BGH-Urteil erwartet für den 4. Mai

Die Frage, welche Kosten ein Unternehmer seinen Handelsvertretern in Rechnung stellen darf, beschäftigt derzeit den BGH. Konkret geht es u.a. um Kosten für Unterlagen, Software, Werbegeschenke, Schulungen, Kundenzeitschriften, Visitenkarten etc.

Geklagt haben zwei ehemalige Handelsvertreter von AWD auf Rückzahlung von je über 10.000 €. Das OLG Celle gab ihnen überwiegend Recht und hielt lediglich die Seminare, Schulungen und Fortbildungskurse nicht für kostenlos zur Verfügung zu stellende „Unterlagen“ im Sinne von § 86a HGB.

Der VIII. Zivilsenat des BGH hat im heutigen Verhandlungstermin eine Entscheidung für den 4. Mai (10:00 Uhr) angekündigt.

Ob, wie der AWD-Anwalt meint, das Urteil tatsächlich Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft haben könnte, bleibt abzuwarten. In jedem Fall wird ein solches Urteil Auswirkungen auf Strukturvertriebe und ihren Umgang mit Mitarbeitern haben.

„Wir sind auf alles gut vorbereitet“, lässt AWD wissen. Ob durch Rückstellungen oder vorsorglich eingeholte Saldenanerkenntnisse können wir uns jetzt selber aussuchen.

AZ: VIII ZR 10/10 und VIII ZR 11/10 (OLG Celle 11 U 50/09 und 11 U 51/09)

Investmentfonds unter der Lupe

Kennen Sie Ausgabeaufschläge, Verwaltungsgebühren, Depotbankgebühren, Performance Fees (erfolgsabhängige Gebühren), Transaktionskosten und sonstige Kosten für Fonds ?

Die Verbraucherzentrale NRW hat Investmentfonds untersucht und auch hier eine Reihe versteckter Kosten festgestellt. Sie spricht von Abzocke.

Mehr dazu hier.

Deutsche Vermögensberatung stellt sich kritischen Fragen

Mitarbeiterzahlen und Berufsverbot wurden Dr. Lach im Blog der Deutschen Vermögensberatung vorgehalten.

„Das ist ganz schnell erklärt: Der Ratingbericht bezieht sich auf die DVAG, der Geschäftsbericht hingegen auf den gesamten DVAG-Konzern einschließlich Allfinanz Deutsche Vermögensberatung, FVD Deutsche Vermögensberatung sowie die darin enthaltenen Ergebnisse unserer Tochtergesellschaften in Österreich und in der Schweiz.“, antwortete Dr. Lach am 4.3.2011 um 14.30 Uhr in seinem Blog.

Gefragt wurde, warum die Anzahl der Mitarbeiter schwanke zwischen Geschäftsbericht (37382) und dem Assekurata-Rating (31027) Stand 2009. Der Geschäftsbericht der deutschen Vermögensberatung ist eben ein Konzern-Geschäftsbericht.

Ein Thomas S. schrieb im Blog, „Sprach nicht kürzlich noch die ASSEKURATA im Hinblick auf die Vermögensberaterverträge von BERUFSVERBOT?“, woraufhin Dr. Lach entgegnete, es handele sich um alte Kamellen.

Widersprochen hat Dr. Lach nicht.

Panorama Maschmeyer Teil 2

Ex-Innenminister Gerhard Baum fordert von Rürup und Riester Trennung von Maschi

Wie der aktuelle SPIEGEL berichtet, hebt der Kollege Gerhard Baum die Angelegenheit (endlich) auf die politische Ebene

„Ich fordere Riester und Rürup auf, ihre Funktion nicht mehr fortzusetzen. Maschmeyer leugnet schließlich bis heute seine Verantwortung für die Schäden der Anleger.“

„Vor allem aber werfe ich Schröder und Riester vor, dass sie keinen gesetzlichen Rahmen geschaffen haben, der Anleger wirksam vor Abzockern schützt. Diese Gesetze wurden bis heute nicht gemacht.“