Bausparkassen kündigen reihenweise Verträge

Viele Bausparkassen reagieren auf den schlechten Zinssatz.

Unter anderem kündigt die BHW Bausparkasse einen Bausparvertrag, der in Höhe von 41.483,67 € angespart wurde. Weitere Ansparungen fanden nur noch im Rahmen der Zinserträge statt. Die BHW kündigte mit dem Argument, dass Bausparen eine zielgerichtet Sparform sei. Das Ziel sei, nach Zuteilung ein Darlehen für eine wohnwirtschaftliche Verwendung zu erhalten. Sind die Voraussetzungen in der Sparphase erfüllt, erfolgt die Zuteilung des Bausparvertrages.

Die LBS Bayern, mit 2,1 Mio. Verträgen einer der größten Anbieter, kündigte inzwischen 26.000 Bausparvereinbarungen.

Die LBS Hessen-Thüringen (Bestand 800.000 Verträge) kündigte 4.500 Bausparern.

Die LBS Nord (Bestand 1,33 Mio. Verträge) kündigte seit 2014 rund 6.700 Verträge.

Die LBS Ost (Bestand 1,17 Mio. Bausparverträge) kündigte 1.800 Verträge.

Die LBS Rheinland Pfalz (Bestand 500.000 Bausparverträge) kündigte rund 1.000 Verträge.

Die LBS West (Bestand 2,6 Mio. Verträge) kündigte rund 11.500 Verträge.

Wüstenrot (Bestand: 3,5 Mio. Verträge) kündigte 30.000 Verträge.

Die Bausparkassen berufen sich auf § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Sie hätten demnach als Darlehensnehmerinnen ein ordentliches Kündigungsrecht, wenn ein Vertrag 10 Jahre zuteilungsreif war, der Kunde das Angebot mit Darlehen jedoch nicht in Anspruch genommen hat.

Die Rechtsprechung dazu hält sich bisher bedeckt. Eine Entscheidung aus dem Jahr 2014 des Landgerichtes Mainz vom 28.07.2014 (Aktenzeichen 5 O 1/14) gab der Bausparkasse Recht.

Mitarbeiter der Finanzbranche gehen fremd

Die Finanzdienstleistungsbranche kämpft um ihren Ruf. Der Beruf des Versicherungsvermittlers leidet chronisch unter seinem schlechten Ansehen.

Als ich gestern die Weltonline aufschlug, dachte ich erst, dass der schlechte Ruf wieder einmal bestätigt wird. Nach dem ich die Überschrift las, glaubte ich, einen Fachbericht über die Finanzdienstleistungsbranche zu lesen. Denn es wird ja immer wieder gemunkelt, dass der eine oder andere Berater heimlich für ein fremdes Unternehmen vermitteln würde.

Weit gefehlt: Die Welt meinte eher den Seitensprung im klassischen Sinne. Ventillösung mal anders, dachte ich und las weiter.

Allen ein schönes Wochenende!

Sparkasse Marburg-Biedenkopf zufrieden

Während andere jammern, freut sich die Sparkasse Marburg-Biedenkopf über gute Ergebnisse. „Die Bilanzsumme kletterte im Vergleich zum Vorjahr um 47,4 Millionen Euro oder 1,5 Prozent auf rund 3,22 Milliarden Euro“, schreibt die Oberhessiche Presse.

Der Marburger Sparkassenvorstandsvorsitzende Andreas Bartsch erklärte die aktuellen Entwicklungen gegnüber der OP, schoss aber – zumindest verbal – weit über das Ziel hinaus. Stolz sei er, sagte er. Um die Bestimmungen und Regularien der Behörden zu erfüllen, müssten Sparkassen genauso wie Großbanken viel Zeit, Kosten und Personal investieren, heißt es weiter in der OP. Die OP weiter:  „Das trifft uns und die Genossenschaftsbanken besonders“, kritisierte Bartsch, denn diese heimischen Kreditinstitute würden risikoarme Geschäftsmodelle entwickeln und diesen den Bedürfnissen und Zielen der Menschen in der Region anpassen. „Im Unterschied zu den Schattenbanken und Drückerkolonnen wie der DVAG“, sagte Bartsch.

Wegen dieser Aussage, mit der Bartsch einen Mitbewerber diffamierte, erhielt er zu Recht eine Unterlassungsverfügung. Unlauter handelt gemäß § 4 Nr. 7 UWG, wer „die Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft“.  Herr Bartsch wird gut beraten sein, der Unterlassensaufforderung nachzukommen.

MLP auf Talfahrt

Die Branche blickt gespannt auf die Umsatzzahlen der großen Vertriebe im Jahre 2014. Die Prognose: Es geht allgemein bergab.

Das erste Bekenntnis gab MLP ab.  Statt erhoffter 50 Millionen Plus konnte man für 2014 lediglich einen gewinn von 39 Mio € verbuchen.

Dennoch: Die Gesamterlöse 2014 stiegen laut MLP auf 531,1 Millionen Euro (2013: 499 Millionen Euro), allerdings auch die Verwaltungskosten von 250,6 auf 256,8 Millionen Euro.

Erdrutschartig ging es mit der MLP-Aktie bergab: „Im Herbst des Jahres 2000 notierten die Anteilscheine bei 172 Euro, dieser Tage sind sie noch rund 3,50 Euro – nie war das Papier weniger wert“, so die Welt. Dies bedeutet ein Minus von 98 Prozent.

Nach der Auskunft kommt der Schadenersatz

Verhält sich ein Vermittler vertragswidrig, hat der Vertrieb einen Anspruch auf Schadenersatz.

Um diesen Schadenersatz ausrechnen zu können, gehen viele Vertriebe im Wege einer so genannten Stufenklage vor.

Auf der ersten Stufe verlangen sie die Auskunft über die Geschäfte, die bei einer fremden Firma vermittelt wurden. Auf der zweiten Stufe errechnet man dann den Schadenersatzanspruch, der sich aus dieser Auskunft ergibt.

Vermittelt jemand 10 Verträge bei einem anderen Unternehmen, so könnte der Vertrieb behaupten, dass diese 10 Verträge eben auch hätten über ihn vermittelt werden können und dann hätte er entsprechende Provisionsgewinne gemacht.

Nunmehr sucht ein Vertrieb einen Alternativweg. Wenn feststeht, dass jemand pflichtwidrig gehandelt hat, wird der Schadenersatz nunmehr abstrakt errechnet. Dies bedeutet, dass man nicht mehr die einzelnen fremdvermittelten Verträge berechnet. Vielmehr berechnet man jetzt einen pauschalen Umsatzrückgang für den Zeitraum, in dem das passiert ist. Werden z.B. bei dem Vertrieb gar keine Verträge mehr eingereicht, so könnte unterstellt werden, dass die Tätigkeit gänzlich eingestellt wurde.

In dem Fall hat der Vermittler einen Schaden zu ersetzen, der dem Provisionsausfall entspricht, den der Vertrieb wegen der Untätigkeit erlitten hatte.

Diese Alternativlösung wurde kürzlich vor einem Landgericht kontrovers diskutiert. Das Gericht meinte dazu in einem ersten Hinweis, dass dieser abstrakte Schaden mit der Stufenklage ja nichts zu tun hätte. Schließlich wäre man zur Berechnung dieses Schadens ja nicht auf die Auskünfte auf der ersten Stufe angewiesen. Denn diesen Schaden hätte man auch ohne Auskunft geltend machen können. Das Gericht wollte dies – zunächst – als neuen Antrag werten, der dann auch in Hinblick auf eine Verjährung zu prüfen wäre.

Eine Entscheidung ergib noch nicht.