März 2011

BGH-Urteil erwartet für den 4. Mai

Die Frage, welche Kosten ein Unternehmer seinen Handelsvertretern in Rechnung stellen darf, beschäftigt derzeit den BGH. Konkret geht es u.a. um Kosten für Unterlagen, Software, Werbegeschenke, Schulungen, Kundenzeitschriften, Visitenkarten etc.

Geklagt haben zwei ehemalige Handelsvertreter von AWD auf Rückzahlung von je über 10.000 €. Das OLG Celle gab ihnen überwiegend Recht und hielt lediglich die Seminare, Schulungen und Fortbildungskurse nicht für kostenlos zur Verfügung zu stellende „Unterlagen“ im Sinne von § 86a HGB.

Der VIII. Zivilsenat des BGH hat im heutigen Verhandlungstermin eine Entscheidung für den 4. Mai (10:00 Uhr) angekündigt.

Ob, wie der AWD-Anwalt meint, das Urteil tatsächlich Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft haben könnte, bleibt abzuwarten. In jedem Fall wird ein solches Urteil Auswirkungen auf Strukturvertriebe und ihren Umgang mit Mitarbeitern haben.

„Wir sind auf alles gut vorbereitet“, lässt AWD wissen. Ob durch Rückstellungen oder vorsorglich eingeholte Saldenanerkenntnisse können wir uns jetzt selber aussuchen.

AZ: VIII ZR 10/10 und VIII ZR 11/10 (OLG Celle 11 U 50/09 und 11 U 51/09)

Investmentfonds unter der Lupe

Kennen Sie Ausgabeaufschläge, Verwaltungsgebühren, Depotbankgebühren, Performance Fees (erfolgsabhängige Gebühren), Transaktionskosten und sonstige Kosten für Fonds ?

Die Verbraucherzentrale NRW hat Investmentfonds untersucht und auch hier eine Reihe versteckter Kosten festgestellt. Sie spricht von Abzocke.

Mehr dazu hier.

Deutsche Vermögensberatung stellt sich kritischen Fragen

Mitarbeiterzahlen und Berufsverbot wurden Dr. Lach im Blog der Deutschen Vermögensberatung vorgehalten.

„Das ist ganz schnell erklärt: Der Ratingbericht bezieht sich auf die DVAG, der Geschäftsbericht hingegen auf den gesamten DVAG-Konzern einschließlich Allfinanz Deutsche Vermögensberatung, FVD Deutsche Vermögensberatung sowie die darin enthaltenen Ergebnisse unserer Tochtergesellschaften in Österreich und in der Schweiz.“, antwortete Dr. Lach am 4.3.2011 um 14.30 Uhr in seinem Blog.

Gefragt wurde, warum die Anzahl der Mitarbeiter schwanke zwischen Geschäftsbericht (37382) und dem Assekurata-Rating (31027) Stand 2009. Der Geschäftsbericht der deutschen Vermögensberatung ist eben ein Konzern-Geschäftsbericht.

Ein Thomas S. schrieb im Blog, „Sprach nicht kürzlich noch die ASSEKURATA im Hinblick auf die Vermögensberaterverträge von BERUFSVERBOT?“, woraufhin Dr. Lach entgegnete, es handele sich um alte Kamellen.

Widersprochen hat Dr. Lach nicht.

Panorama Maschmeyer Teil 2

Ex-Innenminister Gerhard Baum fordert von Rürup und Riester Trennung von Maschi

Wie der aktuelle SPIEGEL berichtet, hebt der Kollege Gerhard Baum die Angelegenheit (endlich) auf die politische Ebene

„Ich fordere Riester und Rürup auf, ihre Funktion nicht mehr fortzusetzen. Maschmeyer leugnet schließlich bis heute seine Verantwortung für die Schäden der Anleger.“

„Vor allem aber werfe ich Schröder und Riester vor, dass sie keinen gesetzlichen Rahmen geschaffen haben, der Anleger wirksam vor Abzockern schützt. Diese Gesetze wurden bis heute nicht gemacht.“

AWD im Brennpunkt

Dem AWD wird z.Zt. schwer zugesetzt. Selten war eine Woche so turbulent.

Hier Tagesschau24 zum Thema AWD und vermutete systematische Falschberatungen.

BGH : unangemeldete Werbenanrufe bleiben verboten

Am 10.02.2011 hatte der BGH ein Urteil gefällt, wonach es der AOK Plus verboten war, zu Werbezwecken Telefonanrufe durchzuführen. Die AOK hatte sich bereits im Jahre 2003 gegenüber der Verbraucherzentrale Sachsen dazu verpflichtet, dies zu unterlassen, ansonsten 5.000,00 € pro Verstoß zu zahlen.

Die AOK beging Verstöße und wandte ein, die Deutsche gesetzliche Regelung, wonach solche Anrufe verboten sind, sei nicht mit den Richtlinien in der Europäischen Union vereinbar. Der Bundesgerichtshof entschied, der Deutsche Gesetzgeber sei berechtigt, Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern generell von deren vorherigen ausdrücklichen Einverständnis abhängig zu machen.

Ein solches Einverständnis konnte die AOK nicht nachweisen. Einen solchen Nachweis hätte sie führen können, wenn sie entsprechende E-mail gespeichert hätte.

Die AOK stützte sich darauf, ihr habe die Einwilligung der Angerufenen im Rahmen eines so genannten „Double- Optin-Verfahrens“ erhalten. Der BGH sagte, das genüge nicht.

BGH-Urteil vom 10.02.2011 Aktenzeichen I RZ 169/99

Das wahre Ausmaß

So langsam kommt das wahre Ausmaß AWDscher Finanzoptimierung ans Licht:
Stern, Tagesschau.de

Einer der beharrlichsten Begleiter der AWDschen Finanzoptimierung ist der Branchendienst Markt Intern. Auf dessen Zahlen griff der Spiegel in seinem Bericht „Mitten im größten Geldklumpen“, 10/2011, zurück.

Nach Recherchen von Markt Intern lassen sich die Zahlen der AWD-Geschädigten im Jargon der Branche ungefähr so zusammenfassen:

„Einzelfälle“ in der Größenordnung von voraussichtlich weit mehr als 50.000 Anleger haben „Peanuts“ im Wert von mind. 2,25 Milliarden Euro in Finanzschrott versenkt. Schrottimmos noch nicht mitgerechnet.

Markt Intern stellt weiter fest: „Auffallend beim AWD ist auch, daß der Strukturvertrieb bei den ganz großen Anlageskandalen der Vergangenheit im Beteiligungsmarkt wie DLF, Falk oder IMF auch vertriebsmäßig ganz fett mit im Boot saß. Alles etwa nur ein (provisionsgetriebener) Zufall?“

Zufall? Nein. Finanzoptimierung! Persönliche Finanzoptimierung nach Art des AWD.

Heute Abend, NDR, 22:35 Uhr geht es weiter mit: Neues vom Drückerkönig.

Rummel um Maschi geht weiter

Im neuen Spiegel sind dem AWD und Maschmeyer sieben Seiten gewidmet

Am Sonntag bei RTL berichtete Spiegel TV. Wer das nicht gesehen hat : Heute um 19:10 Uhr im NTV soll die Sendung wiederholt werden.

Wie sieht der Anspruch auf einen Buchauszug aus ?

Handelsvertreter haben gem. § 87 c Abs. 2 HGB einen Anspruch auf einen Buchauszug.

Eine Richterin vom Landgericht Heilbronn meinte kürzlich, ein Handelsvertreter könne ihn in einer Klage nicht geltend machen, weil jeder Klageantrag so konkret bezeichnet werden müsse, dass ein Gerichtsvollzieher daraus vollstrecken könne. Und welcher Gerichtsvollzieher wisse schon, wie ein Buchasuzug aussieht?

In dem Fall wurde der Antrag umgestellt, und zwar auf Auskunft über die von dem Handelsvertreter vermittelten Geschäfte nach

1.    Name des Versicherungsnehmers-  und/oder Vertriebspartners sowie
Geburtsdatum
2.    Police- und/oder Versicherungsscheinnummer
3.    Art und Inhalt des Vertrages (Sparte, Tarifart, Prämien oder
provisions-relevante Sondervereinbarungen)
4.    Jahresprämie
5.    Vertrags- und/oder Versicherungsbeginn
6.    bei Lebensversicherungsverträgen: Versicherungssumme, Eintrittsalter
des Versicherungsnehmers und Laufzeit des Vertrages
7.    bei Lebensversicherungsverträgen mit Dynamisierung zusätzlich:
Erhöhung der Versicherungssumme, Zeitpunkt der Erhöhung der Jahresprämie
8.    Im Falle von Stornierung: Datum der Stornierung, Gründe der
Stornie-rung und Art der ergriffenen Bestandserhaltungsmaßnahmen

Damit war die Richterin dann zufrieden.

SPIEGEL: Maschmeyer soll Schröder Million gezahlt haben

SPIEGEL ONLINE sind angeblich interne Dokumente aus dem Hause AWD bekannt geworden, die Aufschluss über das Ausmaß der AWD-Abzocke geben sollen. Mehr dazu gibt es in SPIEGEL TV am Sonntag, 22.10 – 23.05 Uhr, bei RTL.