12
In Großbritannien müssen Makler den besten Ratschlag für ein Produkt abgeben, den best advice.
Sogar die DVAG findet dies gut.
In Deutschland wird dies nicht ganz so streng gehandhabt. Hier müssen Makler eine den Wünschen und dem Bedarf des Kunden angemessene Versicherungslösung zu empfehlen.
Warum im DVAG-Blog dann der Bogen zur „Beratung über Premium-Partnerschaften“ gespannt wird, wird nicht näher beschrieben.
Äpfel haben bekanntlich nichts mit Birnen zu tun.
Vermögensberater sind gebundene Versicherungsvertreter und Versicherungsvertreter sind vertraglich dem Versicherer verpflichtet. Sie schließen grundsätzlich über die Beratung mit den Kunden kein vertragliches Verhältnis.
Makler verpflichten sich dagegen dem Kunden gegenüber, für diese nach den oben genannten Grundsätzen tätig zu werden.
Lesenswert ist der Beitrag im DVAG-Blog jedoch, und auch seine Kommentare.
05
In dem DVAG-Blog werden die Premiumgesellschaften AachenMünchener und Deutsche Bank hervorgehoben.
Die AachenMünchener ist eine „Tochter“ der Generali, wie auch die von der DVAG vertriebene Central.
Laut Handelsblatt taucht die Central jetzt in eine neue Werbekampagne ein und verteilt für die Vermittlung Sonderboni. Dies taten im letzten Jahr auch schon Axa, ARAG und Hallesche.
Versicherungsmakler kritisieren laut Handelsblatt, dass solche Aktionen die Beratungs-Unabhängigkeit bedrohen.
22
Gibt es den Beruf Vermögensberater ?
Während die DVAG gegen die Honorarberatung argumentiert, behauptet sie, Beratung durch Vermögensberater sei die bessere Variante. Zweifel äußert die DVAG, ob es dem Berufsverband der Honorarberater gelänge, Spielregeln für den Beruf aufzustellen. Der Beruf des Honorarberaters sei doch gar nicht klar umrissen und es sei gar nicht geregelt, was ein Honorarberater mache.
Gibt es jedoch den Vermögensberater als geschützten Beruf ? Gibt es hier verbindliche Spielregeln ? Ist es ein Beruf und dürfte sich jeder so nennen ?
Bis heute ist ein Vermögensberater nichts anderes als ein Synonym für einen Finanzberater oder Anlageberater oder Financial-Advisor. Er ist bis heute, trotz des langen Bestehens der DVAG, kein gesetzlich geschützter Beruf.
Auf der Homepage der DVAG vermisst man jegliche Beschreibung. Dort spricht man nur von einem Auftrag.
Auf der Seite des Bundesverbandes für Vermögensberater, einem Berufsverband, ist in Grundzügen etwas über das Berufsbild des Vermögensberaters vorhanden. Hier werden Richtlinien genannt. Er soll danach „Helfer“ in Finanzfragen sein. Eine Prüfung soll er nach einer unbestimmten Einarbeitungszeit machen. Prüfungsinhalte und -zeitpunkt werden nicht genannt.
Dies bedeutet, dass sich jeder der Branche auch ohne diese Prüfung Vermögenberater nennen darf.
Der Bundesverband bietet daneben allenfalls einen „Zertifikatslehrgang“ an in Zusammenarbeit mit der IKH Frankfurt am Main. Für wen und wann ist nicht geregelt.
Zwingend ist dieses Zertifikat für die Ausübung des Vermögensberaterberufes jedoch nicht.
Gemäß Homepage der DVAG ist ein Einstieg im Nebenberuf des Vermögensberaters bereits dann möglich, wenn man kommunikativ ist und an einem dauerhaften Zweiteinkommen interessiert ist.
20
Die BaFin werde sich endlich der Sache annehmen, von den Krankenversicherungen zu fordern, bei den Provisionsvorschüssen „Maß zu halten“.
Hintergrund der Bafin-Sorge : Hohe Vermittlungsprovisionen würden den Anreiz dazu geben, Krankenversicherungsunternehmen umzudecken.
Angeblich hat z.B. die MEG mehr als 15 Monatsbeiträge Ermittlungsprovisionen erhalten – angeblich viel mehr als branchenüblich.
Dies wurde von der DVAG jetzt auch in ihrem Werbeblog verkündet, nachdem diese Kunde von den Spatzen bereits seit einiger Zeit von allen Vertriebsdächern gepfiffen wurde.
Die DVAG nutzte diese Info dazu, für sich und ihren Vertriebspartner im Krankenversicherungsbereich – die Central – die Werbetrommel zu rühren.
Ein AS-Clubber meldete sich dann in dem Blog unter den Kommentaren zu Wort und schrieb : „Da lobe ich mir die Central-Krankenversicherung, die sich an solchen Auswüchsen nicht beteiligen muss…“
Richtig oder Falsch ?
War es nicht auch die Central-Krankenversicherung, die auch mit der MEG vertraglich verbandelt war und auch von der MEG profitierte?
Im September 2009 verkündete die Central-Krankenversicherung durch eine Sprecherin, man habe keine Außenstände bei der MEG.
Im März 2010 gab es dann die Gläubigerversammlung in dem Insolvenzverfahren. Dort erschien auch ein Vertreter der Central-Krankenversicherung und meldete Forderungen in Höhe von 5,5 Millionen Euro an.
AXA will übrigens noch 17 Millionen Euro zurück, die Anzahl der Gläubiger ist hoch.
Der AS-Club ist übrigens ein Zusammenschluss der erfolgsreichsten Vermögensberater.
16
Die deutsche Vermögensberatung DVAG nahm den kritischen Plusminus- Beitrag in Windeseile aus „Youtube“.
Er ist jetzt in der ARD-Mediathek zu sehen.
09
Beinahe schon rebellisch kommentierte Frau Döhle das Buch von Pohl „Ich habe Finanzgeschichte geschrieben“ .
Sie beschrieb es als „inhaltsarmen“ Buch und dessen Mitautor Vogg: “ Stil: Das Konzept, Pohls Leben als Gespräch nachzuzeichnen, wäre nur spannend, wenn der Interviewer nachhakt, Worthülsen entlarvt, bei kritischen Punkten insistiert, kurz: mehr ist als ein Stichwortgeber.“ „Doch wie der promovierte Jurist, der die DVAG 1975 mit ein paar Dutzend Mitarbeitern startete, aus dem vielfach als Drückerkolonne verschrieenen Vertrieb eine Firma mit knapp einer Milliarde Euro Umsatz machte, bleibt nach der Lektüre unklar. So entsteht der Eindruck, das Buch sei nur Pohls Versuch, gesellschaftliche Anerkennung für sein Lebenswerk zu erlangen.“
Vom Managermagazin wechselte Frau Döhle dann zum Journal „Brandeins“ und schrieb einen ganz tollen, mehrseitigen Beitrag in Brandeins 9/10 zur Familie Pohl. Frau Döhle wurde auf wundersame Weise geläutert.
Kritik im Beitrag ? Fehl am Platze. Vom harten Kämpfer ist die Rede und von entspannten Söhnen.
Sie attestierte Pohl, dass DVAG-Handelsvertreter „jederzeit zu einem anderen Vertrieb wechseln können“ und „Verbraucherschützer der DVAG gute Arbeit attestieren“. Pohl Senior würde auch „Putzfrau und Pförtner ernst nehmen“.
28
Die DVAG baut. Die DVAG investiert in Bauvorhaben. Neben Marburg gibts bald eine Schilfburg, eine Ferienanlage am Plauer See in Mecklenburg Vorpommern.
So lautet die neueste DVAG-Pressemitteilung.
07
Am 29.09.2010 fand vor dem Landgericht Ellwangen ein Gerichtstermin statt. Verklagt wurde ein Anwalt, der übersehen hatte, dass er seinem damaligen Mandanten, einem Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung, hätte die Gewährung von Prozesskostenhilfe empfehlen müssen. Und er hätte sehen müssen, dass das Arbeitsgericht zuständig ist.
Der lehnte jedoch die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe ab, weil der Vermögensberater angeblich Wohnungseigentum besaß. Dem Anwalt war nicht ersichtlich, dass es hätte trotzdem Prozesskostenhilfe geben können.
Außerdem verlangte der Anwalt des Vermögensberaters nicht, dass die Angelegenheit hätte an das Arbeitsgericht abgegeben werden müssen. Das Arbeitsgericht wäre nämlich, nach Antragstellung durch den Anwalt, für den Vermögensberater zuständig gewesen. Diese Vorschrift kannte der Anwalt offensichtlich nicht.
Seinerzeit wurde in dem damaligen Verfahren vor dem Landgericht Ellwangen der Vermögensberater mit erheblichen Anwaltskosten und Gerichtsgebühren belastet. Diese wären vor dem Arbeitsgericht nicht angefallen. Dort nämlich hätte er die Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes nicht zu tragen gehabt.
Das Gericht erkannte an dieser Stelle einen Anwaltsfehler.
30
Dies ist ein typischer Aufhebungsvertrag, den ein Strukturvertrieb dem einen oder anderen anbietet. Da dieser keine „härteren“ Vertragsstrafen enthält, halten wir diesen Vertrag immer noch für die „sanfte Version“. Es kann nämlich auch schlimmer kommen. Die nicht so sanfte Version werden wir auch bald darstellen.
Hier der Inhalt:
A U F H E B U N G S V E R T R A G
zwischen
der Firma …
(nachfolgend kurz … genannt)
und
…..
..berater-Nr.:
1) Die Parteien sind sich darüber einig, dass ihr Agenturverhältnis, dass auf dem Vermögensberatervertrag vom ……. beruht, in beiderseitigem Einvernehmen mit Ablauf des …….. sein Ende gefunden hat.
2) ……….. erhält nach Maßgabe seines Provisionssatzes bzw. Supervisionssatzes alle noch ausstehenden Abschlussprovisionen für die Geschäfte, die er bzw. die ihm unterstellten Vermögensberater noch bis zum Tag der Beendigung des Agenturvertrages bei der … eingereicht haben. Sonstige Provisionsansprüche sind ausgeschlossen. Im Übrigen verbleibt es hinsichtlich der Abwicklung des Kontokorrentverhältnisses zwischen den Parteien bei der Regelung, die im Vermögensberatervertrag für den Fall der Kündigung des Vermögensberatervertrages getroffen wurde.
Sollte das für …….. geführte Vertreterkonto künftig einen Sollsaldo ausweisen, wird er diesen auf erste Anforderung unverzüglich ausgleichen. Die zum …….. bestehenden Salden auf dem Diskonto über 0, EUR Soll/Haben und auf dem Rückstellungskonto über ………. EUR Haben werden von …….. anerkannt
3) Ansprüche, die über die in Textziffer 2 genannten hinausgehen, sind ausgeschlossen.
4) …….. verpflichtet sich,
a) weder persönlich noch durch Einschalten von Dritten, Mitarbeiter der … abzuwerben oder sie zu einer Konkurrenztätigkeit zu bewegen oder dies zu versuchen,
b) weder persönlich noch durch Einschaltung Dritter, Kunden, die mit Partnergesellschaften der … Verträge abgeschlossen haben, zur Kündigung und/oder Einschränkung bestehender Verträge zu bewegen,
c) es zu unterlassen, mit Mitarbeitern der … zusammenzuarbeiten, die noch vertraglich an die … gebunden sind,
d) es zu unterlassen, sich negativ über die … und/oder dessen Mitarbeitern zu äußern.
5) ……. verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Punkt 4 niedergelegten Unterlassungspflichten unter Verzicht auf den Einwand des Fortsetzungszusammenhanges eine Vertragsstrafe in Höhe von 15.000,00 € an die DVAG zu zahlen.
…
Aktiengesellschaft…
05
Die AachenMünchener investiert kräftig. 2010 allein wurden kaum vorstellbare 100 Millionen € in einen Neubau-Komplex in Aachen verbaut.
Die DVAG dagegen steckt bekanntlich rund 40 Millionen € in ihr Kongesscentrum in Marburg, so wie ebenfalls in Marburg in ein vorhandenes Luxushotel.
Eine Straße in Marburg wurde dann auch gleich in die Anneliese-Pohl-Allee gewidmet. Die Linke machte ihre Zustimmung dazu von einem Antrag abhängig, nämlich der Umbenennung der Stadt Marburg in „Reinfried-Pohl-Stadt“. Über den Antrag wurde nicht abgestimmt. Soll dem Antrag etwa die Ensthaftigkeit gefehlt haben ?
26
Während die DVAG mit einem von ihr selbst eingeleiteten Verfahren gegen den AWD eine schnelle Niederlage erlebte, ist über den Antrag der DVAG gegen den AWD bis heute nicht rechtskräftig entschieden worden.
Ein Blick zurück:
Nachdem der AWD an Swiss Life verkauft wurde, störte sich die DVAG daran, dass sich der AWD noch als „unabhängig“ bezeichnet hatte.
Vor dem Landgericht Hannover wurde ein Antrag der DVAG eingereicht, wonach der AWD dies in Zukunft zu unterlassen habe.
Im Rahmen eines Gegenantrages verlangte der AWD von der DVAG, die DVAG dürfe in Zukunft nicht mehr behaupten, sie sei „weltweit die Nummer 1“.
In der ersten Instanz bekamen beide Parteien mit ihren Anträgen Recht.
Beide legten gegen die Entscheidung Berufung bei dem Oberlandesgericht Celle ein.
Das Oberlandesgericht Celle machte mit der DVAG „kurzen“ Prozess. Die Berufung der DVAG scheiterte. Die DVAG durfte sich nicht mehr als Nummer 1 weltweit bezeichnen.
Die DVAG hingegen stößt mit ihrem eigenen Antrag auf massiven Widerstand.
Es geht konkret um die Äußerungen, ob sich der AWD als „Europas größter unabhängiger Finanzdienstleister, Europas Nummer 1 für unabhängige Finanzoptimierung“ bezeichnen darf und der AWD biete eine „unabhängige, ganzheitliche Finanzberatung“.
Das Oberlandesgericht Celle ist nunmehr geneigt, über streitgegenständliche Fragen ein Gutachten einzuholen. Eine kurzfristige Entscheidung steht mithin nicht an.
Die Einholung des Gutachtens wird mit großer Spannung erwartet. Noch kann die Einholung eines solchen Gutachtens allerdings von den Streitparteien verhindert werden.

