Allgemein

Wird Schumacher ausgemustert?

Siege wollte er für Mercedes holen. Auf dem Treppchen wollte er stehen, zumindest ab und zu. Und dies klappte nicht.

Und schon munkelt man, dass man für Schumacher Hamilton fahren lassen will. Schließlich ist Hamilton in dieser Saison um einiges erfolgreicher als Schumi.

Gegen ein Ausscheiden spricht ein Deal mit dem chinesischen Navigation-Zuliefer Erlinyou. Denn wer setzt schon auf Privatiers? Willie Weber, der laut Bild tief gefallen sein soll, soll diesen Vertrag eingefädelt haben.

Nach seinem Auffahrunfall am Sonntag ist ein gutes Navi mit Abstandsmessung bitter nötig.

Erstaunlich ist, dass der Name Willie Weber bei Geschäften mit Schumi wieder auftaucht. Dieser soll sich nämlich von Weber distanziert haben, der mit dem Namen Schumi Anlagen in Dubai verkaufte und Anleger geprellt haben soll. So schreibt es jedenfalls die Bild.

Schumis Vertragspartner sind neben Erlinyou auch die Deutsche Vermögensberatung (DVAG), Jet Set, Navyboot, Audemars Piguet, Schuberth und Rosbacher.

DKM vom 23. bis 25.10.2012

Mein Tipp für den nächsten Monat:

Die Fachmesse für die Finaz-und Versicherungswirtschaft.

Von der Anstecknadel über das Schiffsmodell bis zum goldenen Adler

Was ich vergaß, ist zu sagen, dass es weitere strukturelle Unterstufen und Auszeichnungen bei der DVAG gibt.

Immer, wenn es bei mir kriselte, was ab und zu vorkam, und wenn es mal wieder Zweifel am System DVAG gab, wurden mir von meinem Betreuer die vielfältigen Möglichkeiten vorgehalten. Immer hgieß es, wie schön es doch wäre, wenn auch ich so eine Auszeichnungmein mein eigen bezeichnen könnte.

Direktionsleiter z.B. werden besonders dargestellt. Sie werden regelmäßig in Zeitschrift „Unser Weg“ Journal für den Vermögensberater nach Rängen eingestuft.

Jedem, der es liest, ist dann der entsprechende Rang des Direktionsleiters sowie sein Gruppengeschäft ersichtlich.

Direktionsleiter werden ebenfalls in ID-Stufen eingeteilt.

Der Admiralsclub

In den Admiralsclub kommen grundsätzlich alle Direktionsleiter, die insgesamt sechs direkt nachgewachsene Direktionen haben und zusätzlich mindestens 30.000 Einheiten netto Gesamtumsatz in den zwölf Monaten erzielten.

Der Admiralsclub umfasst zurzeit 28 Vermögensberater.

Kapitänsclub

Strukturell darunter gibt es für weitere erfolgreiche Vermögensberater noch den Kapitänsclub.

Ass-Club

Darunter gibt es den Ass-Club, in dem neben einigen Direktionen auch Regionaldirektionen, Hauptgeschäftsstellenleiter, Agenturleiter, Geschäftsstellenleiter, Regionalgeschäftsstellenleiter vertreten sind.

Wird man Mitglied im Ass-Club, bekommt man dazu ein Schiffsmodell.

Für den Berufseinstieg bekommt man die Nadel in Bronze oder Grün.

Wird man Gruppenleiter, bekommt man die Vermögensberaternadel auf oberster Stufe sogar in Gold mit einem Brillanten.

Bei Erreichen der Stufe Geschäftsstelle bekommt man für seine Geschäftsausstattung ein Messingschild mit seinem Namen.

Bei Erreichen der Stufe Direktion bekommt man eine Direktionsfahne.

Bei Erreichen der Stufe Geschäftsstellenleiter oder Praxis 3 bekommt man einen Kugelschreiber,

als Hauptgeschäftsstellenleiter einen Rollerball,

als ED I erhält man einen 1 bis 2wöchigen Urlaub, eine Ehrennadel in Gold und eine goldene Uhr

Als ED III wird man Mitglied im Kapitänsclub, bekommt eine goldene Partneruhr

Als ED VI bekommt man einen 30.000,00 € Zuschuss für eine Direktionsfeier und wird Mitglied im Admiralsclub.

Als RD 1 einen Füllfederhalter und als RD 2 ein Deskset.

Neue Direktionsleiter bekommen eine goldene Uhr. Die bekommt man auch, wenn man Mitglied im Ass-Club geworden ist.

Den goldenen Adler erhält man, wenn man ED 4 geworden ist.

Ab der Praxisstufe 2 bekommt man Vermögensberaternadeln in Bronze, bis hin zu Praxisstufe 7 in Gold.

Grüne wollen nach Ergo-Skandal Sexparties verhindern

So ähnlich heißt die Überschrift in einem Artikel der Osnabrücker Zeitung vom 14.9.12.

Kritisiert wird, dass die Ergo ihre Topverkäufer mit Sexparties in Budapest belohnt.

Überhaupt sei das Vertriebssystem in Deutschland wie ein Schneeballsystem aufgebaut. 250.000 Vermittler tummeln sich hier, nur um auf die nächste Strukturstufe zu kommen.

Dagegen gebe es nur 246 Versicherungsberater.

Deshalb verlange die Grüne jetzt die Umstellung zur Honorarberatung.

Nachzulesen ist das alles hier.

Wie alles anfing – mein Leben als Berater

Eine der sonderbarsten Erfindungen, die mich zu Beginn meiner Beratertätigkeit begegneten, war die Anfertigung der so genannten 100er-Liste.

Kurz nach dem ich den hauptberuflichen Vermögensberatervertrag unterschrieb, trat mein Betreuer an mich heran und sagte mir, dass ich jetzt Werbung machen müsste.

Außerdem sollte ich selbst los und vermitteln.

Werbung machen heißt, ich sollte mich hinsetzen, und 100 Personen mit Adressen und Telefonnummern aufschreiben, die ich aus meiner Familie kenne, aus meinem Freundes- und Bekanntenkreis.

Diese 100er-Liste wird übrigens von vielen Einsteigern bei Strukturvertrieben verlangt.

Mich hat das alles sehr befremdet, weil ich arbeiten wollte, um Geld zu verdienen, und nicht meine Freunde und Familie mit einbeziehen wollte. Schließlich hatte ich noch keine Übersicht und wusste nicht, ob denen eventuell Schaden zugefügt wird.

Dennoch tat ich, wie man mir sagte.

Nachdem die 100er-Liste angefertigt war, hieß es dann, ich sollte mit allen Personen dieser Liste einen Termin vereinbaren.

Mein Betreuer überwachte mich dabei.

Bei den ersten Terminen war er, soweit ich mich erinnern kann, auch noch mit dabei. Anschließend sollte ich die Termine alleine durchführen. Für die, die sich in der Strukturbranche nicht so gut auskennen, sei gesagt, dass der Betreuer derjenige war, der mich angeworben hatte und der mir in der Struktur so zu sagen als Vorgesetzter überstellt war.

Obgleich mir das alles unangenehm war, habe ich es gemacht. Mein Betreuer half mir dabei, wenn ich Fragen hatte, konnte ich mich an ihn wenden.

Dass sich seit dem mein Leben völlig verändert hatte, merkte ich erst später.

Frankfurter Landgericht zu den Grundsätzen einer Verdachtskündigung bei Handelsvertretern

Die Wirksamkeit einer außerordentlichen Verdachtskündigung, die sich auch im Handelsvertreterrecht nach dem für das Arbeitsrecht entwickelten Vorgaben zu richten hat, ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen zu bejahen:
„Der Verdacht, der Vertragspartner habe eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen, kann nach gefestigter Rechtsprechung einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung bilden. Der Verdacht muss objektiv durch Tatsachen begründet sein, die so beschaffen sind, dass sie einen verständigen und gerecht abwägenden Vertragspartner zur Ausspruch der Kündigung veranlassen können. Der Verdacht muss darüber hinaus dringend sein, das heißt es muss eine große Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass der zu Kündigende die Pflichtverletzung begangen hat. Die Verdachtsmomente und die Verfehlungen, deren der zu Kündigende verdächtigt ist müssen so schwerwiegend sein, dass dem Kündigungsberechtigen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann, also schwere arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen….
Voraussetzung der Wirksamkeit einer Verdachtskündigung ist, dass der Kündigungsberechtigte alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem zu Kündigenden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Die Anhörung muss sich auf einen konkretisierten Sachverhalt beziehen. Es müssen alle erheblichen Umstände angegeben werden, aus denen sich der Verdacht ableitet. Nur dann hat der zu Kündigende die Möglichkeit, sich zum Verdachtsvorwurf und den ihm tragenden Verdachtsmomenten in einer die Aufklärung fördernden Weise zu äußern (BAG Urteil vom 28.11.2007, ZNA-RR 2008, 344)…..
Ergeben sich im Rahmen der Ermittlungen neue belastende Erkenntnisse, ist der zu Kündigende auch hierzu zu hören; nur dann sind alle Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft (BAG Urteil vom 13.09.1995, NJW 1996, 540).“

Göker auf der Flucht?

Im Jahre 2008 wurde Göker zur Zahlung von 720.000 € verurteilt. Gezahlt hatte er aber nur 520.000 €. Deshalb wurde nun die Haft angeordnet.

So jedenfalls schildert die HNA.

Jetzt gabs wieder eine Strafverhandlung in Kassel. Und dann warteten schon Zivilpolizisten mit Handschellen.

Aber er kam nicht.

So beschreibt es ebenfalls die HNA.

Ergo mit Handy-Weg-Versicherung

Ergo und Computerbild bieten jetzt an, Kleingeräte mit einer Code-Nummer zu versehen.

Wenn das Kleingerät dann mal abhanden kommt, kann man es so schnell wiederfinden.

So zu lesen im Versicherungsjournal.

Bösen Gerüchten zufolge soll dieser Service gerade bei den Versicherungsvertretern genutzt werden, die auf abenteuerlichen Incentivereisen Angst haben, anschließend Ihre Sachen nicht wiederzufinden. Endlich ist auch dieses Wagnis abgesichert.

Kaufmännisches Bestätigungsschreiben muss zugehen

Am 07.08.2012 hatte das Amtsgericht Solingen über den Hintergrund eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens zu entscheiden.
Ein Handelsvertreter klagte gegen das Unternehmen, das ihn bis zu seiner Rente beschäftigt hatte.
Statt eines Ausgleichsanspruches einigte man sich darauf, dass für einen Zeitraum von 12 Monaten jeweils 400,00 € monatlich an den Handelsvertreter gezahlt werden sollten.
Dies sollte ohne Rechnung erfolgen.
Der Handelsvertreter sah darin eine arbeitsvertragliche Verpflichtung und sprach den Unternehmer daraufhin an und meinte, aus dieser Vereinbarung habe der Unternehmer weitere 20 % Sozialversicherungskosten, so dass man sich doch dann auf pauschal – gegen Rechnung – 6.000,00 € – Zahlung einigen sollte.
Der Inhalt dieser Vereinbarung war streitig. Anschließend übersandte der Handelsvertreter dem Unternehmer per Post ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben, dessen Zugang von dem Unternehmer jedoch bestritten wurde.
Der Handelsvertreter kam mit seiner Behauptung, es sei über diese 6.000,00 € eine Vereinbarung zustande gekommen, nicht durch.
Das Amtsgericht Solingen meinte, er sei beweispflichtig für die Vereinbarung und er sei auch beweispflichtig dafür, dass das kaufmännische Bestätigungsschreiben dem Unternehmer zugegangen ist.
Die Klage wurde deshalb abgewiesen.
Der Unternehmer blieb aber trotzdem an fast 50% der Kosten hängen, da er die ursprüngliche Vereinbarung auch nicht einhielt.
Amtsgericht Solingen vom 07.08.2012 Aktenzeichen 12 C 86/12

Gerade im ARAGLawblog gefunden

Kollege Melchior aus Wismar sieht in dem neuen Wirken im Lawblog eine neue Einkommensquelle.

Auch Lästerhaftes darf gebloggt werden.

Lustig aber, was Kollege Melchior sonst noch so im Law-Blog fand. Da solls noch heißen:

„Die ARAG feuert 60.000 Rechtsschutz-Kunden, weil sie angeblich zu klagefreudig sind. … Wunderlich ist nur, dass die ARAG dies auch noch so offen kommuniziert – vielleicht als Abschreckung für Kunden, die gnädigerweise ihre Police behalten dürfen?“

Unabhängigeit voraus… Mal gucken, wie lange dieser Beitrag bleibt.

Vom gewöhnlichen Blog zum Blogbuster

Bloggen ist in. Viele Blogger verarbeiten Erlebtes, schreiben über Neuigkeiten, und schreiben überhaupt gern.

Es soll sogar schon eine Blogosphäre geben (was auch immer das sein mag).

Es soll zu wenig gute Blogs geben, heißt es in der Wirtschaftswoche.

Einer der besten Blogs ist der von dem Anwaltskollegen Udo Vetter, der law-blog. Er hat sich zu einem richtigen Blogbuster entwickelt (Vorsicht! Eigene Wortkreation!).

An den law-blog hat sich jetzt die ARAG rangehängt und ist dessen Vertragspartner geworden. Sie schreibt dort jetzt auch ab und zu.

Und schon gleich kommen die ersten Absichtserklärungen, dass der Blog unabhängig bleiben soll (als gäbe es nunmehr daran Zweifel).