Arbeitsgericht Mannheim : Consultants sind Arbeitnehmer

Arbeitsgericht Mannheim vom 03.05.2007 Aktenzeichen 3 Ca 369/06

Im Jahre 2007 hatte das Arbeitsgericht Mannheim in einem Urteil vom 03.05.2007 über die Rückzahlung von Provisionsvorschüssen, Kosten aus Getränkelieferungen und noch offenen Telefonkosten zu entscheiden.

Gestritten hatte der MLP mit einem ehemaligen Handelsvertreter.

Dem Consultant wurden pauschale Vorschüsse als zinslose Darlehen in Höhe von 2.800,00 € monatlich zur Verfügung gestellt. Die Rückforderung des Darlehens soll durch Verrechnung mit den tatsächlich verdienten Provisionen erfolgen.

Man stritt um 7.460,05 €.

Während der Zeit der Tätigkeit soll der Consultant zudem 136,66 € „vertrunken“ haben. Auch dies verlangte der MLP zurück.

Das Arbeitsgericht Mannheim entschied, dass zwischen den Parteien ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis bestehe. Der Consultant war kein Handelsvertreter, weil der Beklagte schon aufgrund seines Vertrages nicht frei sei. Der MLP hatte sich schließlich die Entscheidung vorbehalten, in welcher Weise der Beklagte überhaupt tätig werden kann. Er durfte nach Auffassung des Gerichtes nicht selbst bestimmt tätig werden.

Außerdem sei er verpflichtet gewesen, sich bei der Wahrnehmung seiner Tätigkeit sowohl der Büroeinrichtung als auch des Personals der Geschäftsstelle zu bedienen, der er zugeordnet wurde.

Außerdem durfte der Consultant Aufzeichnungen von Kundendaten nur auf zur Verfügung gestellten EDV-Programmen und firmeneigenen Unterlagen fertigen. Er musste alle Büromittel der Klägerin benutzen.

Außerdem konnte er nicht einmal seine Arbeitszeit frei wählen. Er musste von 9.00 Uhr bis 17.30 Uhr tätig sein.

Insgesamt wurde deshalb die gesamte Klage abgewiesen.

Wird der OVB in Köln untergehen?

Müssen wir uns um die Kölner Zentrale des OVB Sorgen machen? Die steht nämlich (noch) am Heumarkt. Heute wurde berichtet, dass Bauarbeiter an der dortigen U-Bahn-Station einen Großteil der Bauteile gar nicht einbauten, sondern kackfrech vertickten! Tja, nicht mal der „Unterwelt“ kann man vertrauen …

Im Handelsvertreterbereich gibt es auch solche Zweitverwertungen, genannt „Umdeckungen“.

Angeblich sollen die fehlenden Bauteile keine Gefahr für die Statik darstellen. Ich würde mich aber nicht drauf verlassen …

OLG München zur Bedeutung einer Provisionsgarantie

Urteil des OLG München vom 23.12.2009 :

Die Parteien, ein Versicherungsbüro und ein ehemaliger Handelsvertreter, stritten darum, ob Provisionen zurück zu zahlen sind.

Im Vertrag heißt es, der Handelsvertreter erhalte Provisionsgarantien von 2200€ mtl..  Der Inhaber eines Versicherungsbüros wollte nun etwas mehr als 36.000,00 € zurückbekommen.

Das Landgericht München hatte die Klage abgewiesen. Das Landgericht meinte nämlich, dass dem Beklagten sowohl umsatzabhängige Provisionen und auch die Garantiezahlung von mtl. 2200€ zuständen.

Das Oberlandesgericht sprach dem Kläger jetzt statt der geforderten 36.000,00 €  dennoch einen Betrag in Höhe von 22.000,00 € zu.

Das OLG meinte nämlich, dass dem Beklagten die Provisionsgarantie nur dann in voller Höhe zustehen sollte, „wenn er mit den von ihm daneben monatlich verdienten Provisionen durch Vermittlung von Versicherungsverträgen die Provisionsgarantie betragsmäßig nicht erreicht. In den Monaten, in denen die erzielten Provisionen die Garantie der Höhe nach übersteigen, ist die Provisionsgarantie zurück zu bezahlen“.

Deshalb dürfe der Handelsvertreter die Provisionsgarantie für die Monate behalten, in denen er weniger verdient hat, müsse sie aber zurück zahlen für die Zeit, als er mehr verdiente.

OLG München 7 U 3582/09

Kritischer OVB-Artikel der Wirtschaftswoche kostenlos im Netz

Heute hat die Wirtschaftswoche ihren vernichtenden Beitrag über den OVB kostenlos komplett ins Netz gestellt. Auch den Kasten mit der „OVB-Masche“.

Hat man das verinnerlicht, wirkt das Werbefilmchen da oben nur noch unfreiwillig komisch! Darin behaupten die OVBler tapfer, man bräuchte bei der OVB kein Eigenkapital! Naja, Auslegungsfrage: Man ist halt selbst, und das ständig. Auto usw. wäre schon von Vorteil … Positiv anzumerken ist, dass das Imagevideo eine Spur professioneller produziert wurde als die hochnotpeinlichen Homevideos der DVAG.

Ex-OVB bietet Content und „Rechtsberatung“

Verärgerten Kunden und Ex-Strukkis haben nach den Vorbildern von AWD-Aussteiger.de (Heute www.verein-der-ehemaligen-awd-mitarbeiter-ev.de ) und ExDVAG.de ebenfalls eine PR-Buster-Website zusammengezimmert: Ex-OVB! Da man offenbar keinen Gefallen an gewissen Anwälten hat, wird die Website anonym betrieben. Inzwischen wird auch interessanter Content angeboten.

Unter anderem wird die Vermutung geäußert:

Aktuell sind 80% aller OVB Mitarbeiter faktisch pleite oder verdienen kein Geld.

Wir können diese Einschätzung beim besten Willen nicht beurteilen. (Soweit mir bekannt ist, vertritt von uns keiner aktuell OVB-Sachen.) Gemeint sind offenbar nur die deutschen OVB-Leute, denn das Ostgeschäft soll ja so toll laufen. Hier hingegen berechnen die OVB-Kritiker, dass den einzelnen Handelsvertretern im Schnitt unterm Strich weniger als 1.000,- Euro im Monat bleibt. Das könnte durchaus realistisch sein, denn dem Pareto-Prinzip zufolge werden 80% des Umsatzes durch die 20% ertragreichsten Verkäufer realisiert.

Was ich bei Finanzvertrieben nie verstanden habe, ist die Maßlosigkeit der Häuptlinge wie Maschi, Manne, der „Doktor“, usw. Die wissen einerseits nicht, wohin mit all ihrem Geld, andererseits lassen sie sich vom Handelsvertreterprekariat im Erdgeschoss der Pyramide wie Popstars feiern. Sie selbst lassen sich wie im obigen Video mit billigen Pokalen fürs Versicherungsverkloppen ködern. Beati sunt pauperi spiritu …

Neben den Infos bieten die OVB-Kritiker sogar bei Klagen gegen den OVB kostenlose Beratung an. Dies dürfte auch beim liberalisierten Rechtsberatungsgesetz rechtlich problematisch sein, weil eine „geschäftsmäßige Rechtsberatung“ auch dann vorliegt, wenn man kein Geld hierfür nimmt. Infos erfahrener Kläger dürften allerdings in jedem Fall nützlich sein.