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BGH-Urteil und was nun ? Wie reagieren AWD und DVAG ?
Der BGH entschied, dass die Softwarepauschale zurück zu zahlen sei. Der AWD reagierte darauf „zurückhaltend“, wie sich aus einem Bericht von DasInvestment.Com ergibt.
Das Investment.com stellte eine erste Stellungnahme des AWD nach dem BGH-Urteil dar. Danach sah das Urteil für den AWD und die gesamte Branche sehr positiv aus.
Investment.com rechnete hoch, dass bei 5.300 Beratern und monatlich 80,00 € mehr als 400.000,00 € monatlich zurückgezahlt werden müssten.
Laut weiterer Veröffentlichung heißt es, der AWD-Sprecher habe gesagt, er wolle von diesen Summen allerdings „nichts wissen“. Man müsse die Urteilsbegründung abwarten. Außerdem handele es sich um eine Einzelfallbetrachtung und keine generelle Entscheidung zur Kostenfreiheit. Außerdem seien die Software-Verträge mittlerweile mehrfach überarbeitet worden, so dass mit einer Rückforderung betroffener Berater für die Vergangenheit der AWD nicht rechne.
So zu lesen in Das Inventment.com.
Sollten die Software-Kosten über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren zurückgezahlt werden müssen, so würden Kosten in Höhe von 12.000.000,00 € anfallen.
Software-Kosten wurden übrigens auch von der Deutschen Vermögensberatung erhoben. Es sind Software- Nutzungspauschalen von 100,00 € monatlich bekannt. Erhoben wurden diese ab November 2007.
Hinzu kommt, dass einige Vermögensberater Computer, die so genannte Hardware, gemietet haben.
Die Hardware-Miete, über die die Entscheidung des BGH keine Ausführung machte, belief sich beispielhaft für ein Notebook auf 125,00 € monatlich netto. Hinzu kamen mögliche Kosten für Drucker und Umlagen.
Die DVAG hat mehr als 35.000 Mitarbeiter.
Die Höhe der Kostenpauschalen bei OVB und MLP, soweit es sie gibt, sind hier nicht bekannt.
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Der BGH hat am 4.5.2011 entschieden :
Der Vertrieb (hier AWD) darf keine Kosten für die Software erheben und muss diese zurückzahlen ;
Kosten für Zeitschriften, Büroausstattung, Visitenkarten, Werbegeschenke, Schulungs- und Weiterbildungskosten muss der Handelsvertreter selbst zahlen (und kann folglich nicht zurück verlangt werden).
Hier ein Auszug aus der Pressemitteilung des BGH:
„Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Handelsvertreter nur insoweit einen Anspruch auf kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln gemäß § 86a HGB* haben, als sie auf diese angewiesen sind, um ihrer Pflicht zur Vermittlung beziehungsweise zum Abschluss von Geschäften nachzukommen. Dies hat der Bundesgerichtshof im vorliegenden Fall für das Softwarepaket bejaht, da es Komponenten enthält, ohne die eine Vermittlungstätigkeit der Kläger nicht möglich gewesen wäre. Demgegenüber hat der Handelsvertreter die in seinem Geschäftsbetrieb anfallenden Aufwendungen selbst zu tragen. Hierzu gehören insbesondere die Büroausstattung des Handelsvertreters, aber auch Werbegeschenke sowie die – nicht als Produktbroschüre anzusehende – Zeitschrift „Finanzplaner“, die der Handelsvertreter zur allgemeinen Kundenpflege einsetzt. Auch die Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen musste die Beklagte den Klägern nicht kostenlos gewähren, da es dabei nicht um die Vermittlung von Produktinformationen, sondern um den Erwerb zusätzlicher Qualifikationen ging, die die Kläger benötigten, um ihr Tätigkeitsfeld – z. B. auf den Vertrieb von Immobilien – zu erweitern. Demzufolge hat der Bundesgerichtshof bezüglich der übrigen Positionen einen Anspruch der Kläger auf Auszahlung der einbehaltenen Beträge verneint.“
BGH vom 4.5.11 Az: VIII ZR 10/10 und 11/10
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Die von NDR-Panorama gemeldete Spende (wir berichteten), an die sich Maschi erst nicht so recht erinnern konnte, bestreitet Maschi nun.
„Ich habe niemals direkt oder indirekt an Herrn Prümm oder die Initiative Mittelstand 150.000 Mark für eine Anzeigenkampagne im Wahlkampf bezahlt“, erklärte Maschmeyer auf Anfrage dem SPIEGEL.
Na, wenn das so ist, dann wollen wir mal nichts gesagt haben!
Für Maschi wird die Sache langsam peinlich. So hat er angeblich sogar seine für Anfang Mai angesetzten Geburtstagsparty abgeblasen. Hoffentlich hält noch die Vroni zu ihm!
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Gestern hat Panorama wieder zur Hannover-Clique um den AWD-Gründer und seinen Kanzler berichtet, den Maschi angeblich erst viel später kennen gelernt haben will. Wann genau, ist unklar, jedenfalls hat man man offenbar 1999 zusammen gefuttert.
Der Strohmann, der für den generös-anonymen Maschi die zweite Anzeige bezahlt hatte, soll übrigens ein gewisser Herr Prümm – gewesen sein. Ja, genau der Herr Prümm, der damals das Anlegermagazin „kapital markt-intern“ gemacht hatte. Das war so ein weißer Ritter wie der „Gerlach Report“ und die ganzen anderen Börsen-Experten, die uns garantiert unabhängig über die Finanzwelt informiert hatten …
-> Panorama
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Die Hannover-Connection um AWD-Gründer Maschmeyer und den smarten Kanzler-Darsteller Gerhard Schröder ist um eine Nuance reicher. Wie heute Abend Panorama (NDR) berichten wird, war Maschi aus politischen Gründen sehr großzügig zur Politik. Bereits der Süddeutschen hatte Maschi offenherzig gestanden, Lafontaine unbedingt verhindern zu wollen.
Im Zusammenhang mit der Spende fällt auch der Name des glücklosen Kanzlerkandidaten Steinmeier. Der war in der Regierung Schröder übrigens zuständig für die Geheimdienste, wo Falschspiel als solides Handwerk betrachtet wird.
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Der AWD wurde im Jahre 2011 zum Top-Arbeitgeber ausgezeichnet. Die Auszeichnung stammt vom CRF Institute.
Fünfzig namhafte Unternehmen wurden in die Liste 2011 aufgenommen.
Die DVAG wurde im Jahre 2010 zur Liste der Toparbeitgeber gekürt, fiel aber im Jahre 2011 aus der Liste wieder heraus.
Seinerzeit wies die DVAG in ihrem Blog noch darauf hin. In dem Artikel „Klassenbester“ bot die DVAG einen Link zu einem weiteren Bericht „Deutschland Toparbeitgeber 2010“ an. Dieser wurde aber abgestellt.
Die Assekurata hatte der DVAG im Jahre 2010 ebenso exzellente Dinge bescheinigt, wies aber gleichzeitig auf vertragliche Kritikpunkte hin. Ob dies zu einer Abwertung geführt hat, ist nicht bekannt.
Die DVAG gewann jüngst von der Servicerating in Zusammenarbeit mit der Uni St. Gallen und dem Handelsblatt eine Auszeichnung für Platz 19 des kundenorientiertesten Dienstleisters, Platz 2 des kundenorientiertesten Finanzdienstleisters Deutschlands (Quelle Versicherungsjournal 11.3.2010).
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BGH-Urteil erwartet für den 4. Mai
Die Frage, welche Kosten ein Unternehmer seinen Handelsvertretern in Rechnung stellen darf, beschäftigt derzeit den BGH. Konkret geht es u.a. um Kosten für Unterlagen, Software, Werbegeschenke, Schulungen, Kundenzeitschriften, Visitenkarten etc.
Geklagt haben zwei ehemalige Handelsvertreter von AWD auf Rückzahlung von je über 10.000 €. Das OLG Celle gab ihnen überwiegend Recht und hielt lediglich die Seminare, Schulungen und Fortbildungskurse nicht für kostenlos zur Verfügung zu stellende „Unterlagen“ im Sinne von § 86a HGB.
Der VIII. Zivilsenat des BGH hat im heutigen Verhandlungstermin eine Entscheidung für den 4. Mai (10:00 Uhr) angekündigt.
Ob, wie der AWD-Anwalt meint, das Urteil tatsächlich Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft haben könnte, bleibt abzuwarten. In jedem Fall wird ein solches Urteil Auswirkungen auf Strukturvertriebe und ihren Umgang mit Mitarbeitern haben.
„Wir sind auf alles gut vorbereitet“, lässt AWD wissen. Ob durch Rückstellungen oder vorsorglich eingeholte Saldenanerkenntnisse können wir uns jetzt selber aussuchen.
AZ: VIII ZR 10/10 und VIII ZR 11/10 (OLG Celle 11 U 50/09 und 11 U 51/09)
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Wie der aktuelle SPIEGEL berichtet, hebt der Kollege Gerhard Baum die Angelegenheit (endlich) auf die politische Ebene
„Ich fordere Riester und Rürup auf, ihre Funktion nicht mehr fortzusetzen. Maschmeyer leugnet schließlich bis heute seine Verantwortung für die Schäden der Anleger.“
„Vor allem aber werfe ich Schröder und Riester vor, dass sie keinen gesetzlichen Rahmen geschaffen haben, der Anleger wirksam vor Abzockern schützt. Diese Gesetze wurden bis heute nicht gemacht.“
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Dem AWD wird z.Zt. schwer zugesetzt. Selten war eine Woche so turbulent.
Hier Tagesschau24 zum Thema AWD und vermutete systematische Falschberatungen.
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So langsam kommt das wahre Ausmaß AWDscher Finanzoptimierung ans Licht:
Stern, Tagesschau.de…
Einer der beharrlichsten Begleiter der AWDschen Finanzoptimierung ist der Branchendienst Markt Intern. Auf dessen Zahlen griff der Spiegel in seinem Bericht „Mitten im größten Geldklumpen“, 10/2011, zurück.
Nach Recherchen von Markt Intern lassen sich die Zahlen der AWD-Geschädigten im Jargon der Branche ungefähr so zusammenfassen:
„Einzelfälle“ in der Größenordnung von voraussichtlich weit mehr als 50.000 Anleger haben „Peanuts“ im Wert von mind. 2,25 Milliarden Euro in Finanzschrott versenkt. Schrottimmos noch nicht mitgerechnet.
Markt Intern stellt weiter fest: „Auffallend beim AWD ist auch, daß der Strukturvertrieb bei den ganz großen Anlageskandalen der Vergangenheit im Beteiligungsmarkt wie DLF, Falk oder IMF auch vertriebsmäßig ganz fett mit im Boot saß. Alles etwa nur ein (provisionsgetriebener) Zufall?“
Zufall? Nein. Finanzoptimierung! Persönliche Finanzoptimierung nach Art des AWD.
Heute Abend, NDR, 22:35 Uhr geht es weiter mit: Neues vom Drückerkönig.

