, welcher sich schnell als Geburtstagsgruß herausstellte.

Aber keiner von Verwandten, Familie oder gar längst Verflossenen. Nein. Mein alter Vermögensberater übersandte mir ein paar vorgedruckte Zeilen und damit die besten Grüße und Wünsche.

Und dann kam auch gleich der Grund dafür in meine Erinnerungen zurück, warum denn ausgerechnet ich auch auf der DVAG-Kundenliste stehe: Auch mich wollte man mal in den ehrenwerten Kreis der Vermögensberater einbinden. Ein Freund damals, wie viele seiner Kollegen wirtschaftlich nicht auf Rosen gebettet, wollte mich mit all den billigen Tricks anködern, von denen wir aus der Branche so oft gehört hatten. Man fuhr mit mir u.a. von Münster mit dem gemieteten Auto zu irgendwelchen Massenveranstaltungen in Hessen, wo ganz tolle Leute auftauchen sollten. Entweder waren die jedoch nie da oder ich hab sie nicht gesehen.

Dafür durfte ich mich dann an allerlei Leuten erfreuen, die geglaubt haben, ihr Seelenheil in der DVAG gefunden zu haben. Mein Eindruck damals: Wer Anzüge trägt, die zwei Nummern zu groß sind, sollte keine geleasten Autos fahren. Während man brav alle drei Minuten aufstand und zu irgendetwas klatschte, konnte ich mich über all diejenigen wundern, die diese Veranstaltungen so ernst nahmen. So hatte das Ganze dennoch unfreiwillig einen gewissen Unterhaltungswert.

Warum man jedoch regelmäßig einen derart großen Aufwand auf sich nahm und quer durch die Republik reiste, für absolut sinnlose Veranstaltungen, noch dazu auf eigene Kosten, habe ich bis heute nicht verstanden. Ich konnte mir schon damals das alles mit viel Ideologie erklären (hier ehrlicher zu formulieren ist mir „juristisch“ zu gefährlich).

Mein alter Freund ist mittlerweile in seinen alten Beruf zurückgekehrt und – wie viele ehemalige Vermögensberater – viel glücklicher als zuvor. Und ich bin mittlerweile nicht mehr Kunde der DVAG – oder doch? Nach dem Geburtstagsgruß hab ich gewisse Zweifel. Auf irgendeiner Liste stehe ich wohl noch. Vielleicht gehöre sogar ich noch zu den Abermillionen Kunden, die die DVAG angeblich haben will. Nichts dagegen – ich glaube eh nicht an Statistiken.

Ach ja : Herzlichen Dank für die Glückwünsche!