SWAPS: SCHWUPPS ist das Geld weg

Was der Banken Gewinn, ist der Kunden spiegelbildlicher Verlust. Solchen Finanzspielchen hat der BGH nun eine klare Absage erteilt und festgestellt, dass der Bankkunde, in diesem Fall ein mittelständisches Unternehmen, nicht richtig von seiner (Deutschen) Bank über das hochkomplexe Finanzprodukt und dessen Risiken aufgeklärt wurde und somit Schadenersatz erhält.

Bemerkenswert war schon die zuvor in der mündlichen Verhandlung geäußerte Ansicht des Vorsitzenden, dass die Bank vielleicht einfach mal die Vokabel „Finger weg!“ in ihren Wortschatz hätte aufnehmen sollen.

Zugegeben, das Urteil mag für den einen oder anderen nicht ungewöhnlich klingen, allerdings sind Bankkunden die letzten Jahre beim sogenannten Bankensenat, dem für Bankenrecht zuständigen XI. Zivilsenat am Bundesgerichtshof, auch nicht allzu gut weggekommen. Der Vorgänger des jetzigen Vorsitzenden hatte seine Rechtsprechung seinerzeit voll und ganz in den Dienst „gesunder volkswirtschaftlicher Verhältnisse“ gestellt und damit dafür gesorgt, dass „Dummheit, Leichtsinn und Dopaminausschüttungen“ der Anleger die billigsten Rohstoffe („Anleger-Glücksschmiede“) der Branche bleiben.

Aufschlussreich ist aus meiner Sicht die Verteidigungsstrategie des Bankenvertreters. Die kommt mir sogar irgendwie bekannt vor. Wieder einmal wurde die Tragweite eines BGH-Urteils bemüht, sollte es zugunsten des Schwächeren ausfallen. Diesmal stand allerdings nicht die gesamte Wirtschaft auf dem Spiel, sondern es droht uns nun doch fürwahr eine zweite Finanzkrise! Für manch einen mag das wie eine freudige Verheißung klingen: Finanzkrise, aber ohne Banken-Rettungsschirm. Weit gefehlt. Der Deutschen Bank drohen allenfalls Peanuts.

BGH Urteil vom 22. März 2011 – XI ZR 33/10

Haftungsgrund : Verschwiegene Provisionen

Das Oberlandesgericht Oldenburg gab in einem Urteil vom 10.03.2011 einem Bankkunden Recht, der sich in Form einer Kapitalanlage an einem größeren Wohnkomplex beteiligt hat und sich hinsichtlich der Provisionen getäuscht fühlte.

Das Oberlandesgericht Oldenburg dazu:
„Hat ein finanzierendes Geldinstitut gewusst oder wissen müssen, dass ein Käufer eine Immobilie oder eines Anteils an einem Immobilienfond arglistig vom Verkäufer bzw. Vermittler getäuscht worden ist, sollte es keinen Anspruch auf Rückzahlung des für die Finanzierung gewährten Darlehens“.

Die beklagte Bank hatte die Finanzierung ausschließlich übernommen. In dem Anlageprospekt stand nichts davon, dass der Vermittler (hier eine Treuhändergesellschaft) eine Innenprovision von über 18 % erhalten sollte.

Als der Kläger davon erfuhr, fühlte er sich getäuscht.

Auch das Oberlandesgericht Oldenburg sah darin eine arglistige Täuschung und stoppte eine Zwangsvollstreckung, die die Bank aufgrund des Darlehensvertrages gegen den Kunden bereits begonnen hatte.

Die Bank hätte zwar grundsätzlich nicht auf die Innenprovision hinweisen müssen. Wegen der unzureichenden oder fehlenden Angaben im Anlagenprospekt hat die Bank keinen Anspruch auf Zahlung des zur Finanzierung gewährten Darlehens. Schließlich, so das Gericht, hätte sich der Kläger nicht an der Immobilie beteiligt, wenn er von der Innenprovision Kenntnis gehabt hätte.

Das Darlehen muss er also nicht zurückzahlen.

Oberlandesgericht Oldenburg Urteil vom 10.03.2011, Aktenzeichen 8 U 53/10

Maschmeyer in der ARD, Ferres im ZDF

Während Carsten Marschmeyer sich mit der ARD auseinandersetzt, macht seine Lebensgefährtin Veronica Ferres im ZDF Marco W zum Helden.

Verrückte Fernsehwelt, könnte man denken. Der Liebe tut das angeblich keinen Abbruch.

BGH-Urteil erwartet für den 4. Mai

Die Frage, welche Kosten ein Unternehmer seinen Handelsvertretern in Rechnung stellen darf, beschäftigt derzeit den BGH. Konkret geht es u.a. um Kosten für Unterlagen, Software, Werbegeschenke, Schulungen, Kundenzeitschriften, Visitenkarten etc.

Geklagt haben zwei ehemalige Handelsvertreter von AWD auf Rückzahlung von je über 10.000 €. Das OLG Celle gab ihnen überwiegend Recht und hielt lediglich die Seminare, Schulungen und Fortbildungskurse nicht für kostenlos zur Verfügung zu stellende „Unterlagen“ im Sinne von § 86a HGB.

Der VIII. Zivilsenat des BGH hat im heutigen Verhandlungstermin eine Entscheidung für den 4. Mai (10:00 Uhr) angekündigt.

Ob, wie der AWD-Anwalt meint, das Urteil tatsächlich Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft haben könnte, bleibt abzuwarten. In jedem Fall wird ein solches Urteil Auswirkungen auf Strukturvertriebe und ihren Umgang mit Mitarbeitern haben.

„Wir sind auf alles gut vorbereitet“, lässt AWD wissen. Ob durch Rückstellungen oder vorsorglich eingeholte Saldenanerkenntnisse können wir uns jetzt selber aussuchen.

AZ: VIII ZR 10/10 und VIII ZR 11/10 (OLG Celle 11 U 50/09 und 11 U 51/09)

Investmentfonds unter der Lupe

Kennen Sie Ausgabeaufschläge, Verwaltungsgebühren, Depotbankgebühren, Performance Fees (erfolgsabhängige Gebühren), Transaktionskosten und sonstige Kosten für Fonds ?

Die Verbraucherzentrale NRW hat Investmentfonds untersucht und auch hier eine Reihe versteckter Kosten festgestellt. Sie spricht von Abzocke.

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