Westerwelle gibt Parteivorsitz auf

Jetzt ist es durch : Der in die Kritik gekommene Westerwelle hängt sein Amt als Parteivorsitzender an den Nagel.

Sogar in Wikipedia steht es schon drin.

Dort steht auch:

„Guido Westerwelle hat in der Legislaturperiode 2005 bis 2009 gemäß der veröffentlichungspflichtigen Angaben zu den Nebeneinkünften auf der Website des deutschen Bundestages rund 30 Vorträge gehalten, bei denen er Vergütungen von jeweils mindestens 7000 Euro erhielt. Mindestens 7000 Euro im Jahr bezog er auch jeweils als Mitglied des Aufsichtsrates des Versicherungskonzerns ARAG, sowie als Mitglied der Beiräte der Deutsche Vermögensberatung AG, der Hamburg-Mannheimer Versicherungs AG und der Unternehmensberatung TellSell Consulting GmbH.[8] Aufgrund der groben Staffelung der Auskunftspflicht der Bundestagsabgeordneten bezüglich ihrer Nebeneinkünfte in drei Stufen handelt es sich hierbei um Mindestgrößen“.

Der twitternde Gernot Hassknecht fordert sofortiges Abschalten.

Westerwelle folgt Rainer Brüderle …

BGH : Anlagevermittler muss nicht unaufgefordert über Provisionen aufklären

Am 03.03.2011 entschied der Bundesgerichtshof, dass ein nicht bankmäßig gebundener Anlagenvermittler keine generelle Pflicht habe, unaufgefordert über ihn zu fließende Provisionen aufzuklären.

Er darf zwar keine falschen oder irreführenden Angaben machen, er müsse grundsätzlich jedoch zu seinen Provisionen nichts sagen. Nur dann, wenn die Höhe der Provisionen 15 % des einzubringenden Kapitals überschreiten, muss er unaufgefordert über Vertriebsprovisionen Aufklärung geben.

Vorliegend hatte ein vorinstanzliches Gericht in einem Anlageprospekt einen Beratungsfehler gesehen. In diesem Prospekt waren die Kosten der Eigenkapitalbeschaffung/Eigenkapitalvermittlung mit 4,9 % des Beteiligungskapitals zuzüglich des Agios von 5 % angegeben. Darüber hinaus soll bekannt gewesen sein, dass von Seiten der Fond-Gesellschaft Provisionen gezahlt würden.

Der BGH entschied, dass der Anlagenvermittler nähere Informationen nicht hat abgeben müssen. Insbesondere musste er auch nicht exakte Angaben zur Provisionshöhe machen.

Der BGH gab damit dem Anlageberater Recht und hob eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf.

Anders ist es jedoch, wenn die Beratung über eine Bank erfolgt. Banken müssen über Provisionen, Ausgabeaufschläge und Verwaltungskosten den Kunden in Kenntnis setzen. Der Bankkunde soll davor geschützt werden, dass ohne sein Wissen Rückvergütungen versprochen werden, die auf Seiten der Bank einen Interessenskonflikt entstehen lassen. Dies verlange der Gedanke des Vertrauensschutzes sowie der Aufdeckung vertragsgefährdender Interessenskonflikte.

Damit hat der BGH seine Rechtsprechung bestätigt.

BGH vom 03.03.2011 Aktenzeichen III ZR 170/10

In die schwarze Liste bei hoher Lebensversicherung

Die Versicherungsbranche will ihre „schwarze Liste“ ausweiten. Die schwarze Liste, Hinweis- und Informationssystem genannt, wird ab dem 01.04.2011 von der Firma IIRFP neu konzipiert. Nur für diesen Zweck wurde die IIRFP gegründet und soll mit den angeschlossenen Versicherungen eine Auskunftei bieten.

Die schwarze Liste, auch Uni-Wagnis genannt, soll nun endlich die Anforderungen an das Datenschutzgesetz erfüllen. Nun sollen sich auch betroffene hier melden können, eine Selbstauskunft verlangen können und Anspruch auf Korrektur oder Löschung falscher Tatbestände haben.

Gespeichert werden so genannte atypische Schadenhäufigkeit (im Rechtsschutz sind dies vier Versicherungsfälle in 12 Monaten, ansonsten drei in 24 Monaten) oder Hinweise auf betrügerische Tätigkeiten. Auffällig wird bereits, wer mit seinem Auto einen Totalschaden abwickelt, eine Totalentwendung anzeigt oder ab einer bestimmten Schadenhöhe die Abrechnung auf Gutachterbasis verlangt.

Ebenso können dort so genannte erhöhte Risiken, wie besonders gefährliche Berufe oder Vorerkrankungen eingetragen werden.

Kosten entstehen zwischen 4 und 15 Cent pro Anfrage. Private Krankenversicherer können die Daten nicht erhalten.

Jedes Jahr entsteht der Branche durch Betrug ein Schaden in Höhe von 4 Milliarden Euro, bei Beitragseinnahmen von etwa 180 Milliarden Euro (2010). Nach Schätzungen des GDV steckt hinter jeder zehnten Schadenmeldung ein Betrug, meistens bei Autohaftpflicht und Hausrat.

Wichtige Neuerung: Kunden werden künftig informiert, wenn sie registriert werden.

In die Datei wird zudem aufgenommen, wer ein Lebensversicherung mit einer Versicherungssumme von mehr als 100.000,00 € abschließt oder eine Berufsunfähigkeitspolice mit einer Rente von mehr als 9.000,00 € jährlich, oder wenn eine Eintragung aufgrund eines Punktesystems erforderlich wird.

Generali

Kaum hatte ich gestern über Geronzi berichtet, bricht nach Angaben der Financial  Times vom 28.3.11 ein großer Führungsstreit aus.

Nun gibt es danach ein außerordentliches Treffen des Verwaltungsrats. Dazu zählt dem Bericht zufolge auch Reinfried Pohl.

Präsidenten der Assicurazioni Generali droht Haftstrafe

Dem Präsidenten der Assicurazioni Generali droht gemäß Financialtimes vom 03.03.2011 eine hohe langjährige Haftstrafe.

Gemäß Antrag der Staatsanwaltschaft soll Cesare Geronzi für 8 Jahre in Haft gehen. Er soll eine unlautere Rolle beim Kollaps des Lebensmittelkonzerns Cirio im Jahre 2002 gespielt haben, bei dem tausende Kleinanleger ihr Geld verloren haben.

Die Generali wurde 1831 in Triest (Österreich)  gegründet. Assicurazioni Generali ist der italienische Mutterkonzern der „Generali“. Assicurazioni Generali S.p.A. ist der größte italienische Versicherungskonzern. 1998 erwarb er eine Mehrheitsbeteiligung von 65 Prozent an der Generali Deutschland Holding AG.

Generali Deutschland Holding AG (Köln) ist nach Wikipedia eine deutsche Holdingsgesellschaft, unter der mehrere Versicherungsgesellschaften gebündelt sind.

Dazu gibt es noch die Generali Versicherungen (München), die unter dem Namen Generali auf dem Markt auftretenden Lebens- und Sachversicherungen anbietet.

Die Generali Deutschland Holding AG hieß bis 2008 AMB Generali Holding AG. Unter ihm der etwa zwanzig deutsche Versicherungsunternehmen angesiedelt sind.

Gemäß Handelsblatt war Geronzi erst im Jahre 2010 an die Spitze der Generali gewählt worden. Angeblich sollen dann schon bereits drei Justizverfahren wegen betrügerischem Konkurs gegen ihn begonnen haben. In einem weiteren Verfahren wegen Erpressung soll er freigesprochen worden sein.